1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Einfahrt freihalten! Wie frei?

Einfahrt freihalten! Wie frei?

Wir haben seit Kurzem ein Haus und eine Garage direkt hinter dem Gehweg.
Innenstadt.
Am Garagentor ist ein eigenes privates Schild, Symbol Parkverbot und dem Zusatz „Einfahrt bitte freihalten“, der Gehwegrandstein ist im Einfahrtsbereich und darüber hinaus abgesenkt.
Also ganz offiziell Parkverbot.
Wird i.d.R. auch eingehalten.
Problem ist, dass es wegen der zentralen Lage und der Parkplatznot sehr oft dazu kommt, dass Fahrzeuge die Einfahrt nur sehr knapp freihalten, d.h. die Autos stehen teilweise so weit in den Einfahrtsbereich, dass man nur umständlich in die Garage rein, und auch wieder raus kommt.
Die Straße ist recht schmal. Gleich gegenüber Park und Schule.
Ich bin keiner, der wegen so was die Polizei ruft, aber ich hätte es gerne angenehmer.
Meine Idee, den freizuhaltenden Raum vor der Einfahrt mit Zickzacklinie auf den entsprechenden Bereich der Straße malen zu lassen, wurde behördlich abgelehnt.
Dieses Problem kennen bestimmt viele andere Garagennutzer auch.
Was habt Ihr gemacht?
Irgendwelche kreativen Ideen?
Markierungen an der Hauswand? Damit leben und ggf. ausparken in drei Zügen? Zum Denunziantentum konvertieren, das möchte ich eigentlich nicht.
Was macht man da?

176 Antworten

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 20. Dez. 2023 um 06:51:19 Uhr:


Die Vorstellungen der Ortsverwaltung taugen nur so viel, wie sie mit den Vorstellungen der eigenen Einwohner in Übereinstimmung zu bringen sind.

Und auch dann nicht immer, denn oft sind es (knappe) Mehrheitsentscheidungen, und dann oft von Mitbürgern, die gar nicht im betreffenden Gebiet wohnen.

Zitat:

@rp-orion schrieb am 20. Dezember 2023 um 07:44:50 Uhr:



Andere Perspektive.
Bleibt es dabei?

Ja.

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Dezember 2023 um 07:09:23 Uhr:


Das Bauordnungsrecht hört an der Grundstücksgrenze auf.

Es hat genug von der Straße zurückgesetzte Grundstücke/Häuser, deren Zaunanlagen ebenso zurückgesetzt sind und die Zufahrten von der Straße zu den Grundstücken bis zu 20 Meter lang sind, jedenfalls hier im Osten in dörflicher Region.

Zitat:

Rein auch schon aus praktischen Gründen würde ein RTW nie in eine Grundstückseinfahrt fahren. Der Fahrer müsste nämlich dann mit Patient rückwärts raus fahren was mit solch einem Fahrzeug sicherlich kein zügiges abfahren vom Einsatzort ermöglichen würde.

Dann wären viele Sackgassen, wo selbst die Feuerwehr nicht wenden kann, gar nicht sinnvoll befahrbar? Und seitlich dieser Sackgassen, deren Länge durchaus mehrere 100m beträgt, hat es hier genauso beidseitig Wohngrundstücke, wie entlang von Nicht-Sackgassen. Und kein größeres Fahrzeug kann am Ende dieser Sackgassen in einem Zug wenden. Oft gehen hier, wiederum in dörflicher Umgebung, Straßen auch einfach in unbefestigte Waldwege über, ohne Wendemöglichkeit.

Wenn die Einfahrt versetzt wurde, ist der an anderer Stelle vernichtet worden.

Antrag bei der Gemeindeverwaltung,dass die den Bordstein und Gehweg anheben,dass Du da parken kannst

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 20. Dezember 2023 um 10:46:23 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 20. Dezember 2023 um 07:09:23 Uhr:


Das Bauordnungsrecht hört an der Grundstücksgrenze auf.
Es hat genug von der Straße zurückgesetzte Grundstücke/Häuser, deren Zaunanlagen ebenso zurückgesetzt sind und die Zufahrten von der Straße zu den Grundstücken bis zu 20 Meter lang sind, jedenfalls hier im Osten in dörflicher Region.

Ja was denn nun. Sind es Grundstücke die weiter von der Straße weg sind oder sind es Häuser die weiter weg stehen. Im ersten Fall stellt sich die Frage, ob der öffentliche Grund dann bis zur Grundstückgrenze geht oder einem Dritten gehört und im zweiten Fall die Grundstücksgrenze üblicherweise am öffentlichen Verkehrsraum beginnen.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 20. Dezember 2023 um 10:46:23 Uhr:



Zitat:

Rein auch schon aus praktischen Gründen würde ein RTW nie in eine Grundstückseinfahrt fahren. Der Fahrer müsste nämlich dann mit Patient rückwärts raus fahren was mit solch einem Fahrzeug sicherlich kein zügiges abfahren vom Einsatzort ermöglichen würde.

Dann wären viele Sackgassen, wo selbst die Feuerwehr nicht wenden kann, gar nicht sinnvoll befahrbar? Und seitlich dieser Sackgassen, deren Länge durchaus mehrere 100m beträgt, hat es hier genauso beidseitig Wohngrundstücke, wie entlang von Nicht-Sackgassen. Und kein größeres Fahrzeug kann am Ende dieser Sackgassen in einem Zug wenden. Oft gehen hier, wiederum in dörflicher Umgebung, Straßen auch einfach in unbefestigte Waldwege über, ohne Wendemöglichkeit.

