Eine rechts frage, getankt und kein geld gehabt
Hallo, ich hätte da mal eine frage...
Mir ist vor paar tagen was blödes passiert, ich war bei meiner "stamm tankstelle" tanken, hab voll getankt ging dann bezahlen, aber hatte zuwenig Bargeld mit und auf dem konto befand sich zu dem zeitpunkt auch nicht genug geld (wusste ich nicht, da wurde zwischenzeitlich was abgebucht und deshalb zuwenig auf dem konto)
Ich hab mir gedacht kacke was machst du jetzt....
Ich hab dem Tankwart gesagt entschuldigung scheinbar habe ich kein geld jetzt, aber ich lasse mein fahrzeugschein und Ausweiss hier und komme in 2 stunden bezahlen ist das ok?
-NEIN!!! auto bleibt hier bis bezahlt wurde, das ist betrug!
Ich sagte entspannen sie sich, ich sagte doch ich komme gleich bezahlen ich hab momentan kein geld das wusste ich nicht tut mir leid, ich lasse ja mein ausweiss und fahrzeugschein hier, wäre super nett von ihnen...
-NEIN!!! Ich rufe jetzt die polizei, Gehen sie raus aus dem Laden!
so auf die polizei gewartet, die ist gekommen, hat bischen geschmunzelt, sagte joa ist blöde geschichte, ich bin aber nicht abgehauen hab also nichts schlimmes gemacht...
Die Polizisten haben den Tankwart beruhigt hatten den gesagt das meine personalien aufgenommen wurden un dso und das ich versprochen habe in 2-3 stunden wieder zu kommen und zu bezahlen.
Der tankwart hat dann zugestimmt, aber sagte als letztes:
Ich gebe Ihnen ein HAUSVERBOT, ich will sie hier niewieder sehen!!!!
Kann der Tankwart mir wegen solche sache Hausverbot geben??
Ist irgend wie bischen lächerlich wie der sich aufgeführt hat oder?
Ich meine ich tanke dort ständig der hat mich schon 1000 mal dort gesehen.
Beste Antwort im Thema
Ich würde da mal tagsüber wenn der Chef da ist hinfahren, ihm mal die Story erzählen (vor allem wie freundlich sein Mitarbeiter reagiert hat) und ihm sagen das das für dich ein guter Grund ist ab sofort das Geld für die 200L Sprit die du jeden Monat verfährst (bißchen übertreiben darf man ja) an einer anderen Tanke auszugeben.....ich möchte wetten das er sich dann (falls er nicht ein völliger Idiot ist) freundlich bei dir für seinen etwas übereifrigen Mitarbeiter entschuldigt 🙂
58 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von vwgolf_1984
Doofe Sache, aber wieso hast du nicht einfach dein Konto kurz überzogen? Du hättest dir so den ganzen Ärger vermeidet. Auch wenn kein Geld drauf und du keinen Dispo hast toleriert die Bank i.d.R. Überziehungen von ein paar €...
Wenn die eingestellt haben "kein Überzug" dann geht das nicht...
gruß
Ich würd da nich mehr tanken. Der tut ja grad so, als wär dein Gönner und es wäre ein Privileg bei ihm tanken zu dürfn.
Wenn er sich von Kunden prellen lässt, issa selber Schuld. So dumm kann man net sein.
Zitat:
Original geschrieben von vwgolf_1984
Doofe Sache, aber wieso hast du nicht einfach dein Konto kurz überzogen? Du hättest dir so den ganzen Ärger vermeidet. Auch wenn kein Geld drauf und du keinen Dispo hast toleriert die Bank i.d.R. Überziehungen von ein paar €...
Was viele nicht wissen: Bezahlt man mit einer EC-Karte und die Bank verweigert die Zahlung, so kommt sie zum Rechnungssteller zurück. Viele Gewerbetreibenden übergeben das gleich einem Inkassounternehmen. Und die zeigen einen an, wegen Betrug. Zu recht, denn:
Denn wer vorsätzlich mit einer Karte zahlt, die nicht gedeckt ist begeht einen Betrug!!!!
Ich würde da selbst mal mit dem Chef des Super freundlichen Tankwarts sprechen, ihm das ganze einmal schildern im ruhigen, sachlichen Ton. Der TW wird dann schon seine Packung vom Chef bekommen. (Meistens sind die Tankwarte ab 18Uhr nur Aushilfen.
