Einspruch gegen Strafbefehl
So, da mir vor kurzem der Schein aufgrund von Alkohol entzogen wurde (JAAAAA, nur her mit den Moralpredigten, aber ich weiß selbst, wie verantwortungslos ich gehandelt habe....) und ich mittlerweile den Strafbefehl erhalten habe, der da lautet
14 Monate Sperre
1000€ Geldstrafe
... habe ich folgende Frage:
Lohnt es sich eurer Meinung (bzw. Erfahrung) nach, gegen ein solches Urteil Einspruch einzulegen, oder lade ich damit eher noch mehr Unannehmlichkeiten auf mich???
Danke schonmal
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Sinnlose Debatte... bei dieser Einstellung der TE zu ihrem Verstoß wird sie die MPU ohnehin nicht bestehen.Autofahren mit 2,1 Promille, dazu noch während der Probezeit und beruflich auf's Auto angewiesen - ist natürlich schon echt heftig... das hat ja nicht einmal die Käßmann geschafft, bei der waren es 1,6 glaube ich.
Aha, einer der gleich meine Einstellung zu kennen glaubt, nachdem ich lediglich nach Meinungen gefragt habe und ein paar Eckdaten angegeben habe... Gut.
Gleich nachdem mir am Morgen nach dem Vorfall richtig bewusst wurde, was ich mir da überhaupt geleistet hatte, habe ich begonnen, mich über alles, was mir bevorstehen wird (Strafe, MPU, Sperre etc.) zu informieren.
Zudem habe ich mich unmittelbar um einen Termin bei der MPU-Beratung (obwohl mir klar war, dass bis dahin einige Zeit vergehen wird) gekümmert, habe seitdem auch die Finger vom Alkohol gelassen (Abstinenznachweise belegen das), nicht nur, weil dies erforderlich ist, um den Schein wieder zu bekommen, sondern weil mir sehr wohl bewusst ist, dass etwas Derartiges kein "Ausrutscher aus heiterem Himmel" ist, sondern viel mehr ein Problem, das gründlicher Aufarbeitung und Auseinandersetzung damit bedarf.
Wie kommst du also auf die Idee, mich hier,ohne einen Funken Ahnung von mir zu haben, abzuurteilen und mir gleich mal obendrauf ne kommende negative MPU zu prophezeihen???
Du bist mir echt ein Lustiger
93 Antworten
Zitat:
Also, nu mal Butter bei die Fische: gab es einen Unfall? Aber es gab doch nachweisbar Ausfallerscheinungen!? Wie hoch war der Atem- oder Blutwert ?
+ Frage Vorstrafen + Frage persönliche und Einkommensverhältnisse + Frage Dauer Führerscheinbesitz ....
Glaubt hier wirklich jemand, dass die relevanten Fakten offengelegt werden ?
HrHr.
Ausser dem Schaulaufen der üblichen Verdächtigen und dem 1.000.000sten Austausch der allseits bekannten "Argumente" wird hier nichts kommen.
Und ja @TE, falls das Ganze nicht von einem Drittaccount zur Bespaßung gelangweilter Foristen frei erfunden ist: Ohne Anwalt geht in solchen Fällen nichts und es gibt auch nichts was die versammelten Koniferen hier besser wüssten als eben ein Fachanwalt für (Verkehrs)strafrecht.
Interessant ist doch immer wieder, dass trotz Einsicht eines gemachten Fehlers.
"Fahren unter Alk-Einfluß" der versucht wird den Konsequenzen zu entgehen.
Die Ignoranz der < 0,3 ‰ - es waren sicher mehr wie 0,8 ‰ - (ganz Bewußt nicht von 0,0 ‰ geschrieben) kann nicht hart genug begegnet werden.
Den Rest verkneif ichg mir.
Also mal der Reihe nach:
Warum ich Einspruch einlegen möchte?
- Nun, 14 Monate Straßenbahn und Bus sind ja wohl schon "etwas" heftig, ganz abgesehen davon, dass ich meine Brötchen, und zwar nicht zu knapp, mit dem Auto verdient hatte
- Ich lebe in Bayern
- Der Wert: 2,01 promille (ja, u. a. durch RUM.... *schäm*)
- Nein, zuvor noch nicht auffällig
- Kein Unfall (was echt reine Glückssache ist, da ich mich an die Fahrt kaum erinnern kann)
- Probezeit!
