Einschränkungen beim aktiven Parkassistenten ab Änderungsjahr 20/2
Hallo zusammen,
Mein Händler hat mich heute informiert, dass bei meinem kürzlich bestellten B250e, der im 1. Quartal 2021 nach Umstellung auf das Änderungsjahr 20/2 (die voraussichtlich im Dezember 2020 stattfindet) geliefert werden wird, die automatisierte Längsparkfunktion wegfallen wird. Es wird nur noch die Querparkfunktion unterstützt. Angabegemäß wird die Längsparkfunktion erst wieder (frühestens) mit dem Änderungsjahr 21/1 verfügbar sein - dann aber natürlich nur für die, deren Wagen nach der Umstellung auf 21/1 produziert wird.
Davon dürften alle betroffen sein, deren B-Klasse mit aktivem Parkassistent schon bestellt, aber erst nach Umstellung auf Änderungsjahr 20/2 im 1. oder 2. Quartal 2021 produziert wird.
Man hat mir angeboten, die Lieferung auf August 2021 zu verschieben. Das habe ich aber nicht wahrgenommen, weil es mir zu lang dauert und ich für die Leasinglaufzeit auch ohne automatisierte Längsparkfuktion leben kann.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@eule1031 schrieb am 22. September 2020 um 09:06:17 Uhr:
Dieser „Verlust“ kann mich auch noch treffen. Aber er würde eine Funktion betreffen, die ich vermutlich nie genutzt hätte. Ich komme noch in Lücken, die ein Assistent wohl nicht mehr akzeptieren würde...Mal sehen, was 20/2 noch so bringt.
Eule
Hallo Eule,
klar kann man über den Sinn, Zweck und Notwendigkeit verschiedener Fahrunterstützungssysteme von Autopilot bis Zebrastreifenerkennung diskutieren. Mein derzeitiges Fahrzeug hat noch nicht mal „Parkpiepser“ eingebaut und ich komme trotzdem gut klar.
Das Thema hier ist aber ein anderes. Eine im aktuellen Konfigurator beworbene und in der Betriebsanleitung enthalten Funktion, die ein Kunde ordert und bezahlt, steht bei Lieferung des Fahrzeugs plötzlich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Da würde mich schon interessieren, wie der Hersteller damit umgeht. Mit einem „da haben Sie halt Pech gehabt, das ist jetzt so“ wird sich vielleicht nicht jeder Kunde zufrieden geben.
Gruß
Voelligratlos
24 Antworten
Habe von unserem Verkäufer und von mehreren zum Vergleich angeschriebenen Händlern die Rückmeldung bekommen, dass verschieben auf Änderungsjahr 21/1 nichts bringe, weil keine Wiedereinführung der Längsparkfunktion geplant sei.
Das wäre selbst für Mercedes-Verhältnisse so schwach, dass ich das eigentlich kaum glauben kann. Gibt es hier zufällig weitere Betroffene der ÄJ-Umstellung, die dazu vielleicht schon Informationen bekommen haben?
Wird denn der Parkassistent billiger?
Ansonsten ist es ja denn eine
Preisanpassung...
Was wird denn da noch alles eingespart?
Zitat:
Das Thema hier ist aber ein anderes. Eine im aktuellen Konfigurator beworbene und in der Betriebsanleitung enthalten Funktion, die ein Kunde ordert und bezahlt, steht bei Lieferung des Fahrzeugs plötzlich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Da würde mich schon interessieren, wie der Hersteller damit umgeht. Mit einem „da haben Sie halt Pech gehabt, das ist jetzt so“ wird sich vielleicht nicht jeder Kunde zufrieden geben....
Gruß
Voelligratlos
Ja, da stimme ich voll umfaenglich zu. Die Funktion dreist weiter zu bewerberben und dem Kunden anschliessend "April, April" zuzurufen geht gar nicht. Daher schlage ich vor dass wir zusammen eine Musterfeststellungsklage initieren.