Ich arbeite selbst an der Tanke und es ist so: Den Perso oder Fz-Schein darfst Du den Kunden in so einem Fall nicht abnehmen, wir haben für solche Fälle extra ein Schuldanerkenntis, der wird ausgefüllt, (Personalien und KFZ-Kennzeichen sowie Typ und die getankte Menge kommen rein) der Kunde unterschreibt das ganze (wird natürlich auch noch vom TW mit dem Ausweis abgeglichen) und dann darf der Kunde Geld holen fahren.
Wenn er seine Schulden noch am selben Tag bezahlt oder der Fehler nicht an Ihm lag (Kartenlesegerät defekt o.Ä) ist das ganze ohne Zusatzkosten seitens der Tanke verbunden, am nächsten TAg muß er noch eine Bearbeitungsgebühr berappen.
Hausverbot kann er Dir wirklich ohne Grund geben, da er das Hausrecht hat, allerdings wird es kaum ein Tankwart (ohne triftigen Grund) machen, da sich sowas sehr schnell rumspricht und jede Tanke mittlerweile auf die Kunden angewiesen ist.
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Beschwere dich bei der Leitung der Tankstellenkette wie unfreundlich und unangemessen du behandelt wurdest und das obwohl du Stammkunde bist, sag denen auch gleich das du all deinen Freunden und Bekannten die Meidung der Kette empfiehlst da man dort extrem unfreundlich behandelt wird.
Nicht nur der Pächter, ne ne auch seine Chef´s müssen davon erfahren.
Gruß Pierre
Ein Freund von mir arbeitet auch an einer Tankstelle, und der hat mir schon Storys erzählt, da fällt man vom Glauben ab.
By the way, Hausverbot hat er keinem ausgesprochen 😉)
Aber was da Personalausweise, Uhren etc im Safe liegen, wo die Leute sich nie mehr abholen weil sie das Geld nicht haben - da wundert mich die Vorgehensweise des Tankwarts vom TE überhaupt nicht.
Wenn es eine sehr kleine ist, dann kann das auch schwere wirtschaftliche Folgen für ihn haben.
Zitat:
Original geschrieben von Merst
Was viele nicht wissen: Bezahlt man mit einer EC-Karte und die Bank verweigert die Zahlung, so kommt sie zum Rechnungssteller zurück. Viele Gewerbetreibenden übergeben das gleich einem Inkassounternehmen. Und die zeigen einen an, wegen Betrug. Zu recht, denn:Zitat:
Original geschrieben von vwgolf_1984
Doofe Sache, aber wieso hast du nicht einfach dein Konto kurz überzogen? Du hättest dir so den ganzen Ärger vermeidet. Auch wenn kein Geld drauf und du keinen Dispo hast toleriert die Bank i.d.R. Überziehungen von ein paar €...Denn wer vorsätzlich mit einer Karte zahlt, die nicht gedeckt ist begeht einen Betrug!!!!
1. Wird mit Pin gezahlt, wird die Deckung sofort geprüft. Deine Aussage trifft nur bei Zahlungen mit Unterschirft zu.
2. War die Aussage des TEs, dass er nicht wusste, dass das Konto nicht gedeckt war...
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
noch mal zurück zu dem thema, eigentlich wollte ich die tanke wirklich meiden und nicht mehr dahin gehen, aber bin heute dann doch hingegangen und den heutigen verkäufer/tankwart da gefragt ob der Cheff da ist weil ich mit dem reden wollte.Und so sagte mir der Cheff das er allen seinen mitarbeitern ausdrücklich gesagt hat bei solchen angelegenheiten (bezahlt und zahlunsgunfähig)
Wertgegenstände als fand zu nehmen, oder polizei zu rufen.Dann meinte der noch das er sehr wohl davon wusste und das ich in der tat hausverbot hatte, aber dann meinte der noch ja ich habe dann aber 2 stunden später oder so bezahlt und die sache ist aus der welt und so ich kann da ruhig noch tanken gehen wenn ich das möchte.
Der meinte anfangs wo er die tanke geöfnet hat sind einge leute so gekommen, kein geld gehabt und hat er personalien genommen und die leute hatten sich niewieder blicken lassen und er blieb dann auf den kosten sitzen, deshalb macht er jetzt so, und er meinte der hat im safe immer noch zig personalien von den leuten.
Naja so ist die geschichte ausgegangen
Zuerst meine Meinung: Ich wuerde, sofern halbwegs schmerzfrei moeglich, die Tanke ab sofort komplett boykottieren und auch moeglichst vielen anderen Leuten davon berichten.
