Einspruch gegen Strafbefehl

So, da mir vor kurzem der Schein aufgrund von Alkohol entzogen wurde (JAAAAA, nur her mit den Moralpredigten, aber ich weiß selbst, wie verantwortungslos ich gehandelt habe....) und ich mittlerweile den Strafbefehl erhalten habe, der da lautet

14 Monate Sperre
1000€ Geldstrafe

... habe ich folgende Frage:
Lohnt es sich eurer Meinung (bzw. Erfahrung) nach, gegen ein solches Urteil Einspruch einzulegen, oder lade ich damit eher noch mehr Unannehmlichkeiten auf mich???

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Sinnlose Debatte... bei dieser Einstellung der TE zu ihrem Verstoß wird sie die MPU ohnehin nicht bestehen.

Autofahren mit 2,1 Promille, dazu noch während der Probezeit und beruflich auf's Auto angewiesen - ist natürlich schon echt heftig... das hat ja nicht einmal die Käßmann geschafft, bei der waren es 1,6 glaube ich.

Aha, einer der gleich meine Einstellung zu kennen glaubt, nachdem ich lediglich nach Meinungen gefragt habe und ein paar Eckdaten angegeben habe... Gut.

Gleich nachdem mir am Morgen nach dem Vorfall richtig bewusst wurde, was ich mir da überhaupt geleistet hatte, habe ich begonnen, mich über alles, was mir bevorstehen wird (Strafe, MPU, Sperre etc.) zu informieren.
Zudem habe ich mich unmittelbar um einen Termin bei der MPU-Beratung (obwohl mir klar war, dass bis dahin einige Zeit vergehen wird) gekümmert, habe seitdem auch die Finger vom Alkohol gelassen (Abstinenznachweise belegen das), nicht nur, weil dies erforderlich ist, um den Schein wieder zu bekommen, sondern weil mir sehr wohl bewusst ist, dass etwas Derartiges kein "Ausrutscher aus heiterem Himmel" ist, sondern viel mehr ein Problem, das gründlicher Aufarbeitung und Auseinandersetzung damit bedarf.

Wie kommst du also auf die Idee, mich hier,ohne einen Funken Ahnung von mir zu haben, abzuurteilen und mir gleich mal obendrauf ne kommende negative MPU zu prophezeihen???
Du bist mir echt ein Lustiger

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Ich kenne aus einem anderen Forum vergleichbare Fälle. Die Sperrfrist ist zwar an der Obergrenze, aber fällt auch nicht aus dem Rahmen. Zu den Tagessätzen wurde schon alles geschrieben - um dagegen isoliert vorzugehen, ist ein Anwalt überflüssig.

Von daher stellt sich mir die Frage, was der Gang zum Anwalt hier bringen soll.

Bei 2 ‰ an der Obergrenze?
Ich hätte das eher für akzeptabel gehalten. Da geht noch mehr. Gut, kein Unfall, aber eben 2 ‰.

Allerdings haben wir mal wieder eine Information nicht - wann der Vorfall war. 😉 🙄 😁

Zitat:

Original geschrieben von profuser


Bitte: geh zum Anwalt.

Um die Sperrfrist um 4 Monate zu verkürzen - bei einer Verfahrensdauer von 4 Monaten?

Das sind sehr starre Fristen nach Tabelle, die sich nach dem Pegel orientieren. Allerdings wird im Strafmaß immer die bisherige Zeit ohne Fahrerlaubnis durch den vorläufigen Entzug bei/ab der Kontrolle mit eingerechnet.

Legt man Widerspruch ein, dann wird man auch eine geringere Sperrfrist erhalten, aber eben nur um den Zeitraum verkürzt, den das Widerspruchsverfahren angedauert hat. Unter dem Strich bleibt der Zeitraum vom (vorläufigen) Entzug bis zum Ende der Sperrfrist praktisch immer der Selbe.

Hier ohnehin egal. Bei über 2 Promille sind 12 Monate Nachweiszeitraum vor der MPU mit erheblicher Sicherheit angesagt. Bis man dann selbst alles auf die Reihe bekommen hat und mit dem Nachweiszeitraum tatsächlich beginnt, vergeht auch noch einiges an Zeit.

Auch sollte vorher intensiv überlegt werden, was man nun macht um die MPU zu bestehen: Kontrolliertes Trinken mit Trinktagebuch und max. 6 im Voraus festgelegten Trinkanlässen pro Jahr bei dem man nicht über 0,3 Promille kommt, das kann über Leberwerte nachgewiesen werden; oder Abstinenz, was über Haare oder Urin-Screening nachgewiesen werden muss.

Der Nachweiszeitraum beginnt mit dem ersten sauberen! Screening und so richtig sauber sind Blut oder Urin auch erst 2-3 Monaten nach den letzten "Genuss".

Die 14 Monate mögen sich heftig anhören, aber weniger werden es ohnehin nicht. Vielleicht weniger auf dem Zettel, auf dem "Urteil" drauf steht, aber nicht weniger, bis zu dem Zettel, auf dem "bestandene MPU" steht.

Man kann sich jetzt um einen Anwalt kümmern, oder auch um die eigene MPU.

