Eintragung im Fahrzeugschein

Hallo

Will/muss nun endlich mal mein fahrwerk und meine Felgen auch im Schein verewigen lassen.

Weiß jemand was ich dazu benötige um es im Schein eintagen zu lassen? ich bin nicht der Halter des Fahrzeugs!

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mark 260E


Ok, danke für die schnelle Antwort!

Meine kleine Geschichte

Muss diesen Monat zum TÜV. War dann bei der DEKRA und nach dem Bremsenprüfstand kam der andere Prüfer zu mir und sagte zu dem anderen "kannst aufhören" ich habe zwei sogenannte 21 Gutachten (einmal Fahrwerk und einmal Felgen) jeweils an verschieden Tagen abgenommen und somit müsste ich auch zwei Fahrzweuge haben????? habe ich nicht verstanden! dann musste ich wieder aus der Halle fahren.

Er meinte
Wenn man etwas Eitragen lässt und an einem anderenm Tag noch etwas dann muzss das erste wieder miteingetragen werden. Das ist bei mir ja nicht sondern jeweils auf zwei Gutachten verteilt.

Die Gutachten sind von 2010. Jetzt wollte ich es halt in mein Fahrzeugschein eintragen lassen.

Gruß

Anderes Fahrwerk und andere Räder müssen immer gemeinsam abgenommen werden um die Freigängigkeit in Kombination abnehmen zu lassen.

Wird das nicht gemacht ist die BE erloschen - mit allen Konsequenzen.

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Ich habe die Gutachten alle aufbewahrt, sind abgeheftet und im Auto-Aktenordner hinter den Versicherungsunterlagen und den Rechnungen für die Wartung.

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