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eine für mich sehr wichtige Frage zum Schadenfall

Themenstarteram 19. März 2010 um 13:09

Hallo Allerseits!

Ich habe jetzt ein "kleines" Problem und würde mich über ein paar Tips sehr freuen!

Ich hatte vor genau einem Monat einen Verkehrsschadenfall gehabt. Im Kreisverkehr bin ich in meiner Spur ganz ruhig nach Hause gefahrten, als plötzlich ein Mädchen aus der rechten Spur in meine kam. Ihr Wagen war etwas vorne, rechts vor mir und vermutlich war ich im toten Winkel und da die Distanz zwischen uns vielleicht nur 2-3 Meter war, konnte ich nicht so schnell bremsen und habe ihr in die seitliche Mitte reingefahren. Sie hat sofort die Polizei gerufen und hat gleichzeitig angefangen heftig zu weinen.. Danach kam die Polizei, haben ein paar Bilder gemacht und etwas aufgeschrieben. Das Mädchen sagte, dass ich schuld war, weil ich in der gleichen Spur war wie sie und als sie kurz bremste, da bin ich in ihren Wagen reingefahren. Was die Polizisten geschrieben haben, weiß ich nicht..

Ich habe ihre Versicherung benachrichtigt, wir haben dort ein Gutachten erstellt über die Schadenshöhe und dann habe ich gewartet. Gestern kam ein Brief von dort, wo steht, dass man noch die polizeiliche Akte angefordert hat und dass wir abwarten müssen, bis die Akte da ist. Heute habe ich dort angerufen und die SB sagte mir, dass die andere Partei die Meinung vertritt, dass sie unschuldig ist und die Schuld somit bei mir liegen dürfte...

Jetzt meine Frage; wenn die Polizei im Protokoll die Darstellung der Frau übernommen hat und meine Schuld praktisch bestätigt; was soll ich tun?

Und meine zweite Frage: die junge Dame hat eine Zeugin benannt; diese Zeugin ist m.E. sehr zweifelhaft; denn ich habe sie während des Zeitpunkts des Unfalls nicht gesehen und sie ist erst später gekommen; und ich glaube, dass sie mit meiner Gegenerin befreundet ist.. also meine Vermutung: sie haben telefoniert, sie ist dann gekommen und hat vermutlich zur Protokoll gegeben, dass sie alles live miterlebt hat... dann könnte sie theoretisch sagen, dass ich tatsächlich in der gleichen Spur war und schuld an allem bin...

was sollte ich in einem solchen Fall jetzt tun?

PS: ich habe später (am nächsten Tag) vom Hochhaus ein Bild gemacht und dann eine Skizze des Ortes bzw. der Straßenlage mit zwei Autos erstellt (und der Versicherung gegeben), das ist hier das erste Bild; außerdem habe ich hier die drei Bilder hochgeladen, die die Lage nach dem Vorfall zeigen; wo die Autos stehen und der Schaden selbst.. kann man anhand dieser Bilder sofort erkennen, dass sie mit meiner Schilderung des Vorfalls übereinstimmen?

Ich würde mich auf Antwort sehr freuen!!!

Bild-1
Bild-3
Bild-4
Beste Antwort im Thema

Niemand kann Dir verbieten, den Wagen zu verkaufen oder zu reparieren.

Aber bedenke, dass Du, falls es zu einem Prozess kommen sollte, Deine Ansprüche beweisen musst.

Und an einem reparierten oder verkauften Auto kann ein gerichtlicher Sachverständiger eben nichts mehr erkennen. Folglich kann sich das nachteilig auf Deine Beweisführung auswirken. Kann, muss nicht.

Außergerichtllich ein eigenes unfallanalytisches Gutachten machen zu lassen, kannst Du Dir sparen.

Das kostet Dich einen Haufen Geld, den Du erwartungsgemäß von niemandem zurück bekommst, und im Prozess nützt Dir ein solches Gutachten nichts. Da es nur sog. "Parteivortrag" aber  kein Beweis ist.

