Einfacher Rotlichtverstoß - Beruht nur auf Meinung des Polizisten (keine Messgeräte)
Guten Tag,
mir wird ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen.
Ich bin mir definitiv sicher über gelb gefahren zu sein.
Jetzt weiß ich nicht wie ich mich weiter wehren soll und hoffe jemand kann mir helfen.
Der Polizist "meint" gesehen zu haben, dass ich nicht bei gelb sondern bei rot gefahren bin.
Es gibt weder Aufzeichnung noch Messgeräte die den Verstoß aufgezeichnet hätten.
Widerspruch habe ich bereits eingelegt. Heute bekam ich Post, dass mein Widerspruch abgelehnt wurde.
Der Vorwurf ist ja schon recht subjektiv. Der Polizist kann ja alles behaupten. Keine objektiven Beweise.
Und jetzt soll ich für so etwas zahlen.
Was meint ihr? Lohnt sich da ein Weg zum Anwalt mit den Extrakosten oder soll ich die Sache einfach abhaken und 90 Euro zahlen.
Wobei ich sagen muss, dass es mir jetzt nicht so sehr um die 90 Euro geht. Es geht mir eher ums Prinzip.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Winnie 24 schrieb am 2. August 2019 um 07:28:36 Uhr:
Muss hier zu dem Thema abschließend noch einmal meinen ganz persönlichen Senf dazugeben weil es ja so schön passt in diesem Land.
[Edit GaryK: Vollzitat "die Welt ist ungerecht" entfernt]
Dir ist vor diesem allgemeinen OT-Gejammer der Hinweis des Mods wohl nicht aufgefallen? Oder hast Du ihn ignoriert, um mal wieder Deine Opferhaltung ausleben zu können? Lass es bleiben.
Grüße vom Ostelch
126 Antworten
Zitat:
@OlliA5 schrieb am 23. Juli 2019 um 22:10:00 Uhr:
Zitat:
@thalhom schrieb am 23. Juli 2019 um 21:08:06 Uhr:
Warum fährst du denn noch über eine Ampel die einige Sekunden Gelb hatte?STVO § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
2) Gelb ordnet an: ,,Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.Also ist es unerheblich ob du bei dunkelgelb/orange/rot gefahren bist. Bei Gelb hat man stehen zu bleiben.
Gelb heißt nicht "sehr schnell noch drüber fahren". Bei gelb kostet es jedenfalls 10€.Die Gelbphase in der Stadt ist 3 Sekunden.
So ein schmarrn, dann bist so einer der bei Gelb ne Vollbremsung hinlegt - oder?
Anhalten soll immer im Verhältnis stehen
Nein. Wenn man Anhalten kann, sollte man das tun. Wenn einer drauf fährt, ist das SEIN PROBLEM.
manchmal ne schwierige Abwägung, aber meist hat man sich selber vorher in diese Situation reingebracht, zumindest wenn das Gelblicht schon von weitem erkennbar war und rechtzeitiges Anhalten o. Notbremsung problemlos möglich gewesen wäre.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 24. Juli 2019 um 09:03:14 Uhr:
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 23. Juli 2019 um 20:39:31 Uhr:
Keine Blutprobe.
Ein geeichtes Gerät reicht.
Das Problem waren die 30 Minuten. Und das war auch das Streitthema.Das "geeichte" Gerät spuckt hier aber in dem Fall trotzdem einen falschen Wert aus.
So zeigt das Gerät zwar den richtigen "Atemalkoholwert" an, da Du aber das restliche Bier kurz vor dem losfahren ausgetrunken hast (wieviel Minuten lagen da dazwischen ?) wäre der Blutalkoholwert sicher noch bei 0,0 gewesen... und der gilt eigentlich.
Deshalb hätte Ich an Deiner Stelle auf eine Blutentnahme bestanden.
Maßnahmen ordnet die Polizei an und nicht der Betroffene. Soviel zum „auf Blutentnahme bestanden“
Man hatte den gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest verweigern können. Dann wird Blut abgenommen um den BAK zu ermitteln und nachzuweisen.
Also hätte man hier schon eine Möglichkeit dem aus dem Weg zu gehen. Wenn man es denn weiß.
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Zitat:
@Steven4880 schrieb am 24. Juli 2019 um 09:18:05 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 24. Juli 2019 um 09:03:14 Uhr:
Das "geeichte" Gerät spuckt hier aber in dem Fall trotzdem einen falschen Wert aus.
