Einfache Frage - Wer darf einen 125 cc Maschine fahren?

Ich versteh die ganze neuen Klassen nicht. Liegt auch daran das jedes mal wenn ich hier was dazu lese, sind die Infos immer unterschiedlich. A, A1, A2, von mir aus A3 ,, aber meine Frage ist ...

Wer darf ein 125cc Maschine fahren?

Machen wir es einfach, nennen wir bitte keine FS Klassen. 🙂

Danke

38 Antworten

Ist eine Vermutung, aber ich denke, es wird so sein: Der Spanier bekommt mit der Klasse B automatisch auch A1, so wie man hier die Klasse AM automatisch und vor allem ohne Prüfung dazu bekommt. Also werden die Klassen B und A1 auch auf seinem Führerschein stehen, der dank EU-Vorgabe im Prinzip genauso wie unserer aussieht. Er hat also A1 - warum sollte er also hier nicht fahren dürfen?

Gruß Michael

Wiki:

Zitat:

Gemäß der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG[2], Artikel 6, Ziffer 3b können die Staaten die Möglichkeit vorsehen, dass mit dem Führerschein der Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen ein Motorrad der Klasse A1 gefahren werden kann. Als nationale Regelungen gelten diese Berechtigungen dann für das jeweilige Territorium. Die Frage, ob und unter welchen Vorgaben ein Staat Lenkerberechtigungen aus anderen Staaten auf seinem Territorium anerkennt, obliegt ebenso seiner nationalen Entscheidung.

Der letzte Satz gibt immernoch keine Klärung!!!

Haber aber im Netz noch was gefunden:

Zitat:

Dies ist keine Neuigkeit, denn das Gesetz stammt bereits aus dem Jahr 2004, aber vielleicht interessiert es jemanden, der hier in Spanien ein kleines Motorrad ausleihen oder kaufen möchte.

Viele meiner Kollegen fahren mit dem Autoführerschein B Motorräder oder Motorroller mit einem Hubraum von 125 ccm.

Man mus den Führerschein Klasse B seit mindestens 3 Jahren besitzen.

Keine weiteren Massnahmen wie Eintragenlassen im Führerschein sind notwendig.

--->heisst für mich, KEINE Klasse A1 eingetragen, damit KEIN fahren in D möglich...!

Zitat:

Um den Verkehrsfluss zu verbessern,
Verringerung der Anzahl der Pkw
Sie sind Zirkulieren von nur einer Person besetzt ist, und
gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 91/439 / EWG ,
es ermöglicht die Inhaber eines Führerscheins
Klasse B in Kraft , mit älter als
drei Jahren können sie im Inland fahren
Motorräder , deren Führerschein autorisiert
Klasse A1 .

Dies ist ein Auszug des Königlichen Dekrets 1598/2004 , vom 2. Juli
durch die Änderung der allgemeinen Verordnung
Treiber, genehmigt durch das Königliche Dekret
772/1997 vom 30. Mai .

Wenn die Klasse A1 nicht im Führerschein eingetragen wird, dann wird der spanische Führerscheininhaber hier auch nicht fahren dürfen. Vom Eintrag der Klasse wird es meiner Ansicht nach gehen. Trotzdem gibt es Ausnahmen: Die deutsche Klasse A1 minderjähriger Fahrer gilt z. B. in den Niederlanden NICHT, denn dort miuß man auch für A1 18 sein.

Gruß Michael

Nur mal, so , wer wurde mit einem A1 von Spanien nach DE fahren ?

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Warum nicht? Deutschland hat auch sehr schöne Ecken. Aber es gibt ja auch andere Fälle: Ein junger Spanier bekommt in Spanien keinen Job und geht nach Deutschland. Dank EU ist das ja kein Problem. Und nun möchte der Spanier in Deutschland ein kleines Zweirad fahren. Schon hat man eine Situation, wo die Führerscheinfrage wichtig ist.

In einem solchen Fall sollte es aber möglcih sein, den spanischen B in Deutschland in einen deutschen mit B und A1 umzutauschen, wenn er in Spanien A1-Fahrzeuge fahren darf.

Gruß Michael

Zitat:

@Jason2002 schrieb am 3. Mai 2016 um 10:33:05 Uhr:


Nur mal, so , wer wurde mit einem A1 von Spanien nach DE fahren ?

Es gibt blogs von 50ern über die alpen etc.

Mal davon abgesehn reicht mir berlin - harz schon vollkommen 😛

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 2. Mai 2016 um 12:44:35 Uhr:


Wer Klasse 3 (PKW) vor dem 01.04.1980 gemacht hat.

Und nicht zwischendurch wieder verloren hat.

Wie ich finde, sollte man das nicht unerwähnt lassen.

Oder wieder erteilt bekommen hat (dann mit den neuen Einträgen wie BE, A1 usw. statt einfach "3"😉. Manchmal wurde die Erteilung der vom alten 3er abhängigen Klassen "vergessen". Pech gehabt.

Nicht "vergessen". Da werden durchaus LKW und Motorrad gestrichen. Man kommt schliesslich auch mit dem PKW zur Arbeit. Wer seinen FS abgegeben hat, sollte auf jeden Fall genaustens geprüft werden, ob er wieder LKW bekommen darf...

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