Gruß

Hafi

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Zitat:

2. Das sind nicht unsere Autos, ist lediglich die Aufnahme des Ortes aus der Höhe, damit man es besser sieht (habe primär für die Versicherung gemacht); die Autos habe ich im Bildredaktor eingefügt; ungefähr so, wie sie auf den anderen Bildern stehen :)

Ich hoffe nur, dass die Versicherung das auch so verstanden hat...

Hat die Polizei denn spuren gesichert? Fotos gemacht anhand derer ein Gutachter den Unfallhergang der Autos rekonstruieren kann? Sie werden doch bestimmt auch deine Aussage aufgenommen haben, nicht nur die der Dame. Ich drück dir jedenfalls die Daumen!

Themenstarteram 19. März 2010 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Zitat:

2. Das sind nicht unsere Autos, ist lediglich die Aufnahme des Ortes aus der Höhe, damit man es besser sieht (habe primär für die Versicherung gemacht); die Autos habe ich im Bildredaktor eingefügt; ungefähr so, wie sie auf den anderen Bildern stehen :)

Ich hoffe nur, dass die Versicherung das auch so verstanden hat...

Hat die Polizei denn spuren gesichert? Fotos gemacht anhand derer ein Gutachter den Unfallhergang der Autos rekonstruieren kann? Sie werden doch bestimmt auch deine Aussage aufgenommen haben, nicht nur die der Dame. Ich drück dir jedenfalls die Daumen!

1.Ja, die SB hat alles verstanden; ich habe alles selbst zur Niederlassung gebracht und noch Mal alles erzählt;

(auf dem Bild vom Hochhaus) habe ich dann mehr Zeichnungen per Hand gemacht als hier zu sehen sind..

2. nein, aber Fotos haben sie schon gemacht; erst danach haben wir die Autos weg geschafft;

die junge Dame hat auch mehere Bilder aufgenommen und ich auch :)

3. Danke :)

Bis jetzt ist doch von der Versicherung erst die mümdliche Auskunft gegeben worden," dass die andere Partei die Meinung vertritt, dass sie unschuldig ist und die Schuld somit bei mir liegen dürfte...".

 

Solchen mündlichen Auskünften einer Versicherung, insbesondere wenn sie am Telefon gegeben wird, sollte man nach meiner Erfahrung i.d.R. nicht viel Wert beimessen. Erfahrungsgemäß ist bei streitigen Sachen häufig eine Diskrepanz, was am telefon gesagt wird und was später schriftlich mitgeteilt wird.

 

TE hat sich bei der Versicherung der Gegenpartei gemeldet und damit seine Ansprüche geltend gemacht. Wenn diese Ansprüche nicht vollständig erfüllt werden, wird dies die Versicherung ihm schriftlich mitteilen.

 

Erst wenn diese Begründung für die Ablehnung vorliegt, kann man gezielt reagieren, ggfs. mit einem RA.

 

O.

 

Zitat:

Original geschrieben von alfastr

 

Das Mädchen sagte, dass ich schuld war, weil ich in der gleichen Spur war wie sie und als sie kurz bremste, da bin ich in ihren Wagen reingefahren. Was die Polizisten geschrieben haben, weiß ich nicht..

Nach der Theorie wärst du ihr weiter vorne reingefahren, wenn sie nicht gebremst hätte - aber lassen wir das, man erzähl viel, wenn man total aufgeregt ist.

Sie könnte aussagen, dass nicht sie, sondern du die Spur gewechselt hast und ihr reingefahren bist.

Auch wenn es schwerfällt, wartest du am am besten ab, was die Versicherung der Unfallgegnerin entscheidet.

am 19. März 2010 um 17:42

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

...

Also eine Zeugin die beim Unfallzeitpunkt nicht da war, ist doch keine Zeugin. Wo gibst denn sowas bitte?!

Woher wollen wir das hier alle wissen???

