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Einspruch bei Abstandsverstoß

hallo ins Forum,

Habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen wegen zu geringen Abstand.
Bei 126 km/h 12 m.

240 €
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot

Wie schauen die Möglichkeiten auf positiven Einspruch aus ?
Wer hat schon Erfahrugen ?
Wie läuft das, wenn ich das Bußgeld verdoppeln oder verdreifachen will, statt dem Fahrverbot ?

Werde jetzt erstmal einen Verkehrsanwalt einschalten.

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

in seinem Fall sind 2 Monate ein Witz mach dir mal Gedanken über deine Fahrweise

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Der Abstandsverstoß liegt garantiert per Video oder/und Bild vor.
Was will man da noch Widerspruch einlegen.
Es könnte sogar Vorsatz dabei heraus kommen, dann wirds noch schlimmer mit der Strafe.

Der Themenstarter benötigt Einsicht in die Ermittlungsakte. Die bekommt er gewöhnlich über einen Anwalt, da der eigene Aufwand für eine persönliche Einsichtnahme beim "Tatort" Autobahn sehr hoch ist (nicht am Wohnort sondern irgendwo im Umfeld des Vorfalls). Der sollte dann prüfen, ob die Formalien des Messverfahrens eingehalten worden sind. Es gibt auch schon mal technische Fehler, die den ausführenden Beamten bei der Messung oder Auswertung in der Routine nicht auffallen. Übersehen werden ab und an Fahrzeuge, die von rechts in den Sicherheitsabstand reinziehen und den Betroffenen so zum Bremsen gezwungen haben. Nach Einsichtnahme kann man abschätzen, ob der Einspruch aufrecht erhalten werden sollte. Ein Einspruch kann auch noch im gerichtlichen Verfahren zurück genommen werden. Das verhindert dann eine ggf. drohende Verschlimmerung des Bußgeldbescheides. Für eine Erhöhung der Geldbuße bei Wegfall des Fahrverbotes sind die Hürden recht hoch, was schon gepostet worden ist.

Grüße

Eine Rechtschutzversicherung sollte dafür aber schon existieren, sonst kann's durchaus passieren, daß man dem schlechten Geld auch noch gutes Geld hinterher wirft.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. August 2015 um 14:19:11 Uhr:


Übersehen werden ab und an Fahrzeuge, die von rechts in den Sicherheitsabstand reinziehen und den Betroffenen so zum Bremsen gezwungen haben.

Ich glaube ja wenn das so wäre, hätte der TE davon, im Eröffnungspost was geschrieben.

Sicher mit Glück findet ein Anwalt Fehler bei der Messung, die einen den Hals retten, aber doch eher selten.
Und allzu häufig kann man so etwas auch mit einer Rechtschutz nicht machen, Kunden die wegen Bußgelder zum Anwalt rennen haben nämlich bald keine Rechtsschutzversicherung mehr, und finden dann so schnell auch keine neue.

Vielleicht verrät uns der TE ja noch, ob es für ihn konkrete Anhaltspunkte gibt, die einen Einspruch rechtfertigen und vor allem begründbar machen.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 1. August 2015 um 15:08:57 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. August 2015 um 14:19:11 Uhr:


Übersehen werden ab und an Fahrzeuge, die von rechts in den Sicherheitsabstand reinziehen und den Betroffenen so zum Bremsen gezwungen haben.
................ Und allzu häufig kann man so etwas auch mit einer Rechtschutz nicht machen, Kunden die wegen Bußgelder zum Anwalt rennen haben nämlich bald keine Rechtsschutzversicherung mehr, und finden dann so schnell auch keine neue.

Ich denke, dass es eher vom Ausgang der Verfahren als von der bloßen Häufigkeit abhängen wird. Intensiver betroffene Autofahrer wechseln auch schon mal vorsorglich durch Eigenkündigung während eines zweiten oder dritten Vorwurfs den Versicherer und erleichtern sich so das Finden einer neuen Versicherung. Den Makler wird's auch freuen 🙂

Grüße

Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. August 2015 um 15:28:59 Uhr:


Vielleicht verrät uns der TE ja noch, ob es für ihn konkrete Anhaltspunkte gibt, die einen Einspruch rechtfertigen und vor allem begründbar machen.

Ohne die Ermittlungsakte wird ihm das schwerfallen.

Grüße

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. August 2015 um 16:27:56 Uhr:


Ohne die Ermittlungsakte wird ihm das schwerfallen.

