Eintragung einer Akrapovic AGA

BMW 4er F32 (Coupé)

Hallo liebe Community, ich fahre einen BMW F32 440i Baujahr 17 der momentan eine Akrapovic Abgasanlage + Downpipe verbaut hat beides mit ECE Typ Genehmigung. Der Wagen hat außerdem noch eine Eventuri Ansaugung bekommen mit Teilegutachten mit meiner FIN.
Nun komme ich zu meinem großen Problem mein Fahrzeug ist ein Re-Import Fahrzeug was so viel bedeutet wie so wurde mir zumindest gesagt das die ECE Typ Genehmigung nicht gültig ist für mein Fahrzeug genau so wie das Teilegutachten für die Ansaugung. Nun die große Preisfrage ist es möglich so etwas eintragen zulassen ohne das es dann „wenn“ es Eingetragen wird nicht doch Illegal ist da es einfach zu laut ist für dieses KFZ. Am liebsten wäre es mir Alles in Verbindung einer dementsprechenden Software einzutragen..
Hätte aber auch kein Problem die Ansaugung wieder durch die Serie zu ersetzen wenn es keine andere Möglichkeit gibt wirklich wichtig wäre mir die Abgasanlage eingetragen zu bekommen.
Kenne mich selbst damit leider viel zu wenig aus und fühle mich jetzt etwas aufgeschmissen habe damals auf einen Freund der Mechaniker ist gehört der gemeint hat das mit der ABE und dem Gutachten wäre alles kein Problem aber im Nachhinein ist man ja schließlich immer etwas Schlauer als Davor.
Vielen Dank schon einmal im Vorraus

43 Antworten

Bei mir ist GTÜ in der Nähe. Habe ~60€ bezahlt. Danach hatte ich Klarheit zumindest was das Standgeräusch angeht.

Zitat:

@RockZz schrieb am 4. Juni 2023 um 19:51:23 Uhr:


Im Endeffekt will ich nur nicht das mir das selbe passiert wie dem lieben Kollegen hier.
https://www.bimmertoday.de/.../
Wagen sieht sogar so ähnlich aus wie meiner. Und mit der auffälligen Farbe wirst sowieso ständig aus dem Verkehr gezogen.

Der hats ja provoziert und ist zu Recht nun dran.
Das eine bestimmte Farbe aber zu einer überproportionalen Kontrollquote führen soll, kann ich so nicht bestätigen, sonst würden sie mich jetzt inzwischen vermutlich jeden Tag rausziehen 😁
Das Cabrio ohne OPF war mit der Akra schon dezent röhrend und mit offenen Klappen gefühlt für mich schon zu laut. Trotzdem lagen die Werte im Stand mit geschlossenen Klappen 2dB unter eingetragenem Wert. Das Fahrgeräusch wird von BMW im Comfortmodus gemessen und ich habe es bereits geschrieben, dass eine Standgeräuschmessung mit offenen Klappen und provozierter Lärmkulisse bei jedem Fachanwalt für Verkehrsrecht durchfallen würde.
Das würde Dich bei einer Kontrolle nicht vor der Sicherstellung schützen, aber passieren könnte Dir rechtlich nichts, solange Du nicht mit illegalen DP's oder MSD ohne SD unterwegs bist.

Zitat:

@heinho schrieb am 4. Juni 2023 um 19:09:16 Uhr:


Na dann macht euch mal schlau. Die Rennleitung misst im Stand und zwar alle Modi wenn Du Pech hast bei den 3750 u/min - die sind auch nicht blöd. Wenn Du dB mäßig + die 5% Toleranz drüber liegst, interessiert die Eintragung auch nicht mehr, bzw. wird im schlimmsten Fall die Weiterfahrt untersagt. Zu dem Thema ist im Forum eigentlich schon alles geschrieben worden.

Dürfen Sie nicht, bei der F Reihe zumindestens, wird im Aufstartmodus gemessen, das ist soweit immer Comfort.

vielleicht bin ich schlecht informiert, aber wo steht es, dass im startmodus /comfort gemessen werden muss? bräuchte auch etwas schwarz auf weiss für die rennleitung. (ausser es gibt kein dokument dafür?)

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Zitat:

@devi440 schrieb am 5. Juni 2023 um 18:57:09 Uhr:


vielleicht bin ich schlecht informiert, aber wo steht es, dass im startmodus /comfort gemessen werden muss? bräuchte auch etwas schwarz auf weiss für die rennleitung. (ausser es gibt kein dokument dafür?)

Grundsätzlich gilt bis 2016 die ECE-R51.02 Norm für die Geräuschemission, ab Juli 2016 dann die ECE-R51.03. Die Homologation (Typengenehmigung) des jeweiligen Fahrzeugs gibt vor, welche Norm zu beachten ist.

Wäre jetzt interessant was dort steht.

Zitat:

@heinho schrieb am 5. Juni 2023 um 19:48:45 Uhr:


Wäre jetzt interessant was dort steht.

Gesetzliche Regelungen sind kostenlos zugänglich, viel Spaß beim lesen: https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A42018X0798 😁

3.2.5.2: Vor jeder Messreihe ist der Motor nach Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen.

wären wir wieder bei BMW, was ist denn die normale Bedingung? könnte man ableiten dass der Motor gestartet wird und nichts verändert wird wie z.B. in Sport schalten

interessant wäre es trotzdem ob jemand mehr infos dazu hat.

