Einordnen nötig?

Seht euch mal das Bild im Anhang an.

ich komme aus Richtung "A" und fahre Richtung "Z".

Zum geradeaus fahren und links abbiegen(zu einem Supermarkt) gibt es keine eigenen Fahrspuren, sondern nur jeweils einen aufgemalten Pfeil auf der an dieser Stelle verbreiterten Straße. Muss ich über den Pfeil fahren, mich also einordnen? Oder kann ich die gesamte Fahrspur in Anspruch nehmen wenn da niemand steht?

Beste Antwort im Thema

In dem Fall würde ich mich dann Einordnen, also auf der Fahrspur möglichst weit links fahren um anderen Verkehrsteilnehmern das weiterfahren zu ermöglichen. Ehrlich gesagt wäre ich ziemlich angekotzt wenn vor mir einer zwecks Abbiegen die ganze Spur in Anspruch nehmen würde und eine Weiterfahrt nur durch vorbei schleichen oder garnicht möglich wäre.

Gruß Oli

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Mich würde mal interessieren wie die Leute, die hier Paragraphen wälzen an der Stelle reagieren würden, wenn sie ortsfremde wären und das erste Mal diese Stelle kommen würden. Also ganz ehrlich, wenn da nicht ZWEI getrennte Fahrstreifen sind und nur der eine Fahrstreifen etwas breiter bzw. ausladender wird und Pfeile drauf sind aber keine gestrichelte Markierung oder so für eine Abbiegespur, dann würd ich da einfach drüber fahren. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


TBNR 141251 "Sie folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) = 10,- EUR Verwarngeld
Und du bist sicher, dass damit nicht bzw. nicht nur die Pfeile iSd Vz. 209-223.3-50 gemeint sind??

GANZ SICHER:

Ich schreibe hier von de Pfeilen (weiß) auf der Straße!

Die Schilder (blau mit weißem Pfeil - Z.209...) stehen weiter im heiß geliebten Bußgeldkatalog!!!

Hab ich zwar aus einem alten Bußgeldkatalog aus 2008, nehm aber an das sich das im neuen nicht geändert hat!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von LSirion


Da gemäß BKatV Anlage (zu § 1 Abs. 1) Bußgeldkatalog Lfd. Nr. 155 kein Bußgeld auf Zuwiderhandlung der "Empfehlung" in StVO § 41 (3) 5. Satz 1 festgelegt ist (zumindest nicht für mich auffindbar, Irrtum vorbehalten), gehe ich immernoch davon aus, dass StVO § 49 (3) 4. tatsächlich hier nicht anwendbar ist.

Folgedessen gehe ich immernoch davon aus, dass in diesem Fall mit Pfeilen (Zeichen 297) ohne Leitlinien (Zeichen 340) und Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) hauptsächlich (natürlich nicht nur) die Paragraphen 2, 5 und 9 StVO gelten.
...

Liebe LSirion, ich will dich doch nicht persönlich niedermachen oder angreifen!
Ist nur eben so, dass du häufig(er als andere) daneben liegst!

Schaust du HIER:

TBNR 141251 "Sie folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) = 10,- EUR Verwarngeld

TBNR 141252 "- Es kam zum Unfall" = 35,- EUR Verwarngeld

In den weiteren TBNR sind dann noch einige andere Verstösse gegen deine EMPFEHLUNGEN der StVO angegeben. Gehen dann teilweise ins Bußgeld!

Also blieb wirklich lieber bei deinen Leisten oder am Stammtisch!

PS:
Du bist bestimmt ganz nett, aber hier sollte man (eventuell) nur schreiben wenn man eine richtige Meinung hat und nicht in die Glaskugel schaut!
Der TE will bestimmt kein gefährliches NICHTWISSEN sondern eine wirkliche Hilfe haben. Wenn ich lachen will geh ich auf www.lustig.de!
😁

Du meinst aber die Pfeile in Verbindung mit Leitlinien oder mit Fahrstreifenbegrenzungen also Satz 3 des Paragraphen 41 StVO, nicht Satz 1 oder 2 wie sie hier zutreffen.

Ein Pfeil alleine ist nunmal nicht das, was du gerne haben willst, er allein schreibt nichts vor... nur in Verbindung mit Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen wird er verbindlich, da er eine Fahrspur kennzeichnet, der man folgen muss.

Also entweder du hast das Bild im Eingangspost nicht genau betrachtet (keine Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen) oder genau du verbreitest hier "gefährliches Nichtwissen".