So zeigt das Gerät zwar den richtigen "Atemalkoholwert" an, da Du aber das restliche Bier kurz vor dem losfahren ausgetrunken hast (wieviel Minuten lagen da dazwischen ?) wäre der Blutalkoholwert sicher noch bei 0,0 gewesen... und der gilt eigentlich.
Deshalb hätte Ich an Deiner Stelle auf eine Blutentnahme bestanden.Da gebe ich dir recht. Ich wusste aber damals nicht dass es da eine Wartezeit von 30 Minuten gibt.
Ich war so erschrocken über diesen unsinnigen Alkoholwert, und das einzige was ich angegeben habe ist dass ich dem nicht zustimme und einen Anwalt konsultieren werde.
Am Montag darauf hat mich mein Anwalt dann auf diese 30 Minuten aufmerksam gemacht.Zwischen diesen drei Schlücken und der geeichten Messung lagen maximal 15 Minuten. Wir sind gerade gegangen, das Auto stand vor der Tür und die Polizei einige Meter dahinter. Und direkt ging das Blaulicht an. Die Kontrolle fand keine 100m von der Lokalität statt. Die Wache befindet sich direkt um die Ecke, zu Fuß.
Der Hersteller des Gerätes, vermute mal Dräger Evidential 7110, spricht in der BDA von 10 Minuten Wartezeit um Einflüsse vom Restmundalkohol auszuschließen. Der Gesetzgeber wohl von 20 Minuten. Zumindest findet man da einige Urteile wenn man danach sucht.
"Erkennung von Mundalkohol
Nimmt der Proband kurz vor der Messung
der Atemalkoholkonzentration
eine alkoholhaltige Substanz zu sich
(zum Beispiel alkoholhaltige Pralinen
oder Mundspray), nimmt die Atemluft
zusätzlich zu dem Alkohol aus
der Lunge auch Alkohol aus diesen
Substanzen im oberen Mund-Rachenraum
auf. Dadurch steigt die in der
Atemluft gemessene Alkoholkonzentration
über den Wert in der Lungenluft
an. Dieser Anstieg geht jedoch
durch Aufnahme des Mundrestalkohols
mit dem Speichel oder durch Resorption
im Körper innerhalb weniger
Minuten vollständig zurück [8]. Um
Verfälschungen des Meßergebnisses
durch eventuell vorhandenen Restalkohol
oder andere Restsubstanzen
im Mund auszuschließen, ist deshalb
vor dem Meßzyklus eine Kontrollzeit
von mindestens 10 Minuten einzuhalten.
Während der Kontrollzeit darf der
Proband weder rauchen noch irgend
etwas zu sich nehmen. Nach dieser
Zeit ist sichergestellt, daß diese Restsubstanzen
vollständig aus dem
Mund-Rachenraum entfernt wurden
und somit eine Beeinflussung des
Ergebnisses nicht stattfinden kann.
Ferner ist auch durch die geforderte
genaue Übereinstimmung der Ergebnisse
der zwei Atemproben im Abstand
von zwei bis fünf Minuten eine Beeinflussung
des Endergebnisses durch
Mundrestalkohol ausgeschlossen."
Die 30 Minuten kenne ich als Wartezeit zwischen der Entnahme von zwei Blutproben beim Verdacht auf Nachtrunk.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 24. Juli 2019 um 13:22:00 Uhr:
manchmal ne schwierige Abwägung, aber meist hat man sich selber vorher in diese Situation reingebracht, zumindest wenn das Gelblicht schon von weitem erkennbar war und rechtzeitiges Anhalten o. Notbremsung problemlos möglich gewesen wäre.
Genau. Wenn man sich beim Wechsel auf Gelb entscheidet weiter zu fahren kann es unter Umständen knapp werden bzw. nicht mehr reichen. Bremst man beim Wechsel auf Gelb, hat man bei Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit Zeit und Platz genug um gemütlich anzuhalten.
Wurde hier aber auch sogar schon mit Zahlen dokumentiert.
Und wenn man nicht gerade mit der Nase an der Windschutzscheibe klebt, sieht man den Wechsel von Gelb auf Rot nicht.
Immer wieder interessant Generation TamaGotschi!
Einerseits gegen Kameras überall- Stichwort - Datenschutz
Andererseits: der Beamte ist kein Stichhaltiger Beweis!
(was soll einem DAZU einfallen?!)
