Einparken!!

Hallo,

Auf meinem Parkplatz stand heute ein Auto. Habe mich kurz dahinter gestellt um was zu holen (kurze zeit 2-4 min maximal) .... Dann hat er geklingelt und gesagt das ist Nötigung etc... Er kennt mich und wusste wo ich meine Wohnung habe! Desweiteren habe ich ein schild privatparkplatz Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt!!

Was kann ich tun?

Ps er ist ein Choleriker und weitere rechtliche Schritte sind sehr wahrscheinlich!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Zur Polizei gehen und den Vorfall aktenkundig machen,

sehr geehrte polizei, heute stand der stadtbekannte choleriker xy, widerrechtlich auf meinem parkplatz - ich habe ihn dann vorsätzlich zugeparkt... 😁 😁 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Kai70


.... der TE hat durch sein handeln jemand anderen gehindert wegfahren zu können, dies nennt man Nötigung.

Deine Begründung ist wieder falsch, denn sonst würde der auf dem Bild auch nötigen oder?

Parkenreihe23

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


.... der TE hat durch sein handeln jemand anderen gehindert wegfahren zu können, dies nennt man Nötigung.
Deine Begründung ist wieder falsch

Dir wurden nun schon 2 Links gepostet wo der Gesetzgeber dies anders sieht, mehr kann Dir nicht geholfen werden.

Auch wenn für Dich persönlich Wasser Wein ist, ist es dennoch Wasser.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


denn sonst würde der auf dem Bild auch nötigen oder?

Jupp, Du hast es nicht verstanden.

Wenn der Fahrer dort nicht auffindbar ist, werden die dort parkenden in der Tat genötigt am wegfahren, da derjenige aber dort niemanden zuparkt, sondern hält um Fahrzeuge auf / abzuladen ist dies nicht der gleiche Fall wie hier vom TE.

Vielleicht werden dort gerade Fahrzeuge abgeschleppt welche andere nötigten durch zuparken ?

P.S.
Bist Du eigentlich so Beratungsresistent oder stellst Du dich hier absichtlich so blöde an um zu provozieren ?

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Jupp, Du hast es nicht verstanden.
Wenn der Fahrer dort nicht auffindbar ist, werden die dort parkenden in der Tat genötigt am wegfahren, da derjenige aber dort niemanden zuparkt, sondern hält um Fahrzeuge auf / abzuladen ist dies nicht der gleiche Fall wie hier vom TE.

Moment! es ist eben der selbe Fall. Der TE hat auch nur was ausgeladen und war jederzeit erreichbar! Wo ist der Unterschied zum hier geposteten Bild wo auch nur eine Ladetätigkeit stattfindet?

Zitat:

Original geschrieben vom TE


....habe mich kurz dahinter gestellt um was zu holen (kurze zeit 2-4 min maximal) ...er kennt mich und wusste wo ich meine Wohnung habe!

...vielleicht vergleichst du diese Tatsache nochmals mit deinem gefundenen Urteil. Möglicherweise siehtst du da, na sagen wir mal diverse diskrepanzen zum hier dargestellten Fall?

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


P.S.
Bist Du eigentlich so Beratungsresistent oder stellst Du dich hier absichtlich so blöde an um zu provozieren ?

Nein, ich bin nicht beratunsresistent. Im Gegensatz zu dir erstrecken sich meine Rechtskenntnisse nicht auf ein Googlestudium. Momentan geht halt meine soziale Ader mit mir durch und ich versuch nur, dir den Nötigungstatbestand etwas verständlicher zu machen - leider aber offensichtlich ohne Erfolg.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Jupp, Du hast es nicht verstanden.
Wenn der Fahrer dort nicht auffindbar ist, werden die dort parkenden in der Tat genötigt am wegfahren, da derjenige aber dort niemanden zuparkt, sondern hält um Fahrzeuge auf / abzuladen ist dies nicht der gleiche Fall wie hier vom TE.
Moment! es ist eben der selbe Fall. Der TE hat auch nur was ausgeladen und war jederzeit erreichbar! Wo ist der Unterschied zum hier geposteten Bild wo auch nur eine Ladetätigkeit stattfindet?

