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Einschränkungen beim aktiven Parkassistenten ab Änderungsjahr 20/2

Mercedes B-Klasse W247

Hallo zusammen,
Mein Händler hat mich heute informiert, dass bei meinem kürzlich bestellten B250e, der im 1. Quartal 2021 nach Umstellung auf das Änderungsjahr 20/2 (die voraussichtlich im Dezember 2020 stattfindet) geliefert werden wird, die automatisierte Längsparkfunktion wegfallen wird. Es wird nur noch die Querparkfunktion unterstützt. Angabegemäß wird die Längsparkfunktion erst wieder (frühestens) mit dem Änderungsjahr 21/1 verfügbar sein - dann aber natürlich nur für die, deren Wagen nach der Umstellung auf 21/1 produziert wird.
Davon dürften alle betroffen sein, deren B-Klasse mit aktivem Parkassistent schon bestellt, aber erst nach Umstellung auf Änderungsjahr 20/2 im 1. oder 2. Quartal 2021 produziert wird.
Man hat mir angeboten, die Lieferung auf August 2021 zu verschieben. Das habe ich aber nicht wahrgenommen, weil es mir zu lang dauert und ich für die Leasinglaufzeit auch ohne automatisierte Längsparkfuktion leben kann.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@eule1031 schrieb am 22. September 2020 um 09:06:17 Uhr:


Dieser „Verlust“ kann mich auch noch treffen. Aber er würde eine Funktion betreffen, die ich vermutlich nie genutzt hätte. Ich komme noch in Lücken, die ein Assistent wohl nicht mehr akzeptieren würde...

Mal sehen, was 20/2 noch so bringt.

Eule

Hallo Eule,

klar kann man über den Sinn, Zweck und Notwendigkeit verschiedener Fahrunterstützungssysteme von Autopilot bis Zebrastreifenerkennung diskutieren. Mein derzeitiges Fahrzeug hat noch nicht mal „Parkpiepser“ eingebaut und ich komme trotzdem gut klar.

Das Thema hier ist aber ein anderes. Eine im aktuellen Konfigurator beworbene und in der Betriebsanleitung enthalten Funktion, die ein Kunde ordert und bezahlt, steht bei Lieferung des Fahrzeugs plötzlich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Da würde mich schon interessieren, wie der Hersteller damit umgeht. Mit einem „da haben Sie halt Pech gehabt, das ist jetzt so“ wird sich vielleicht nicht jeder Kunde zufrieden geben.

Gruß
Voelligratlos

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Zitat:

@Koddel43 schrieb am 21. September 2020 um 17:37:39 Uhr:


Hallo zusammen,
Mein Händler hat mich heute informiert, dass bei meinem kürzlich bestellten B250e, der im 1. Quartal 2021 nach Umstellung auf das Änderungsjahr 20/2 (die voraussichtlich im Dezember 2020 stattfindet) geliefert werden wird, die automatisierte Längsparkfunktion wegfallen wird. Es wird nur noch die Querparkfunktion unterstützt. Angabegemäß wird die Längsparkfunktion erst wieder (frühestens) mit dem Änderungsjahr 21/1 verfügbar sein - dann aber natürlich nur für die, deren Wagen nach der Umstellung auf 21/1 produziert wird.
Davon dürften alle betroffen sein, deren B-Klasse mit aktivem Parkassistent schon bestellt, aber erst nach Umstellung auf Änderungsjahr 20/2 im 1. oder 2. Quartal 2021 produziert wird.
Man hat mir angeboten, die Lieferung auf August 2021 zu verschieben. Das habe ich aber nicht wahrgenommen, weil es mir zu lang dauert und ich für die Leasinglaufzeit auch ohne automatisierte Längsparkfuktion leben kann.

