Einparken!!
Hallo,
Auf meinem Parkplatz stand heute ein Auto. Habe mich kurz dahinter gestellt um was zu holen (kurze zeit 2-4 min maximal) .... Dann hat er geklingelt und gesagt das ist Nötigung etc... Er kennt mich und wusste wo ich meine Wohnung habe! Desweiteren habe ich ein schild privatparkplatz Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt!!
Was kann ich tun?
Ps er ist ein Choleriker und weitere rechtliche Schritte sind sehr wahrscheinlich!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Zur Polizei gehen und den Vorfall aktenkundig machen,
sehr geehrte polizei, heute stand der stadtbekannte choleriker xy, widerrechtlich auf meinem parkplatz - ich habe ihn dann vorsätzlich zugeparkt... 😁 😁 🙄
89 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Und das dann auch schmerzfrei durchziehen.
hier wäre zuerst einmal zu prüfen ob der te dazu überhaupt berechtigt ist - sofern der "privatparkplatz" nur angemietet ist...
...ferner sollte man dann auch keine tränen in die augen bekommen, wenn kurz drauf ein brief der finanzkasse im briefkasten liegt!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...ferner sollte man dann auch keine tränen in die augen bekommen, wenn kurz drauf ein brief der finanzkasse im briefkasten liegt!
Höchstens wenn der eigene Name im Jahr drauf auf irgendeiner Steuer-CD auftaucht. Ansonsten einfach bei der nächsten Steuererklärung angeben und gut ist. Soll ja hier kein Aufruf zur Steuerhinterziehung werden 😉
Besitz- und Eigentumsverhältnisse sind natürlich vorher zu klären. Grundsätzlich ist die Methode aber rechtens wenn man selber einen eigenen Privatparkplatz hat dafür bei Gebrauch durch andere Gebühren zu verlangen.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Zitat:
Original geschrieben von eugain
du solltest erstmal deine eigenen post´s lesen.....
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Und??? WAS steht denn DA bitte??? Brille vergessen? Keine Ahnung wo du da nun das Problem hast ...Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Nötigung ist u.U. bereits eine Straftat und schwerwiegend. Zuparken ist keine Nötigung sondern einfach nur lächerlich und dämlich! Sorry!
Isch sach ja: PARANOID!
dein problem ist, dass du generell zuviel schwafelst, daher kannst du deine texte nicht mehr nachvollziehen.
aber nochmal zum verständnis: deine worte waren "nötigung ist u.u. strafbar und zuparken ist keine nötigung blabla...."
richtig ? ja, das waren deine worte...
darauf ich: nötigung ist IMMER strafbar (und nicht u.u.) und ob eine vorliegt, entscheiden andere leute.
richtig ? ja, das waren meine worte.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...ferner sollte man dann auch keine tränen in die augen bekommen, wenn kurz drauf ein brief der finanzkasse im briefkasten liegt!
Gewerbe ist doch fix angemeldet....
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Diese Geschichte mit dem Einparken hab ich auch mal durchgezogen sogar mit Wissen des OA da die grad vorbei kam.
Da der Behindertenparkplatz (offiziell ausgeschildert) ungerechtfertigt besetzt war sah ich mich geötigt mich dahinter zu stellen.
Das mit dem genötigt woanders parken ist ein netter Ansatz 🙂 also nur zur info ich bin Mieter und die Wohnung meinem Vater! Nur das jetzt alle wissen das es unsere Parkplätze sind
Man kann natürlich viel hin und her diskutieren. Ich selber würde mich schon an die Erkenntnis halten, daß das Belegen eines fremden Privatparkplatzes (Besitzstörung) und das Blockieren eines fremden Fahrzeugs (evtl. Nötigung) zwei ganz verschiedene Tatbestände sind und nur einer davon eine (evtl.) Straftat darstellt.
Besitzstörung ist ärgerlich, die rechtlich einwandfreien Reaktionen sind anderswo hier in diversen Threads durchgekaut worden. Bei einem wiederholt und vorsätzlich handelnden Störer sollte zum Beispiel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung recht gut wirken.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
(...)Ein Kollege von mir hat das mal sehr gut durchgeführt:
Ein Falschparker hat mehrmals längs direkt vor seiner Garage geparkt. Freundliche Hinweise brachten nichts als blöde Beschimpfungen vom Falschparker.
Eines Tages parkte das Auto wieder vor der Garage. Da mein Kollege vom Wohnhaus einen direkten Zugang zur Garage hatte öffnete er mit Wucht das Garagentor und beschädigte dabei die Beifahrertüre und den Spiegel.
Pech aber für den Falschparker, er musste den Schaden an seinem Auto + den am Garagentor bezahlen, da er hier nichts verloren hatte.
Seitdem parkt der wo anders.
Geht doch. 😁
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Diese Geschichte mit dem Einparken hab ich auch mal durchgezogen sogar mit Wissen des OA da die grad vorbei kam.
Da der Behindertenparkplatz (offiziell ausgeschildert) ungerechtfertigt besetzt war sah ich mich geötigt mich dahinter zu stellen.
