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Einer weinger ??

Fiat 500 312

Tja,
unseren Fiat 500 60th anniversary TA mit 105 PS hat es erwischt. Totalschaden. Meiner Frau wurde die Vorfahrt genommen :-(
Alle unglücklich. Luigi fehlt.

Asset.HEIC.jpg
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18 Antworten

Zitat:

@diesel-tanker schrieb am 5. Mai 2020 um 19:40:53 Uhr:



Zitat:

@fehlfarben schrieb am 3. Mai 2020 um 20:37:42 Uhr:


Tja,
unseren Fiat 500 60th anniversary TA mit 105 PS hat es erwischt. Totalschaden. Meiner Frau wurde die Vorfahrt genommen :-(
Alle unglücklich. Luigi fehlt.

Auch mein Beileid!! Sehr schade! Wir hatten unsere 60th ja fast zeitgleich bekommen.

...in einem Post stand nicht gleich zum Anwalt. Wieso? Wenn seine Frau keine Schuld hat würde ich auf jeden Fall zum Anwalt rennen und den verhandeln lassen. Die Kosten des Anwaltes trägt der Verursacher und ohne ist die Position gegenüber der gegnerischen Versicherung nicht so toll...so zu mindest meine Erfahrung. Da kamen bei Schleudertrauma dann Aussagen wie Rückenschmerzen sind eine Volkskrankheit...es wurde ein zu geringer Restwert des Fahrzeuges angesetzt. Der Anwalt hat das bei mir alles geklärt. Es erspart einem Zeit und Nerven und kostet einen als Geschädigtem nichts. Der Verlust ist auch so noch groß genug!

Ich würde an Ihrer Stelle lesen, was ich geschrieben habe....

Ich hab gelesen "außer bei Schleudertrauma"...das ist aber nur ein Beispiel von vielen wo ein Anwalt noch Ansprüche durchsetzen kann. Wie zum Beispiel bei meinem 2. Auffahrunfall Restwert zu gering...die gegnerische Versicherung will natürlich so wenig wie möglich zahlen. Wenn man damit nicht zufrieden ist muss man das begründen können. Ohne Fachanwalt der sich damit auskennt wird das schwierig. Deswegen hab ich den Fehler nur einmal gemacht!

Wieso soll er in dem o.g. Fall nicht gleich zum Anwalt? Was für Vorteile hat er dadurch evtl.?

Zitat:

@diesel-tanker schrieb am 5. Mai 2020 um 20:12:31 Uhr:


Ich hab gelesen "außer bei Schleudertrauma"...das ist aber nur ein Beispiel von vielen wo ein Anwalt noch Ansprüche durchsetzen kann. Wie zum Beispiel bei meinem 2. Auffahrunfall Restwert zu gering...die gegnerische Versicherung will natürlich so wenig wie möglich zahlen. Wenn man damit nicht zufrieden ist muss man das begründen können. Ohne Fachanwalt der sich damit auskennt wird das schwierig. Deswegen hab ich den Fehler nur einmal gemacht!

Wieso soll er in dem o.g. Fall nicht gleich zum Anwalt? Was für Vorteile hat er dadurch evtl.?

Das Entscheidende ist erstmal das Gutachten und das es nicht von der gegnerischen Versicherung gemacht wird.
Bei wirtschaftlichen Totalschaden gibt es da noch mehr Optionen als einen Anwalt.
Jede Versicherung wird froh sein, wenn sie das Thema ohne Anwaltskosten regeln kann.

Wir wissen noch immer nicht, was der Stand der Dinge ist.

Ich werde empfehlen, den Thread zuzumachen, wenn der Eröffner sich nicht zeitnah äußert.

...genau das war auch mein Eindruck. Die Versicherung wollte das für sie so billig wie möglich abwickeln aber leider auch zu meinem Nachteil. Deswegen würde ich einem Geschädigten auch einen Anwalt empfehlen denn der handelt in Deinem Interesse und weiß (hoffentlich) wie er das bestmögliche für Dich rausholt! Jemand der im Thema ist oder das schon öfter durch hatte mag es ohne lösen können aber ich wusste z.B. nicht was mir alles zusteht und was man denen alles in Rechnung stellen kann.
Es hat mich nichts gekostet und unsere Forderungen - die über dem lagen was die gegnerische Versicherung zahlen wollte - wurden letztendlich erfüllt.
Ist nur meine persönliche Erfahrung...als jemand der zum Glück erst 2x damit zu tun hatte.

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