Was das Hausverbot angeht, bin ich mir nicht sicher, ob das im vorliegenden Fall ueberhaupt "gueltig" war. So ohne weiteres (*) darf einem der Zugang zu einem Geschaeft nicht verweigert werden. Anders sieht es wohl aus, wenn man dort wegen Diebstahls oder anderer wichtiger Gruende (z.B. Randale, Verschmutzung etc.) Hausverbot erhaelt. Du hast dagegen nur Dein Geld vergessen aber keinen Diebstahlversuch begangen; ja, es ist ja noch nicht einmal ein Schaden entstanden (sieht man mal von den Kosten fuer den einen Telefonanruf ab ;-).
Zitat:
Original geschrieben von Merst
Was viele nicht wissen: Bezahlt man mit einer EC-Karte und die Bank verweigert die Zahlung, so kommt sie zum Rechnungssteller zurück. Viele Gewerbetreibenden übergeben das gleich einem Inkassounternehmen. Und die zeigen einen an, wegen Betrug. Zu recht, denn:Zitat:
Original geschrieben von vwgolf_1984
Doofe Sache, aber wieso hast du nicht einfach dein Konto kurz überzogen? Du hättest dir so den ganzen Ärger vermeidet. Auch wenn kein Geld drauf und du keinen Dispo hast toleriert die Bank i.d.R. Überziehungen von ein paar €...Denn wer vorsätzlich mit einer Karte zahlt, die nicht gedeckt ist begeht einen Betrug!!!!
Es gibt meines Wissens zwei Arten von Kartenzahlung, mit PIN und mit Unterschrift.
Bei Zahlung per Unterschrift ersteilt man eine Lastschrift. Mit der Unterschrift erklaert man uebrigens hauptsaechlich, dass im Falle der Nichteinloesung das Kreditinstitut berechtigt/verpflichtet ist, die Daten des Kontoinhabers an den Glaeubiger zu uebermitteln.
Bei Zahlung mit PIN wird direkt online gezahlt (und damit die Deckung geprueft).
Die Zahlung per Unterschrift ist fuer die Geschaefte kostenguenstiger aber auch risikoreicher. Ich kann mich nicht erinnern, jemals an einer Tanke mit Unterschrift gezahlt zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von menschmeier
Es gibt meines Wissens zwei Arten von Kartenzahlung, mit PIN und mit Unterschrift.Zitat:
Original geschrieben von Merst
Was viele nicht wissen: Bezahlt man mit einer EC-Karte und die Bank verweigert die Zahlung, so kommt sie zum Rechnungssteller zurück. Viele Gewerbetreibenden übergeben das gleich einem Inkassounternehmen. Und die zeigen einen an, wegen Betrug. Zu recht, denn:
Denn wer vorsätzlich mit einer Karte zahlt, die nicht gedeckt ist begeht einen Betrug!!!!
Bei Zahlung per Unterschrift ersteilt man eine Lastschrift. Mit der Unterschrift erklaert man uebrigens hauptsaechlich, dass im Falle der Nichteinloesung das Kreditinstitut berechtigt/verpflichtet ist, die Daten des Kontoinhabers an den Glaeubiger zu uebermitteln.Bei Zahlung mit PIN wird direkt online gezahlt (und damit die Deckung geprueft).
Die Zahlung per Unterschrift ist fuer die Geschaefte kostenguenstiger aber auch risikoreicher. Ich kann mich nicht erinnern, jemals an einer Tanke mit Unterschrift gezahlt zu haben.
Du solltest hier zwischen Zahlung mit EC-Karte und Zahlung mit Kredit-Karte (Visa, American Express u.ä.) unterscheiden!
Bei der EC-Karte gibt es nur noch sehr wenige Geschäfte/Tankstellen bei denen Du mit Unterschrift zahlst (ATU z.B. 🙂). Mit einer Kreditkarte zahle ich meistens mit Unterschrift!
Zitat:
Original geschrieben von sillyGolfer
Du solltest hier zwischen Zahlung mit EC-Karte und Zahlung mit Kredit-Karte (Visa, American Express u.ä.) unterscheiden!Zitat:
Original geschrieben von menschmeier
Es gibt meines Wissens zwei Arten von Kartenzahlung, mit PIN und mit Unterschrift.
Bei Zahlung per Unterschrift ersteilt man eine Lastschrift. Mit der Unterschrift erklaert man uebrigens hauptsaechlich, dass im Falle der Nichteinloesung das Kreditinstitut berechtigt/verpflichtet ist, die Daten des Kontoinhabers an den Glaeubiger zu uebermitteln.Bei Zahlung mit PIN wird direkt online gezahlt (und damit die Deckung geprueft).
Die Zahlung per Unterschrift ist fuer die Geschaefte kostenguenstiger aber auch risikoreicher. Ich kann mich nicht erinnern, jemals an einer Tanke mit Unterschrift gezahlt zu haben.
