eine frage zu gutachten
ich hatte ein unfall mit meinem omega der andere ist schuld,jetzt bin ich mir nicht sicher was ich bekomme den auto hab ich vor 2 jahren für 500€ gekauft,ich habe mal das gutachten hoch geladen wenn ihr mir sagen könnt was ich jetzt bekomme,und was ich tun soll will es verkaufen wenn es.Was meint ihr bekomm ich alles
56 Antworten
Du muss kein Neuen SChein vorlegen!
Es recht wenn Du der Versicherung den Kaufvertag der Firma Leonie GmbH. zeigst und ihnen sagst das Du jetzt das Geld braucht um dir einen Neuen zu kaufen.
Das ist sch.. egal wo du den Wagen verkauft es würde auch reichen, der Versicherung eine Abmelde-/Stillegungsbeseinigung vorzulegen.
also meisnt du das reicht denen einfach abmelden nicht das die sagen warum haben sie nicht verkauft und wollen nicht zahlen
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Zitat:
Original geschrieben von muhammed1980
also meisnt du das reicht denen einfach abmelden nicht das die sagen warum haben sie nicht verkauft und wollen nicht zahlen
Stelle dich doch nicht doofer an als du bist.
Sage einfach das Auto wird geschlachtet da du dir einen anderen Omega kaufen willst und du die Ersatzteile lagerst.
Nur dann hast du 480€ weniger.
also der anwalt hat es mir genau gesagt jetzt die wollen erst die 14 tage zahlen wenn ich denen ein angemeldetes auto zeige erst dann bekomm ich mein geld also werde ich das auto vom vater anmelden auf mich oder eins das zu verschengen finden die wollen ja keine rechnung nur anmeldung das es auf mich ist und wenn ich das geld hab melde ich es ab kann man ja so machen wenn die es so sagen
ist so also melde ich vater auto auf mich geht ja oder nicht weill name gleich oder ein schrott auto für 100
Das muß man wirklich nicht verstehen oder?
Die Versicherung zahlt Dir das Geld auch nur wenn Du nen Leihwagen nimmst sonst auch nicht.
Alles andere kann Dir dein Anwalt doch auch erklären?
Die Antworten auf deine Fragen sind doch auch alle beantwortet worden,habt Ihr zuviel Geld bei Euch?
Du willst ein Auto abmelden anmelden und wieder abmelden? Haste mal an die kosten gedacht?
Viel Erfolg aber verstehen kann ich Dich immer noch nicht😕
Gruß
ich werde das auto vom vater anmelden auf mich mein auto abmelden und verkaufen müsste ja gehen vater vom auto auf mich zulassen und dann schein der versicherung zeigen dann überweissen die mir das geld für die 14 tage sonst gibt es nichts sonst gibt es nur 350€
Ich würde das ganze nicht hier so Öffentlich reinschreiben was du vor hast, wie du es jetzt machst. denn das könnte man als Versicherungsbetrug deuten und nun lass mal jemanden hier im Forum sein der den Fall kennt oder bearbeitet und liest hier richtig schön mit.
Dann war es auch mit den 350 € nichts, denn dann kann es sein das Du eine Strafe zahlen musst.
Mach mit deinen Vater einen Kaufvertrag melde den Wagen um und fertig, dann wird alles richtig sein, aber schreib hier nicht solche Infos rein.
Zitat:
Original geschrieben von BMW-Biker007
Dann mach es doch so:
Verkaufe das Auto an die Firma Leonie GmbH, Mauserstr.20, 70439Stuttgart für 120€. Dann holst Du dir die 350€ und noch mal 14X43€=602€
Dann hast Du unter Stich 1072€ für ein Auto für das Du selber nur 500€ bezahlt hast, was willst Du den noch???
Und die zahlen für ein Omni-Wrack noch 120 Piepen ?
Ich mußt für meinen noch Geld drauf packen (ok, nicht mehr fahrbar nach´m Crash; aber grad vollgetankt !) damit der in die Presse geht...
BTW: Nutzungs-Ausfall von 43,- € pro Tag, für längstens zwei Wochen (also, wenn die Beule in einem Tag beseitigt werden würde, gäb´s auch nur für einen Tag Ausfallgeld; nachweisbar wohlgemerkt, per Werkstattrechnung, und nicht die private Reparatur von Mitternachtsschlossern) bedeutet auch was das Wort sagt. Den gibt´s nur, wenn ein anderes Verkehrsmittel für den Reparaturzeitraum (und hier muß auch ein Grund vorliegen, wer den ganzen Tag zuhaus nur auf dem Sofa rumliegt/rumliegen kann, hat ebenfalls keinen Anspruch), oder dem Wiederbeschaffungszeitraum (da müßte dann aber auch der Omni nicht mehr fahrbereit sein) für max. 14 Tage, alternativ Leihwagen in der Preiskategorie pro Tag, wenn erforderlich.
Bedeutet nach meinem Zahlenverständnis: 350,00 zahlt die Versicherung aus. Und sonst (regulär) gar nix.
Die genannten Summen, dürften wohl kaum ein unstreitbares (...und Versicherungen haben Geld, Zeit und Mut zum Klagen...🙄) "Gegengutachten" des Geschädigten relativieren (Schadensminderungspflicht).
[...und nach den vorherigen Threads dieses MT´lers ist das Fahrzeug vermutlich auch nicht grob unterbewertet]
Der TE hat sein Fahrzeug noch, und es wohl auch wegen eines wohl kaum ins Gewicht fallenden Kratzerchens genutzt/nutzen können bisher, und dürfte es wohl auch zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren PKW verwenden können (wenn nun morgen die Kupplung oder der Motor um die Ohren fliegt hat das nüscht, aber auch gargarnix mit diesem Schadensfall zu tun).
Ich würd die (-ungeplanten-) 350 Eier dankend annehmen, dem Radler davon noch´ne Kiste Bier spendieren; den Wagen fahren bis der TÜV uns scheidet, und in der Zwischenzeit nach´nem neuen fahr- & bezahlbaren Untersatz Ausschau halten... 😉