Einstellung Xenon
Hallo zusammen,
da unser neuer Polo mit Xenon da ist, wollte ich mal nachfragen, wie bei euch die Leuchtweite ist.
Ich persönlich habe den Eindruck das, dass Licht einen kleinen Tick weiter leuchten könnte. Aktuell sind es von Leitpfosten bis Leitpfosten (ca. 50m)
Wie sieht es bei euch aus?
Danke
Gruß
Eugen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von thorbi11
Ich kann den Rückschluss auf Dummheit nicht verstehen. Ich blende nicht und gut ist - das muss ich euch hier nicht beweisen. Fakt ist, dass es auch nicht immer der Xenonbrenner von hinten sein muss der am Dachhimmel klebt. Wesentlich öfter vorgekommen ist es, dass Halogen permanent am Dachhimmel klebt..
Wer schon, damit er den Gegenverkehr nicht blendet, die Scheinwerfer nach rechts verdrehen muss, hat irgendwie zumindest die Schlauheit nicht mit Löffeln in vollen Zügen genossen.
Dass gerade zur zu hoch eingestellte Scheinwerfer bei Regen / Nebel / Nässe / Schneefall eine eigenblendung entsteht, kann jeder selbst feststellen.
Dass bei zu hoch und nach rechts verdrehten Scheinwerfern eine Eigenblendwirkung durch angestrahlte Verkehrszeichen etc. entsteht, kann auch jeder selbst nachvollziehen und ist nicht wirklich als schlau (also irgendwie als dumm) anzusehen.
Dass man mit solchem Käse dann aufgrund der nach rechts verstellten Scheinwerfer Ausleuchtung der Strasse verschenkt, wo man sie eigentlich benötigt, und dass dann mit zu hoher Einstellung zu kompensieren, ist dann auch weder logisch, noch sinnvoll, bestenfalls halt eher dumm (Gegenteil von schlau).
Dass jemand dann dazu an völliger Selbstüberschätzung leidet, wenn er meint, er könne sein Fahrzeug vor einer Wand genauer ausrichten, als ein Einstellgerät korrekt vor dem Fahrzeug einzumessen, ist dann schon tatsächlich im Bereich der Dummheit anzusiedeln.
Nebenbei bemerkt wurden dann auch nocht nichtmal die Grundbedingungen für eine Einstellung der Scheinwerfer, insbesondere der ALWR beachtet.
Als besonders schlau kann man es dann auch nicht wirklich ansehen, wenn man mit derartigem Handeln dazu beiträgt, dass die Statistik von DEKRA / TÜV etc. bezüglich Mängeln an der Lichtanlage höher ausfallen.
Als ganz besonders unschlau (eigentlich eher wirklich dumm) muss man es dann dazu noch ansehen, wenn sich Leute mit derartigem Unsinn in öffentlichen Foren brüsten, sich selbst einen in die Tasche lügen und sich den Mist dann schlußendlich selbst schönreden müssen.
Siehe dazu Folgebeitrag des entsprechenden Users, der mit 150% Sicherheit folgen wird und in dem man alles noch schöner reden wird.
Anstatt derartigen MURKS zu verbreiten, wäre evtl. ein Besuch beim Augenarzt angeraten.
Eine Sehhilfe könnte da evtl. besser helfen.
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kinofan90
...komisch...radfahrer sind doch in der regel froh wenn von hinten ein auto kommt und man mal wieder richtig licht hat. wie soll man denn auch die radfahrer blenden wenn sie AUF DER RICHTIGEN SEITE fahren? wenn sie das nämlich machen dann kann man sie nicht blenden
Die richtige Seite für Radfahrer ist die Seite, auf der sich der Radweg befindet.
Es sind nicht überall Radwege auf beiden Seiten der Strasse vorhanden.
Ist nur auf einer Seite ein Radweg vorhanden, hat man auch rechts Gegenverkehr.