Es ist weder der gleiche und schon gar nicht der selbe Fall.

Zitat:

habe mich kurz dahinter gestellt um was zu holen (kurze zeit 2-4 min maximal) ...er kennt mich und wusste wo ich meine Wohnung habe!

Das behauptet der TE, Tatsache ist das Fahrzeug stand dort geparkt und der TE war nicht in der Nähe und nötigte somit den Falschparker am wegfahren, woher soll der Falschparker wissen wie lange der TE nicht da ist um sein Fahrzeug zu entfernen ?

Ob dies letztendlich den Tatbestand der Nötigung erfüllen würde oder nicht, wird wenn es zu einer Anzeige kommen würde an anderer Stelle geklärt und nicht von Dir oder mir, habe ich aber auch schon mal erwähnt, solltest mal lesen was andere schreiben.

Wurde aber schon alles hier erwähnt, wie oft willst Du das gleiche nochmal gesagt bekommen ?
Was Du nun daraus machst ist Dein Ding

Zitat:

Nein, ich bin nicht beratunsresistent..

Naja bist Du doch, Du bist ja so eingefahren, dass Du nichts anderes lesen "willst", oder bist halt einfach nur jemand der provozieren will, und damit lasse ich Dich jetzt mit dem Bootsmann allein.

Viel Spaß noch 😮

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Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


...bist du nicht vom Fach? Wenn du zum Streit mit Sachverhalt wie vom TE geschildert gerufen wirst, schreibst du dann gegen den TE eine Anzeige wegen Nötigung?

Natürlich nicht. Hatte den Sachverhalt anders auf der Kette. Für den Vorsatz müssen schon konkrete Anhaltspunkte vorhanden sein. Ein bloßes Zuparken ist, wie du richtig sagtest, in Städten ein tagtäglicher Vorgang und endet, wenn überhaupt mit dem Abschleppen und der dementsprechenden Sanktion.

Zitat:

Der TE wird sagen: Ich wollte auf meinen Parkplatz aber der war zugeparkt. Habe ich mich halt schnell hinten hingestellt um meine Einkäufe in die Wohnung zu tragen etc.. Anschließend wollte ich einen Parkplatz suchen bla bla bla. Das ganze hat auch nur 3 - 5 Minuten gedauert.

Mehr Informationen haben wir nicht.

Mit welchen Tatsachen begründest du bei der Anzeigenerstellung den Vorsatz, dass das Zuparken nur daszu diente, den Falschparker am Wegfahren zu hindern? Anzeige wegen Nötigung schreibt unter diesen Voraussetzungen in München kein Polizeibeamter.

N.T.

Wie gesagt: Ist nicht zu begründen. Hier gebe ich dir zu 100 % Recht. Macht nirgendwo jemand. Hatte wie gesagt, was anderes auf dem Schirm. In diesem Fall handelt es sich um eine normale Verkehrsbehinderung und wird niemals mit einer Anzeige wegen Nötigung enden.

Hiermit nehme ich meinen vorherigen Post ( Mist ) komplett zurück.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Das behauptet der TE, Tatsache ist das Fahrzeug stand dort geparkt und der TE war nicht in der Nähe und nötigte somit den Falschparker am wegfahren, woher soll der Falschparker wissen wie lange der TE nicht da ist um sein Fahrzeug zu entfernen ?

Ob dies letztendlich den Tatbestand der Nötigung erfüllen würde oder nicht, wird wenn es zu einer Anzeige kommen würde an anderer Stelle geklärt und nicht von Dir oder mir, habe ich aber auch schon mal erwähnt, solltest mal lesen was andere schreiben.