Hatte auch bereits gelesen, dass aufgrund neuer Zertifizierungsrichtlinien die automatische Längseinparkfunktion für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt wird. Ich habe allerdings noch nicht herausbekommen, ob sich das auf die (voll)automatische Funktion (Wagen lenkt, schaltet und fährt selbst in Parklücke und bremst dann eigenständig) bezieht oder auch auf eine (halb)automatische Unterstützung (Wagen lenkt eigenständig, schalten, Gas geben und bremsen muss der Fahrer).

Sollte das alles wegfallen, wäre das schon merkwürdig, zumal ja die Quereinparkfunktion anscheinend bestehen bleibt.

Wurde seitens des Händlers für die Einschränkung der Parkfunktion ein finanzieller Ausgleich in Aussicht gestellt oder geht das dann zu Lasten des Kunden, wenn er einen Wagen mit Änderungsjahr 20/2-Funktionalität erhält?

Gruß
Voelligratlos

Was oder ob beim Längseinparken noch etwas unterstützt wird, konnte ich bis jetzt nicht in Erfahrung bringen. Ein finanzieller Ausgleich wurde mir nicht angeboten, habe ich aber auch nicht erfragt.

Dieser „Verlust“ kann mich auch noch treffen. Aber er würde eine Funktion betreffen, die ich vermutlich nie genutzt hätte. Ich komme noch in Lücken, die ein Assistent wohl nicht mehr akzeptieren würde...

Mal sehen, was 20/2 noch so bringt.

Eule

Zitat:

@eule1031 schrieb am 22. September 2020 um 09:06:17 Uhr:


Dieser „Verlust“ kann mich auch noch treffen. Aber er würde eine Funktion betreffen, die ich vermutlich nie genutzt hätte. Ich komme noch in Lücken, die ein Assistent wohl nicht mehr akzeptieren würde...

Mal sehen, was 20/2 noch so bringt.

Eule

Hallo Eule,

klar kann man über den Sinn, Zweck und Notwendigkeit verschiedener Fahrunterstützungssysteme von Autopilot bis Zebrastreifenerkennung diskutieren. Mein derzeitiges Fahrzeug hat noch nicht mal „Parkpiepser“ eingebaut und ich komme trotzdem gut klar.

Das Thema hier ist aber ein anderes. Eine im aktuellen Konfigurator beworbene und in der Betriebsanleitung enthalten Funktion, die ein Kunde ordert und bezahlt, steht bei Lieferung des Fahrzeugs plötzlich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Da würde mich schon interessieren, wie der Hersteller damit umgeht. Mit einem „da haben Sie halt Pech gehabt, das ist jetzt so“ wird sich vielleicht nicht jeder Kunde zufrieden geben.

Gruß
Voelligratlos

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Hallo zusammen,

die Längsparkfunktion meiner B-Klasse (B250, BJ 07/2019) hat noch nie einwandfrei funktioniert; mal wurden Parklücken angezeigt und es wurde ordentllich eingeparkt, am nächsten Tag wurde dieselbe ! (nicht eine ähnliche) Parklücke gar nicht mehr erkannt. Beim ersten Service bei MB hatte ich das bemängelt - gelöst wurde das Problem aber nicht. Also: die Längsparkfunktion funktioniert einfach nicht richtig - ich denke, das ist auch der Grund, warum sie bei neueren Modellen aufgegeben wurde.

Gruß - Cosmos12

Zitat:

Zitat:

@eule1031 schrieb am 22. September 2020 um 09:06:17 Uhr:


Dieser „Verlust“ kann mich auch noch treffen. Aber er würde eine Funktion betreffen, die ich vermutlich nie genutzt hätte. Ich komme noch in Lücken, die ein Assistent wohl nicht mehr akzeptieren würde...

Mal sehen, was 20/2 noch so bringt.

Eule

Hallo Eule,

klar kann man über den Sinn, Zweck und Notwendigkeit verschiedener Fahrunterstützungssysteme von Autopilot bis Zebrastreifenerkennung diskutieren. Mein derzeitiges Fahrzeug hat noch nicht mal „Parkpiepser“ eingebaut und ich komme trotzdem gut klar.

