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Einfahrt freihalten! Wie frei?

Wir haben seit Kurzem ein Haus und eine Garage direkt hinter dem Gehweg.
Innenstadt.
Am Garagentor ist ein eigenes privates Schild, Symbol Parkverbot und dem Zusatz „Einfahrt bitte freihalten“, der Gehwegrandstein ist im Einfahrtsbereich und darüber hinaus abgesenkt.
Also ganz offiziell Parkverbot.
Wird i.d.R. auch eingehalten.
Problem ist, dass es wegen der zentralen Lage und der Parkplatznot sehr oft dazu kommt, dass Fahrzeuge die Einfahrt nur sehr knapp freihalten, d.h. die Autos stehen teilweise so weit in den Einfahrtsbereich, dass man nur umständlich in die Garage rein, und auch wieder raus kommt.
Die Straße ist recht schmal. Gleich gegenüber Park und Schule.
Ich bin keiner, der wegen so was die Polizei ruft, aber ich hätte es gerne angenehmer.
Meine Idee, den freizuhaltenden Raum vor der Einfahrt mit Zickzacklinie auf den entsprechenden Bereich der Straße malen zu lassen, wurde behördlich abgelehnt.
Dieses Problem kennen bestimmt viele andere Garagennutzer auch.
Was habt Ihr gemacht?
Irgendwelche kreativen Ideen?
Markierungen an der Hauswand? Damit leben und ggf. ausparken in drei Zügen? Zum Denunziantentum konvertieren, das möchte ich eigentlich nicht.
Was macht man da?

176 Antworten

Zitat:

@rp-orion schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:12:53 Uhr:


Darf dieses Auto hier so parken?

Nein

Zitat:

@ktown schrieb am 19. Dezember 2023 um 07:16:51 Uhr:


Wenn ein RTW wie auch ein Notarzt nicht heranfahren kann, dann stehen definitiv Fahrzeuge ordnungswidrig. Das scheinst du aber nicht kapieren zu wollen, dass es hier nicht um verbotswidriges Parken geht sondern nur um die Bequemlichkeit eines Anliegers.

Offenbar ermangelt es Dir an Vorstellungskraft, daß Orte, Straßen und Co. in ihrer realen Struktur nicht immer bestens strukturiert sind und es daher auch an Platz für Parkplätze mangelt und Fahrzeuge daher, fast zwangsläufig auch dort stehen, wo sie einem Rettungsfahrzeug u. U. im Wege sind. Denn, freilich, irgendwo müssen die Leute ihre Fahrzeuge auch lassen können.

Und wenn die Leute es aus Platzgründen nicht können, ihre Fahrzeuge vernünftig abzustellen, dann mache ich es diesen Leuten nicht zum Vorwurf, sondern der in diesem Aspekt offenbar ungenügenden Gemeindeplanung/Stadtplanung.

1. Mir mangelt es nicht an Vorstellungskraft. Es ging nur im Eingangsthread nie um einen solchen Sachverhalt.
2. Habe ich es nie gut geheißen wenn rechtswidrig geparkt wird.
3.Hattest du behauptet das ein RTW die Möglichkeit haben muss in die Zufahrt fahren zu können. Dies hatte ich widerlegt.
Wieso du nun die grundsätzliche Befahrbarkeit von Straßen als zusätzliche Argumentationshilfe hinzuziehst wirst du sicherlich erklären. Es hat jedenfalls nichts mit der Thematik: Zugang zur Grundstückseinfahrt zutun.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 19. Dezember 2023 um 18:33:21 Uhr:


Offenbar ermangelt es Dir an Vorstellungskraft, daß Orte, Straßen und Co. in ihrer realen Struktur nicht immer bestens strukturiert sind und es daher auch an Platz für Parkplätze mangelt und Fahrzeuge daher, fast zwangsläufig auch dort stehen, wo sie einem Rettungsfahrzeug u. U. im Wege sind. Denn, freilich, irgendwo müssen die Leute ihre Fahrzeuge auch lassen können.

Klar, meinen alten Reifen muß ich auch irgendwo lassen, dennoch darf ich sie nicht auf dem Acker verbrennen.

Im Klartext: @ktown hat recht. Einge der Geier die mich immer wieder mit ihrer Falschparkerrei vor meiner Garage genervt haben dürften heute noch ein Klingeln im Ohr haben. Manch einer dürfte kapiert habes das es auch besser ist mal 300m zu laufen - ist halt Schicksal. Wer meint die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge zuparken zu können darf gerne den FS abgenommen bekommen.