Auf Anfrage bei Mercedes erfuhr ich, dass die Funktion Aufgrund neuer EU Regelungen deaktiviert werden musste, weil der Parkassistent „zu nah am autonomen Fahren“ sei.
Damit stellen sich eine Reihe von Fragen:
- Seit ca. 8 Jahren fahren wir in der Familie unterschiedliche Mercedes Modelle (von A bis C Klasse) die alle mit aktiven Parkassistenten ausgerüstet waren und fehlerfrei funktionierten. Warum haben weder der Verkäufer im Autohaus noch die Mercedes Werkstatt vom Entfall der Funktion gewusst? Hätte man so eine gravierende Funktionseinschränkung nicht besser kommunizieren müssen?
- Warum ist Quer Einparken nicht „zu nah am autonomen Fahren“ wohl aber das Längs einparken?
- Die B-Klasse hat eine Typ-Prüfung durchlaufen. Damit sollte das Fahrzeug vom Gesetzgeber im vollen Funktionsumfang einmal zugelassen worden sein – wer hat hier wann „geschlafen“.
- Warum funktioniert der aktive Parkassistent in der C-Klasse und bei anderen Herstellern?
- Warum wird die Funktion bis heute auf der Mercedes Webseite für die B-Klasse weiter beworben?: „Aktiver Park-Assistent inklusive PARKTRONIC mit optischer und akustischer Warnung vor erkannten Hindernissen, Meldung von erkannten Parklücken im Kombiinstrument per Pfeilanzeige, komfortables Ein- und Ausparken in Längs- und Querparklücken“
Wir wohnen an einer viel befahrenen Straße und müssen das Auto beinahe täglich in enge Parklücken längs zur Fahrbahn jonglieren. Meine Frau ist dabei oft überfordert. Deshalb ist aktive Parkassistent ist für uns nicht einfach eine „Nice to have“ Funktion sondern von essentieller Bedeutung.
Zitat:
@Xperience.tomy schrieb am 2. Dezember 2021 um 08:40:38 Uhr:
Zitat:
....................
Wir wohnen an einer viel befahrenen Straße und müssen das Auto beinahe täglich in enge Parklücken längs zur Fahrbahn jonglieren. Meine Frau ist dabei oft überfordert. Deshalb ist aktive Parkassistent ist für uns nicht einfach eine „Nice to have“ Funktion sondern von essentieller Bedeutung.
....................Ich kenne den derzeit aktuellen Sachstand bezüglich der automatisierten Parkunterstützung bei MB leider nicht. Ich hatte allerdings noch Glück, meine B-Klasse wurde vor ca. einem Jahr ausgeliefert und sie war noch komplett an mit Bord, so wie ich sie geordert hatte. Auch von anderen derzeit viel diskutierten Ausstattungseinschränkungen nach Bestellung (Stichwort: Chipmangel) wurde ich verschont.
Wäre es bei mir nach der Bestellung zu irgendwelchen Wegfällen gekommen, hätte ich auf jeden Fall komplett storniert. Es gibt ja zum Glück genügend Mitbewerber am Markt. Man kann über den Sinn, Zweck und Notwendigkeit verschiedener Ausstattungs- und Unterstützungsoptionen lange diskutieren. Aber wie ich oben bereits geschrieben hatte, geht es darum doch gar nicht. Von einem Premiumhersteller mit absoluten Premiumpreisen erwarte ich die 100%tige Einhaltung von Zusagen und eine sofortige (!) Anpassung von allen Angebotsunterlagen, wenn sich etwas ändert. Wenn das schon nach der Bestellung nicht klappt, was soll das dann erst später werden, wenn es mal zu größeren Problemen kommt? Der Parkassist war entsprechend beworben, er wurde geordert, also muss er aus Sicht des Kunden auch geliefert werden. Eine Notwendigkeit, hier vor einem Hersteller einzuknicken, sehe ich nicht. Das überlasse ich den absoluten MB-Fanboys.