Natürlich wird der andere am wegfahren gehindert ( genötigt ). Allerdings wird dies niemals bei irgendeinem Staatsanwalt landen, da eindeutig keinerlei Hinweise auf ein vorsätzliches Handen in Bezug auf das "Am Wegfahrten hindern " vorliegen. Im Gegenteil.

Dann müßte bei jeder Verkehrsbehinderung direkt eine Strafanzeige wegen Nötigung gefertigt werden. Diese Fälle werden nach der StVO geregelt und sanktioniert. - Parken mit Behinderung -

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Wie gesagt: Ist nicht zu begründen. Hier gebe ich dir zu 100 % Recht. Macht nirgendwo jemand. Hatte wie gesagt, was anderes auf dem Schirm. In diesem Fall handelt es sich um eine normale Verkehrsbehinderung und wird niemals mit einer Anzeige wegen Nötigung enden.
Hiermit nehme ich meinen vorherigen Post ( Mist ) komplett zurück.

Danke für deine Offenheit🙂! Dachte jetzt schon ich bin im falschen Film!

@Kai70
Ist ja toll, dass du ein Gerichtsurteil gefunden hast bei dem die Nötigung zutrifft. Urteile sind aber immer nur auf den einen speziellen Fall anzuwenden und sind nicht allgemeingültig!

Noch ein letztes Beispiel für dich, vielleicht kapierst du es dann:

Stell dir vor, du kommst nach Hause, in deiner Einfahrt vor deiner Garage parkt das Auto deiner Schwiegermutter. Jetzt stellst du dich dahinter, weil woanders ist ja kein Platz. Schwiegermutter kann nicht mehr wegfahren und gehst zum Nachbar noch eine halbe Bier trinken.

Schwiegermutter kommt jetzt raus und muss dich suchen. Machst du dich jetzt wegen Nötigung strafbar?

Richtige Lösung(en)

1) - Keine Nötigung, wenn du dein Auto hinter das Fahrzeug deiner Schwiegermutter hingestellt hast weil sonst kein Platz war und du ja sowieso sofort weggefahren wärst wenn sie rausfahren will

2) - Nötigung - wenn du es deiner Schwiegermutter sowieso schon lange einmal zeigen wolltest. Jetzt hast du deine Chance genutzt und sie sauber eingeparkt. Soll sie doch sehen wie sie da wieder rauskommt....

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



...
Schwiegermutter kommt jetzt raus und muss dich suchen. Machst du dich jetzt wegen Nötigung strafbar?

Richtige Lösung(en)

1) - Keine Nötigung, wenn du dein Auto hinter das Fahrzeug deiner Schwiegermutter hingestellt hast weil sonst kein Platz war und du ja sowieso sofort weggefahren wärst wenn sie rausfahren will

2) - Nötigung - wenn du es deiner Schwiegermutter sowieso schon lange einmal zeigen wolltest. Jetzt hast du deine Chance genutzt und sie sauber eingeparkt. Soll sie doch sehen wie sie da wieder rauskommt....

N.T.

Es kann doch beides richtig sein!

Wenn der Geschädigte an Anzeigebegehren hat MUSS die Polizei die Anzeige aufnehmen. Die Ermittlungen klären dann ob 1 oder 2 zutreffend sind, einstellen kann das verfahren nur die StA!

Wenn meine Schwiegermutter ein Drachen ist und von 2 ausgeht wird sie mich anzeigen; ich muss dann überzeugend sein und auf 1 hinarbeiten. Wenn man es mit glaubt = Einstellung des Verfahrens. Wenn nicht = es könnte durchaus sehr böse Post von der StA kommen.

Alles eben Auslegungs- und Begründungssache.

Ist schon nicht uninteressant.