RTW/Löschzug kommt nicht durch = Auto parkt falsch! Haken dran und weg (auch ohne RTW).

Zitat:

Und wenn die Leute es aus Platzgründen nicht können, ihre Fahrzeuge vernünftig abzustellen, dann mache ich es diesen Leuten nicht zum Vorwurf, sondern der in diesem Aspekt offenbar ungenügenden Gemeindeplanung/Stadtplanung.

Sorry, so manches Haus und Sträßchen war vor dem Auto da. So manches Dingen wurde geplant bevor es 1,x Autos/Haushalt gab ... zzgl. Besucher und Packetshopstammgäste. Dann stehen heute "Panzer" und Bulldozer wo früher mal eine Isetta und kadett A hinpassten. Mittlerweile wird es schon in vielen jüngeren Parkhäusern wieder zu knapp.

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Zitat:

@rp-orion schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:12:53 Uhr:


Darf dieses Auto hier so parken?

Nein, denn es parkt vor einem abgesenkten Bordstein. Der soll nicht nur das Befahren von Einfahrten ermöglichen, sondern etwa auch Rollstuhlfahrern oder Kindern mit Fahrrädern das Auffahren auf den Bürgersteig oder das Verlassen desselben auf die Straße.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 19. Dez. 2023 um 20:14:02 Uhr:


Sorry, so manches Haus und Sträßchen war vor dem Auto da.

Und aus dem EFH wird dann eben die 9 Parteien Mietwohnung, im historischen Stadtkern passen auch 6 Mietwohnungen rein. Parkplätze müssen immer noch nur einer pro Partei nachgewiesen werden und wenn das nicht klappt, dann kostet es eben ein paar tausender Ablasshandel.
So unschuldig sind die Kommunen und Planer nicht.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 19. Dezember 2023 um 18:33:21 Uhr:


Offenbar ermangelt es Dir an Vorstellungskraft, daß Orte, Straßen und Co. in ihrer realen Struktur nicht immer bestens strukturiert sind und es daher auch an Platz für Parkplätze mangelt und Fahrzeuge daher, fast zwangsläufig auch dort stehen, wo sie einem Rettungsfahrzeug u. U. im Wege sind. Denn, freilich, irgendwo müssen die Leute ihre Fahrzeuge auch lassen können.

Und wenn die Leute es aus Platzgründen nicht können, ihre Fahrzeuge vernünftig abzustellen, dann mache ich es diesen Leuten nicht zum Vorwurf, sondern der in diesem Aspekt offenbar ungenügenden Gemeindeplanung/Stadtplanung.

Bedenke auch, dass es von der Gemeine oder Stadtplanung GEWOLLT ist, dass weniger Parkplatzraum zur Verfügung steht! Bei manchen mag es auch schieres Unvermögen zu sein, sinnvoll zu planen ...

Trotz allem haben die Besucher und Anwohner halt das Nachsehen, ihr Fahrzeug nicht in der gewünschen Nähe abstellen zu können. Kein Grund, Rettungsfahrzeugen den nötigen Platz zuzuparken = ein no go.

Zitat:

@ktown schrieb am 19. Dezember 2023 um 20:03:19 Uhr:


3.Hattest du behauptet das ein RTW die Möglichkeit haben muss in die Zufahrt fahren zu können. Dies hatte ich widerlegt.
Wieso du nun die grundsätzliche Befahrbarkeit von Straßen als zusätzliche Argumentationshilfe hinzuziehst wirst du sicherlich erklären. Es hat jedenfalls nichts mit der Thematik: Zugang zur Grundstückseinfahrt zutun.

Verkehrswege als auch deren Zu- und Abfahrten, damit auch Grundstücksein- und ausfahrten sind wie, bspw., Treppenhäuser, Rettungswege, bzw., Fluchtwege und sollten, bzw., dürfen nicht verstellt werden; nicht ohne Grund muß ja in Belangen Autobahn und Co. eine Rettungsgasse gebildet werden.

Das die Praxis oft anders ist, als die Theorie, ist nichts Neues.

In der aktuellen Bauordnung des Landes Brandenburg ist bspw. zu lesen:

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016

Zitat:

§ 5
Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

(1) Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; zu anderen Gebäuden ist er zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt. Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 Meter über Gelände liegt, ist in den Fällen des Satzes 1 anstelle eines Zu- oder Durchgangs eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen. Ist für die Personenrettung der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erforderlich, sind die dafür erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen vorzusehen. Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 Meter von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.

