Einschätzung Wertverlust nach Auffahrunfall
Hallo
Ich habe Pech gehabt – irgendein Kleinwagen ist mir hinten in mein schönes CLK-Cabrio hineingerauscht. Obwohl man von außen auf den ersten Blick nicht viel sieht (auf den zweiten Blick ist ein Abdruck des auffahrenden Nummernschilds leicht im Lack zu erkennen), belaufen sich die Reparaturkosten auf knapp 4.000 Euro.
Nun ist ein topgepflegter, unfallfreier Klassiker sicherlich mehr wert als ein ebenso gepflegter Klassiker mit repariertem Unfallschaden. Ich habe meinen CLK 320 in 2016 mit einem Kilometerstand von 30.000 km für 14.600 Euro aus erster Hand gekauft. Nun, vier Jahre später, hat der Wagen knapp 60.000 km auf dem Tacho, ich bin der zweite Halter; der Wert hat vor dem Unfall vermutlich spürbar unter 14.000 Euro gelegen.
Kann man ganz grob in Euro oder Prozent abschätzen, welchen Wertverlust solch ein Fahrzeug durch einen Auffahrunfall erleidet? Die Versicherung macht sich bockig, und ich würde, bevor ich in einen juristischen Streit gehe, besser einschätzen können, worum es geht.
Viele Grüße
EStz
Beste Antwort im Thema
Hallo EStz,
Da kannst Du ganz sicher sein, das uns der Ausgang der Geschichte interessiert.😎
Es klingt (nachdem das Kind bereits in den Brunnen fiel) zwar
etwas Neunmalklug (nicht meine Absicht), aber nun scheint
der Zeitpunkt für ein Wertgutachten (Classic-Data = 170 €) nach
erfolgter Regulierung gekommen zu sein. 🙄
meine besten Wünsche, mike. 🙂
32 Antworten
Zitat:
@Autofahrer698435 schrieb am 20. Oktober 2020 um 16:13:40 Uhr:
...
Anders schaut das übrigens aus, wenn man den Wagen wegen Kratzer neu lackiert. Lackierarbeiten gelten dann als Unfallwagen. 😕
Wo findet sich dieser Passus, das bei Nachlackierungen am Fahrzeug dieses als Unfallwagen gilt?
Hallo in die Runde
Das Gutachten ist da:
• Reparaturkosten inkl. MwSt: 5.220 Euro
• Wertminderung: 350 Euro
• Wiederbeschaffungswert: 13.900 Euro
Mal sehen, was weiter passiert. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
viele Grüße
EStz
Zitat:
@MadX schrieb am 20. Oktober 2020 um 17:20:27 Uhr:
Zitat:
@Autofahrer698435 schrieb am 20. Oktober 2020 um 16:13:40 Uhr:
...
Anders schaut das übrigens aus, wenn man den Wagen wegen Kratzer neu lackiert. Lackierarbeiten gelten dann als Unfallwagen. 😕Wo findet sich dieser Passus, das bei Nachlackierungen am Fahrzeug dieses als Unfallwagen gilt?
Mündliche Auskunft von MB
Dann wären viele junge Sterne von MB aber auch Unfallwagen. Diese werden im Rahmen der Aufbereitung oft nachlackiert.
Und ist bei anderen Herstellern auch so.
Deswegen frage ich nach der Referenz. So ist das für mich nichtig.
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Zitat:
@MadX schrieb am 21. Oktober 2020 um 14:17:04 Uhr:
Dann wären viele junge Sterne von MB aber auch Unfallwagen. Diese werden im Rahmen der Aufbereitung oft nachlackiert.
Und ist bei anderen Herstellern auch so.
Deswegen frage ich nach der Referenz. So ist das für mich nichtig.