Zitat:
Original geschrieben von thorbi11
Wie du richtig eingesehen hast, bin ich von meiner Version zu überzeugt. Wir beenden diese Diskussion am besten jetzt und ich melde mich nach dem Lichttest - damit sind dann alle Klappstühle begraben.5m Abweichung bei der Leuchtweite (55m nunmehr) - ich bitte sie - der Golf 5 strahlt auch nach erfolgreichem Lichttest ~100m.
Damit bestätigst Du das, was ich schon weiter vorn geschrieben habe.
Bei Fernlicht mag ein Golf ca. 100m weit leuchten.
Wie jeder nach den korrekten Angaben hier selbst erkennen kann, müsste, damit bei korrekter Scheinwerfereinstellung eine Leuchtweite von 100m erreichbar wäre die mittlere Einbauhöhe der Scheinwerfer in ca. 1m Höhe über der Fahrbahn sein.
Das ist aber garnicht der Fall.
Weiterhin gilt für die Einstellung von Nutzfahrzeugen, deren Scheinwerfer sich etwa in einer solchen Höhe befinden, i.A. ein Einstellwert von 2% nach unten geneigtem Einstellwinkel.
Wie nun für jeden hier erkennbar, faselst Du irgendwelchen Kram, der nicht zusammenpasst und musst Dir diesen Unsinn nun schönreden, denn sonst müsstest Du ja zugeben, dass es MURKS ist.
Ich habe doch bereits festgestellt, dass jede Seite hier seine Version hat. Ich habe nicht von Fernlicht beim Golf V gesprochen, sondern dem Abblendlicht eines Xenon Scheinwerfers. M.W. wird beim Golf V noch das Halogen Licht zu geschaltet, bei Fernlicht (also kein Bi-Xenon). Nun gut, haben wir diese Unklarheit beseitigt bleibe ich immernoch dabei, dass der Leuchtwinkel bei einem Golf V offensichtlich ein anderer sein muss, als der beim Polo, da der Golf V durch den Lichttest durchgekommen ist, dennoch eine Leuchtweite von 2 Leitpfosten hat (100m). Ich verstehe nicht, was es da jetzt zu drehen gibt - das ist eine Tatsache.
Und wie du auch festgestellt hast, ist das eine Einstellung mit geringem Effekt was die seitliche Neigung betrifft und auch kein Halsbruch.
Nenne mir den Zweck deines "Um Hals und Kragen"-Redens. Ich fahre zum Lichttest und es ist alles gut - mein Gott als ob mein Licht 1% ansteigend eingestellt wäre.
Zitat:
Original geschrieben von thorbi11
Ich habe doch bereits festgestellt, dass jede Seite hier seine Version hat. Ich habe nicht von Fernlicht beim Golf V gesprochen, sondern dem Abblendlicht eines Xenon Scheinwerfers. M.W. wird beim Golf V noch das Halogen Licht zu geschaltet, bei Fernlicht (also kein Bi-Xenon). Nun gut, haben wir diese Unklarheit beseitigt bleibe ich immernoch dabei, dass der Leuchtwinkel bei einem Golf V offensichtlich ein anderer sein muss, als der beim Polo, da der Golf V durch den Lichttest durchgekommen ist, dennoch eine Leuchtweite von 2 Leitpfosten hat (100m). Ich verstehe nicht, was es da jetzt zu drehen gibt - das ist eine Tatsache.Und wie du auch festgestellt hast, ist das eine Einstellung mit geringem Effekt was die seitliche Neigung betrifft und auch kein Halsbruch.
Nenne mir den Zweck deines "Um Hals und Kragen"-Redens. Ich fahre zum Lichttest und es ist alles gut - mein Gott als ob mein Licht 1% ansteigend eingestellt wäre.
Der Einzige, der sich hier um Hals und Kragen redet, bist Doch Du.
PS: Die Einbauhöhen zwischen Golf und Polo sind zudem nicht gleich.