(2) Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen müssen für Feuerwehrfahrzeuge ausreichend befestigt und tragfähig sein; sie sind als solche zu kennzeichnen und ständig freizuhalten; die Kennzeichnung von Zufahrten muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein. Fahrzeuge dürfen auf den Flächen nach Satz 1 nicht abgestellt werden.

Zufahrten und Durchfahrten sind ständig freizuhalten; es dürfen nicht mal Fahrzeuge da abgestellt werden.

Und letztlich ist eben jeder Verkehrsweg, der zu einem Grundstück führt, eine Zufahrt, oder?

Ich hoffe, daß es ok ist, obiges Landesgesetz zu zitieren und zu verlinken.

Zitat:

@Glg11 schrieb am 20. Dezember 2023 um 00:39:22 Uhr:


Bedenke auch, dass es von der Gemeine oder Stadtplanung GEWOLLT ist, dass weniger Parkplatzraum zur Verfügung steht!

Dieser Aspekt ist nicht unbeachtlich, aber es besteht als solches ein Unterschied, (für mich jedenfalls), ob es sich bei den u. U. benötigten, aber nicht vorhandenen Stellplätzen um Stellplätze für die eigenen Bürger/-innen oder deren Gäste handelt, die im Ort selber nicht wohnen.

Ein Ort, egal, ob Stadt oder Dorf, mit Einwohnerwachstum, der in seinen Planungen nicht berücksichtigt, daß mehr Einwohner auch mehr Fahrzeuge zur Folge haben und es deswegen unterläßt, die nötigen Stellplätze zu schaffen, macht da irgendwie Murks.

Die Vorstellungen der Ortsverwaltung taugen nur so viel, wie sie mit den Vorstellungen der eigenen Einwohner in Übereinstimmung zu bringen sind.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:23:12 Uhr:



Zitat:

@rp-orion schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:12:53 Uhr:


Darf dieses Auto hier so parken?

Nein

Warum nicht?

@Wauhoo Es wird immer skurriler mit dir. Das Bauordnungsrecht hört an der Grundstücksgrenze auf. Hättest du dein Beispiel richtig gelesen wäre es vielleicht auch dir aufgefallen und wieso du weiterhin den freien Straßenraum als Argument zum Besten gibst wirst nur du wissen. Die bezweifelt ja auch niemand. Rein auch schon aus praktischen Gründen würde ein RTW nie in eine Grundstückseinfahrt fahren. Der Fahrer müsste nämlich dann mit Patient rückwärts raus fahren was mit solch einem Fahrzeug sicherlich kein zügiges abfahren vom Einsatzort ermöglichen würde.

Zitat:

@rp-orion schrieb am 20. Dezember 2023 um 06:52:14 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 19. Dezember 2023 um 16:23:12 Uhr:



Nein

Warum nicht?

Für diese Rückantwort gehört eigentlich sofort eine Nachschulung aufgedonnert. Die Antwort ist, wenn man sich das Bild anschaut, doch offensichtlich.

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Dezember 2023 um 07:11:02 Uhr:



Zitat:

@rp-orion schrieb am 20. Dezember 2023 um 06:52:14 Uhr:


Warum nicht?
Für diese Rückantwort gehört eigentlich sofort eine Nachschulung aufgedonnert. Die Antwort ist, wenn man sich das Bild anschaut, doch offensichtlich.

Andere Perspektive.

Bleibt es dabei?

Nach meiner Ansicht hätte das Auto etwas parkraumsparender geparkt werden können.

Kleiner Hinweis für die Oberlehrer:

Hier wurde die Zufahrt verlegt. Die ursprüngliche Zufahrt befand sich hinter dem abgesenkten Bordstein. Auf beiden Bildern ist deutlich zu sehen, dass neben dem (durch Markierung auf dem Seitenstreifen, nachträglich durch Bauarbeiten teilweise entfernt) gekennzeichneten Parkstreifen keinerlei Zufahrt mehr existiert. Entfernen der Absenkung wär eine unnötige Baumaßnahme.

Es ist eben nicht immer alles ganz eindeutig.

Untitled

Was soll dieses Bild ändern. Es ist und bleibt ein abgesenkter Bordstein.

Nachtrag vom Oberlehrer: Rein formal sieht die StVO diesbezüglich keine Ausnahme vor. Es ist also doch eindeutig.😉
Es ist nicht Aufgabe des Bürgers zu interpretieren und Sachlagen zum eigenen Vorteil zu deuten.
Wenn hier die Verwaltung entgegen der § 12 Abs. 3 Pkt. 5 StVO dort einen Stellplatz markiert, dann ist es ihre Pflicht dies zu korrigieren.

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