(kann doch eine Freundin / Kollegin der Fahrerin gewesen sein die in einem anderen Auto zur selben Zeit dort war)

Zitat:

Wenn du sie tatsächlich so seitlich erwischt hat wie es auf den Fotos aussieht und ihr dann hinterher so standet (sie quer zur Fahrbahn) kann ich es mir garnicht anders vorstellen, als dass sie dich geschnitten hat. Du etwa @Hugaar ?

Anhand von Bild 2 könnte jedenfalls ich persönlich nicht ausschließen das unser TE den kleinen Lupo direkt vor dem Hinterrad getroffen hat!

Dann könnte dieser durchaus eindrehen und vor dem TE stehen nach dem Unfall.

Unten im Bild sind auch Spuren zu sehen, die ich jetzt nicht richtig deuten kann (könnten jedoch auch zur Drehung passende Spuren sein).

Themenstarteram 19. März 2010 um 18:04

Zitat:

Anhand von Bild 2 könnte jedenfalls ich persönlich nicht ausschließen das unser TE den kleinen Lupo direkt vor dem Hinterrad getroffen hat!

Dann könnte dieser durchaus eindrehen und vor dem TE stehen nach dem Unfall.

Unten im Bild sind auch Spuren zu sehen, die ich jetzt nicht richtig deuten kann (könnten jedoch auch zur Drehung passende Spuren sein).

Genau so war es! Ich fahre in meiner Spur und sie kommt aus der rechten quer in meine; so fahre ich mit meiner rechten vorderen Seite direkt in ihre linke Seite vor dem Hinterrad und ihr Wagen dreht sich entsprechend etwas und weil ich dann bremse bleiben wir nach einigen Meter stehen. Die Spuren auf ihrem Wagen stammen vermutlich gerade deswegen. Also alles richtig erkannt!

Wie man auf dem Bild sieht, steht mein Wagen ganz gerade in der Mitte der Spur; es gibt keine Anzeichen, dass ich kurz davor die Spur gewechselt haben soll; sonst wäre mein Wagen vermutlich auch nicht in dieser Position stehen geblieben, sondern irgendwie auch quer (zumindest meine Vermutung; eine Simulation wäre etwas kostspielig :)

Und das Bild, das den Winkel des Zusammenpralls zeigt, habe ich hochgeladen.

Bild6
am 22. März 2010 um 13:05

Also nachdem sich die 1. Aufregung etwas gelegt hat würde ich nach Fahrlehrermanier urteilen, eine durchgezogene Markierung ist eine Fahrbahnbegrenzung und diese Fahrspur darf nicht gewechselt werden, aus dem Luftbild sind deutlich die Fahrspuren zu erkennen. Demzufolge helfen auch keine Tränen, zumal ein Überholvorgang von rechts die Situation auch nicht retten kann, toter Winkel hin oder her.

Ich denke, die Versicherung sieht das genau so, so dass ich mir in aller Ruhe tatsächlich einen RA zunächst suchen würde um meine Rechte abzusichern, die Haftpflichtversicherung kann ja nur teilweise unberechtigte Ansprüche abwehren.

Die Zeugenaussage ist m.E. nichts wert. Viel Erfolg.

Themenstarteram 16. April 2010 um 20:47

Ich würde mich auf Eure Meinungen zum Sachverhalt sehr freuen!

Und zum SV selbst:

Ende Februar hatte ich den o.g. Unfall;

Ende März habe ich bei der Huk Coburg (Vers. der Gegnerin) über den Stand der Dinge nachgefragt; mir wurde gesagt, dass die Fahrerin ihre Schuld bestreitet; sie wurde von der Polizei verwarnt (vermutlich wegen der Überscheitung der durchgezogenen Linie), hat einen Anwalt genommen und gegen das Verwarngeld einen Einspruch eingelegt.

Die Huk hat selbst die Polizeiakte angefordert und hat mich um Geduld gebeten bis sie die Entscheidung trifft.

