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Einstellfahrten mit zugelassenem Motorrad jedoch abgelaufener HU erlaubt?

Themenstarteram 5. April 2020 um 17:58

Hallo zusammen,

kurze Frage:

Mir ist so, als wären Fahrten ohne Zulassung für Einstellfahrten und für Zulassungszwecke erlaubt.

In meinem Fall ist es etwas anders: Es geht um ein angemeldetes und versichertes Motorrad, bei dem jedoch seit 8/2018 die HU abgelaufen ist. Darf ich dieses für Einstellfahrten (Vergaser-Gemisch) auf einer öffentlichen Straße bewegen, ohne Angst haben zu müssen, dass ich aufgrund der abgelaufenen HU 60 Euro und einen Punkt kassiere?

Wie gesagt, es geht rein um 1-2 kurze Fahrten, um den Motorlauf zu prüfen.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Das ist nicht der Bußgeldkatalog, das ist eine private Internetseite die sich mit einem amtlich klingenden Namen schmückt und allerlei Unfug verbreitet...

(aber das hatten wir hier doch schon mehrfach!)

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Die Fahrt ist nicht verboten, jedoch steigert sie natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass die "falsche" Plakettenfarbe auffällt...

Aber sicher ist die Fahrt verboten. Nur Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung, wie Fahrt zur Zulassungsstelle sind erlaubt oder die Fahrt zum TÜV, um das Motorrad anzumelden.

Da das Motorrad aber bereits zugelassen ist, kommt das alles nicht in Frage.

Probefahrten sind leider nicht abgedeckt. Ich finde es auch blöd, ist aber leider so.

Zitat:

@400.000km schrieb am 5. April 2020 um 20:19:21 Uhr:

Aber sicher ist die Fahrt verboten.

nach welcher Vorschrift sollte das sein?

§29 StVZO regelt in Absatz 7 wann Prüfplaketten und Prüfmarken ungültig werden und was dann passiert:

Die Zulassungsstelle kann den Betrieb untersagen oder beschränken. Das hat sie im Fall des TE ja offensichtlich noch nicht getan.

am 5. April 2020 um 18:25

Die Fahrt zur Werkstatt wird in der Regel geduldet, man sollte aber einen Nachweis dabei haben. Grundsätzlich kann aber ein Bußgeld verhängt werden, da das ein rechtlicher Graubereich ist.

OpenAirFan

Das Fahren ohne gültige HU ist nicht erlaubt. Im ersten Monat nach Ablauf geduldet und noch ohne Saktionen.

Das Fahren ohne eine gültige HU ist nicht nur öffentlich-rechtlich von Interesse, sondern ggf. auch Versicherungstechnisch.

Deine Fahrten sind mit nichten nicht erlaubt. HU Ablauf 08/2018. Verursachst Du einen Unfall und es wird durch einen Sachverständigen festgestellt, dass es durch ein tech. Versagen geschehen ist, handelts Du groß Fahrlässig. Eine Fahrlässigkeit ist es m.E. auf jeden Fall uns in wie weit Deine Versicherung diese verfolgt in einem Schadensfall bleibt abzuwarten.

Die Zulassungsstelle kann nach § 5 FZV beschränken oder auch untersagen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. April 2020 um 20:24:35 Uhr:

Zitat:

@400.000km schrieb am 5. April 2020 um 20:19:21 Uhr:

Aber sicher ist die Fahrt verboten.

nach welcher Vorschrift sollte das sein?

§29 StVZO regelt in Absatz 7 wann Prüfplaketten und Prüfmarken ungültig werden und was dann passiert:

Die Zulassungsstelle kann den Betrieb untersagen oder beschränken. Das hat sie im Fall des TE ja offensichtlich noch nicht getan.

In §29 StVZO steht, dass sie Prüfplakette mit Ablauf ungültig wird.

Fahren ohne gültige Prüfplakette im obigen Fall kostet Bussgeld und Punkt.

Eine Ausnahme gibt es nur nach § 19 StVZO für Fahrten zu Zulassung. Hier nicht relevant, da Fahrzeug zugelassen.

