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Einstiegsbeleuchtung für Golf3GT Variant legal?

Themenstarteram 23. September 2008 um 20:18

Hi, hoffe ihr konnt mir weiter helfen!?

Habe auf der ATU Seite folgendes gefunden: (edit:

http://www.atu-tuning.de/.../...stiegsbeleuchtung-blau-60cm-MAI017.htm )

Nun wollte ich wissen, ob ich dieses einfach einbauen darf? Ist das nicht verboten drin zuhaben und überhaubt dieses Licht zu benutzen, als Einstiegshilfe oder darf ich dieses Licht völlig legal benutzen?

Habe bereits die Suche benutz, aber dort wird mir nun nicht klar, ob es erlaubt oder verboten ist und wo ich dieses zu befestigen habe?

 

Habe mir es vorhin mal bei ATU geholt(kann es ja umtauschen), der freundliche Verkäufer meinte es sei legal, solange es nicht tiefer als der Wagen angebracht wäre. Also muss die Lampe unter dem Wagen sein, aber höher als die Karosserie, da ich sonst Ärger bekommen könnte, aber so sei es legal, wegen dem E Prüfzeichen...

PS: Wenn es legal wäre wie könnte ich es am besten befestigen an/in dem Wagen, bzw. wo muss ich es anschließen? Weil ich bis jetzt nicht wirklich viel Ahnung davon habe. Ich weiß das es mit dem Türkontakt angeschlossen werden muss, aber welches Kabel etc.

Vielen Dank im vorraus

Gruß Trayzer

Beste Antwort im Thema

das maitec ding schonwieder....das teil ist defintiv nicht zulässig.....das prüfzeichen sagt lediglich etwas über die elektromagnetische verträglichkeit sowie die strahlung der röhre aus......(so war es zumidnest als das ding vor ein paar jahren auf dne markt kam, und ich glaube definitv nicht, das sich da etwas dran geändert hat)....

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Aus der Angebotsbeschreibung:

Hinweise: Nicht zulässig im Bereich der STVZO!

Themenstarteram 23. September 2008 um 20:32

Ähm, der Link zeigt das gar nicht an... hmmm

 

Hier der richtige Link:

http://www.atu-tuning.de/.../...stiegsbeleuchtung-blau-60cm-MAI017.htm

tja, jetzt wo ich noch mal draufklicke...

Wenn die Beleuchtung so geschaltet ist, das sie nur bei geöffneter Tür funktioniert, dann ist alles in Ordnung.

Themenstarteram 23. September 2008 um 20:50

Hmm, also kann man auch kein Stress mal mit der Polizei bekommen? Da es ja blaues Licht ist?

 

Wo sollte ich die Röhren denn anbringen das es legal wäre? Unter dem Fahrzeug wäre dieses Verboten oder? Also muss ich es irgendwie an die Tür anbringen!?

 

Danke schonmal für deine Antwort.

Also wenn du es auf den tükontakt schließen willst dann musst du ein kabel rauf zur birne ziehen (mitte oben).....so hab ichs gemacht ...dann kannst dus genau so wie die innen beleuchtung schalten. d.h. wennn die tür zu is kannst dus auch noch einschalten (mit dem schalter oben).....aber wenn dus aufs kabel schließt dann gehts NUR an wenn die Tür auch wirklich offen is sonst nicht.

Willst dus aussen befestigen oder innen oder an der Tür??

hi,

also ich habe mal gehört das nur weißes licht erlaubt wäre - sobald es eine andere lichtfarbe ist, sei/soll es verbotensein.

 

lg

Wo? ausssen oder innen?? @fik0

Zitat:

Original geschrieben von Weibei

Wo? ausssen oder innen?? @fik0

glaube sogar beides !

also soweit ich es weißmuss es innen weiß sein, wie bei mercedes, damit es legal ist - aber wie es heute ist kein plan :confused:

Also als leselampe hab ich xenon weiß...

Und auls Fussraumbeleuchtung hab ich rot des kann man genau so schalten wie die normale lampe auch die halt dann angeht wenn man die tür öffnet.

Es heißt ja immer in der von uns so geliebten STVZO dass das Licht den Fahrer nicht stören darf und es soll nach ausen nicht sichtbar sein oder nicht blenden ach was weiß ich irgend so ein schwachsinn wars.

Und da das sowieso nur an geht wenn die Tür offen is (bzw. isses ne Erweiterung des standart Lichtes) müsste man meinen dass es zugelassen is...

Mir is das eig. scheiß egal. Wenn nötig bau ichs vorm TÜV aus und danach wieder ein.

Kontrollieren tut bei uns sowieso keine Sau!!!

das maitec ding schonwieder....das teil ist defintiv nicht zulässig.....das prüfzeichen sagt lediglich etwas über die elektromagnetische verträglichkeit sowie die strahlung der röhre aus......(so war es zumidnest als das ding vor ein paar jahren auf dne markt kam, und ich glaube definitv nicht, das sich da etwas dran geändert hat)....

Zitat:

Original geschrieben von Weibei

[...]

Es heißt ja immer in der von uns so geliebten STVZO dass das Licht den Fahrer nicht stören darf und es soll nach ausen nicht sichtbar sein oder nicht blenden ach was weiß ich irgend so ein schwachsinn wars.

[...]

hahaha geilo :D :p

will mri auch "bald" ne fußraumbelecuhtung amchen, per türkontakt - meine frage an dich...WO zapfe ich denn da den strom her?

evtl auch bidler?

 

danke dir

Geil ist, dass wenn man sich ein Blaulicht auf's Dach schnallt das gerade mal 20 Euro kosten würde, wenn man erwischt wird.

Entschuldigung für's OffTopic.

 

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_37.php

Das is wirklich krass! Mit dem Blaulicht!

Also zu der Fussraum beleuchtung, hab ich ja oben schon beschrieben.

Also wenn du es auf den tükontakt schließen willst dann musst du ein kabel rauf zur birne ziehen (mitte oben).....so hab ichs gemacht ...dann kannst dus genau so wie die innen beleuchtung schalten. d.h. wennn die tür zu is kannst dus auch noch einschalten (mit dem schalter oben).....aber wenn dus aufs kabel schließt dann gehts NUR an wenn die Tür auch wirklich offen is sonst nicht.

Zitat:

Original geschrieben von h2-fanatiker

Geil ist, dass wenn man sich ein Blaulicht auf's Dach schnallt das gerade mal 20 Euro kosten würde, wenn man erwischt wird.

wenn du ein fahrzeug fährst in dem das blaulicht bestandteil der be ist, mag das zuztreffen....

allerdings solltest du keinen entsprechenden eintrag im fz-schein haben, kommen zu den 20€ noch 3 punkte und 50€ strafe (zzgl. 26€ bearbeitungsgebühr)......und im regelfall auch noch eine anzeige wegen gefährlichen eingriffs in den straßenverkehr......

 

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