Einfahrt freihalten! Wie frei?
Wir haben seit Kurzem ein Haus und eine Garage direkt hinter dem Gehweg.
Innenstadt.
Am Garagentor ist ein eigenes privates Schild, Symbol Parkverbot und dem Zusatz „Einfahrt bitte freihalten“, der Gehwegrandstein ist im Einfahrtsbereich und darüber hinaus abgesenkt.
Also ganz offiziell Parkverbot.
Wird i.d.R. auch eingehalten.
Problem ist, dass es wegen der zentralen Lage und der Parkplatznot sehr oft dazu kommt, dass Fahrzeuge die Einfahrt nur sehr knapp freihalten, d.h. die Autos stehen teilweise so weit in den Einfahrtsbereich, dass man nur umständlich in die Garage rein, und auch wieder raus kommt.
Die Straße ist recht schmal. Gleich gegenüber Park und Schule.
Ich bin keiner, der wegen so was die Polizei ruft, aber ich hätte es gerne angenehmer.
Meine Idee, den freizuhaltenden Raum vor der Einfahrt mit Zickzacklinie auf den entsprechenden Bereich der Straße malen zu lassen, wurde behördlich abgelehnt.
Dieses Problem kennen bestimmt viele andere Garagennutzer auch.
Was habt Ihr gemacht?
Irgendwelche kreativen Ideen?
Markierungen an der Hauswand? Damit leben und ggf. ausparken in drei Zügen? Zum Denunziantentum konvertieren, das möchte ich eigentlich nicht.
Was macht man da?
176 Antworten
Zitat:
@manvo schrieb am 15. November 2023 um 23:15:41 Uhr:
"...Wie weit muss man von einer Hofeinfahrt Parken?
Als Faustregel gilt, dass ein Mindestabstand von drei Metern zwischen parkendem Fahrzeug und Ausfahrt eingehalten werden muss. Der Richtwert von drei Metern ergibt sich folgendermaßen: Die zulässige Höchstbreite eines Pkw beträgt 2,55 Meter....."
Das wäre mir neu, dass irgendwo geregelt ist, wie weit der Abstand eines parkenden Fahrzeug neben der Einfahrt sein muss.
Hast du da was zum nachlesen in der StVO?
Edit:
Außer natürlich die Regelung ausgehend vom abgesenkten Bordstein. An das hatte ja der Kollege @KapitaenLueck schon erwähnt
Zitat:
@Rigero schrieb am 16. November 2023 um 09:04:11 Uhr:
Zitat:
@crafter276 schrieb am 16. November 2023 um 08:07:05 Uhr:
Fabe, einen Pinsel, Dunkelheit und das Problem ist kleiner
Statt Malerarbeiten organisierte ich mir lieber ein Haltestellenschild (VZ 224). Jeweils 15 Meter vor und nach VZ 224 besteht ein striktes Parkverbot (StVO Anlage 2 zu §41 Absatz 1) 😁
Interessantes Experiment. Als Nächstes hält dann der Bus dort :-)
Ich sehe keine andere Möglichkeit, als die Autofahrer gezielt anzusprechen und um Verständnis zu werben, notfalls auch nach dem Motto "noch ein Schaden und ich verliere meine Versicherung". Angst wirkt.
Im Grunde hat man tatsächlich nur Chancen, wenn es dieselben sind, und man sie auch mal erwischt. In dem Fall würde ich mir denjenigen mal "zur Brust nehmen" - nein, keinen Kinnhaken. Aber bestimmt und sicher auftreten, klar Auge in Auge mit klaren Worten. Kein drohen oder ähnliches, aber Klartext ohne würde/könnte sondern wird und will...
Gruß Jörg.
[Kontext zu gelöschtem Beitrag von MT entfernt]
Bei mir hat das Ordnungsamt nach langer Beratung und Ortstermin auf der gegenüberliegenden Seite ein Parkverbotsschild aufgestellt. Bei fast 5,50 m Fahrzeuglänge hatte ich mit Anhänger nie eine Chance bei mir raus zu kommen. Eine AHK und ggf. ein für den Ortstermin geliehener Anhänger könnten sicher auch beim TE das Amt überzeugen.
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Zitat:
@FTCK schrieb am 16. November 2023 um 10:02:52 Uhr:
Bei mir hat das Ordnungsamt nach langer Beratung und Ortstermin auf der gegenüberliegenden Seite ein Parkverbotsschild aufgestellt. Bei fast 5,50 m Fahrzeuglänge hatte ich mit Anhänger nie eine Chance bei mir raus zu kommen. Eine AHK und ggf. ein für den Ortstermin geliehener Anhänger könnten sicher auch beim TE das Amt überzeugen.
Das ist schön. Es geht hier aber nicht um das Parken gegenüber einer Einfahrt.
