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Eintragung Federn S204

Mercedes C-Klasse S204
Themenstarteram 22. November 2017 um 14:08

Hi Leute, brauche dringend Hilfe bzw. eure Erfahrungen. Habe meinem S204 Tieferlegungsfedern gegönnt. Vorne 45mm hinten 40mm. War soeben bei Dekra und habe diese eintragen lassen. Aktuell sind Winterräder drauf 205 55 16. Der Prüfer hat mir das Fahrwerk/Federn nur in der Kombination mit den Winterrädern eingetragen. Habe ihn gefragt, ob ich nicht mit den originalen Sommerrädern fahren darf, 225 45 17, sagte er - Nein. Ich müsste nochmals eine Eintragung durchführen????? Ist das so richtig? Im Fahrzeugschein sind die Sommerräder ja fest hinterlegt. Aber das interessiert den nicht. Was meint Ihr, ist das so richtig? Danke

Fahrzeug: S204 C220 CDI BlueEfficiency Bj 10/2010 VorMopf

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26 Antworten

Da bin ich gespannt..

Zitat:

@zonki101 schrieb am 22. November 2017 um 19:08:45 Uhr:

 

Eine Änderung am Fahrwerk wird immer mit der jeweils montierten Rad Reifen Kombination geprüft und nur das geprüfte eingetragen.

Wer sagt bzw. Garantiert das die freigängigkeit mit anderen Kombinationen noch gegeben ist?

Du? MB?

Sicher nicht.

Der Ersteller des Gutachtens der Tieferlegungsfedern garantiert durch die Prüfung der Federn bei den serienmässigen Rad/Reifenkombinationen die Freigängigkeit. Sollten Rad/Reifenkombinationen ausgeschlossen sein, was ich in einem Gutachten bis jetzt noch nicht gelesen habe, müssen diese Rad/Reifenkombinationen im Gutachten vermerkt werden.

Auszug aus einem Gutachten der Fa. Eibach.

Sportfedern (Pro-Kit,Tieferlegung bis zu 40 mm für w204 T-Model)

Und da steht nichts darüber das Serienbereifung nicht geht oder nur spezielle Rad Reifen Kombinationen aus der Serienbereifung separat eingetragen werden / müssen .... oder so Ähnlich. Es gibt auch sonst keine Hinweise darüber was der Prüfer einzutragen hat. Auch keine Ausnahmen was die Serienbereifung angeht.

Ich würde dem Prüfer auf den Zahn fühlen...

 

III.2 Rad/Reifenkombinationen Wheel/tyre combinations

Serien-Rad/Reifen-Kombinationen

O.E. wheel/tyre combinations

Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen. There are no technical objections against the use of all O.E. wheel/tyre combinations.

da hast du einen 100% igen prüfer gehabt. aber das was ich aus dem gutachten lese hat er richtig gehandelt.

Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen

sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen

Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:

Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und

die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichen-

der Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung

nach serienmäßigem Fahrwerk.

da du die wahrscheinlich nicht hattest, stimmt es also das er nur die eingetragen hat, die drauf sind.

 

 

V.4.

Hinweise und Auflagen für den Fahrzeughalter:

Guidance information and requirements for the owner of the vehicle:

1. Die Verwendbarkeit von Schneeketten wurde nicht geprüft.

das du bei einer 40-45mm tieferlegung noch schneeketten fahren kannst bezweifel ich sehr.

ich habe die h&r 30mm verbaut und winterreifen 7,5x17 mit rundum 215 reifen drauf. bei mir steht drin das keine schneeketten erlaubt sind.

aber fahr ruhig einmal hin, nur bringen wird es nichts. du kannst ihm keinen fehler nachweisen und nur weil du anderer meinung bist, wird er seine abnahme nicht ändern

Themenstarteram 23. November 2017 um 15:57

War heute bei Dekra. Der Prüfer war heute nicht da. Soll morgen bitte noch mal kommen. Die Kollegen wollten keine Auskunft zu meinem Problem geben! Ich soll das mit dem Prüfer direkt klären, da er das Auto kennt??? Danach war ich bei Tüv Süd. Habe da einen Prüfer sprechen können. Er sagt, dass die Eintragung falsch wäre. Die Federn gelten für die Serienbereifung. Warum ich nicht zu Tüv Süd gegangen bin, weil ich in 1.5 Monaten ein Termin bekommen habe :-( jeder hat ne andere Meinung. Verstehe ich nicht.

Themenstarteram 23. November 2017 um 16:08

Und zum Thema Schneeketten: benötige ich eh nicht. Jedoch bin ich mir 100 % sicher, dass ich Schneeketten drunter kriege. Es gibt Leute die bekommen 20 Zöller drunter mit Tieferlegung. Also wieso sollte man bei 16 Zoll Winterräder keine Schneeketten drunter machen können. Im Gutachten steht das auch so drin "keine Beeinträchtigungen durch Schneeketten"

@DEG Nein, der Prüfer hat eben nicht korrekt gehandelt. Im Gutachten steht doch, dass keine Bedenken gegen die Verwendung serienmäßiger Rad-/Reifenkombinationen bestehen. Damit sind nicht nur 16-Zoll-Räder gemeint, sondern alle Rad-/Reifenkombinationen, die in der EG-Übereinstimmungserklärung aufgelistet sind (nicht nur die in der Zulassungsbescheinigung Teil I – ehem. Fahrzeugschein – genannte Rad-/Reifenkombination). Darunter befinden sich zahlreiche 16-, 17- und 18-Zoll-Kombinationen und u.a. auch die vom TE gewünschte Dimension.