Du gehst davon aus, daß er selbst kein Erinnerungsvermögen an den Vorfall mehr hat? 😰

Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. August 2015 um 17:21:17 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. August 2015 um 16:27:56 Uhr:


Ohne die Ermittlungsakte wird ihm das schwerfallen.
Du gehst davon aus, daß er selbst kein Erinnerungsvermögen an den Vorfall mehr hat? 😰

Natürlich 😁😁😁 , nee nee mal im Ernst. Selbst wenn man als Fahrer dabei war, kann man sich da mit so vielen Dingen vertun. Den vorgeworfenen Abstand kann man ja nur schätzen und gerade was das angeht, würde ich mir nicht so sicher sein wollen. Bei manchem Videoeinsatz ist das Blitzlicht auch nicht immer am Start, so dass das bereits mit dem "Tatort" schon so eine Sache ist (also dran erinnern ist gemeint).

Frage an den TE: ist das Fahrzeug auf Dich zugelassen oder auf eine juristische Person? Man kann ja sich länger überlegen, was man aussagen möchte und in der Ferienzeit schafft es so manche Behörde nicht, den Fahrer innerhalb von drei Monaten zweifelsfrei zu ermitteln.

Was geht denn hier ab... ich sehe diese Verstöße täglich. Er ist kein Schwerverbrecher, er kann eben nur die Abstände nicht einschätzen oder sieht die Gefahr nicht, will sie nicht sehen.

Sich rauszuwinden ist jedem selbst überlassen, ein Anwalt kann natürlich helfen. Da diese Verstöße in aller Regel als Video vorliegen, wird´s natürlich extrem schwer, wobei... war da nicht mal was von wegen Persönlichkeitsrechte und angeblich sei das Dokumentieren von Abständen per Video verboten?

War wohl doch nur eine Zeitungsente, wie ich es mir gedacht hatte, sonst würden die doch allein auf der A92 nicht im Schnitt 2 mal im Monat und manchmal sogar 2 mal auf 50 km nacheinander, am selben Tag filmen.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 1. August 2015 um 19:29:10 Uhr:


Was geht denn hier ab... ich sehe diese Verstöße täglich. Er ist kein Schwerverbrecher, er kann eben nur die Abstände nicht einschätzen oder sieht die Gefahr nicht, will sie nicht sehen.

Wenn er den abstand nicht hält und der vordermann plötzlich bremsen muß und er fährt rein und TÖTET ihn,dann ist es für mich ein SCHWERVERBRECHER,oder tendiert in die RICHTUNG,hab kein verständnis für solche Autofahrer.Und wenn er den ABSTAND nicht einschätzen kann oder die GEFAHR nicht SIEHT oder NICHT SEHEN will eher,dann gehört er nicht hinters steuer eines PKW´s.

@einsdreivier
So wie du schreibst muss man sich doch wirklich fragen was der TE in der Fahrschule gelernt hat.
Oder kann man den Führerschein jetzt auch bei Amazon oder Ebay kaufen? 😁

Na dann fahrt ihr mal besser nicht auf deutschen Straßen, denn zwei Wagenlängen bei über 100 km/h sind wahrlich keine Seltenheit, nur wird das viel zu selten geahndet (zu geringe Kontrolldichte). Da wir nicht wissen, ob er generell so fährt, ob´s ein Augenblicksversagen war etc., finde ich es schon krass hier von einem Schwerverbrecher zu reden.

Ich sehe täglich mindesten 5 Autofahrer mit Handy am Ohr, auch die können jemanden töten, genauso diejenigen, die in der 30 Zone Tacho 50 fahren (wenn ich Tacho 40 fahre und überholt werde, wird´s wohl so sein) und dennoch gibt´s da regelmäßig keinen solchen Aufschrei.

Übertreibt´s doch mal nicht so...

PS:

Letztlich weiß er ja nun, dass er etwas falsch gemacht hat bzw. generell falsch macht. 😉

Quasi für die Zukunft und da er schon länger Auto fährt und bisher offenbar nicht erwischt wurde (trotz zwar weniger, aber zweifelsfrei vorhandener Kontrollen), wird er sich schon irgendwie halbwegs an die Regeln halten.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 1. August 2015 um 19:47:05 Uhr:


@einsdreivier
So wie du schreibst muss man sich doch wirklich fragen was der TE in der Fahrschule gelernt hat.
Oder kann man den Führerschein jetzt auch bei Amazon oder Ebay kaufen? 😁

😁😁😁😉

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