Eingekürzte Rückleuchten Golf2
Hi Leute,
habe bei einem Treffen Eingekürzte Rückleuchten bei einem Golf gesehen und sah tierisch gut aus
nun meine Frage gibs die von einem Hersteller zu kaufen od. wurden die selbst gemacht........
Mfg
markus
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von brummel743
Hier in italien ist fassst alles Zulässig ohne Eintragung
Habe keine grozen bedenken daß die Polizei da was dagegen hat........😁
Okay, also doch nicht D 😁 😁
Also das ist ne Österreichische Nummer (Zell/Salzburg). Entweder hat er viel glück gehabt oder eingetragen bekommen, es ist bei uns übigens nichtmal so einfach. Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, was erlaubt ist Bsp: Harley seitliche nummerntafel- In Kärnten nicht genehmigbar, in der Steiermark kein Problem. Aber es gibt in Salzburg ne Stelle, wo man ziehmlich alles eingetragen bekommt, aber ich denke mal das das nicht so einfach war
ja nicht von Deutschland......😁
Ja aber ihr habt es besser als wir ihr könnt alles "fast" alles eintragen lassen und wir nichts
Als hätte ich auch keine bedenken bzgl. den Lichtern
weiß nieeeeeeemat der solche Lichter macht.........
😕
selber bauen... ist ja jetzt net soooo schwer 🙂
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FAst alles ist wirzig. Haben zum beispiel bei Reifen weit schlimmer auflagen als ihr. Bei euch reicht es soweit ich weiß, das der reifen nicht über die rathauskante ragt. bei uns müssen nach vorne 40° sein und nach hinten dreisig (oder umgekehrt), erst nach diesem winkel, darf die reifenkante rausschauen
ja das mit den Reifen das stimmt aber es auch nicht so fett aus wenn die reifen max bündig mit den Kotflügeln gehen....Ihr könn zumindest Reifen nachtragen lassen bei uns ist das nicht möglich dasshalb Inportieren wir auch die Wagen von Deutschland.Bei euch ist super daß man Motoren´usw. eintragen kann. Einige Kumpels von mir haben inzwischen schon die Autos in Deutschland angemeldet damit sie keine schwierigkeiten hier in Italien haben.............
@merlin:
Die Vorschriften ändern sich aber auch bei uns in D mit der Zeit: Als ich meine 195er eintragen lassen habe, meinte der TÜVler zu mir: "Also nach den EU-Vorschriften ist die Radabdeckung nicht ausreichend - aber noch gilt bei uns die deutsche STVZO und nach der passt das so!" und gab mir seinen Segen!
Also hatte ich wohl noch Glück, daß die Lauffläche (Reifenflanke ist egal!!!) nur oben abgedeckt sein muß, aber anscheinend gibt es da inzwischen auch strengere Bestimmungen mit einer Vorgabe, in welchem Winkel der Reifen (also nur die Lauffläche) abgedeckt sein muß...
Schönen Tag und viel Spaß beim eintragen noch!
Was wäre denn so illegal daran wenn man sich solche Rückleuchten selber baut? Man nimmt komplette Klarglas Rückleuchten und nimmt die oberen Gläser ab, dann die Blinker in die äußeren Kammern die Rückleuchten inkl. Bremsleuchten in die Mitte und am Ende den Rückfahrscheinwerfer. Reflektoren kann man sich ja dann für die Abnahme noch an die Stoßstange bastelen.
Wäre so etwas nicht zugelassen, über ne Einzelabnahme?
Wenn nicht, Warum?
Zitat:
Original geschrieben von GOlf2GL90PS
Was wäre denn so illegal daran wenn man sich solche Rückleuchten selber baut? Man nimmt komplette Klarglas Rückleuchten und nimmt die oberen Gläser ab, dann die Blinker in die äußeren Kammern die Rückleuchten inkl. Bremsleuchten in die Mitte und am Ende den Rückfahrscheinwerfer. Reflektoren kann man sich ja dann für die Abnahme noch an die Stoßstange bastelen.
Wäre so etwas nicht zugelassen, über ne Einzelabnahme?
Wenn nicht, Warum?
Die Leuchtkammern der zugelassenen Leuchten tragen auf der Außenseite der Streuscheiben eine Prägung, die sowohl den Verwendungszweck (Bremseleuchte, Rückleuchte, etc.) beschreibt, als auch die Stärke der zugelassenen Glühlampe angibt.
Weiterhin sind die Reflektoren und Streuscheiben auf den entsprechenden Zweck ausgelegt. Dabei wird das Licht bei einer Bremsleuchte anders verteilt als beispielsweise bei einer Rückleuchte.
Solche Dinge werden im Lichttechnischen Institut geprüft und genehmigt.
Benutzt man die einzelnen Kammern für andere Zwecke, erlischt eben die Betriebserlaubnis der Leuchte und somit auch des Fahrzeugs, an dem sie installiert ist.
@lupf: dann darf ich seitenmarkierungsleuchten eigentlich nicht als seitenblinker "missbrauchen" oder?
Ich bin da übrigens ein "gebranntes Kind" und sauge mir das nicht aus den Fingern. Ich hatte mal an meinem Einser Jetta hinten die Kammern von Rückleuchte, Bremsleuchte und Nebelschlussleuchte so umgebaut, dass es ein breites Segment war. Als Rücklicht drei 5W-Glühlampen, als Bremsleuchte drei 21W-Glühlampen. Nebelschlussleuchte saß unten mittig in der Schürze drin. Das sah absolut gut aus und war in meinen Augen sicherer, weil ja bei Defekt einer Glühlampe die anderen noch brennen.
Allerdings gefiel das dem TÜV nicht und ich musste es zurückbauen. Damals war ich stinksauer und wollte das nicht einsehen. Aber man lernt ja dazu 😉
Zitat:
Original geschrieben von traceur03
@lupf: dann darf ich seitenmarkierungsleuchten eigentlich nicht als seitenblinker "missbrauchen" oder?
Nein, das darf man von der Leuchte her nicht.
Außerdem gibt es für die SML auch andere Anbaumaße als für Blinker (StVZO).
aber im prinzip kann man nicht erkennen ob es blinker oder sml sind. hab dreieckige sml als blinker montiert. sind 1:1 mit focus led blinker! (ok, ich weiß dass ich focus blinker auch nicht montieren dürfte)
aber wer weiß das schon außer der tüv-mensch?
der verkehrs(ver)hüter sicher nicht! 😁
greetz
Zitat:
Original geschrieben von traceur03
......(ok, ich weiß dass ich focus blinker auch nicht montieren dürfte)......
Wieso nicht?