Ich hatte meinen Gutachter auf das Thema angesprochen. Der sagte ganz klar, dass das im Auge des Betrachters liege. Wenn durch einen Unfall beispielsweise die Stoßstange durch einen Auffahrunfall beschädigt sei und gegen neu ausgetauscht werde, gäbe es keine Unfallfolgen mehr am Wagen. dementsprechend müsste man das theoretisch nicht angeben.
Auf der anderen Seite werde ein Unfall als ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis defniert, bei dem eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird. Demnach sei ein absichtliches Zerkratzen des Lacks, der zum Nachlackieren führt, kein Unfall; ein unabsichtliches Zerkratzen, wie klein auch immer, schon.
Aber wenn es Streit gäbe, würde eher der Richter entcheiden. :-)
Es gibt klare gesetzliche Regelungen. Bei Austausch von Bauteilen in Folge von Beschädigungen gilt das Fahrzeug als Unfallwagen. Werden Lackierungen im Rahmen von kosmetischen Arbeiten vorgenommen, gilt dies nicht als Unfallwagen.
Zitat:
@MadX schrieb am 21. Oktober 2020 um 15:23:09 Uhr:
Es gibt klare gesetzliche Regelungen. Bei Austausch von Bauteilen in Folge von Beschädigungen gilt das Fahrzeug als Unfallwagen. Werden Lackierungen im Rahmen von kosmetischen Arbeiten vorgenommen, gilt dies nicht als Unfallwagen.
Ob diese Regelungen immer so klar sind? Dieser Punkt ist regelmäßig strittig bei GW-Geschäften. Letztlich kann auch irgendwann keiner mehr nachweisen warum ein Teil nachlackiert wurde. Für den Einen ist's ein verschwiegene Unfallschaden, für den Anderen wurde eben aus kosmetischen Gründen nachlackiert. Nicht umsonst findet sich der Passus "diverse Nachlackierungen" oft in den Kaufverträgen.
Sind Katzer in Folge eines "kleinen" Unfalls die nachlackiert werden nun kosmetisch? Oder ist das ein Unfallschaden (Stichwort Vandalismus)?
Unsere CLK die rosten und teils komplett nachlackiert werden. Klar Kosmetik, aber ein Besitzer in der Zukunft könnte es für einen beseitigten Unfallschaden halten. Und eine Dokumentation ist nicht immer vorhanden oder geht verloren.
Fakt ist, Nachlackierungen sind nicht unbedingt immer förderlich, gerade wenn unklar ist warum. Kann sich also wertmindernd auswirken. Auch ein komplett getauschtes Teil kann ebenfalls dazu führen (keine Werkslackdicke oder Gebrauchtteil umgeduscht).
Ich muss sagen ich finde es interessant was hier für ein Wiederbeschaffungswert angesetzt wird. Nicht dass ich dem Wagen einen guten Zustand abspreche, aber diesen Wert halte ich für zu hoch. Das macht den Gutachter etwas unseriös. Auch sind die Reparaturkosten auf einmal höher als zu Beginn angegeben wurde oder?
Zitat:
@azzY schrieb am 21. Okt. 2020 um 15:46:25 Uhr:
Unsere CLK die rosten und teils komplett nachlackiert werden. Klar Kosmetik, aber ein Besitzer in der Zukunft könnte es für einen beseitigten Unfallschaden halten.
Nicht unbedingt Rost aber doch etliche Lackschäden(Kratzer, Klarlackablösungen) hatte meiner ja auch, weswegen ich mich entschieden habe den komplett lackieren zu lassen. Und um nicht u.U. irgendwann als Vertuschen da zu stehen habe ich das Auto vorher ausgiebig fotografiert.
Hab mich nochmal bei meinem Bekannten schlau gemacht. Also der 🙂 von MB hat sich damals auch auf Neulackierungen bezogen. Ging wohl nicht um Lackstiftarbeiten, aber wenn ein Teil komplett neu lackiert wurde (auch wenn in original Farbton), dann ist es ein Unfallwagen. Die analysieren den Lack und können das feststellen.
