Einigung nach Bagatellschaden

Hallo liebe Community,

mir ist vor ein paar Tagen jemand beim ausparken in das Auto gefahren. Da der Schaden an dem Abend nicht sonderlich schlimm aussah, habe ich mich dummerweise auf eine Einigung eingelassen.

Schriftlich wurde folgendes festgehalten:

Ich, Frau XX XX, geb. am XX.xx.xxxx, habe um circa 18 Uhr in .... das direkt vor dem Haus parkende Auto, Typ, Kennzeichen, angefahren.

Ich, Geschädigter, geb. in ..... am ....., akzeptiere eine Schadensregulierung durch eine Zahlung in Höhe von 100€.

Datum, Unterschriften

Nun stellte sich heraus, dass der Schaden doch ein ganzes Stück erheblicher ist. Circa 800-900 Euro. Ich würde zu allererst auf die Unfallfahrerin zugehen und fragen, ob sie mir entgegenkommt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das oben dargelegte Schriftstück notfalls anfechtbar?

Über Tipps würde ich mich freuen.

Beste Antwort im Thema

"Von Sozialneid zerfressener User"? … Geht's noch? … Was weißt Du über meinen
sozialen Status, der Neid auslösen könnte? … Extrem lächerlich!!! :-))))

Ich werte doch noch nicht einmal, ich stelle nur fest wie es ist.
Andere Länder sind relaxter wenn es um die Schrämmchen am Auto geht.
Auch beim Wiederverkauf des Fahrzeuges macht man da wegen ein paar
Schrämmchen keinen Wertminderungszirkus wie bei uns selbst bei älteren
und alten Fahrzeugen.
Die Leute halten wg. Bagatellschäden den kompletten Verkehr auf und rufen
die Polizei, wie in diesen Tagen wieder in München erlebt.
In Frankreich z.B. wäre das unmöglich, da käme keiner auf die Idee.

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feel free
wir haben offene Grenzen

Zitat:

@GerhHue schrieb am 24. Juni 2019 um 12:53:25 Uhr:


"Von Sozialneid zerfressener User"? … Geht's noch? … Was weißt Du über meinen
sozialen Status, der Neid auslösen könnte? … Extrem lächerlich!!! :-))))

Ich werte doch noch nicht einmal, ich stelle nur fest wie es ist.
Andere Länder sind relaxter wenn es um die Schrämmchen am Auto geht.
Auch beim Wiederverkauf des Fahrzeuges macht man da wegen ein paar
Schrämmchen keinen Wertminderungszirkus wie bei uns selbst bei älteren
und alten Fahrzeugen.
Die Leute halten wg. Bagatellschäden den kompletten Verkehr auf und rufen
die Polizei, wie in diesen Tagen wieder in München erlebt.
In Frankreich z.B. wäre das unmöglich, da käme keiner auf die Idee.

DANN GEH DOCH ZU FRANKREICH.😁😁😉

Wieso soll ich nach Frankreich? Ich bin doch System-Profiteur! :-)))

Habe schon 2 mal … 2010 und 2017 … meine Heckschürze am 525d
für jeweils ca. 2.000 € virtuell abrechnen können.
In Frankreich hätten sie mir wohl den Vogel gezeigt.

In D. fahre ich zu BMW und die sagen, Gutachter, Anwalt und komplette
Erneuerung der Heckschürze steht an.
Obwohl die heute nach Vorschrift so ausgerichtet sein müssen, dass die
Aufpraller von 3 oder sogar 5 km/Std. schadlos aushalten müssen.

Es war und ist quasi nichts zu sehen an Schaden.
Wegen den 'Schäden' fährt die Kiste auch keinen Deut schlechter.

Das ist halt unser System. …

Inhalt entfernt - die NUB und Beitragsregeln gelten für ALLE!

twindance/MT-Moderation

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Ja was
Querträger Stoßfänger hinten = knapp 200 Euronen netto, dann noch nen Fuffi für‘s einbauen.
Fertisch 😉

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 24. Juni 2019 um 17:52:25 Uhr:


Ja was
Querträger Stoßfänger hinten = knapp 200 Euronen netto, dann noch nen Fuffi für‘s einbauen.
Fertisch 😉

und nen Heiermann fürn Lackstift

Hallo,
seid Ihr fertig mit den gegenseitigen Beleidigungen? Prima!!! Dann schlage ich vor ( Vorschlag!!!) zur Sachlage zurückzukehren, bzw. Argumente sprechen zu lassen.