Hmm.... hört sich nach einem üblichen Strafmaß an. Ich schätze mal, du wirst nach dem Gespräch mit dem Anwalt zahlen und deine Zeit auf dem Rad absitzen und Buße tun. Viel Erfolg bei der MPU.
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Zitat:
Original geschrieben von xxxcaro89xxx
Also mal der Reihe nach:Warum ich Einspruch einlegen möchte?
- Nun, 14 Monate Straßenbahn und Bus sind ja wohl schon "etwas" heftig, ganz abgesehen davon, dass ich meine Brötchen, und zwar nicht zu knapp, mit dem Auto verdient hatte- Ich lebe in Bayern
- Der Wert: 2,01 promille (ja, u. a. durch RUM.... *schäm*)
- Nein, zuvor noch nicht auffällig
- Kein Unfall (was echt reine Glückssache ist, da ich mich an die Fahrt kaum erinnern kann)
- Probezeit!
Da du deine Brötchen mit dem Auto verdient hast kann ich schon gar nicht verstehen wieso du so leichtfertig mit deinem FS umgegangen bist.
In der Probezeit mit 2,01 ‰ 😕
Wenn ich jetzt auf die Idee komme dein Auto war dein "Arbeitsplatz" (im weiteren Sinne) kann dir keiner mehr helfen. Sorry sollte man auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von xxxcaro89xxx
Also mal der Reihe nach:Warum ich Einspruch einlegen möchte?
- Nun, 14 Monate Straßenbahn und Bus sind ja wohl schon "etwas" heftig, ganz abgesehen davon, dass ich meine Brötchen, und zwar nicht zu knapp, mit dem Auto verdient hatte- Ich lebe in Bayern
- Der Wert: 2,01 promille (ja, u. a. durch RUM.... *schäm*)
- Nein, zuvor noch nicht auffällig
- Kein Unfall (was echt reine Glückssache ist, da ich mich an die Fahrt kaum erinnern kann)
- Probezeit!
OK, aua backe.
Lass dich anwaltlich beraten. Mehr kann man da wirklich nicht raten. Schön wäre es, wenn du unter 12 monate sperre kommst und dann eventuell an der MPU vorbei. Aber da kann dir wirklich nur ein RA weiterhelfen. Und passiert ist passiert. Die meisten hier habens auch schon gemacht, sind nur nicht erwischt worden. In M, HH oder B ist das risiko erwischt zu werden halt einiges grösser. Aber - aus schaden wird man meist klug - hoffe ich
Der Vorsitzende wollte der TEin wohl einen gehörigen Schuss vor den Bug verpassen. Eine Chance sehe ich - aber nur über den Anwalt: Da der Broterwerb von der Benutzung eines Fahrzeugs sehr abhängig ist, könnte im besten Falle ein Deal heraus kommen: Verkürzung des Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße. Aber das wird ein versierter Anwalt abschätzen können, ob er darin eine Chance sieht. Wobei mir nicht geläufig ist, welche generellen Konsequenzen ein Einspruch nach sich zieht.
Du kannst Einspruch einlegen so lange du Lustig bist. Die 1000€ dürften 20-30 Tagessätzen entsprechen und ob die Sperrfrist jetzt 14 oder nur 6 Monate betragen würde ist bei 2‰ ziemlich egal da für die MPU eh entweder 12 Monate Abstinenz oder Zeitraum für eine Verhaltensänderung beim Umstieg auf kontrolliertes Trinken verlangt wird. Kontrolliertes Trinken bedeutet übrigend nicht das man hinterher noch weiss was man gesoffen hat sondern das man nur selten bei geplanten Anlässen nur so viel trinkt das man unter 0,3‰ bleibt.
Sie die 14 Monate nicht als Strafe sondern als Chance, viel bringen würde eine verkürzte Sperrfrist eh nichts und ob du nun 1000 oder 800€ Strafe zahlst macht in der Endabrechnung den Bock auch nicht mehr fett. Lass den Wiederspruch und nutze die Zeit für die MPU-Vorbereitung, das Jahr ist schnell vorbei wenn man nichts macht.
Übrigens ist dem Richter wie auch den Sachbearbeitern deine berufliche Situation schnurzt, wenn Du die Arbeit nicht machst macht Sie halt ein Anderer.
Des Einen Pech kann des Anderen Glück sein.