Zitat:

@devi440 schrieb am 6. Juni 2023 um 06:10:03 Uhr:


3.2.5.2: Vor jeder Messreihe ist der Motor nach Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen.

wären wir wieder bei BMW, was ist denn die normale Bedingung? könnte man ableiten dass der Motor gestartet wird und nichts verändert wird wie z.B. in Sport schalten

interessant wäre es trotzdem ob jemand mehr infos dazu hat.

Ja. In den früheren Normen wurde doch nur im "Normalmodus", sprich Comfort, gemessen.

Solange die Auswahl zur erlaubten Zivilversion möglich ist, ist im Sport auch lauter erlaubt. So habe ich das im Schweizer Gesetz verstanden - welches EU-Norm umsetzt.

Zitat:

@devi440 schrieb am 6. Juni 2023 um 06:10:03 Uhr:


3.2.5.2: Vor jeder Messreihe ist der Motor nach Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen.

wären wir wieder bei BMW, was ist denn die normale Bedingung? könnte man ableiten dass der Motor gestartet wird und nichts verändert wird wie z.B. in Sport schalten

interessant wäre es trotzdem ob jemand mehr infos dazu hat.

Du hast alles soweit zitiert und das ist nicht auslegungsfähig, von der Rennleitung vor Ort bei einer Kontrolle schon mal gar nicht. Daher der Verweis auf die rechtlich nicht belastbare Version im Sportmodus.
BMW mißt sowohl Stand- als auch Fahrgeräusch mit geschlossenen Klappen im Comfortmodus.
Das jeder Wagen mit Klappenanlage im Sportmodus lauter ist und dann die Werte sowohl als auch mit der Serienanlage nicht mehr stimmen, ist ein Fakt.
ABER: Da der Hersteller mit dem Defaultmode Comfort von Werk ab alles tut um der Norm gerecht zu werden, ist das nicht zu beanstanden.
Der Halter wiederrum gibt mit Einlegen des Sportmodus eine Willenserklärung ab und trifft die Entscheidung lauter zu sein aus freien Stücken. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß der Wagen originär mit der ausgelieferten Anlage in der Toleranz bleibt.

Den Sonderfall, daß Auspuffanlagen im Alter lauter werden und deswegen die dB dann oberhalb der eingetragenen Werte liegen (können), wird hier nicht betrachtet, weil das sehr wohl eine Sache des Halters ist dafür zu sorgen, daß sein Fahrzeug trotzdem den Bestimmungen genügt.

M.W. starten die BMW-Fahrzeuge seit einigen Jahren immer im Modus "Kaltstart" und Comfort. Egal, wie war der Motor ist und welches Programm zuletzt gewählt war.
Sollte das dann auch nicht bei der db-Prüfung so sein?

@ RockZz hast Du denn mal einen Gutachter / TÜV Prüfer gefragt, wie mit Deiner Situation zu verfahren ist? Es geht ja um die Eintragung einer „genehmigungsfreien“ Anlage in einem nicht EU Fahrzeug. So hab ich es zumindest verstanden.

Zitat:

@heinho schrieb am 6. Juni 2023 um 12:59:15 Uhr:


@ RockZz hast Du denn mal einen Gutachter / TÜV Prüfer gefragt, wie mit Deiner Situation zu verfahren ist? Es geht ja um die Eintragung einer „genehmigungsfreien“ Anlage in einem nicht EU Fahrzeug. So hab ich es zumindest verstanden.

Die AGA muss auch mit einer Einzelabnahme eingetragen werden. Da die Anlage nur für EU Fahrzeuge „genehmigungsfrei“ ist.
So habe ich das zumindest verstanden.
Allerdings bin ich auch schon öfters problemlos mit dieser AGA durch den TÜV gekommen.
D.h. Eigentlich müsste ich beim TÜV eine Standgeräusch und Fahrgeräusch Messung machen lassen und sollte diese passen wird die AGA oder eben in Kombination abgenommen.
Laut Akrapovic sollte die Anlage auch für Import Fahrzeuge aus Amerika Homologiert sein.
Das Problem ist das die meisten vom TÜV selber nicht wissen wie sie damit umgehen sollen. Der eine sagt es geht nicht der andere sagt es ist kein Problem mit dieser Fahrgeräusch Messung.
Wahrscheinlich wenn ich noch ein paar frage trägt es einer einfach so ein. Ist einfach eine Riesen Katastrophe 🙂
Fahre bald einfach wieder komplette Serie.
Hatte meinen Spaß die letzen 3 Jahre ohne Probleme 🙂

Das ist vollkommen korrekt, für Nicht-EU Fahrzeuge, also hier US Importe ist für ausnahmslos jedes Bauteil, welches nicht originär für das entsprechende Modell hergestellt wurde, eine Einzelabnahme erforderlich.
Ob man damit schon mal ohne Beanstandung beim TÜV war, ist hier nicht maßgeblich, da die Anlage nicht eingetragen wurde und somit bei einer technischen Inaugenscheinnahme als ahndungswürdiger Gegenstand beanstandet würde.
Das Akra die für internationale BMWs freigegeben hat, ändert nix an der Tatsache, dass Du für den europäischen Markt eine ABE mit der typischen e*-Nummer bekommst, die sich wiederum in den Papieren wiederfinden muß.
Die gibts für US Importe aber nicht, auch nicht rückwirkend, kein CoC, und das führt uns damit wieder zum Anfang: Die Anlage ist unter diesen Umständen illegal.

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