Einigung nach Bagatellschaden
Hallo liebe Community,
mir ist vor ein paar Tagen jemand beim ausparken in das Auto gefahren. Da der Schaden an dem Abend nicht sonderlich schlimm aussah, habe ich mich dummerweise auf eine Einigung eingelassen.
Schriftlich wurde folgendes festgehalten:
Ich, Frau XX XX, geb. am XX.xx.xxxx, habe um circa 18 Uhr in .... das direkt vor dem Haus parkende Auto, Typ, Kennzeichen, angefahren.
Ich, Geschädigter, geb. in ..... am ....., akzeptiere eine Schadensregulierung durch eine Zahlung in Höhe von 100€.
Datum, Unterschriften
Nun stellte sich heraus, dass der Schaden doch ein ganzes Stück erheblicher ist. Circa 800-900 Euro. Ich würde zu allererst auf die Unfallfahrerin zugehen und fragen, ob sie mir entgegenkommt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das oben dargelegte Schriftstück notfalls anfechtbar?
Über Tipps würde ich mich freuen.
Beste Antwort im Thema
"Von Sozialneid zerfressener User"? … Geht's noch? … Was weißt Du über meinen
sozialen Status, der Neid auslösen könnte? … Extrem lächerlich!!! :-))))
Ich werte doch noch nicht einmal, ich stelle nur fest wie es ist.
Andere Länder sind relaxter wenn es um die Schrämmchen am Auto geht.
Auch beim Wiederverkauf des Fahrzeuges macht man da wegen ein paar
Schrämmchen keinen Wertminderungszirkus wie bei uns selbst bei älteren
und alten Fahrzeugen.
Die Leute halten wg. Bagatellschäden den kompletten Verkehr auf und rufen
die Polizei, wie in diesen Tagen wieder in München erlebt.
In Frankreich z.B. wäre das unmöglich, da käme keiner auf die Idee.
51 Antworten
Anfechtbar ist alles.
Die Frage ist, ob mit Erfolg.
Vor Gericht und auf hoher See sind alle Menschen in Gottes Hand.
Der Vertrag ist grundsätzlich auch schriftlich geschrieben eine Willenserklärung. Es wurde ja nun eine Erklärung in die Richtung abgegeben, und auch entsprechendes Geld genommen. Die Idee bei der Versicherung nochmal den Schaden an zu melden könnte man auch Versicherungsbetrug nennen. Die zweite Frage ist, warum hat der Geschädigte etwas unterschrieben und Geld genommen? Der Richter schaut dann nicht unbedingt nur haarklein auf die Wortwahl im Vertrag, sondern auf dass, was wohl zum Zeitpunkt des Vertrages auch der Wille war. Dabei hilft der Vertrag, aber ihm hinterher zu erklären dass man die 100€ genommen hat aber trotzdem mehr wollte? Das glaube ich nicht. Auch die Sache mit dem "Anfechtbarkeit wegen Irrtum", kann man versuchen, aber der andere wird vieleicht nicht kampflos mitmachen...
Ich würde als Schädiger sagen "der hat gesagt der Kratzer stört ihn gar nicht, 100€ wären ok und hat mir das unterschrieben". "Den haben hinterher irgendwelche Leute angestachelt, er könne noch groß Kasse machen"...
Dann steht man dumm dar vor Gericht.
Ob dass den Aufwand wegen weniger hundert Euro wert ist, glaube ich nicht...
Der TE äussert sich hier nicht mehr.
Zum Zustand , Wert des Autos sagt er nix. Da muss ich doch glatt spekulieren und geh mal von folgender These aus:
WBW des Autos um die 500.-
Kratzer stört ihn logischerweise nicht.
Alter Werkstattmann sagt: Normal zahlt da die Versicherung neue Stosstsnge fuer 8-900.-€
So weckt man Begeehrlichkeiten.
@asphalthoppler = Respekt! … Guter Beitrag!
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 25. Juni 2019 um 14:43:53 Uhr:
Der TE äussert sich hier nicht mehr.
Zum Zustand , Wert des Autos sagt er nix. Da muss ich doch glatt spekulieren
So weckt man Begeehrlichkeiten.
Hallo, vielleicht ist ja dem TE längst so geholfen, dass er sich eine Meinung zu seiner Frage bilden konnte.
Spekulatius ist nicht jedermanns Geschmack. Spekulieren auch nicht und wenn, dann nur im Konjunktiv!!!
Es könnte nämlich auch ganz anders gewesen sein.
Und Nein, nicht Alles ist anfechtbar. Braucht schon einen gesetzlich geregelten Grund dafür. Und dann wäre da ja auch noch der Widerruf zu bedenken. §§ 434 ff. ( Mangel an Kaufsache--> Rechtsfolge) BGB schließt Anfechtung nach § 119 II BGB aus.
Aber, das kann alles im Schrank bleiben, eben weil der TE bereits die Info bekommen hat ( "JA" von berlin_paul) die er haben wollte. Zusatzinfo zur Frist wurde benannt. TE glücklich??? Hoffentlich ( Optativ!)😛
Gruss vom Asphalthoppler
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Hallo,
das Thema ist in der Zwischenzeit ja gut hochgekocht. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Thema einfach deabonniert hatte oder ob irgendetwas mit den Benachrichtigungen nicht stimmt. Aber das erscheint auch sekundär. Allerdings gebe ich zu, dass ich solchen Forendiskussionen nur zu gerne aus dem Weg gehe, da ich sie für unnötig erachte. Ich habe eine Frage gestellt, diese wurde mir beantwortet, danke dafür.
