einstiegsbeleuchtung erlaubt?
Guten Abend!
Ich war gerade auf der seite von ATU, hab diese Einstiegsbeleuchtun gesehen http://www.atu.de/shop/ArtikelInfo.asp?Artikelnr=175
in der artukelbeschreibung steht das sie als einstiegsbeleuchtung zugelassen sind, darf ich sie also an den türkontakt mit anschließen oder ist das mal ganz harte gesagt täuschung?
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kurtch
also erstmal hallo :-)
1. zum thema unterboden beleuchtung: man darf sie montieren. und man kann sich diese als ausstiegshilfe eintragen lassen. sie darf aber nicht während der fahrt an gehen. also mit türkontakt und/oder handbremse koppeln.
Dann erzählt dein GTÜ Mensch eigenartige Sachen. Afaik ist schon das alleinige Vorhandensein der Röhren unterm Auto strafbar.
das war vielleicht früher mal so. jedenfalls ist ubb komplett verboten und ich will auch nix anderes hören.
wenn jetzt jemand wegen so einer falschen aussage das teil montiert und wird erwischt??
nachher muß vielleicht noch mt dafür gerade stehen
hi
gut so hab ich es von meinen gtü mensch erfahren. er hat gemeint alles muss gut verbaut sein wegen der sicherheit und nur unter den oben genannten punkten leuchten.
so hab ich es erfahren. also mehr kann ich nich dazu sagen.
Zitat:
Original geschrieben von Kurtch
...zum thema unterboden beleuchtung: man darf sie montieren. und man kann sich diese als ausstiegshilfe eintragen lassen. sie darf aber nicht während der fahrt an gehen. also mit türkontakt und/oder handbremse koppeln.
Eine Eintragung von Unterbodenbeleuchtungen als Einstiegshilfe ist grundsätzlich NICHT möglich.
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was kann ich mir drunter vorstellen wenn da steht das von innen nix herraus leuchten darf? ^^ (bei zb. fussraum usw.)
weil wenn ich nachts im dunklen neben mein kfz stehe, sehe ich auch alle lichter von der konsole tacho oda lüfter (die sogar im tigra noch höher als die seiten scheiben sind) usw. .... naja is wohl auch sowas gesetzliches mit lücken wo es jeder wieder anders sehen kann
Zitat:
Original geschrieben von souls-war
was kann ich mir drunter vorstellen wenn da steht das von innen nix herraus leuchten darf? ...weil wenn ich nachts im dunklen neben mein kfz stehe, sehe ich auch alle lichter...
Das ist so zu verstehen, daß man die genannten Lichter beim Vorbeifahren aus einem anderen PKW nicht sehen darf, d.h. daß sie nicht explizit auffallen dürfen.
das wiederspricht sich ja, fußraumbeleuchtung sieht auch kein anderer von außen
Zitat:
Original geschrieben von Wayne-S
das wiederspricht sich ja, fußraumbeleuchtung sieht auch kein anderer von außen
Deshalb ist sie ja auch zulässig, solange sie den Fahrer selbst während der Fahrt nicht blendet.
Moin,
Eine Unterbodenbeleuchtung ist aber auch nicht STRAFBAR 😁 Das ist eine Ordnungswidrigkeit ... keine Straftat *Fg*
MFG Kester