Eintragung beim Tüv

Hallo,

will vllt meinen Dowhill mit allem drum und dran eintragen lassen.
Das würde vllt auch gehen, nur habe z.b Blinker ohne E-Zeichen und ein andere Heck dran ebenso Scheinwerfer die nicht zulässig sind.
Was würde der beim Tüv sagen? Würde der das trotzdem eintragen oder mich nichtmehr damit fahren lassen etc.???

Mfg

R4zOr

46 Antworten

der Ingenieur wird dir vermutlich freundlich aber bestimmt sagen das du verschwinden sollst bevor er zu genau hinschauen muss ... 😉

also kann ich das auf gut Deutsch "knicken"?^^

Zitat:

Original geschrieben von R4zOr


also kann ich das auf gut Deutsch "knicken"?^^

geh in tüv-fertigem zustand wieder hin......

Zitat:

Original geschrieben von Massive_t@web.d


geh in tüv-fertigem zustand wieder hin......

und anschließen wieder auf den ganzen rotz zurückrüsten wenn er denn die eintragung hat?

*lol*
da kann er sich das geld für die eintragung auch direkt sparen und den lenker so fahren! 🙄

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Du sprichst mir aus der Seele 😁

vor allem weil "TÜVtauglicher Zustand" mit DHL nicht erreichbar ist 😉

Der einzigste Weg sowas eintragen zu lassen ist beim nächstgelegenen Harley Händler vorbei schauen und lieb fragen ob der mal seinen Tüvi das abnehmen lässt.

Die Tüvi´s in der Szene nehmen fast alles ab! Kann aber passieren das die Polizei das ganze anzweifelt und der nächste TÜV es wieder austrägt. Das geht leider auch.

Teile mit E-prüfzeichen müssen nicht Eingetrageb werden.

Teile ohne E-Prüfzeichen werden nicht eingetragen.

Beleuchtungsteile ohne E-Zeichen sind generell Unzulässig

Andere Anbauteile mit Teilegutachten sind in der regel Eintragungsfähig (Einzelabnahme)

Bei allen anderen Teilen kommt es auf das Teil, seine funktion, sicherheitsrelevanz und den ERMASSENSSPIELRAUM des Prüfers an.

Zitat:

Original geschrieben von Thomba


und den ERMASSENSSPIELRAUM des Prüfers an.

den allerdings jeder tüv'ler bzw. gutachter anders auslegt...deshalb sind solche eintragungen mit äußerster vorsicht zu genießen! was der eine prüfer schnell einträgt, kann der nächste ebensoschnell wieder austragen!

Das Problem ist ja nicht das Eintragen selber, sondern dass ich anderes Gedöns dran hab, kennzeichenhalter lampen etc.. dsa der Gutachter garnichtmal den Downiabnimmt

Zitat:

Original geschrieben von R4zOr


Das Problem ist ja nicht das Eintragen selber, sondern dass ich anderes Gedöns dran hab, kennzeichenhalter lampen etc.. dsa der Gutachter garnichtmal den Downiabnimmt

es ist eh egal ob der das abnimmt oder nicht....das geld kannst du dir sparen für die eintragung!

entweder du rüstest um auf serie, lässt den lenker eintragen und bleibst dann auch serie.....
oder du rüstet um auf serie, lässt den lenker eintragen und baust alles wieder auf illegal zurück (was du wohl über kurz oder lang vorhast)....

durch den lenker bist du eh in jeder polizeikontrolle mit dabei.....
und ob die den hobel dann wegen den unzulässigen lampen auf den abschlepper laden, oder wegen den unzulässigen lampen und den nicht eingetragenen lenker bleibt sich bei der strafe gleich!

Zitat:

Original geschrieben von Thomba


Teile mit E-prüfzeichen müssen nicht Eingetrageb werden.

Teile ohne E-Prüfzeichen werden nicht eingetragen.

Beleuchtungsteile ohne E-Zeichen sind generell Unzulässig

Andere Anbauteile mit Teilegutachten sind in der regel Eintragungsfähig (Einzelabnahme)

Bei allen anderen Teilen kommt es auf das Teil, seine funktion, sicherheitsrelevanz und den ERMASSENSSPIELRAUM des Prüfers an.

Natürlich kann man Teile ohne E- Prüfzeichen oder Teilegutachten eintragen lassen! Damit meine ich auch keine zweifelhaften Eintragungen von irgend einem Harley Händler.

Bei Beleuchtungsanlagen machen es nur besondere Tüv Stellen die auch die nötigen Geräte haben, aber fast alles andere kann man überall eintragen lassen auch ohne Teilegutachten. Wichtig ist nur das der Prüfer nen guten Tag hat und die Umbauten irgendwie STVZO konform sind. Alles andere ist zu regeln.

Nach deiner Theorie dürfte kein einziger Streetfighter Motorradumbau oder Eigenbau fahren. Aber sie fahren zahlreich, und die besten Custombikes der Welt kommen aus Deutschland.

Eintragung von ungeprüften Beleuchtungseinrichtungen ist nicht mehr möglich, da muss dann ein Gutachten erstell werden, und da reden wir dann schnell von einem hohen, vierstelligen Betrag ...

gleiches gilt für die Eintragung ungeprüfter Fahrwerks- und Lenkungsteile ... es ist möglich aber für einen privaten Schrauber nicht finanzierbar ...

wie viele Streetfighter und co. mit illegalen "Gefälligkeitseintragungen" unterwegs sind will ich lieber mal nicht wissen und die wirklich kranken Sachen (die dann die tollen Pokale gewinnen ...) haben eh keine Straßenzulassung, zumindest nicht bei uns ... was an "normalen" Umbauten gemacht wird geht fast immer über Teile mit Gutachten/ABE ... muss die Sache im Ergebnis ja nicht schlechter machen, aber es reduziert die Kosten doch erheblich ...

gerade bei Harleys ist verdammt viel möglich, eben weil es auch sehr viele Gutachten gibt 😉

Hmm aber die werden doch nicht direkt den Abschlepper rufen.... gibt doch nen Mängelschein, oder?

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