Einfache Frage - Wer darf einen 125 cc Maschine fahren?

Ich versteh die ganze neuen Klassen nicht. Liegt auch daran das jedes mal wenn ich hier was dazu lese, sind die Infos immer unterschiedlich. A, A1, A2, von mir aus A3 ,, aber meine Frage ist ...

Wer darf ein 125cc Maschine fahren?

Machen wir es einfach, nennen wir bitte keine FS Klassen. 🙂

Danke

38 Antworten

Zitat:

@Eberbacher schrieb am 2. Mai 2016 um 13:02:39 Uhr:


Was passiert eigentlich wenn ein Spanier, der nur den B schein hat, mit einer 125er zu uns fährt?

In Spanien darf er das ja, in Deutschland darf man mit dem B keinen 125er fahren.

Doch natürlich, wenn er den VOR dem 01.04.80 erworben hat ,, das haben wir hier schon geklärt 🙂

Ferner gilt das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr.
Sonst dürfte nämlich kein Amerikaner, Schweizer, Japaner etc. bei uns auch nur Auto fahren.
EU-Klasse B ist ja nicht global, sondern gilt nur in wenigen Ländern im westlichen Wurmfortsatz Asiens (=Europa), also fast nirgendwo auf der Welt.
Das Wiener Übereinkommen ist weitaus globaler.
Aber auch Spanien fällt darunter.
Grob gesagt: was der Tourist in seiner Heimat darf, darf er hier auch.
Wenn der Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist: Umschreibefristen der Fahrerlaubnis beachten!

125er?

Geht z. B. mit den Klassen
• 3 vor dem 01.04.1980 erworben
• 4 vor dem 01.04.1980 erworben
• 1b
• 1a
• 1
• A1
• A2
• A

Einfach ist die Frage nicht... Es sei denn, Du wolltest hören, jeder mit einer gültigen Fahrerlaubnis für eine 125er.

Die Frage lautete "Wer darf 125er Maschinen fahren?"

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 2. Mai 2016 um 12:44:35 Uhr:

Wer Klasse 3 (PKW) vor dem 01.04.1980 gemacht hat.
...und da ist diese Antwort nicht ganz richtig, da man damit nur LKR Fahren darf. Und es gibt sehr wohl auch 125er die mehr als 11kW haben und nur mit dem "richtigen" Motorradführerschein gefahren werden dürfen.
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Zitat:

@boecki schrieb am 2. Mai 2016 um 20:19:46 Uhr:


Die Frage lautete "Wer darf 125er Maschinen fahren?"

Zitat:

@boecki schrieb am 2. Mai 2016 um 20:19:46 Uhr:



Zitat:

@Lewellyn schrieb am 2. Mai 2016 um 12:44:35 Uhr:


Wer Klasse 3 (PKW) vor dem 01.04.1980 gemacht hat.
...und da ist diese Antwort nicht ganz richtig, da man damit nur LKR Fahren darf. Und es gibt sehr wohl auch 125er die mehr als 11kW haben und nur mit dem "richtigen" Motorradführerschein gefahren werden dürfen.
Falsch. Der 3er vor dem 1.4.80 beinhaltet den A1 von heute. Damit ist alles gesagt.

Hat'er Recht, der boecki.

Schlüssel Zahl 79.05 ... Leistungsgewicht von mehr als 0,1kw/kg.

Zitat:

@boecki schrieb am 2. Mai 2016 um 20:19:46 Uhr:


Die Frage lautete "Wer darf 125er Maschinen fahren?"

Zitat:

@boecki schrieb am 2. Mai 2016 um 20:19:46 Uhr:



Zitat:

@Lewellyn schrieb am 2. Mai 2016 um 12:44:35 Uhr:


Wer Klasse 3 (PKW) vor dem 01.04.1980 gemacht hat.
...und da ist diese Antwort nicht ganz richtig, da man damit nur LKR Fahren darf. Und es gibt sehr wohl auch 125er die mehr als 11kW haben und nur mit dem "richtigen" Motorradführerschein gefahren werden dürfen.
Nö, der schreibt was hat aber keine Ahnung! Weil, ich bin Baujahr 1961 und darf Mofas bis 25 Km/h ohne eine Fahrerlaubnis Fahren. Und weiter ist in dem alten 3'er Führerschein die Kl 4 enthalten. Sprich bis 1980 gemacht wird der A1 zugeteilt. Das nennt man dann Bestandsschutz. Übrigens, mein Führerschein ist noch Grau und man kann ihn falten.

Gruß MIFIA4

Ja und wer den 3er vor dem 1.12.1954 gemacht hat, hat A.

@MifiA4: Er meint etwas anderes: Nicht jede 125er ist ein Leichtkraftrad. Mit dem alten 4er, 1b und A1 darf man aber nur Leichtkrafträder fahren. Also 125er mit maximal 11 kW bzw. 15 PS. Die Aprilia RS 125 gibt es z. B. mit 30 PS. Für die braucht man einen richtigen Motorradlappen, also 1A, 1, A2 oder A.

Gruß Michael

Ja, beim dritten Lesen hat er auch Recht.
A1 geht bis 125 ccm bei 11kw.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 2. Mai 2016 um 21:10:33 Uhr:


@MifiA4: Er meint etwas anderes: Nicht jede 125er ist ein Leichtkraftrad. Mit dem alten 4er, 1b und A1 darf man aber nur Leichtkrafträder fahren. Also 125er mit maximal 11 kW bzw. 15 PS. Die Aprilia RS 125 gibt es z. B. mit 30 PS. Für die braucht man einen richtigen Motorradlappen, also 1A, 1, A2 oder A.

Gruß Michael

Richtig, aber das ist auch ein Sonderfall. Denn alles was heute so angeboten wird (neu) ist der Regelung konform.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 2. Mai 2016 um 21:08:21 Uhr:


Ja und wer den 3er vor dem 1.12.1954 gemacht hat, hat A.

Außer im Saarland. Da gilt vor dem 01.10.1960.

Jason, hast Du noch mehr so einfache Fragen? 😁

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 2. Mai 2016 um 21:42:19 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 2. Mai 2016 um 21:08:21 Uhr:


Ja und wer den 3er vor dem 1.12.1954 gemacht hat, hat A.
Außer im Saarland. Da gilt vor dem 01.10.1960.

Jason, hast Du noch mehr so einfache Fragen? 😁

Du kennst die Anlage 3.

Greifen wir doch den spanier nochmal auf...

Hat er bei seinem B in spanien automatisch A1 als klasse drin? Wenn ja, darf er auch in D fahren.. Wenn nicht, hat er hier einfach nicht die klasse und darf nicht fahren...?!

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