Jeder macht mal Fehler, gut wenn dabei nichts weiter passiert. Jetzt kommt die Quittung für's Fehlverhalten und hoffentlich auch der Lerneffekt. Da ist das TE-Bashing wenig zielführend.
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
Lass dich anwaltlich beraten. Mehr kann man da wirklich nicht raten. Schön wäre es, wenn du unter 12 monate sperre kommst und dann eventuell an der MPU vorbei.
An der MPU führt kein Weg vorbei, die ist ab 1,6‰ zwingend vorgeschrieben und 2,01 liegt deutlich darüber.
Deswegen frage ich mich was es bringen soll mittels Anwalt die Sperrfrist zu verkürzen, denn 12-14 Monate muß Er eh einplanen um die MPU zu bestehen.
Sinn würde es nur machen wenn Er sich sofort an die Vorbereitung gemacht hätte und die ersten Abstinenznachweise oder Lebertests in der Tasche hätte. Aber wenn Er erst jetzt damit beginnt braucht er Eh die 14 Monate.
Deswegen kann man sich das Geld für den Anwalt auch sparen, denn Der wäre der einzige Gewinner bei der Sache.
Zitat:
Der Vorsitzende wollte der TEin wohl einen gehörigen Schuss vor den Bug verpassen. Eine Chance sehe ich - aber nur über den Anwalt:
Der Strafbefehl kommt von der Staatsanwaltschaft. Ja, ihre Chance zur Änderung der Konsequenzen geht nur über einen Anwalt.
Zitat:
An der MPU führt kein Weg vorbei, die ist ab 1,6‰ zwingend vorgeschrieben und 2,01 liegt deutlich darüber.
Stimmt, das war mir gerade entgangen, das ab 1,6 die MPU ja unumgänglich ist. Na dann. Sei froh, dass du gerade kein autofahren darfst und das geld anderweitig, z.b. für regelmässige leberwert-tests ausgeben darfst.
Daher kümmere dich schnellstens um die dinge, die du bei der MPU vorweisen musst, denn kümmerst du dich zu spät darum, verzögert dies eventuell deine zulassung zur MPU und damit die wiedererteilung des FS.
Zitat:
Original geschrieben von xxxcaro89xxx
Also mal der Reihe nach:Warum ich Einspruch einlegen möchte?
- Nun, 14 Monate Straßenbahn und Bus sind ja wohl schon "etwas" heftig, ganz abgesehen davon, dass ich meine Brötchen, und zwar nicht zu knapp, mit dem Auto verdient hatte- Ich lebe in Bayern
- Der Wert: 2,01 promille (ja, u. a. durch RUM.... *schäm*)
- Nein, zuvor noch nicht auffällig
- Kein Unfall (was echt reine Glückssache ist, da ich mich an die Fahrt kaum erinnern kann)
- Probezeit!
14 Monate Tram und Bus ist nicht heftig sondern gut . In dieser Zeit ist dann
garantiert eine " Schnappsnase " weniger mit Auto auf der Strasse .
Kein Unfall ist mehr als nur Glückssache für Dich . Sonst würden im ungünstigsten
Fall auf Dich noch bis zu 5000 € Regressforderung von Deiner Vers . kommen .
Ich seh da auch kaum Chancen.
Einzige wäre, wieviel Tagessätze sind das?
Und entsprechen 30 Tagessätze einem Monatsnetto?
Wenn nein (also wenn 30xTS>Monatsnetto - das andere erwähnt man nicht 😁 ) dann würde sich ein isolierter Einspruch dagegen durchaus lohnen. Mit Verdienstnachweis.
Aber sonst...
Und MPU triffts auf jeden Fall. Da braucht man fast schon die Zeit für Vorbereitung, insofern...
Und wenn das 30-40 Tagessätze sein sollten find ichs sogar günstig für das Reißen von 2 ‰.
Zitat:
Original geschrieben von xxxcaro89xxx
Also mal der Reihe nach:Warum ich Einspruch einlegen möchte?
- Nun, 14 Monate Straßenbahn und Bus sind ja wohl schon "etwas" heftig, ganz abgesehen davon, dass ich meine Brötchen, und zwar nicht zu knapp, mit dem Auto verdient hatte(..)
- Probezeit!
DAS ist ein klassischer Fall von 'selber in die Eier getreten'. Bitte: geh zum Anwalt.