Aber so als juristischer Laie würde mir auch nicht einfallen, das Zuparken als Nötigung einzustufen. Die kurze Lektüre des § 240 StGB gibt meiner laienhaften Überlegung auch erst mal recht, denn so richtig vermag ich in einer solchen Situation wie der beschriebenen keine Gewaltdrohung zu erkennen. Das Problem des Zugeparkten ist ja "nur", daß er nicht jederzeit mit seinem Fahrzeug wegfahren kann, was ihn möglicherweise behindert oder belästigt, aber das sind doch ganz andere Tatbestandsmerkmale.

Auch der Verkehrslexikon-Link weiter oben, der ja recht ausführlich erscheint, gibt in dieser Hinsicht nichts her.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Wenn der Geschädigte an Anzeigebegehren hat MUSS die Polizei die Anzeige aufnehmen. .......einstellen kann das verfahren nur die StA!

Die Polizei

muss nicht jede Anzeige aufnehmen

, wenn der Staatsbürger eine "Anzeigenbegehren" hat. Sie muss eine Strafanzeige aufnehmen, wenn ein

entsprechender Anfangsverdacht

auf eine Straftat vorliegt. Dieser Anfangsverdacht liegt beim

"reinen" Einparken nicht vor

- wie bereits gesagt, könnte ich dann ja jeden 2.Reihe Parker wegen Nötigung anzeigen. Eine

Nötigung

liegt dann vor, wenn das

Zuparken nur mit dem Sinn geschieht

, den

Eingeparkten am Wegfahren zu hindern

(Vorsatz!).

Ob jetzt das Einparken nur eine Behinderung oder eine Nötigung ist, muss im Einzelfall abgeklärt werden. Hierzu gehört auch ein geschicktes Befragen des "Falschparkers" um dessen Motivation fürs Falschparken herauszubekommen. Lässt er sich hier zu entsprechenden Bemerkungen hinreisen, kann ich dann natürlich von einem Anfangsverdacht der Nötigung ausgehen. Ist es jedoch wie im Eingangsthread beschrieben liegt kein Anfangsverdacht der Nötigung vor und ich muss auch keine Anzeige aufnehmen.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Die Polizei muss nicht jede Anzeige aufnehmen, wenn der Staatsbürger eine "Anzeigenbegehren" hat. Sie muss eine Strafanzeige aufnehmen, wenn ein entsprechender Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliegt.

Ich wäre vorsichtig mit diese Aussage!

In deinem Beispielfall kann durchaus ein Anfangsverdacht erkannt werden, wenn es die Schwiegermutter so darlegt ("der will mich ärgern um hat mich absichtlich eingeparkt, ich will Anzeige erstatten"😉.

Wenn ich der Meinnung bin Opfer einer Straftat zu sein und die Polizei rufe werden die mich zu 99% nicht abwimmeln!