Da mußt du allerdings aufpassen, dass sich der zugeparkte nicht genötigt sieht dich zum Behinderten zu machen, oder dein Auto zu beschädigen. 😉 (aber bist wahrscheinlich nicht nur ein ganz schlaues Kerlchen, sondern auch voll der Bär, wie alle in Internetforen) 😉
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Man kann natürlich viel hin und her diskutieren. Ich selber würde mich schon an die Erkenntnis halten, daß das Belegen eines fremden Privatparkplatzes (Besitzstörung) und das Blockieren eines fremden Fahrzeugs (evtl. Nötigung) zwei ganz verschiedene Tatbestände sind und nur einer davon eine (evtl.) Straftat darstellt.Besitzstörung ist ärgerlich, die rechtlich einwandfreien Reaktionen sind anderswo hier in diversen Threads durchgekaut worden. Bei einem wiederholt und vorsätzlich handelnden Störer sollte zum Beispiel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung recht gut wirken.
Du machst deinem Namen alle Ehre und das meine ich so wie ich es schreibe, ohne einen irgendwie gearten ironischen Unterton! Es gibt sie also wirklich noch, Leute, die erst mal nachdenken bevor sie etwas schreiben.
Nach wie vor bin ich der Meinung: Fremd belegter Privatparkplatz berechtigt nicht zur Selbstjustiz!
Da der "Privatparkplatz" NICHT vom öffentlichen Straßenverkehrsraum explizet getrennt ist, man, um diesen Parkplatz nutzen zu können, erst eine Einfahrt benutzen muss, eine irgendwie geartete Sperre entfernen muss, kann da stehen was und wer will. Ich kann nicht verhindern, dass sich Fremde auf den Parkplatz stellen. In DER Form habe ich sowas bereits oft, auch persönlich, erlebt.
Sollte es sich hingegen um einen Mitbewohner handeln, oder jemanden, der den Privatparkplatz bewusst missbraucht, obwohl er nicht in dem Haus wohnt, den Parkplatz/Stellplatz NICHT gemietet hat(!) gibt es ganz einfache Mittel denjenigen in Zukunft an der Nutzung des Platzes zu hindern.
Ob der Platz in der Miete enthalten ist, also im Mietvertrag steht, ist ja noch nicht geklärt. Es gibt ja auch (Miets)häuser mit Parkflächen davor. Diese sind zwar als Privatparkplatz gekennzeichnet, sind aber kein Zubehör zur Wohnung, weil sie weder im Mietvertrag noch zur Eigentumswohnung gehören und somit von jedermann genutzt werden dürfen OHNE Konsequenzen.
Die Diskussion hier kommt mir so vor wie der Handtuchstreit z.B. auf Mallorca. Dabei ist längst von Gerichten entschieden, dass ein Handtuch auf einem Liegestuhl keineswegs einen Besitzanspruch darstellt und entfernt werden kann!
Steht der Privatparkplatz dagegen IM Mietvertrag, wird also als Stellplatz durch eine entsprechende Miete abgegolten, mache ich an MEINEN Stellplatz ein Schild mit dem Kfz Kennzeichen meines Fahrzeuges. Stellt sich dann noch jemand dahin, habe ich andere Möglichkeiten den "Störer" zu entfernen. Aber auch hier gilt die Verhältnismässigkeit der Mittel und keine Selbstjustiz! Ein Richter würde nur müde lächelnd darauf verweisen, dass man in dem Fall eben solange woanders parken muss! Punkt! Dazu gabe es schon genug Gerichtsurteile die alle überflüssig gewesen wären, hätte mal EINER seinen Verstand benutzt und nicht das Handtuch!
In diesem Sinne, bleibt friedlich und lest erst mal was ich geschrieben habe, aber BITTE genau, und dann erst antwortet!! Vielleicht auch mal vorher informieren wie die Rechtslage ist? Stellplatz mitgemietet oder gekauft?
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ob der Platz in der Miete enthalten ist, also im Mietvertrag steht, ist ja noch nicht geklärt. Es gibt ja auch (Miets)häuser mit Parkflächen davor. Diese sind zwar als Privatparkplatz gekennzeichnet, sind aber kein Zubehör zur Wohnung, weil sie weder im Mietvertrag noch zur Eigentumswohnung gehören und somit von jedermann genutzt werden dürfen OHNE Konsequenzen.
Die Diskussion hier kommt mir so vor wie der Handtuchstreit z.B. auf Mallorca. Dabei ist längst von Gerichten entschieden, dass ein Handtuch auf einem Liegestuhl keineswegs einen Besitzanspruch darstellt und entfernt werden kann!
Steht der Privatparkplatz dagegen IM Mietvertrag, wird also als Stellplatz durch eine entsprechende Miete abgegolten, mache ich an MEINEN Stellplatz ein Schild mit dem Kfz Kennzeichen meines Fahrzeuges.
Nö. Selbst wenn Stellplätze nicht explizit Wohnungen zugewiesen sind, haben Fremde darauf nix zu suchen. Ein Schild: "Privatparkplatz" reicht, um der Öffentlichkeit klar zu machen, dass die da nicht parken darf. Wer dazu berechtigt ist, muss nicht weiter ausgeführt werden.