Vorsicht bei Aussagen deiner Beifahrerin - ein Meineid bzw - eine Vereidigung geht schnell und dann....
könnte es GANZ übel kommen!
warum beschleicht mich bei manchen Sportsfreunden immer das Gefühl, bei jeder gelben Ampel russisch Roulette spielen zu wollen.
Nach dem Motto: "is ja immer gutgegangen.."
Nein. Diesmal nicht!
Aber wen wunderts: in manchen Großstädten ist mittlerweile das seelenruhige Ignorieren und Überfahren einer bereits roten Ampel auch keine Seltenheit mehr.
Bei uns sind Ampeln primär zur Erhöhung des Verbrauchs vorhanden. Hier funktioniert die rote Welle perfekt und zwar auch dann, wenn man völlig alleine unterwegs ist.
In einer TV Doku kam, dass lediglich 1 % der Polizistenvergehen, wie unangemessene körperliche Gewalt etc., mit einer Verurteilung enden. Anscheinend haben Polizisten eine höhere Verurteilungsschwelle als der Normalo obwohl sie ja als Profis deeskalieren könnten, erinnere nur an das Video vor dem Pol.-präs in Hachenburg. Dort schlugen 3 (?) Polizisten wie im Rausch auf einen am Boden Liegenden ein.
Hängt vielleicht ein wenig mit der Vogeltaktik und den Augen zusammen, mir fällt nur gerade nicht ein, welcher Vogel.
Was für ein Gerät das war hab ich mir nicht gemerkt. Ich weiß das oben ein „Bon“ herauskam. Ist jetzt auch schon 12 Jahre her.
Die Mobile Kontrolle und das geeichte Gerät spuckten übrigens den gleichen Wert aus.
Es waren bestimmt mehr als 10 Minuten dazwischen, vielleicht 15-20.
interessant, mein Anwalt sprach von 30 Minuten als Grenze.
Spielt jetzt ja auch keine Rolle mehr. Ich habe daraus gelernt und es wird kein Schluck getrunken. Ich traue der Sache seitdem nicht mehr und möchte da auch nicht, nichtmal unbegründet, auffällig werden.
Wie gesagt, es ging mir um die Aussage des Polizisten, bei dem es exakt 30 Minuten waren und der Richter trotz meiner beiden Zeugen gegen mich urteilte.
Eines werde ich nie vergessen, der Richter fügte hinzu dass es in Nachbarländern eine 0,0‰ Grenze gibt.
Das war mir durchaus klar. Und das war auch nicht mein Problem. Ich hatte das Gefühl er hat nicht verstanden um was es mir und meinem Anwalt ging.
Naja. Lehrgeld.
Du kannst getrost vor der Fahrt so viel trinken, wie du möchtest. Muss nur antialkoholisch sein.
Als Normalbürger kannst du nicht gegen die Aussage eines Polizeibeamten anstinken. Ich hatte mal einen Vorgang, wo der Polizeibeamte (in Zivil und außerhalb des Dienstes) eine "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" Straße befuhr und an deren Ende dann plötzlich nicht mehr weiter kam. Da hatten Anwohner so ungünstig geparkt, dass er nicht durch passte. Gab für einen Anwohner eine Strafanzeige wegen Nötigung mit Verurteilung vor dem Amtsgericht. Dass er dort (gegen 19.00 Uhr) fuhr? Er war Anlieger, wollte einen Gewerbebetrieb aufsuchen. Klar, um 19.00 Uhr.
In der Berufungsinstanz wurde das Verfahren dann mit kleiner Auflage eingestellt. Erst dort hab ich dann erfahren, dass der Richter vom Amtsgericht und der Polizeibeamte regelmäßig zusammen Tennis spielten.
Noch Fragen?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Juli 2019 um 17:33:58 Uhr:
Als Normalbürger kannst du nicht gegen die Aussage eines Polizeibeamten anstinken.
Klar kannst du das, du musst halt nur mit dem Richter "Tennis spielen".
Bei uns war z.B. eine RTW-Besatzung lt. Urteil selbst Schuld, dass sie von einem Passanten zugeparkt wurde.
Die zugezogene Polizei wurde nicht angehört (ebenso wie ein Teil der betroffenen Besatzung, dafür unbeteiligte Personen von der Gegenseite), mit der Argumentation, dass sie pauschal sowieso die Position des Rettungsdienstes vertritt etc..