Nichtsdestotrotz zum Thema:
Auf Grund eines anderen Schadens an meinem Auto, leider ebenfalls durch Dritte zugefügt (der 5. Schaden in knapp 16 Monaten), hatte ich letzten Freitag einen Termin bei der Dekra. Der Mitarbeiter konnte mir vorerst nur Schätzwerte nennen, da alle Daten des Autos in ein System eingepflegt werden um den Rest- und Wiederkaufswert zu berechnen.
Hier zur Orientierung, da es für manche sehr wichtig scheint (die Auswirkungen auf die Reparaturkosten sind mir durchaus bewusst):
Geschätzter Wiederkaufswert des Fahrzeuges: 2500 - 3000 €
Restwert: ca. 1500 € (TÜV ca. 1 Jahr)
Geschätzte Reparaturkosten "Unfall groß": 2800 € netto
Geschätzte Reparaturkosten "Unfall dieser Thread": 1100€ netto
Info: Restwert/Wiederkaufswert für das Auto nach dem ersten Unfall kann leicht abweichen.
Ich hätte den hier thematisierten Unfall gar nicht schätzen lassen, aber ich kam mit dem sehr netten DEKRA Mitarbeiter ins Gespräch und er hatte mir angeboten auch für den zweiten Fall ein Gutachten zu erstellen.
Da mich solche Themen einfach irgendwie fesseln und ich fast davon reden würde, dass es mir Spaß macht sich mit der Rechtslage auseinander zu setzen, habe ich mal einen Anwalt gefragt:
Laut dessen Aussage sind getroffene Vereinbarungen vor Gericht reine Lotterie. Es geht nicht nur darum, ob alle wichtigen Punkte einer Vereinbarung schriftlich festgehalten wurden, sondern auch darum, ob und wie der Schädiger diese Vereinbarung auffasst. In meinem Fall würde er bessere Karten für meine Seite sehen, könnte aber auch keine Garantie geben. (sicherlich klassisch Anwalt, aber der Inhalt sollte klar sein)
Des Weiteren meinte er, dass eine direkte Einschaltung eines Anwaltes sich evtl. auch kontraproduktiv auf die Einstellung der Versicherung bezgl. der Schadensregulierung auswirken könnte.
Dieser Absatz mal ganz allgemein, da ich keinen Anwalt hinzuziehe.
Nun zu meinem persönlichen Fall:
1.
Ja, ich wurde hellhörig, als ich über die wirkliche Höhe des Schadens informiert wurde. Warum?
Ganz einfach: An dem Abend war die Sonne bereits hinter dem Haus. Die Lackschäden waren schlecht sichtbar (schwarzer Lack) und es wirkte für mich eher oberflächig. Den Schaden an der Heckklappe habe ich z.B. gar nicht wahrgenommen. Am nächsten Tag ärgerte mich der Schaden bereits erheblich, es hätte aber wohl ohne das folgende Gespräch mit dem bekannten Werkstattmeister (Mitte 50, auch dies scheint sehr wichtig) nicht zu einer Kostenschätzung geführt.
Die letzten Tage waren sonnig, außer an dem Tag, an dem ich bei einer dritten Werkstatt zur Meinungsforschung war. Der Mitarbeiter hatte genau das gleiche Problem, dass durch den bedeckten Himmel, die Schäden nicht ganz so leicht wahrzunehmen waren. Das hat mich innerlich etwas befriedigt, gebe ich zu.
2.
Meinen Fehler der Regulierung sehe ich vollkommen ein. Passiert mir sicher nicht wieder.
3.
Mein Auto musste in den letzten 16 Monaten gut leiden. Alleine auf der Seite habe ich 5 verschiedene Kratzer, Beulen bis hin zum oben genannten wirtschaftlichen Totalschaden, die ich in keiner Weise auch nur adäquat ersetzt bekomme. Entweder der Unfallverursacher meldet sich nicht, oder der Schaden ist zu teuer usw usw.
Nun kann man natürlich sagen, dass die gute Dame da ja nichts für kann. Sehe ich nur bedingt so. Mein Auto verliert weiter an Wert, weil wieder ein erheblicher Schaden zugefügt wurde. Nun kann ich natürlich so nett sein und sagen: schwamm drüber. Aber was bringt es?
Dann kann ich den Schaden also nicht geltend machen, weil sich entweder keiner meldet oder der Schaden zu hoch ist oder eben wenn sich jemand meldet, ich das aber so nett finde, dass ich den Schaden nicht reguliert haben möchte. Irgendwie fühlt es sich, zumindest für mich persönlich, auch nicht richtig an. Das kann aber jeder für sich beurteilen.
Dies alles unter Anbetracht von Punkt 2. Aber warum wirkt sich mein persönlicher Fehler eigentlich schlimmer auf die Situation aus, als der Fehler des reinfahrens in ein parkendes Auto? Das erklärt sich mir nur bedingt, auch wenn ich es rechtlich natürlich nachvollziehen kann. Moralisch sehe ich mich hier, im Gegensatz zu anderen, nicht unbedingt in der Bringschuld.
In diesem Fall wird durch die DEKRA ein Gutachten direkt an die Versicherung geschickt. Irgendwann werde ich dann eine Mitteilung bekommen und mir die Begründung zu Gemüte führen, gerne auch hier kundtun.