Wenn du unbedingt mit einer Strafe eine Vorschrift begründen willst, dann sieh doch zumindest nach worauf sich eine Strafe bezieht:

Zitat:

Lfd. Nr. 155



§ 41 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a Satz 3, Nr. 4 Satz 2 Buchstabe a, Nr. 5 Satz 3, Nr. 6
§ 49 Abs. 3 Nr. 4

Ich weiß also nicht genau, was du hier genau bezwecken willst. Fachkenntnis legst du hier jedenfalls nicht an den Tag.

Dass ich keine Fachkenntnis besitze, habe ich hingegen mehrfach erwähnt. Wer mein "gefährliches Nichtwissen" zu Rate zieht, hat also selbst Schuld.

Ich hoffe nur, dass die Leser hier selbst recherchieren und nicht auf die "Fachleute mit jahrelanger Erfahrung" hören...

Falls es noch jemanden interessiert:

Der aktuelle "Bundeseinheitliche[r] Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) Stand: 01.02.2009, 7. Auflage" ist auf der Seite des KBA zu finden.

Ist eine "Gesetzesauslegung" und einfacher und umfangreicher formuliert, aber beinhaltet im Grunde genommen nichts anderes als die gültigen Gesetzestexte.

Eigentlich ein nettes Nachschlagewerk, aber wenn dort wie in diesem Beispiel zu stark verallgemeinert wird, finde ich das nicht gerade sinnvoll...

Vielleicht einmal vom Katalog lösen und prüfen warum das da steht und was die Grundlage ist.

😉

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Zitat:

Original geschrieben von Database


Seht euch mal das Bild im Anhang an.

ich komme aus Richtung "A" und fahre Richtung "Z".

Zum geradeaus fahren und links abbiegen(zu einem Supermarkt) gibt es keine eigenen Fahrspuren, sondern nur jeweils einen aufgemalten Pfeil auf der an dieser Stelle verbreiterten Straße. Muss ich über den Pfeil fahren, mich also einordnen? Oder kann ich die gesamte Fahrspur in Anspruch nehmen wenn da niemand steht?

In der Fahrschule habe ich gelernt, mich beim Linksabbiegen immer an der Mittellinie einzuordnen, soweit möglich. Anscheinend wird das aber neuerdings nicht mehr gelehrt - ich sehe zunehmend mehr und mehr junge FahrerInnen, die sich - im Gegenteil - sogar äußerst rechts 'einordnen'. So als führen sie ein langes Gespann und müssten den Kurvenradius möglichst groß wählen.

Zitat:

Original geschrieben von AnnoreM



Zitat:

Original geschrieben von Database


Seht euch mal das Bild im Anhang an.

ich komme aus Richtung "A" und fahre Richtung "Z".

Zum geradeaus fahren und links abbiegen(zu einem Supermarkt) gibt es keine eigenen Fahrspuren, sondern nur jeweils einen aufgemalten Pfeil auf der an dieser Stelle verbreiterten Straße. Muss ich über den Pfeil fahren, mich also einordnen? Oder kann ich die gesamte Fahrspur in Anspruch nehmen wenn da niemand steht?

In der Fahrschule habe ich gelernt, mich beim Linksabbiegen immer an der Mittellinie einzuordnen, soweit möglich. Anscheinend wird das aber neuerdings nicht mehr gelehrt - ich sehe zunehmend mehr und mehr junge FahrerInnen, die sich - im Gegenteil - sogar äußerst rechts 'einordnen'. So als führen sie ein langes Gespann und müssten den Kurvenradius möglichst groß wählen.

sorry, aber es geht hier ja nicht ums abbiegen!

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Zitat:

Original geschrieben von Database



sorry, aber es geht hier ja nicht ums abbiegen!

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sorry, aber das war aus dem Eingangspost nicht zu entnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von AnnoreM



Zitat:

Original geschrieben von Database



sorry, aber es geht hier ja nicht ums abbiegen!

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sorry, aber das war aus dem Eingangspost nicht zu entnehmen.

hättest zumindest die erste seite bis zum ende gelesen wäre das nicht passiert 😛

(nicht böse gemeint)

@LSirion:
Sorry, war lange nicht mehr auf diesem Thema! Ich schau mal nach ob ich noch irgendwie an eine Verwaltungsvorschrift zur StVO ran komme
(Pfeile i.V.m. Leitlinien...)!
Eventuell find ich ja da auch einen Hinweis auf deine "Empfehlungen" nach § 41 StVO!😁
Denn soetwas sagen wir mal eigenartiges hab ich noch nie gehört!!!
In der StVO gibt es Empfehlungen, die durch schöne Bilder (Verkehrszeichen) ausgedrückt werden. Hab jedenfalls selten so gelacht😁

Und noch was zum Schluss: wieder ein schöner Beitrag mit den vielen Zitaten. Gewöhn dir doch einfach mal das ...-System an und schreib nur die wichtigen Dinge in deine Antwort wenn du schon zitieren musst!

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