Da war ja noch was:

Zitat:

Original geschrieben von xxxcaro89xxx


- Probezeit!

Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert und

pausiert

während des Entzugs.

Erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis beginnt sie wieder zu laufen und sollte ein weiterer A-Verstoß oder zwei B-Verstöße in dieser restlichen Probezeit erfolgen, wird die Fahrerlaubnis erneut entzogen und die nächste MPU ist nach einer erneuten Sperrfrist von 3 Monaten fällig (mindestens, je nach Missetat).

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Sinnlose Debatte... bei dieser Einstellung der TE zu ihrem Verstoß wird sie die MPU ohnehin nicht bestehen.

Autofahren mit 2,1 Promille, dazu noch während der Probezeit und beruflich auf's Auto angewiesen - ist natürlich schon echt heftig... das hat ja nicht einmal die Käßmann geschafft, bei der waren es 1,6 glaube ich.

Zitat:

Von daher stellt sich mir die Frage, was der Gang zum Anwalt hier bringen soll.

1. Dich davon abhalten, selbstbelastende Aussagen abzugeben.

2. realistisch einzuschätzen, wie beim ersten MPU-Anlauf vorzugehen ist

3. anstelle von Forenmeinungen einen tauglichen (und bei Gericht anerkannten) Sachverständigen bei sich zu haben

Der geschilderte Sachverhalt (2 Promille+Führerschein wichtig für den Lebensunterhalt) ist i.m.h.O. schwerwiegend genug, um weitere 'Hinweise' aus dem Forum zu ignorieren und stattdessen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Zitat:

Hier ohnehin egal. Bei über 2 Promille sind 12 Monate Nachweiszeitraum vor der MPU mit erheblicher Sicherheit angesagt. Bis man dann selbst alles auf die Reihe bekommen hat und mit dem Nachweiszeitraum tatsächlich beginnt, vergeht auch noch einiges an Zeit.

Auch sollte vorher intensiv überlegt werden, was man nun macht um die MPU zu bestehen: Kontrolliertes Trinken mit Trinktagebuch und max. 6 im Voraus festgelegten Trinkanlässen pro Jahr bei dem man nicht über 0,3 Promille kommt, das kann über Leberwerte nachgewiesen werden; oder Abstinenz, was über Haare oder Urin-Screening nachgewiesen werden muss.

Der Nachweiszeitraum beginnt mit dem ersten sauberen! Screening und so richtig sauber sind Blut oder Urin auch erst 2-3 Monaten nach den letzten "Genuss".

Die 14 Monate mögen sich heftig anhören, aber weniger werden es ohnehin nicht. Vielleicht weniger auf dem Zettel, auf dem "Urteil" drauf steht, aber nicht weniger, bis zu dem Zettel, auf dem "bestandene MPU" steht.

Man kann sich jetzt um einen Anwalt kümmern, oder auch um die eigene MPU.

Genau das mein ich. Professionelle Hilfe suchen, Bitte.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Eine Chance sehe ich - aber nur über den Anwalt: Da der Broterwerb von der Benutzung eines Fahrzeugs sehr abhängig ist, könnte im besten Falle ein Deal heraus kommen: Verkürzung des Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße.

Oh ja, je wichtiger die Fahrerlaubnis, um so größer der Bonus im Strafmaß beim Besoffen-Fahren.

Ganz flexibel nach der Notwendigkeit:
So ein Reisebusfahrer darf zwei mal, in ausreichend begründeten Fällen wie zB. Übermüdung durch erhebliches Überschreiten der zulässigen Fahrzeit, auch drei mal im Jahr mit bis zu 2,4 Promille erwischt werden, ohne Befürchtungen gegenüber einem Fahrerlaubnisentzug haben zu müssen.

Und die Fahrer von Gefahrguttransportern haben dann Saufen frei - immerhin sind das hoch spezialisierte Leute mit teuren Weiterbildungen in einem Mangelberuf. Da ist der Behalt der Fahrerlaubnis nicht nur im eigenen, sondern schon im hohen allgemeinwirtschaftlichen Interesse.

🙄

Bei 2 Promille würde ich nicht mal mehr mein Auto wiederfinden . Es sei denn ,
es steht direkt vor der Kneipentür .

1000 € Geldstrafe :
Die  " versauf " ich lieber und laß mich von einem Taxidriver nach Hause
kutschieren .
Mal ehrlich , ist doch ein geiles Gefühl am nächsten Morgen :
Auto zu Hause  , Führerschein immer noch in der Tasche und
keinen Stress mit den Ordnungshütern . 😁

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Sinnlose Debatte... bei dieser Einstellung der TE zu ihrem Verstoß wird sie die MPU ohnehin nicht bestehen.

Autofahren mit 2,1 Promille, dazu noch während der Probezeit und beruflich auf's Auto angewiesen - ist natürlich schon echt heftig... das hat ja nicht einmal die Käßmann geschafft, bei der waren es 1,6 glaube ich.

Aha, einer der gleich meine Einstellung zu kennen glaubt, nachdem ich lediglich nach Meinungen gefragt habe und ein paar Eckdaten angegeben habe... Gut.