Nach diesem Gespräch habe ich einen Anwalt beauftragt; der hat dann die gleichen Bilder (wie ich schon früher) an die Huk geschickt und gefordert, dass sie das Geld laut dem Gutachten überweist.

Huk hat ihm dann geschrieben, dass die Ermittlungen noch dauern und sie die Polizeiakte noch nicht hat.

Dann nach 3 Wochen habe ich Post von Bußgeldstelle bekommen, wo ich als Zeuge aussagen konnte (es geht um das o.g. Verwarngeld für die Gegnerin). Ich bin dann zur Bußgeldstelle gefahren, habe ihnen die Bilder vom Unfall gegeben und eine ausführliche Schilderung auf einem Blatt noch dazu.

Jetzt meine Fragen:

1.wie lange könnte das alles noch dauern?

2. wenn die gegnerische Partei mit dem Bußgeld wieder nicht einverstanden ist und bis zum Gericht gegen die Verwarnung zieht, muss ich damit rechnen, dass die Huk auch bis zur Gerichtsentscheidung wartet, um dann dadurch mittelbar die Schuldfrage zu klären?

3. vielleicht andere Tips :)

Vielen Dank im Voraus!

am 17. April 2010 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von alfastr

...

Jetzt meine Fragen:

1.wie lange könnte das alles noch dauern?

Unter Umständen noch Monate!

Zitat:

2. wenn die gegnerische Partei mit dem Bußgeld wieder nicht einverstanden ist und bis zum Gericht gegen die Verwarnung zieht, muss ich damit rechnen, dass die Huk auch bis zur Gerichtsentscheidung wartet, um dann dadurch mittelbar die Schuldfrage zu klären?

RICHTIG!

Die HUK kann bis zur Entscheidung durch das Gericht in Bezug auf das Bußgeld ihre Zahlung hinaus zögern. ("Wir zahlen vorerst nicht, da die Unfallursache aus unserer Sicht nicht zweifelsfrei geklärt ist und die vorliegende Sache durch ein Gericht geklärt wird:")

Zitat:

3. vielleicht andere Tips :)

Vielen Dank im Voraus!

Deinen Anwalt aufsuchen und dort nachfragen!

Themenstarteram 17. April 2010 um 9:20

Danke für die Antwort :)

Und noch eine Frage:

kann ich den Wagen verkaufen / reparieren

bevor die Entscheidung von der Versicherung über die Auszahlung /Schuldfrage etc. getroffen wird?

Meine Gedanken: wenn sich die Versicherung weigert mir den Betrag zu überweisen, dann werde ich vermutlich gegen sie klagen. Um meine Unschuld zu beweisen würde ich dann gerne einen Unfallanalytiker hinzuziehen; braucht er dann den Wagen im nicht reparierten Zustand, um feststellen zu können wer die Schuld an dem Aufprall hatte? Oder reichen ihm die Bilder?

Und was ist, wenn ich das Auto verkaufe? Ist es dann möglich, dass ich in irgendeinem Verfahren es noch Mal zeigen muss?

Vielen Dank im Voraus!

Niemand kann Dir verbieten, den Wagen zu verkaufen oder zu reparieren.

Aber bedenke, dass Du, falls es zu einem Prozess kommen sollte, Deine Ansprüche beweisen musst.

Und an einem reparierten oder verkauften Auto kann ein gerichtlicher Sachverständiger eben nichts mehr erkennen. Folglich kann sich das nachteilig auf Deine Beweisführung auswirken. Kann, muss nicht.

Außergerichtllich ein eigenes unfallanalytisches Gutachten machen zu lassen, kannst Du Dir sparen.

Das kostet Dich einen Haufen Geld, den Du erwartungsgemäß von niemandem zurück bekommst, und im Prozess nützt Dir ein solches Gutachten nichts. Da es nur sog. "Parteivortrag" aber  kein Beweis ist.

Gruß

Hafi

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