Ich benötige den übrigens sehr gut funktionierenden Parkassist momentan fast gar nicht, zumal ich auch noch andere Unterstützung (Kamera) an Bord habe. Coronabedingt fahre ich derzeit allerdings auch nur ein Viertel der sonst üblichen Jahresstrecke und bin deshalb auch fast gar nicht im großstädtischen Bereich mit beengten Parkplatzsituationen unterwegs, wo ein Einsatz mal Sinn machen könnte. Das man darauf aber grundsätzlich nicht verzichten will, insbesondere bei einer entsprechenden Wohnsituation mit knappem Parkplatzangebot, kann ich sehr gut nachvollziehen. Auch wenn jetzt garantiert gleich hier wieder der erste Clown antanzt und ungefragt etwas von „Fahrschule“ und „Fahrzeugbeherrschung“ absondert.
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Einfach das Kodiermodul von Kufatec kaufen, und fertig. Kräht später kein Hahn nach. Die Werbung ist übrigens korrekt, da wird nirgendwo Längsparken versprochen. Mercedes hat sich zulange auf eine Ausnahmegenehmigung bei einigen Assistenten verlassen, dann hat man verpennt.
Zitat:
@TottoGLB schrieb am 2. Dezember 2021 um 18:17:02 Uhr:
Einfach das Kodiermodul von Kufatec kaufen, und fertig. Kräht später kein Hahn nach. Die Werbung ist übrigens korrekt, da wird nirgendwo Längsparken versprochen. Mercedes hat sich zulange auf eine Ausnahmegenehmigung bei einigen Assistenten verlassen, dann hat man verpennt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Themas war die Werbung nicht korrekt, ich war ja selbst fast noch davon betroffen und hatte nur hier im Forum eine Info über eine mögliche Einschränkung im Parkassist erfahren. Mittlerweile wurde die Beschreibung und der Konfigurator natürlich angepasst. Wenn ich das richtig sehe und mich nicht irre, dann ist in der online-Bedienungsanleitung die Annimation zum aktiven Parkassistenten bis heute noch immer die alte, die von einer unterstützten Längsparkfunktion ausgeht.
Wir haben uns übrigens bereits vor Auslieferung Anfang 2021 entschieden, wegen dieser Sache einen Anwalt hinzuzuziehen und die Bestellung wegen einer nicht hinnehmbaren Änderung (d.h. des Entfalls der Längsparkfunktion) zu widerrufen. Die Rechtssprechung dazu schien uns erfolgsversprechend genug, da dies schon im Falle von bloßen Farbänderungen ohne den Wegfall irgendwelcher praktischen Funktionen funktioniert hatte.
Long story short, das hat auch geklappt.
Der Dongle von Kufatec funktioniert hervorragend. Ich hatte bei dem neuen GLB 200 D formatic die Längsparkfunktion vom 250 ML blutec sehr vermisst. Habe mir bei Kufatec den Dongle gekauft und funktioniert bestens. Diese neue Verordnung der EU dass auf das automatische längs einparken verzichtet werden muss finde ich einfach nur lächerlich. Da hat bestimmt ein Radfahrer das Sagen gehabt.
Der Dongle wird in die OBD-Buchse eingesteckt und nach Anleitung aktiviert.
Danach wird der Dongle wieder entfernt.
Eine Werkstatt wird da nicht gebraucht.
Allerdings, wenn es ein Mopf Modell ist, könnte so ein Dongle nicht funktionieren!
Das Problem hatte ich bei meinem Mopf EZ 02/23, mit einem anderen Dongle, da musste ich den Dongle zurückschicken, weil er nicht funktionierte.
Auch geht es nur an dem Auto, wo er erstmals eingesteckt war.
Denn die FIN wird da abgelegt und der Dongle funktioniert nur noch an diesem Wagen.
Zur rechtlichen Seite sage ich mal nichts, das dürfte bekannt sein.