Einfahren auf die Autobahn

Hi, ich will einfach mal über ein Thema mit Euch sprechen.
Es geht um das Einfahren auf eine Autobahn mit dem Beschleunigungstreifen. Ich selber hab meinen PKW erst paar Wochen und bin heute zum ersten mal außerhalb der Fahrschule auf der Autobahn gefahren ...

Mich hat schon immer eine Gefahrensituation nachdenklich und auch in gewisser Weise ängstlich gemacht. Es geht um das Einfahren auf der Autobahn, also vom Streifen rechts auf links.

Ich frag mich wie man am besten reagiert, wenn man vor hat nach links zu wechseln aber dann, aus Gründen auch immer, nicht kann.
Wie reagiert man da am besten?! Ich will ja nicht auf dem Beschleunigungstreifen halten oder links gegen einen knallen.

War Jemand schonmal in der Situation? ...

Beste Antwort im Thema

Echt lustig in Deutschland, vor und hinter der Auffahrt hält sich keine Sau an das Rechtsfahrgebot, aber wenn jemand anderes rauf will, klebt man wie Kaugummi am Schuh auf der rechten Spur. Das kann definitiv nur die dt. Misgunst sein.

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Zitat:

Original geschrieben von Halbgott


Allgemein erlebt man so viele Sachen auf der AB die es nicht geben dürfte das man am besten nur darüber lacht und sich nicht aufregt.

Wie Wahr!!!

Zitat:

Original geschrieben von Halbgott


Es gibt ja auch Wagen auf dem Standstreifen wo man den Fahrer 20m tief im Wald erblickt wie er seinen biologischen Bedürfnissen nachkommt.

Imho ist Erbrechen oder eine Panne der einzige legitime Grund auf der AB/Standstreifen anzuhalten.

Allgemein erlebt man so viele Sachen auf der AB die es nicht geben dürfte das man am besten nur darüber lacht und sich nicht aufregt.

Es geh wie ich oben ausdrücklich noch mal auf Nachfrage genau gestellt habe um die Fahrbahn wie sich da die Regelung verhält. Standstreifen ist etwas anderes.

Zitat:

Original geschrieben von Halbgott


Imho ist Erbrechen oder eine Panne der einzige legitime Grund auf der AB/Standstreifen anzuhalten.

Das Verrichten der Notdurft gehört auch dazu, wenn kein Parkplatz in Reichweite ist. Darüber gibt es bereits Gerichtsurteile.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das Verrichten der Notdurft gehört auch dazu, wenn kein Parkplatz in Reichweite ist. Darüber gibt es bereits Gerichtsurteile.

hieß es da nicht auch mal, da solle man lieber in die Hose ****

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Das wirkt sich nach aktuellem Wissensstand nicht förderlicher auf die Verkehrssicherheit aus als ein Halten auf dem Standstreifen.

da würde ich nicht widersprechen 😉

Das kann man aber normal auch so planen das man wenigstens von der AB runter fährt.

Zitat:

Original geschrieben von Hankofer


Das kann man aber normal auch so planen das man wenigstens von der AB runter fährt.

Sag das nicht, mir gings schon so, das ich gerade als ich auf die AB aufgefahren bin ein recht massives Bedürfnis hatte, nen Baum zu gießen 😉

Allerdings sind Parkplätze an der AB nicht so selten, also mit etwasKörperbeherschung klappt dann auch das 😁

Grüße

Es muß ja nicht ein Parkplatz sein. Für Männer reicht ja auch eine Abfahrt und dann ein kleiner Baum

Zitat:

Original geschrieben von Hankofer


Für Männer reicht ja auch eine Abfahrt und dann ein kleiner Baum

In der Abfahrt sollte man nicht halten und nach der Abfahrt ist auch nicht immer überall Platz um das Fahrzeug sicher abzustellen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


In der Abfahrt sollte man nicht halten und nach der Abfahrt ist auch nicht immer überall Platz um das Fahrzeug sicher abzustellen.

hab ich auch nicht gesagt. Nur das eine Abfahrt reicht und dannach kann man schön halten.

@ Drahkke wäre oft nicht schlecht wenn du nicht jedes Wort auf die Goldwage legen würdest auch wenn du dadurch einen Beitrag mehr hast. .-))

Wäre das Anhalten auf dem Standstreifen denn überhaupt "Halten" im Sinne der StVO (von "Halten und Parken"😉? IMHO wäre das eher als "Warten" einzustufen...

MfG, HeRo

Natürlich.
Nur verkehrsbedingtes halten, also auf Grund Stau o.ä. wäre "Straffrei"

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Nur verkehrsbedingtes halten, also auf Grund Stau o.ä. wäre "Straffrei"

Wenn keine Lücke auf der durchgehenden Fahrbahn ist, ist das Halten auf dem Beschleunigungsstreifen doch verkehrsbedingt? Auf dem Standstreifen weiter fahren ist doch auch verboten...

MfG, HeRo

edit: Verdammt, ich seh das jetzt erst - ich hab da oben ja "Standstreifen" geschrieben, meinte natürlich Beschleunigungsstreifen.

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Wenn keine Lücke auf der durchgehenden Fahrbahn ist, ist das Halten auf dem Beschleunigungsstreifen doch verkehrsbedingt? Auf dem Standstreifen weiter fahren ist doch auch verboten...

MfG, HeRo

edit: Verdammt, ich seh das jetzt erst - ich hab da oben ja "Standstreifen" geschrieben, meinte natürlich Beschleunigungsstreifen.

genau auf das wollte ich hinaus.

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