Zitat:

@leonardonl schrieb am 23. November 2017 um 17:08:13 Uhr:

Und zum Thema Schneeketten: benötige ich eh nicht. Jedoch bin ich mir 100 % sicher, dass ich Schneeketten drunter kriege. Es gibt Leute die bekommen 20 Zöller drunter mit Tieferlegung. Also wieso sollte man bei 16 Zoll Winterräder keine Schneeketten drunter machen können. Im Gutachten steht das auch so drin "keine Beeinträchtigungen durch Schneeketten"

mach mal deine schneeketten drauf und fahr mal, das ergebnis hörst du ziemlich schnell.

du fährst doch einen tiefergelegten w204 und keinen hummer oder??

da bekommst du auch bei 22 zoll noch schneeketten drauf.

Zitat:

@DerFl0 schrieb am 23. November 2017 um 17:45:02 Uhr:

@DEG Nein, der Prüfer hat eben nicht korrekt gehandelt. Im Gutachten steht doch, dass keine Bedenken gegen die Verwendung serienmäßiger Rad-/Reifenkombinationen bestehen. Damit sind nicht nur 16-Zoll-Räder gemeint, sondern alle Rad-/Reifenkombinationen, die in der EG-Übereinstimmungserklärung aufgelistet sind (nicht nur die in der Zulassungsbescheinigung Teil I – ehem. Fahrzeugschein – genannte Rad-/Reifenkombination). Darunter befinden sich zahlreiche 16-, 17- und 18-Zoll-Kombinationen und u.a. auch die vom TE gewünschte Dimension.

meinst du der prüfer kennt alle felgen von mb??

deswegen steht da!!!!!

Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen
sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen
Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und
die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichen-
der Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung
nach serienmäßigem Fahrwerk.

Unglaublich, als würde man gegen eine Wand reden...

Ich bin hier raus, macht ja keinen Sinn mit den ganzen Neunmalklugen, die vermutlich noch nie Sonderräder abnehmen und eintragen lassen mussten... :rolleyes:

Zitat:

@DerFl0 schrieb am 23. November 2017 um 19:25:31 Uhr:

Unglaublich, als würde man gegen eine Wand reden...

Ich bin hier raus, macht ja keinen Sinn mit den ganzen Neunmalklugen, die vermutlich noch nie Sonderräder abnehmen und eintragen lassen mussten... :rolleyes:

Ich gebe dir 100% Recht

Das schräge an der Nummer ist, daß jeder Prüfer macht was er will. Es gibt scheinbar die unterschiedlichsten Vorgaben der verschiedenen Institutionen. Diejenigen die Radgrößen oder sogar Reifenmarken mit eintragen handeln eben sehr Kosten und Verdienstbewusst ihrer Organisation gegenüber. Die Anderen hingegen wohl eher nicht und machen nur das was sie auch sollten.

Ich habe beides leider erleben dürfen.

Diejenigen die Radgrößen mit eintragen haben so eine sture Haltung, sowas habe ich mein Leben noch nicht gesehen. Diesen "Ingenieuren" kannst du tausend mal sagen das die Hersteller die betreffenden Fahrzeuge mit den betreffenden Federn und unterschiedlichen Rad Reifengrößen geprüft haben und deshalb auch vermerkt ist, daß bei Serienmäßigen Rad Reifen kombinationen keine bedenken bestehen..... Die wollen, können oder vielleicht letzteres dürfen das nicht verstehen und werden auch nichts anderes eintragen.

Die einzige Lösung: so lange einen "Prüfingenieur" suchen der kapiert worum es geht und bei dem eintragen lassen. Ist zwar müsig aber manchmal der einzige Weg.

Und! Vorher zeigen lassen was er eintragen wird.....

Das ist meine Meinung zu diesem Thema

Zitat:

@slappyjoe schrieb am 24. November 2017 um 17:44:33 Uhr:

Zitat:

@DerFl0 schrieb am 23. November 2017 um 19:25:31 Uhr:

Unglaublich, als würde man gegen eine Wand reden...

Ich bin hier raus, macht ja keinen Sinn mit den ganzen Neunmalklugen, die vermutlich noch nie Sonderräder abnehmen und eintragen lassen mussten... :rolleyes:

Ich gebe dir 100% Recht

Das schräge an der Nummer ist, daß jeder Prüfer macht was er will. Es gibt scheinbar die unterschiedlichsten Vorgaben der verschiedenen Institutionen. Diejenigen die Radgrößen oder sogar Reifenmarken mit eintragen handeln eben sehr Kosten und Verdienstbewusst ihrer Organisation gegenüber. Die Anderen hingegen wohl eher nicht und machen nur das was sie auch sollten.

Ich habe beides leider erleben dürfen.

Diejenigen die Radgrößen mit eintragen haben so eine sture Haltung, sowas habe ich mein Leben noch nicht gesehen. Diesen "Ingenieuren" kannst du tausend mal sagen das die Hersteller die betreffenden Fahrzeuge mit den betreffenden Federn und unterschiedlichen Rad Reifengrößen geprüft haben und deshalb auch vermerkt ist, daß bei Serienmäßigen Rad Reifen kombinationen keine bedenken bestehen..... Die wollen, können oder vielleicht letzteres dürfen das nicht verstehen und werden auch nichts anderes eintragen.

Die einzige Lösung: so lange einen "Prüfingenieur" suchen der kapiert worum es geht und bei dem eintragen lassen. Ist zwar müsig aber manchmal der einzige Weg.

Und! Vorher zeigen lassen was er eintragen wird.....

Das ist meine Meinung zu diesem Thema

da gebe ich dir zu 100% recht. manche hägen sich an kleinigkeiten auf. deshalb fahre ich mit meinem slk, 30km zu einer bestimmten prüfstelle, die haben auch alles eingetragen.

wenn ich mit dem wagen zum tüv fahren würde, die würden mich nie mehr vom hof lassen.

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