Wenn all die Schlaumeier, die mir Unwissenheit vorwerfen, schon mal (so oft) wie ich Anzeige bei der Polizei erstattet haben, wegen irgendwelchen Delikten wie Beleidigung, Drängeln, NÖTIGUNG etc., wüssten sie wie es auf einer Polizeiwache abläuft und wie lange so eine Anzeigenaufnahme dauert.
Ich glaube kaum, das sich einige der Muskelpakete (das kommt vom ständigen herumtragen der Gesetzestexte 😁 woher sollen sie auch sonst ihr Wissen haben? Aus der Lebenserfahrung sicherlich nicht, denn sie gucken ja bei jedem Ereignis erst mal, was der Gesetzgeber dazu sagt und haben dadurch keine Zeit Lebenserfahrung zu sammeln. Das sind auch die Leute, die glauben, wenn sie beim Bäcker in der Theke sitzen, sich dadurch Vorteile gegenüber den Leuten verschaffen können, die sich ordnungsgemäss anstellen und warten bis sie dran sind. Oder die sich auf einen Behindertenparkplatz stellen, einen Ausweis "Parkberechtigung für Behinderte" aufs Armaturenbrett legen, OHNE jegliche "AUSSERGEWÖHNLICHE Gehbehinderung" zum Supermarkt gehen und auch noch dreist behaupten Berechtigt zu sein.) hier mal die Zeit genommen hat Anzeige zu erstatten, oder wegen einem Falschparker auf die Polizei warten. Ok, das machen sie vielleicht Einmal ... vielleicht auch noch ein zweites mal. Nur ist es ihnen dann zu dumm "wertvolle" Zeit mit warten zu verbringen, bis die Polizei eintrifft, oder sich der Polizeibeamte auf der Wache endlich dazu entschließt eine unsinnige Anzeige aufzunehmen, was er auch entsprechend mitteilt. "Wollen Sie wirklich wegen einem Falschparker eine Anzeige wegen Nötigung aufgeben?!
MIR hier Inkompetenz und NICHTwissen vorzuhalten grenzt schon an üble Nachrede und Beleidigung. Denn, mein angebliches NICHTwissen mit eigenem erleben zu wiederlegen, hat bisher noch niemand geschafft sondern nur mit irgendwelchen Gerichtsurteilen oder Gesetzestexten geantwortet, aber keinen Beleg für die tatsächliche Umsetzung aus eigenem erleben geschildert.
Und ICH behaupte, dass genau DIE die mir NICHTwissen vorhalten nämlich diejenigen sind, die durch ihre "Gesetzeskonformen" Umgangsformen im Straßenverkehr auffallen. Ups ... war da ein STOP Schild? Warum soll ich denn da anhalten? Grüner Abbiegepfeil? Dann darf ich doch ohne Halt durchfahren ...
Wer von sich glaubt, nur weil er den Gesetzestext auswändig weiß und Gerichtsurteile herunterleiern kann, ein besser Mensch zu sein und über mehr Lebenserfahrung zu verfügen, als ein älterer Mitbürger ... BITTE ... RESPEKT! Wenn ich gleich wieder Luft bekomme, nach meinem Lachanfall ... kann ich mich auch verbeugen ... Aber BITTE erst danach.
Was das nun alles mit dem Eingangsthema zu tun hat? Die Frage wäre eigentlich bereits auf Seite 2 beantwortet, OHNE Gerichtsurteile und Gesetzestext und nur durch einfaches menschliches Verhalten. Das ist einigen aber offensichtlich fremd.

Zitat:

MIR hier Inkompetenz und NICHTwissen vorzuhalten grenzt schon an üble Nachrede und Beleidigung. Denn, mein angebliches NICHTwissen mit eigenem erleben zu wiederlegen, hat bisher noch niemand geschafft sondern nur mit irgendwelchen Gerichtsurteilen oder Gesetzestexten geantwortet, aber keinen Beleg für die tatsächliche Umsetzung aus eigenem erleben geschildert.

Mein Gott, kränkt es dich immer noch?

Das Problem ist, dass der TE die rechtliche Seite wissen wollte, nicht deine Lebenserfahrung. Denn nur die zählt, wenn wirklich mal Post kommt. Und was sind für dich die Gerichtsurteile, wenn nicht die "tatsächliche Umsetzung"? Die zugehörigen Prozesse wurden nicht aus theoretischen Überlegungen gestartet.

Du kannst gerne deine Erfahrung äußern, aber daraus zu schließen, dass Abschleppen nicht geht, weil du noch nie jemanden von Supermarktparkplatz abschleppen gesehen hast ist einfach nur falsch.

Ist schon so.

Die Rechtslage kennen – und realistisch bleiben. Also zum Beispiel merken, wann es sinnvoll ist, auf die Durchsetzung eigener Rechte zu verzichten. Sei es aus Aufwandsgründen, sei es, weil keinem damit geholfen ist.

So kommt man vernünftig durch den Alltag, denke ich.

... mit deiner Meinung stehst du hier ziemlich alleine ... außer du heißt Bootsmann. Dann gibt's aber eins auf die ... ZENSUR 😁

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