Ausnahmen für Probefahrten nach Einstellarbeiten gibt es nicht. Oder zeig Sie mir.

Bei einer Fahrt zur Werkstatt würde die Polizei es mit Termin wahrscheinlich dulden, ebenso wahrscheinlich bei der Fahrt zum TÜV. Bei Probefahrten nach Einstellarbeiten würde ich nicht auf Gnade vertrauen.

 

 

 

Zitat:

@400.000km schrieb am 5. April 2020 um 20:33:55 Uhr:

 

In §29 StVZO steht, dass sie Prüfplakette mit Ablauf ungültig wird.

Richtig.

Zitat:

Fahren ohne gültige Prüfplakette im obigen Fall kostet Bussgeld und Punkt.

Wo sollte das stehen?

Die Ordnungswidrigkeit besteht darin, das Fahrzeug nicht rechtzeitig zur HU vorgeführt zu haben. Von einer Fahrt mit dem Fahrzeug ist das völlig unabhängig. (wie ich schon schrieb erhöht die Fahrt natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass die OWi erkannt und geahndet wird)

Die Ahndung trifft übrigens auch immer den Halter und nicht den Fahrer.

 

Zitat:

Eine Ausnahme gibt es nur nach § 19 StVZO für Fahrten zu Zulassung.

§19 regelt u.A., wann man mit erloschener Betriebserlaubnis fahren darf (nämlich nur zu dem Zweck, eine neue BE zu erlangen). Mit der HU hat das nichts zu tun. Dafür trifft der Verstoß dann aber auch Halter und Fahrer.

Das ist doch Quatsch so zu argumentieren. Es geht scheinbar nur um Wortklauberei oder Besserwisserei, aber nicht darum, dem TE zu helfen. Nur weil das Überziehen der HU sowieso strafbar ist, ist doch die Probefahrt nicht erlaubt. Darum ging es dem TE nicht. Klar ist das Bussgeld auch fällig, wenn Dich jemand ohne gültige Plakette erwischt, ohne dass Du fährst. Aber auch da hast Du gute Chancen auf Duldung.

Wenn er ohne gültige HU fährt und die Polizei sieht das, gibt es ein Bussgeld. Die Ausrede, dass es nur eine Probefahrt ist macht es nur noch schlimmer, da er damit zugibt, dass es Absicht war. Das war eher die Fragestellung.

Zitat:

@400.000km schrieb am 5. April 2020 um 20:53:10 Uhr:

Es geht scheinbar nur um Wortklauberei oder Besserwisserei, aber nicht darum, dem TE zu helfen.

Dann schau dir den Threadverlauf nochmal in Ruhe an und überlege, warum du dir da jetzt ganz dringend an die eigene Nase fassen solltest...

Das Fahren ohne gültige HU ist nicht erlaubt und wird geahndet nach dem Bußgeldkatalog.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-tuev/

Dort steht auch, dass das Fahren ohne HU nicht erlaubt ist. Wenn etwas nicht erlaubt ist, kann es nur verboten sein.

Das ist nicht der Bußgeldkatalog, das ist eine private Internetseite die sich mit einem amtlich klingenden Namen schmückt und allerlei Unfug verbreitet...

(aber das hatten wir hier doch schon mehrfach!)

Sehr ausführlich und gut erklärt und geschildert.

Tröste Dich machen ganz viele andere auch.

Gib mal ein Beispiel !!!

Muss ich @hk_do recht geben,

 

BKatV

Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt

..

bei Fahrzeugen, die nach Nummer 2.1 der Anlage VIII

zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der

Vorführtermin überschritten worden ist um..

186.1.4 mehr als 8 Monate 75 €

Es sind doch zwei verschiedene Dinge. Die Einstellfahrt ist erlaubt, dass 1,5 Jahre überziehen des Termins nicht. Wird der überzogene Termin auf der Einstellfahrt festgestellt, wird das auch geahndet. Alternativ Moped abmelden und mit roter Werkstattnummer die Fahrt durchführen.

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