Wenn es regelmäßig die gleichen / selben sind evtl. ein kleines Kärtchen hinterm Scheibenwischer mit einer Netten Bitte.
Mit Netten worten kommt man oftmals weiter, bei denen es nicht geht ist es eh egal.
Hallo schlurchi,
Nach Ansprache die Antwort vom Verursacher:
".........kümmere Dich um Deinen eigenen Mist "
" Ja, mache ich gerade , der wird bald Deiner
sein, das wird Dir aber nicht gefallen "
Wäre dann meine Antwort.
Dann beim nächsten Vorfall, Photo machen
und anzeigen.
Gruss
summercap
Zitat:
@schlurchi schrieb am 15. November 2023 um 22:02:36 Uhr:
Meine Idee, den freizuhaltenden Raum vor der Einfahrt mit Zickzacklinie auf den entsprechenden Bereich der Straße malen zu lassen, wurde behördlich abgelehnt.
Mit welcher Begründung? Hast Du das schriftlich bekommen?
Bei uns hier zwei tägliche Abläufe (Grundstückseinfahrt direkt gegenüber von uns) - einerseits wurde vom Ordnungsamt dort mit weißer Farbe Beginn/Ende der gestatten Parkfläche direkt an der Einfahrt zum Tor zum Grundstück markiert (so je 2 Schenkel im rechten Winkel, weiße Farbe) und man hält sich dran --- andererseits stellen einige Mieter vom Haus direkt daneben auch ihre PKW halb auf der Wiese, halb auf der Zufahrt zum Grundstückstor ab. Zum Glück ist dort eben beidseitig Wiese ...
Lustig - versuchen Leute dennoch genau mittig auf der Straße dh quer zur Einfahrt zum Grundstück
zu parken und merken es nach dem Aussteigen ... mancher ließ sein Auto trotzdem stehen ...
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 16. November 2023 um 10:59:28 Uhr:
Zitat:
@schlurchi schrieb am 15. November 2023 um 22:02:36 Uhr:
Meine Idee, den freizuhaltenden Raum vor der Einfahrt mit Zickzacklinie auf den entsprechenden Bereich der Straße malen zu lassen, wurde behördlich abgelehnt.
Mit welcher Begründung? Hast Du das schriftlich bekommen?
Weil es nicht notwendig ist. Ein abgesenkter Bordstein ist doch eindeutig genug. Oder sollen wir nun unserer Straßen an allein Ausfahrten so bemalen? Wer trägt die Kosten solch einer Kriegsbemalung und wer trägt die Kosten des Unterhalts?
Zitat:
@ktown schrieb am 16. November 2023 um 11:09:32 Uhr:
Weil es nicht notwendig ist. Ein abgesenkter Bordstein ist doch eindeutig genug. Oder sollen wir nun unserer Straßen an allein Ausfahrten so bemalen? Wer trägt die Kosten solch einer Kriegsbemalung und wer trägt die Kosten des Unterhalts?
Die Kosten könnte sich der TE auferlegen lassen, wenn er wollte. Wie wirksam das Haltverbot durch den Bordstein angeordnet wird, lässt sich hier nicht sagen. IMHO wird dabei erstmal auf Rollstühle und Rollatoren abgestellt. Deshalb kann er sich auch nicht darauf verlassen, dass mutmaßliche Falschparker sanktioniert werden.
kurze Verständnissfrage, es gilt an der Stoßstange senkrecht runter als Beginn / Ende Fzg ?
@AS60
@JimmyMcNulty
Also ich habe den Text so verstanden, daß die Durchfahrt !!, 3m breit sein sollte.
Dann hat ein normales Auto (2.05 breit), auf jeder Seite ca. 45cm Platz beim reinfahren.
Ich verstehe nicht was ihr meint?
Oft kommt es leider vor, daß die 3m nur schräge versetzt frei gehalten werden, dann könnten selbst die 3m knapp sein.
Das wurde im Text als Faustregel dargestellt!
Zitat:
@manvo schrieb am 15. November 2023 um 23:15:41 Uhr:
"...Wie weit muss man von einer Hofeinfahrt Parken?
Als Faustregel gilt, dass ein Mindestabstand von drei Metern zwischen parkendem Fahrzeug und Ausfahrt eingehalten werden muss. Der Richtwert von drei Metern ergibt sich folgendermaßen: Die zulässige Höchstbreite eines Pkw beträgt 2,55 Meter....."
Der Text ist doch missverständlich, weil er sagt wie viel Abstand zwischen
parkendem Fahrzeugund
Ausfahrtfreigehalten werden muss.
Richtiger und auch vermutlich das, was hier gemeint ist. Der Abstand zwischen
denparkenden Fahrzeugen vor der Ausfahrt sollte mindestens 3m betragen.