War bei seinem Wagen wohl auch gewesen, dass der Kotflügel neu lackiert worden ist und er hatte es nicht angegeben. Er wusste aber davon nichts, da er ihn auch gebraucht gekauft hatte und es damals auch nicht angegeben wurde (ironischer Weise hatte er ihn damals auch von MB gekauft)
Die Frage ist ja, warum der Kotflügel neu lackiert wurde, ist das bekannt?
Nein, er wusste ja nichtmal dass er neu lackiert war bis er ihn verkauft hat
Zitat:
@MadX schrieb am 21. Oktober 2020 um 15:23:09 Uhr:
Es gibt klare gesetzliche Regelungen. Bei Austausch von Bauteilen in Folge von Beschädigungen gilt das Fahrzeug als Unfallwagen. Werden Lackierungen im Rahmen von kosmetischen Arbeiten vorgenommen, gilt dies nicht als Unfallwagen.
Ich nehme an, dass diese nicht in Gesetzen festgeschrieben, sondern eher durch Rechtsprechung entwickelt wurden?
Zitat:
@MadX schrieb am 22. Oktober 2020 um 16:20:25 Uhr:
Die Frage ist ja, warum der Kotflügel neu lackiert wurde, ist das bekannt?
Wenn wegen Unfall, ist es ein Unfallauto. Wenn wegen Rost, dann nicht.
Endloses Thema ...
Hallo,
hier mal ein link zur Rechtslage aus ZDK-Sicht...
...und ein Auszug aus den C-Data Bewertungskriterien:
"Durch die heutigen technischen Möglichkeiten (z.B. Schweißarbeiten, computergestützte Messtechniken) sowie den veränderten Materialien (z.B. Lack, Oberflächenveredelung) und einem umfangreichen Korrosionsschutz kann ein komplett restauriertes Fahrzeug den Zustand der Erstauslieferung übertreffen".
"Zustand, Originalität und Historie werden vom besichtigenden Kfz-Sachverständigen unabhängig voneinander bewertet und fließen in die Wertfindung mit ein".
Im Streitfall geht es halt oft um weitere Gutachten, aber da hat der Andreas (Andy43)
mir neulich eine interessante Geschichte aus aus seiner "Jugend" erzählt:
"In den 90ern habe ich mal ein Audi Coupe von Grund auf restauriert. Ein Jahr nachdem ich fertig war, meinte ein Fahranfänger das Coupe als Prellbock für seinen Golf benutzen zu müssen.
Listenpreis laut Schwacke damals für den Wagen - 1.200,-DM.
Damit wollte mich dann auch die gegnerische Versicherung abspeisen.
Ich hatte zwar kein Gutachten, konnte die Restauration aber duch Bilder und Teilerechnungen belegen. Ein von mir beauftragter Gutachter checkte das alles und sah sich den Wagen penibel an.
Ergebnis...Wert des Wagens vor dem Unfall - 12.000 DM, Restwert 1.500 DM. Wiederbeschaffungszeit 46 Tage, womit jeder einzelne mit 24 DM angesetzt wurde.
Die gegnerische Versicherung wollte das Gutachten natürlich anfechten, aber als ich denen geschrieben hatte, dass die Sache dann eben ausprozessiert werden muss, haben die gezahlt"...
Bei der für ESzt's CLK ermittelten • Wertminderung: 350 Euro •
hat für mich die Frage ob "Unfallwagen" oder nicht, keine Relevanz.
Das würde ich wie Anderas es in seinem Beitrag ("Und um nicht u.U. irgendwann
als Vertuscher da zu stehen habe ich das Auto vorher ausgiebig fotografiert".)
getan hat ebenso handhaben... 😎
Im Übrigen hat EStz mit seiner Aussage recht: (End)loses Thema ... 🙄
tschüß & weg, mike. 🙂
Wird ein Wagen Vollrestauriert wäre er danach zwar im Top Zustand aber dafür jetzt ein Unfallwagen....
Ja nee iss klar 🙂