Bei der EC-Karte gibt es nur noch sehr wenige Geschäfte/Tankstellen bei denen Du mit Unterschrift zahlst (ATU z.B. 🙂). Mit einer Kreditkarte zahle ich meistens mit Unterschrift!
Was heißt hier unterscheiden? Es ging ausschließlich um EC Karten Zahlung....
Also ich Zahle nachdem mir der Spass mit einer ungedeckten bzw. defekten oder falschen Karte passiert ist prinzipiell und ausschliesslich nur noch cash.
Beim erstem mal Karte defekt: Keinen Ausweis dabei keinen Führerschein noch nicht mal das eigene Auto. Firmenwagen mit gültigen Fahrauftrag auf dem Auftrag stand aber nur meine Adresse. Der Tankwart hat es aktzeptiert und ich konnte schnell bei meiner Bank Geld holen .
Zweites mal. Ich dachte meine Frau hätte die Karte dabei , sie dachte ich. Durfte ich meine Frau als Pfand an der Tanke lassen. Heute frag ich mich manchmal ob 20 Euro nicht doch ein guter Deal gewesen wäre . Damals hab ich sie wieder ausgelöst.
Drittes mal. Falsche Karte dabei zum Glück war ich nicht allein unterwegs und konnte mich schnell wieder freikaufen lassen.
Alles in Allem es saupeinlich wenn man zahlen möchte aber es geht nicht. Daher nur noch cash.
EC Karte mit Unterschrift ist Lastschriftverfahren ähnlich wie bei einer Kreditkarte, Verfügbarkeit des Geldes wird nicht geprüft.
Mit Pin ist es vergleichbar einer Abhebung am Automaten es wird sofort gebucht, wenn nix da ist geht auch nix runter.
Beim Hausverbot kannst wenig machen wenn er allein im Laden war dann hatte er die Verantwortung durch die Geschäftsleitung übertragen bekommen und somit auch das Hausrecht. Wenn Du wirklich noch da tanken willst kannst nur das Gespräch mit dem Tankstellenpächter suchen intressanter würde ich aber auch ne Mail an die Betreiberkette finden, da kommt bestimmt ne Ellenlange entschuldigung und evtl. noch ein nettes Give Away.
Also,
1. Hausverbot kann in jedem Falle ausgesprochen werden.
Auch wenn kein dürftiger Grund vorliegen sollte.
Hausrecht ist Hausrecht, auch wenn der Besitzer der Meinung ist
du passt einfach nicht in seinen "Laden", darf er X-beliebig ein Hausverbot gegen Dich ausprechen!
Bei nicht Anwesenheit des Chef´s vertreten seine Mitarbeiter ihn und das Geschäft, diese können Dir ebenfalls ein Hausverbot ausprechen.
Auch wenn das vorteilshafter immer mit dem Chef (danach) abgesprochen werden sollte.
2. Für den Betrieb ist die Bargeldzahlung natürlich immer vorteilhafter, da absolut keine Gebühren für ihn anfallen.
Weitere Zahlungsmöglichkeiten wurden ja bereits genannt (EC-Karte und Kreditkarte).
Bei der sogenannten "EC-Karte" wird die Zahlungsfähigkeit des Käufers sofort überprüft und der zu zahlende Betrag abgebucht.
Dies passiert alles Online.
Bei den Kreditkarten (Amex, MasterCard, Visa, Diners, ect.) läuft die Zahlung wie folgt ab:
1. Kunde sucht sich seine Ware aus.
2. Die Kreditkartendaten werden samt Zahlungsinformationen aufgenommen und an die Clearingstelle weitergeleitet.
3. In der Clearingstelle werden die eingehenden Daten und die Kreditlinie des Kunden geprüft. Es erfolgt dann die Autorisierung der Zahlung (Unterschrift).
4. Der Einzelhändler erhält nun eine Zahlungsbestätigung und schließt den Zahlungsvorgang ab. Der Kunde bekommt seine Ware.
5. Die Clearingstelle speichert die Daten und veranlasst zu einem späteren Termin den Transfer des Geldbetrages vom Konto des Kunden auf das Konto des Einzelhändlers.
Bei beiden Verfahren EC- sowie Kreditkarte fällt für den Händler ein sogenannter Abschlagsbeitrag an welcher vom Preis abgerechnet wird. Fachlich genannt "Disagio".
Dieser pendelt unterschiedlich so zwischen 2-8 Prozent.
Bei der Kreditkarte ist dieser generell höher als bei Zahlung per EC-Karte.
