Eine frage zu den leuten die sich mit dem Gesetz auskennen!
hallo,
bei uns in der Stadt laufen mittlerweiler leuten vom Ordnungsamt durch die city, In Uniform.
heute stand ich auf einem Halteverbot, bis 2 von diesen leuten zu mir gekommen sind und mir sagten das ich hier nicht stehen darf!
dann fragten die mich nach Ausweis und führerschein.
Den ich aber nicht zeigen wollte, darauf hin gab es eine kleine Auseinnandersetzung.
Am Ende meinten die dann das ich eine Anzeige bekommen werden wegen Personalienverweigerung !!!
gibts sowas ???
muss ich denen mein Ausweis zeigen???
Ich habe garnicht verstanden was die von mir wollten ....
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von V3er
und wie hoch konnte das bußgeld sein??
Prinzipiell kann das Bußgeld nach § 111 OWiG zwischen 5,00 und 1.000,00 € liegen...
Re: Re: Eine frage zu den leuten die sich mit dem Gesetz auskennen!
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Ja, das gibt´s und ja, Du musst Dich ausweisen.
Und was ist daran nicht zu verstehen, dass Du nicht im Halteverbort stehen darfst?
Wirklich lustig wird es bei härteren Vergehen (sprich Straftaten) - dann kann jeder einfache Bürger den Täter sogar festnehmen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahmerecht#Jedermann-Festnahme
Es ging ja nicht mehr um das stehen im halteverbot.
darüber wurde auch nicht mehr gesprochen !!
ich wollte denen einfach nicht mein Ausweis zeigen
weil mir war das nicht bekannt das die ein recht dazu haben!!!!
Zitat:
Original geschrieben von karakus48
Prinzipiell kann das Bußgeld nach § 111 OWiG zwischen 5,00 und 1.000,00 € liegen...
achso....
Zitat:
Original geschrieben von V3er
weil ich den nicht dabei hatte 🙂
aso...hast du das denen auch gesagt,das du es nicht dabei hast..?
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Zitat:
Den Perso muss er nicht dabei haben - den Führerschein sobald er Auto fährt aber schon!
Das ist richtig!
Ich kann diese Tanten auch nicht leiden, also jedenfalls unsere hier aus Braunschweig.
Wenn man mal zum telefonieren kurz auf dem Taxenstand anhält, dann sitzen dir dir schon beinahe auf der Rückbank und ziehen dir das Geld aus der Tasche und sind dabei meistens noch frech ohne ende. Aber wenn es wirklich brennt, wenn Beispielsweise, wie selbst erlebt, jemand von einem anderen vermoppt wird auf offener Straße am Tage, da greift keiner von denen ein obwohl die immer zu zweit sind.
Was soll man dazu noch sagen, ich hoffe das ist nur hier so schlimm.
Zitat:
Original geschrieben von st328
aso...hast du das denen auch gesagt,das du es nicht dabei hast..?
nö !!
ABER wenn das busgeld kommt werde ich das so reinschreiben als wiederspruch!!!
Zitat:
Original geschrieben von V3er
achso....
Der Umfang des Verfahrens wegen Personalienverweigerung gem. § 111 OWiG ist nicht im bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog festgelegt ...
Also lass Dich überraschen .. 😉
Zitat:
Original geschrieben von FeigeSau
. Aber wenn es wirklich brennt, wenn Beispielsweise, wie selbst erlebt, jemand von einem anderen vermoppt wird auf offener Straße am Tage, da greift keiner von denen ein obwohl die immer zu zweit sind.
Na ja, das sind ja auch Knöllchen-Tanten, keine KSK Kampfwalzen mit 200 Einzellkämpferlehrgängen! 😉
Zitat:
Original geschrieben von FeigeSau
Das ist richtig!
Ich kann diese Tanten auch nicht leiden, also jedenfalls unsere hier aus Braunschweig.
Wenn man mal zum telefonieren kurz auf dem Taxenstand anhält, dann sitzen dir dir schon beinahe auf der Rückbank und ziehen dir das Geld aus der Tasche und sind dabei meistens noch frech ohne ende. Aber wenn es wirklich brenn, wenn Beispielsweise, wie selbst erlebt, jemand von einem anderen vermoppt wird auf offener Straße am Tage, da greift keiner von denen ein obwohl die immer zu zweit sind.
Was soll man dazu noch sagen, ich hoffe das ist nur hier so schlimm.
Du sagtst es !!
Hier genau so!!
zwei ältere damen haben das ganze heute mit verfolgt und sagten dann vom weiten den beamten genau das gleiche was du grad geschrieben hast!!!
dazu konnten sie natürlich wieder nichts sagen!!!
Zitat:
Na ja, das sind ja auch Knöllchen-Tanten, keine KSK Kampfwalzen mit 200 Einzellkämpferlehrgängen!
Die sollen ja auck keinen über den Haufen ballern.
Waren keine Frauen, das waren zwei Kerle vom Ordnungsamt die laufen hier ohne Ende durch die Stadt.
Bei den Frauen hätte ich es verstanden. ABer auch die können zumindest der Polizei bescheit sagen, die haben ja eh ne Standleitung. 😉
ist das eine ordnungswidrikeit im Strassenverkehr???
oder ne allgemeine Ordnungswidrikeit!!
also würde ich auch Punkte für die sache bekommen????
Ich weiß nicht wo du wohnst, aber nach dem hessischen Recht sind die Ordnungsbehörder befugt, personenbezogene Daten zu erheben. Wird die Auskunft verweigert, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Google einfach mal nach § 111 OWiG.
Zitat:
Original geschrieben von V3er
ist das eine ordnungswidrikeit im Strassenverkehr???
oder ne allgemeine Ordnungswidrikeit!!also würde ich auch Punkte für die sache bekommen????
kann mir hier jemand noch was zu sagen ............
Zitat:
Original geschrieben von V3er
kann mir hier jemand noch was zu sagen ............
Soviel ich weiß, solltest du keine Punkte dafür bekommen, da allgemeine Ordnungswidrigkeiten nicht im Punktekatalog enthalten sind... Aber ohne Gewähr!!!
Zitat:
Original geschrieben von V3er
nö !!
ABER wenn das busgeld kommt werde ich das so reinschreiben als wiederspruch!!!
Man sollte schon Wissen wie W
i
derspruch geschrieben wird wenn man selbigen verfassen möchte, sonst wird es schnell mal lächerlich.
Vor allem sollte der Widerspruch dann nicht in dieser "trotzigen" Art verfasst sein wie deine Beiträge zu diesem Thema bei MT😉
Ich kann dich schon ein wenig verstehen, meiner Meinung nach liegt es mit am Auftreten und den (fehlenden?) Argumenten solchen Personen gegenüber...