Das kommt in wie viel Prozent der Fälle vor? Ich denke wir sind weit im einstelligen Bereich. Ist letztlich auch unerheblich weil diesen Freibereich an jeder Grundstücksausfahrt frei zu halten kommt einem kompletten Parkverbot gleich.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 20. Dezember 2023 um 10:46:23 Uhr:


Dann wären viele Sackgassen, wo selbst die Feuerwehr nicht wenden kann, gar nicht sinnvoll befahrbar? Und seitlich dieser Sackgassen, deren Länge durchaus mehrere 100m beträgt, hat es hier genauso beidseitig Wohngrundstücke, wie entlang von Nicht-Sackgassen. Und kein größeres Fahrzeug kann am Ende dieser Sackgassen in einem Zug wenden. Oft gehen hier, wiederum in dörflicher Umgebung, Straßen auch einfach in unbefestigte Waldwege über, ohne Wendemöglichkeit.

Wenn der Einsatzort weniger als ein bis zwei B-Längen (20 bis 40 m) von der Einmündung entfernt ist, fährt die Feuerwehr (bis auf die Drehleiter) tatsächlich nicht in die Sackgasse ein. Und wenn doch, fährt sie halt rückwärts wieder raus. Warum auch nicht? Die Abfahrt ist bei der Feuerwehr i.d.R. nicht zeitkritisch...

Zitat:

@9891 schrieb am 19. Dezember 2023 um 20:20:31 Uhr:



Zitat:

@Astradruide schrieb am 19. Dez. 2023 um 20:14:02 Uhr:


Sorry, so manches Haus und Sträßchen war vor dem Auto da.

Und aus dem EFH wird dann eben die 9 Parteien Mietwohnung, im historischen Stadtkern passen auch 6 Mietwohnungen rein. Parkplätze müssen immer noch nur einer pro Partei nachgewiesen werden und wenn das nicht klappt, dann kostet es eben ein paar tausender Ablasshandel.
So unschuldig sind die Kommunen und Planer nicht.

... und auch hier hake ich nochmal ein. Ich wohne in einem Straßenabschnitt 1980 *bebaut*, Planung also etwas früher - Sackgasse. Für jede Partei musste eine Parkplatz/Garage her - egal ob Eigenheim oder Mietshaus. Hast Du eine Idee warum die Parkmöglichkeiten dennoch nicht ausreichend sind?

Zitat:

@Astradruide schrieb am 20. Dez. 2023 um 20:30:04 Uhr:


Hast Du eine Idee warum die Parkmöglichkeiten dennoch nicht ausreichend sind?

Weil das Angebot nicht mit dem Bedarf gewachsen ist.

Ändert nichts an der Tatsache, dass heute noch der Schlüssel Parkplätze zu Wohneinheit bei 1 zu 1 liegt. Scheinbar schreiben die Planer immer noch von deiner Straße ab ......

Das ist so pauschal nicht richtig. Hier in Frankfurt wird ein anderer Schlüssel verwendet, auch in Abhängigkeit der Anbindung an den ÖPNV zum Beispiel. Vermute, dass es da durchaus auch noch andere Varianten im Bundesgebiet gibt.

Zitat:

@JimmyMcNulty schrieb am 20. Dez. 2023 um 21:37:08 Uhr:


Das ist so pauschal nicht richtig.

Deswegen spricht auch immer jeder von seiner lokalen Situation. Gäbe es einen festen Schlüssel, wäre der wohl in einem Gesetz verankert.

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Dezember 2023 um 11:53:16 Uhr:


Ja was denn nun. Sind es Grundstücke die weiter von der Straße weg sind oder sind es Häuser die weiter weg stehen. Im ersten Fall stellt sich die Frage, ob der öffentliche Grund dann bis zur Grundstückgrenze geht oder einem Dritten gehört und im zweiten Fall die Grundstücksgrenze üblicherweise am öffentlichen Verkehrsraum beginnen.

Es dürften die Grundstücke selber sein, die entsprechend zurückgesetzt sind, (warum, weiß ich nicht); der Bereich davor bis zur eigentlichen Straße ist öffentlich begehbar, seitlich und anderweitig durch nichts begrenzt und meist bloß mit den üblichen Straßenbäumen versehene Wiese. Die bauliche Anlage der Häuser läßt zudem nicht darauf schließen, daß sie irgendwann erst nachträglich so errichtet worden sind.

Kann sich jemand noch an das Thema hier im Thread erinnern?
"Einfahrt freihalten! Wie frei?"

Der TE kommt doch rein und raus, nur etwas unkomfortabel.
Deswegen macht die Straßenverkehrsbehörde nichts, denn fängt man an, wollen die Nachbarn auch alle bevorzugt werden.

Ich würde den abgesenkten Bordstein etwas verlängern lassen, auf eigene Kosten natürlich. Denn der abgesenkte Bordstein wird überall respektiert, ohne viel Trara und TamTam.

Zitat:

@Deloman schrieb am 21. Dezember 2023 um 11:44:24 Uhr:


Ich würde den abgesenkten Bordstein etwas verlängern lassen, auf eigene Kosten natürlich.

Vergreifst du dich immer gern an fremdem Eigentum?

Ähnliche Themen