Daher wird eine EC-Karte natürlich nicht nur wegen der sofortigen Zahlung, sonder auch wegen des anfallenden "Disagio´s" vom Händler bevorzugt.
Natürlich entscheidet jeder Händler selbst mit welchem Kreditkartenunternehmen er einen Vertrag eingeht und welche
Zahlungsmöglichkeiten er seinen Kunden anbietet.
Daher kann man zum Beispiel bei A.T.U auch nicht mit Kreditkarte bezahlen, da dieses Unternehmen keinen Vertrag mit einem der genannten Kreditkartenunternehmen abgeschlossen hat.
Sei es der Abschlag (Disagio) oder sonst etwas .....
Lg,
serano
Zitat:
Original geschrieben von sillyGolfer
Du solltest hier zwischen Zahlung mit EC-Karte und Zahlung mit Kredit-Karte (Visa, American Express u.ä.) unterscheiden!Zitat:
Original geschrieben von menschmeier
Es gibt meines Wissens zwei Arten von Kartenzahlung, mit PIN und mit Unterschrift.
Bei Zahlung per Unterschrift ersteilt man eine Lastschrift. Mit der Unterschrift erklaert man uebrigens hauptsaechlich, dass im Falle der Nichteinloesung das Kreditinstitut berechtigt/verpflichtet ist, die Daten des Kontoinhabers an den Glaeubiger zu uebermitteln.Bei Zahlung mit PIN wird direkt online gezahlt (und damit die Deckung geprueft).
Die Zahlung per Unterschrift ist fuer die Geschaefte kostenguenstiger aber auch risikoreicher. Ich kann mich nicht erinnern, jemals an einer Tanke mit Unterschrift gezahlt zu haben.
Und auch zwischen Äpfeln und Birnen.
Du bist der das Thema Kreditkarte in diesem Thema erwähnt. Warum?
Zitat:
Bei der EC-Karte gibt es nur noch sehr wenige Geschäfte/Tankstellen bei denen Du mit Unterschrift zahlst (ATU z.B. 🙂).
Aber es gibt sie, also was solls.
Zitat:
Mit einer Kreditkarte zahle ich meistens mit Unterschrift!
Und wenns regnet wird man nass. Hat beides mit dem Thema relativ wenig zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von go4serano
Also,1. Hausverbot kann in jedem Falle ausgesprochen werden.
Auch wenn kein dürftiger Grund vorliegen sollte.
Hausrecht ist Hausrecht, auch wenn der Besitzer der Meinung ist
du passt einfach nicht in seinen "Laden", darf er X-beliebig ein Hausverbot gegen Dich ausprechen!
Bei nicht Anwesenheit des Chef´s vertreten seine Mitarbeiter ihn und das Geschäft, diese können Dir ebenfalls ein Hausverbot ausprechen.
Auch wenn das vorteilshafter immer mit dem Chef (danach) abgesprochen werden sollte.[...]
Ich denke nicht:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=53347&ccheck=1
Ein wenig Zitat:
Zitat:
Der Inhaber des Hausrechts ist grundsätzlich berechtigt, Dritten auch dann ein Hausverbot zu erteilen, wenn hierfür kein berechtigter Grund besteht. Das gilt jedoch nicht ausnahmslos. Wer ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet, gestattet damit allen Kunden generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall den Zutritt zu den Geschäftsräumen (BGH NJW 1994, 188). Auch wenn darin kein Verzicht auf die Ausübung des Hausrechts zu sehen ist, der Geschäftsinhaber vielmehr berechtigt bleibt, Kunden, die den Betriebsablauf stören, von der Zugangsbefugnis auszuschließen oder die Erlaubnis zum Betreten der Geschäftsräume von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen (BGH NJW 1994, 188, 189), darf er sein Hausrecht nach einer in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung andererseits nicht willkürlich ausüben, da ihm sonst der Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens gemacht werden kann (LG Bonn, NJW 2000, 961, 962; Christensen JuS 1996, 873, 874). Wolle sich der Geschäftsinhaber eine individuelle Zugangskontrolle vorbehalten, müsse er im Eingangsbereich deutlich -z. B. durch den Einsatz eines Türstehers- darauf hinweisen (Christensen a.a.O.).
[...]
[ Den Rest bitte in der verlinkten Stelle nachlesen ]
Die Tankstelle duerfte wohl ein Geschaeft fuer den allgemeinen Publikumsverkehr darstellen.
Und ne Tankstelle mit nem "oeh, Du kummst her net rein" habe _ich_ bislang noch nicht gesehen:-)