Gleich nachdem mir am Morgen nach dem Vorfall richtig bewusst wurde, was ich mir da überhaupt geleistet hatte, habe ich begonnen, mich über alles, was mir bevorstehen wird (Strafe, MPU, Sperre etc.) zu informieren.
Zudem habe ich mich unmittelbar um einen Termin bei der MPU-Beratung (obwohl mir klar war, dass bis dahin einige Zeit vergehen wird) gekümmert, habe seitdem auch die Finger vom Alkohol gelassen (Abstinenznachweise belegen das), nicht nur, weil dies erforderlich ist, um den Schein wieder zu bekommen, sondern weil mir sehr wohl bewusst ist, dass etwas Derartiges kein "Ausrutscher aus heiterem Himmel" ist, sondern viel mehr ein Problem, das gründlicher Aufarbeitung und Auseinandersetzung damit bedarf.

Wie kommst du also auf die Idee, mich hier,ohne einen Funken Ahnung von mir zu haben, abzuurteilen und mir gleich mal obendrauf ne kommende negative MPU zu prophezeihen???
Du bist mir echt ein Lustiger

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Bei 2 ‰ an der Obergrenze?
Ich hätte das eher für akzeptabel gehalten. Da geht noch mehr. Gut, kein Unfall, aber eben 2 ‰.

Mehr habe ich in dem anderem Forum - ich denke, wir wissen, um welches es geht, nicht bewusst begegnet. Aber ich kann mich auch irren.

Zitat:

Allerdings haben wir mal wieder eine Information nicht - wann der Vorfall war. 😉 🙄 😁

Stimmt.

Ist knapp 2 Monate her, ich steh' also noch am Anfang

Zitat:

Original geschrieben von profuser



Zitat:

Von daher stellt sich mir die Frage, was der Gang zum Anwalt hier bringen soll.

1. Dich davon abhalten, selbstbelastende Aussagen abzugeben.

Wie gesagt, isoliert gegen die Höhe der Tagessätze ist kein Problem. Da sehe ich keine Gefahr.

Zitat:

2. realistisch einzuschätzen, wie beim ersten MPU-Anlauf vorzugehen ist

Das ist nicht der Job eines Anwaltes.

Zitat:

3. anstelle von Forenmeinungen einen tauglichen (und bei Gericht anerkannten) Sachverständigen bei sich zu haben

Ich sehe keinen Grund, wegen der Sache vor Gericht zu gehen. Und ein Anwalt ist ein Anwalt und kein Sachverständiger.

Zitat:

Der geschilderte Sachverhalt (2 Promille+Führerschein wichtig für den Lebensunterhalt) ist i.m.h.O. schwerwiegend genug, um weitere 'Hinweise' aus dem Forum zu ignorieren und stattdessen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Aus diesem Forum sicher. Andere Foren können das - kostenlos, aber nicht umsonst.

Zitat:

Original geschrieben von xxxcaro89xxx


Ist knapp 2 Monate her,...

Insgesamt 16 Monate sind schon mit der sehr großen Kelle vergeben.

Kann sein, dass hier Dinge vorliegen, die bei der Kontrolle abgelaufen sind, etwas im Nebel der Erinnerung liegen aber die große Kelle schon berechtigen.

Dafür wäre dann ein Fachanwalt notwendig, der einen Blick in die Akte macht und dann dies besser einschätzen kann, als die Beschreibung aus Deiner Erinnerung.

Die Frage bleibt allerdings nach dem Nutzen:
Bringt eine eventuelle Verkürzung um ~2 Monate (mehr werden das ohnehin kaum sein) einen tatsächlichen Vorteil, also sind bis zu diesem dann früheren Termin auch alle Nachweise und auch die richtigen Nachweise gem. dem geschlossenen Screening-Vertrag passend zur eigenen Taktik zusammen?

Wenn der Vorfall erst 2 Monate her ist, dann wirst Du bisher kaum die richtigen Nachweise zusammen haben. Wenn es sich bei dem Vorfall um einen echten Erstkontakt mit Alk gehandelt hat, dann vielleicht einen, der 2 Wochen alt ist.

Wenn das aber auf Training und einiges an Übung basiert, dann wird es eher noch 2-3 Wochen dauern, bis der erste MPU-taugliche Nachweis da ist.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Wenn der Vorfall erst 2 Monate her ist, dann wirst Du bisher kaum die richtigen Nachweise zusammen haben. Wenn es sich bei dem Vorfall um einen echten Erstkontakt mit Alk gehandelt hat, dann vielleicht einen, der 2 Wochen alt ist.

Wenn das aber auf Training und einiges an Übung basiert, dann wird es eher noch 2-3 Wochen dauern, bis der erste MPU-taugliche Nachweis da ist.

Also wie, gesagt, das ist jetzt ca.2 Monate her, den ersten Termin zur Urinabgabe hatte ich letze Woche....
Oh, mit "NachweisE belegen das" hab ich mich ein bisschen doof ausgedrückt. Besser wär gewesen: Ich WERDE mit Abstinenznachweisen belegen, dass ich keinen Alk anrühre.....
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