Zu Frankreich und anderen Ländern:
Es gibt Rechtssysteme. Kann man sich vorstellen, wie die Möbel in verschiedenen Wohnzimmern eines Hauses. Es sind Wohnzimmermöbel und die sind doch oft ganz verschieden.
So ist es auch mit den Rechtssystemen.
In Deutschland sieht unser Rechtssystem in Bezug auf den Eingangssachverhalt keine Bestrafung von Unfallverursachern, sondern den Schadensersatz vor. Mal ganz plump ausgedrückt.
In anderen Ländern, z.B. USA ist das ganz anders. Wenn ich mir dort meine Zunge am Kaffee verbrühe, könnte am Ende eine saftige Strafzahlung stehen. ( vgl. Mc. Donalds-Urteil.)
In Fankreich ( und ich bin kein Kenner der Materie) soll es so sein, dass dort der Schadensersatz einen anderen Stellenwert hat. Es gibt ihn, aber nicht pauschal und lt. Literatur werden dort Vergleiche geschlossen, welche zumeist auf 50-50 bzw. " jeder bezahlt seinen Schaden selbst" hinauslaufen. Es gibt dort auch Mietwagen nicht pauschal nach einem unverschuldeten Unfall. Das wird nur in ganz engen Grenzen gewährt. Nutzungsausfall gibt es praktisch auch kaum und Wertminderung auch nicht. Nur mal so ganz pauschal alles- um aufzuzeigen, dass jedes Rechtssystem viele Positiva- aber auch etliche Schwachstellen hat. Wer mehr wissen will, kann sich ja mal mit dem britischen common law und den Writs befassen. Lief auch nicht gerade optimal.

Somit empfinde ich es durchaus als eine Bereicherung, mal über ein anderes Rechtssystem in unserer Nachbarschaft nachzudenken. Ich muss von Mücken keine Ahnung haben und auch kein Biologie- Experte sein, um zu wissen, dass diese auch fies in Hoden stechen können! Also kann ich doch als Laie darüber nachdenken und reden: "Stechenlassen- oder klatschen!- Was schmerzt mehr?"
Jedes Rechssystem, auch das undemokratischste ist angreifbar in der Form. dass es zugleich auch zu seinem gegenteiligen Zweck missbraucht werden kann. Denke ich nur an den Fall Hoeneß! ( man hinterziehe 28,5 Mio Euro Steuern, bekomme 3 Jahre Freiheitsentzug wobei dieser z.T ein offener Vollzug war und nach 1, 5 Jahren winkt die Freiheit und dann wird man Manager eines Großunternehmens. --> wem von Euch würde dies wohl im Falle des Falles so widerfahren? Viel wahrscheinlicher wäre es doch -->5000 Euro Steuerschulden---> Pfändung---> Hartz IV- Karriere

Es ist nicht strafbar, den persönlich max. Rechtsgewinn für sich erlangen zu wollen. a) man muss wissen wie und b) die Leute haben, die die eigenen Unzulänglichkeiten ergänzen. Das kostet dann Geld.
Andererseits könnte der Gesetzgeber ja die Rechte auf Schadenserrsatzansprüche reformieren, in der Form, dass es verbindlicher und viel enger gefasst würde. Die Kehrseite wäre, dass viele berechtigfte Ansprüche dann nicht von der restriktiven Gesetzeslage (zwingendes Recht) abgedeckt wären, da die Vertragsfreiheit ( Werkstattwahl, Mietwagenwahl, Wahl der Entschädigungsform) auf der Strecke blieben.

Moral und Ethik sind sehr wichtig in einer Gesellschaft, aber man sollte diese möglichst nie in einem Topf zusammen mit dem jeweiligen Rechtssystem hochkochen, sondern immer hübsch getrennt betrachten, ohne das Eine vom Anderen zu verlieren.

So, in aller Schnelligkeit und Kürze vom Asphalthoppler

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