Das Thema hier ist aber ein anderes. Eine im aktuellen Konfigurator beworbene und in der Betriebsanleitung enthalten Funktion, die ein Kunde ordert und bezahlt, steht bei Lieferung des Fahrzeugs plötzlich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Da würde mich schon interessieren, wie der Hersteller damit umgeht. Mit einem „da haben Sie halt Pech gehabt, das ist jetzt so“ wird sich vielleicht nicht jeder Kunde zufrieden geben.

Gruß
Voelligratlos

Hallo @Voelligratlos,
Ich vermute mal,dass wir beide diese Option für Mercedes mit der Unterzeichnung der Lieferbedingungen genau so akzeptiert haben...
Eule

So einfach ist es nicht, da steht das BGB mit dem Vertragsrecht dagegen. Ich denke schon, dass grundsätzlich der Kunde die Möglichkeit hat vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die bestellte Sache ändert. Nur wie viele Kunden verzichten auf ihr bestelltes Fahrzeug, wenn die Längsparkfunktion entfallen ist. Ich würde da allerdings dazugehören (und stornieren), gehe aber davon aus, dass unsere B-Klasse im November als 20/1 kommt.

Bleibt aber auch noch abzuwarten, welche anderen Änderungen eventuell noch mit 20/2 kommen...

Zitat:

@eule1031 schrieb am 22. September 2020 um 11:21:46 Uhr:



Zitat:

Hallo Eule,

klar kann man über den Sinn, Zweck und Notwendigkeit verschiedener Fahrunterstützungssysteme von Autopilot bis Zebrastreifenerkennung diskutieren. Mein derzeitiges Fahrzeug hat noch nicht mal „Parkpiepser“ eingebaut und ich komme trotzdem gut klar.

Das Thema hier ist aber ein anderes. Eine im aktuellen Konfigurator beworbene und in der Betriebsanleitung enthalten Funktion, die ein Kunde ordert und bezahlt, steht bei Lieferung des Fahrzeugs plötzlich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Da würde mich schon interessieren, wie der Hersteller damit umgeht. Mit einem „da haben Sie halt Pech gehabt, das ist jetzt so“ wird sich vielleicht nicht jeder Kunde zufrieden geben.

Gruß
Voelligratlos

Hallo @Voelligratlos,
Ich vermute mal,dass wir beide diese Option für Mercedes mit der Unterzeichnung der Lieferbedingungen genau so akzeptiert haben...
Eule

Hallo nochmals

Also ich habe sicherlich keine Klausel unterschrieben, dass ich im Zweifelsfall für eine Leistung bezahle, die dann bei Lieferung nicht zur Verfügung steht. So schlecht geht es der Autoindustrie nun wirklich nicht, dass man für „Luftprodukte“ auch noch zahlen muss. Wer das jetzt als nicht so tragisch ansieht, kann das ja gerne tun. Ich würde es aber auf keinen Fall ohne einen entsprechenden Ausgleich akzeptieren.

Gruß
Voelligratlos

Zitat:

@gnillo2 schrieb am 22. September 2020 um 11:41:51 Uhr:


So einfach ist es nicht, da steht das BGB mit dem Vertragsrecht dagegen. Ich denke schon, dass grundsätzlich der Kunde die Möglichkeit hat vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die bestellte Sache ändert. Nur wie viele Kunden verzichten auf ihr bestelltes Fahrzeug, wenn die Längsparkfunktion entfallen ist. Ich würde da allerdings dazugehören (und stornieren), gehe aber davon aus, dass unsere B-Klasse im November als 20/1 kommt.

Bleibt aber auch noch abzuwarten, welche anderen Änderungen eventuell noch mit 20/2 kommen...