Zitat:
Original geschrieben von ex0riz0r
Parkplatz ist gekauft!!!!
Dann lass ihn abschleppen, oder bau einen Verschlag um den Parkplatz, dann muss er Hausfriedensbruch begehen, wenn er dort parkt.
Ok, dann hat der gute Mann da nichts zu suchen. Keine Ahnung ob DAS schon zu Hausfriedensbruch zählt, da er ja unberechtigterweise dein Eigentum benutzt bzw. betritt. Nötigung ist das auf keinen Fall. Hilft wohl nur, bei Uneinsichtigkeit, im recht deutlich - leider mit Hilfe des Rechtsweges - klar zu machen, dass er auf fremden Gund und Boden steht!
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Nö. Selbst wenn Stellplätze nicht explizit Wohnungen zugewiesen sind, haben Fremde darauf nix zu suchen. Ein Schild: "Privatparkplatz" reicht, um der Öffentlichkeit klar zu machen, dass die da nicht parken darf. Wer dazu berechtigt ist, muss nicht weiter ausgeführt werden.Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ob der Platz in der Miete enthalten ist, also im Mietvertrag steht, ist ja noch nicht geklärt. Es gibt ja auch (Miets)häuser mit Parkflächen davor. Diese sind zwar als Privatparkplatz gekennzeichnet, sind aber kein Zubehör zur Wohnung, weil sie weder im Mietvertrag noch zur Eigentumswohnung gehören und somit von jedermann genutzt werden dürfen OHNE Konsequenzen.
Die Diskussion hier kommt mir so vor wie der Handtuchstreit z.B. auf Mallorca. Dabei ist längst von Gerichten entschieden, dass ein Handtuch auf einem Liegestuhl keineswegs einen Besitzanspruch darstellt und entfernt werden kann!
Steht der Privatparkplatz dagegen IM Mietvertrag, wird also als Stellplatz durch eine entsprechende Miete abgegolten, mache ich an MEINEN Stellplatz ein Schild mit dem Kfz Kennzeichen meines Fahrzeuges.
JA, isch hab disch auch lieb ............ 😁
Versuch DU MICH mal da zu vertreiben ... Mit welcher Berechtigung? Weil es PRIVAT ist? Wenn die Stellplätze von der Straße ohne Befahrung einer Straße oder Weg erreichbar sind, parke ich da, ob dir das passt oder nicht! PUNKT!
Beispiel: Da wo ich ein paar Jahre gewohnt habe, sind Parkplätze vor der Türe, die "eigentlich" den WohnungsEIGENTÜMERN des Mehrfamilienhauses gehören bzw. von der zur Wohnanlage gehörenden Eigentümern genutzt werden dürfen. So wurde es bei einer Eigentümerversammlung beschlossen und daraufhin ein Hinweisschild aufgestellt. Die Praxis, BEVOR ich dort einen Firmenbus parkte, lasse ich nun mal weg.
Tatsache ist, das sie KEINEM Fremden verbieten bzw. vorschreiben können, wie und von wem die Parkplätze genutzt werden können dürfen. Da ich nicht offziell Mieter in einer Wohnung war und meiner Gastgeberin keine Schwierigkeiten bereiten wollte, habe ich den Bus, der angeblich die Parkfläche beschädigen würde, auf der Straße geparkt. Das der Nachbar nun seine diversen Firmenwagen dort parkte ... pillepalle.
In diesem obigen Fall habe ich recherchiert und die Antwort gefunden, dass die Eigentümer zwar "wünschen" dürfen, dass dort kein Fremder parkt. Aber VERBIETEN können sie es nicht, weil die Parkfläche "einfach "zugänglich ist. Einzig die Parkfläche durch entsprechend einfache Massnahmen absichern in dem z.B. eine Kette gespannt würde, könnte Fremdparker abhalten, sonst nicht! Denn auch ich als Besucher dürfte dort parken ... TROTZ PRIVAT. Und nu'??? Willst du jeden Parker erst nach seiner Berechtigung fragen, ob er Besucher ist? Wozu ich durchaus auch Handwerker zähle.
Was du natürlich vor deiner eigenen Haustüre mit deinem Privatparkplatz machst, ist deine Sache ... wobei wir wieder bei der Handtuchgeschichte sind: DER PLATZ IST MIR WEIL DA MEIN HANDTUCH LIEGT ... Gönau ... Und die Straße gehört MIR, weil ich schließlich dafür bezahlt habe ... Und nun? Geh' mal aus der Sonne ...
Weil MIR ja eh niemand glaubt, HIER die Auskunft eines Rechtsanwaltes!
Wer nun immer noch von Abschleppen, Nötigung und weiß-der-Geier-was-noch-schreibt dem ist eh nicht mehr zu helfen. Es gibt nun mal besimmte Regeln die einzuhalten sind, auch wenn es einigen Zeitgenossen nicht passt und sie lieber Selbstjustiz betreiben würden.