=> Auch die Leuchtweite kann somit bei korrekter Einstellung nicht gleich sein.
==> Dein Vergleich passt somit genausowenig wie die von Dir genannten Werte und Daten.
Es haben doch nun auch andere User hier aufgezeigt, dass das, was Du da erzählst, nicht stimmen kann.
Weitere Informationen zur Thematik.
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Wie schon einmal erwähnt macht es überhaupt keinen Sinn weiter zu diskutieren, da der Lichttest für nächste Woche terminlich festgelegt ist. Da Sie nicht DER Lichttest sind, schauen wir zu gegebenem Zeitpunkt weiter wer recht behalten sollte!
Schönen Tag
Zitat:
Original geschrieben von thorbi11
M.W. wird beim Golf V noch das Halogen Licht zu geschaltet, bei Fernlicht (also kein Bi-Xenon).
Du irrst leider, der Golf V war mit Bi-Xenon (optional) ausgestattet. Drückt der Fahrer bei angeschaltetem Xenon-Abblendlicht den linken Lenkstockhebel, schaltet der Xenon-Shutter zum einen Fernlicht, zum anderen leuchten beide H7-Halogenlampen auf.
Zitat:
Original geschrieben von thorbi11
Wie schon einmal erwähnt macht es überhaupt keinen Sinn weiter zu diskutieren, da der Lichttest für nächste Woche terminlich festgelegt ist. Da Sie nicht DER Lichttest sind, schauen wir zu gegebenem Zeitpunkt weiter wer recht behalten sollte!Schönen Tag
Die Aktion "Der Lichttest" findet jeweils im Oktober statt.
Dafür bist Du also schon zu spät dran.
Also selbst diesbezüglich passen Deine Aussagen nicht so wirklich zusammen / zur Realität.
Ansonsten kann man die Lichtanlage sowie die Einstellung der Scheinwerfer in den meisten Betrieben durchaus ohne Termin prüfen lassen.
Einen Termin benötigt man i.A. dann, wenn man bereits im Vorfeld weiß, dass an der Lichtanlage etwas nicht i.O. ist bzw. man schon im Vorfeld weiß, dass an der ALWR bei Xenonscheinwerfern etwas nicht passt und Einstellarbeiten oder Prüfarbeiten, die ggf. über das normale Prüfen hinausgehen, durchzuführen sind.
Da Du ja einen Termin hast, hat Du ja schon selbst im Vorfeld erkannt, dass das, was Du hier so propagiert hast, nicht wirklich sinnvcoll war / ist.
Es ist als positiv anzusehen, dass Du das, was du vermurkst hast, nun wieder korrigieren zulassen.
Nur solltest Du danach halt die Finger davon lassen und nicht wiedr alles vermurksen.
Vielen Dank für die Aufklärung bezüglich Bi-Xenon bei Golf V. Das habe ich so genau bisher nicht untersucht. Mir ist lediglich aufgefallen dass die Lichttemperatur sehr viel wärmer wird. Frage hierzu - kann essein dass bei abgeschaltetem Abblendlicht und betätigen der Lichthupe dann nur die Halogen Leuchtmittel zünden? Ich meine so etwas wäre mir beim "Gruß" aufgefallen.
Ich musste dennoch einen Termin für den Lichttest machen. Dort wo ich den Test machen lasse ist der Betrieb des Reifenwechsels auf hochtouren und dennoch ist der Test umsonst.
Vielleicht liegt es auch nur daran dass so vieles dort im Argen liegt was reparaturen an meinem Fahrzeug anbelangt.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von thorbi11
Frage hierzu - kann essein dass bei abgeschaltetem Abblendlicht und betätigen der Lichthupe dann nur die Halogen Leuchtmittel zünden?
Ja, bei der fünften Golf-Generation verhält sich das so. Die Xenon Leuchtmittel zündeten seinerzeit noch zu zögerlich, - ungünstig, wenn man die Lichthupe schnell einsetzen möchte.