Ok, ich bin kein Jurist.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Juristerei von Mercedes hier große Risiken eingeht.
Der Entfall dieser Funktion betrifft ja viele Modelle. Und Vergleichbares gab es in der Vergangenheit immer wieder.
Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist...
Eule

Zitat:

@eule1031 schrieb am 22. September 2020 um 11:58:28 Uhr:



Zitat:

@gnillo2 schrieb am 22. September 2020 um 11:41:51 Uhr:


So einfach ist es nicht, da steht das BGB mit dem Vertragsrecht dagegen. Ich denke schon, dass grundsätzlich der Kunde die Möglichkeit hat vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die bestellte Sache ändert. Nur wie viele Kunden verzichten auf ihr bestelltes Fahrzeug, wenn die Längsparkfunktion entfallen ist. Ich würde da allerdings dazugehören (und stornieren), gehe aber davon aus, dass unsere B-Klasse im November als 20/1 kommt.

Bleibt aber auch noch abzuwarten, welche anderen Änderungen eventuell noch mit 20/2 kommen...

Ok, ich bin kein Jurist.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Juristerei von Mercedes hier große Risiken eingeht.
Der Entfall dieser Funktion betrifft ja viele Modelle. Und Vergleichbares gab es in der Vergangenheit immer wieder.
Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist...
Eule

Ja, zumutbare Änderungen kann der Hersteller vornehmen, siehe beigefügten Passus aus den Allgemeinen Liefer und Kaufbedingungen. Die Zumutbarkeit scheint beim Entfall der Längsparkfunktion gegeben zu sein.

Image-mäßig macht man sich damit natürlich keine Freunde ...

VB

Hier geht es nicht um eine Änderung der Serienausstattung, die jedes Fahrzeug betrifft, sondern um eine (teure) individuell zubuchbare Option, die auch noch bis zum heutigen Tag voll beworben wird. Sofern diese zwischenzeitlich bis zur Lieferung wegfällt oder nur noch wesentlich eingeschränkt zur Verfügung steht, ist es dem Kunden kaum zuzumuten, dafür den ursprünglichen Preis zu bezahlen. Hätte der Vertragspassus in diesem Fall Bestand, so wäre er ja auch für andere Optionen gültig. Man bestellt z.B. das Multibeamsystem, erhält aber aufgrund zwischenzeitlicher Produktionsänderungen nur das normale LED-Licht, bezahlt aber trotzdem den vollen Multibeampreis. Ich bin zwar auch kein Jurist, bin mir aber trotzdem sicher, dass das jedes Gericht kippen würde.

Gruß
Voelligratlos

Hier ein Link zur Gesamtproblematik:
https://...mercedes-benz-passion.com/.../
In einem Beitrag steht etwas von 95,20 EUR, die erstattet werden.
Eule

Hab auf Nachfrage dazu heute die Antwort vom Verkäufer bekommen, dass unser für Q1/21 bestellter W247 noch mit dem Steuercode für 20/1 versehen ist, dass die Längsparkfunktion ab 20/2 komplett entfallen wird und dass er auch nur nachgucken kann, aber die Produktion nicht mehr versuchen vorzuziehen oder in 21/1 zu verschieben.

Das hilft mir jetzt erstmal nur bedingt. Weißt Du @Koddel43 z.B., ob dein Fahrzeug bereits mit dem Steuercode für 20/2 versehen ist? Und, wenn ich fragen darf, hast Du bei einer Niederlassung oder einem Vertragspartner bestellt?

Moin @fiiinix: Der Steuercode ist 20/1. Auftragsbestätigung vom 8.10. Mein Verkäufer sitzt zwar bei einem Vertragspartner; er kommt aber von einer Niederlassung. Partner in allen Papieren rund um den Auftrag ist die Niederlassung.
Da ich den Wagen lease, werde ich mit dem Wegfall der Längsparkfunktion leben. Verschieben wollte ich nicht, da sind mir zu viele Unwägbarkeiten drin.

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