Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit...
Am Freitag, den 14.05. fuhr ich in München in eine Tankstelle. Als ich den Shop ansteuerte, stiess ein Proschefahrer seine Tür auf, nur leider war mein Polo im Weg :-), wobei ein ziemlicher Schaden entstand, wie man auf dem Foto sehen kann. Seine Tür war auch ziemlich kaputt. Er gab den Schaden aber sofort zu, auch schriftlich, Daher gabs keine Probleme...
Meine Frage an Euch: was habt Ihr da schon erlebt? Gerade Sachen, die aus Unachtsamkeit entstanden sind und vermeidbar gewesen wären.
143 Antworten
Werte Forums-Fahrzeugführer?
nachdem ich mich einige Tage in Monaco ohne meinen Laptop einzuschalten an den schönen Dingen unserer Umwelt und an mitfühlenden Mitmenschen ergötzen konnte, traf mich jetzt fast der Schlag. Gab es in Deutschland eine Meuterei? Ist unser Kaiser Wilhelm gestorben? Oder ist Deutschland aus Europa ausgewiesen worden? Ich hoffe hier auf die Auswirkungen meiner durch die Brille bewirkten Leseschwäche. Und die Hoffnung auf meine deutschen Mitbürger gebe ich noch nicht auf.
Konnte ich bislang dem "unbekümmerten" Konsens in diesem Tread nur schwerlich folgen bin ich mittlerweile ob der überwiegend Ignoranz gegenüber der vermeidbaren Schädigung und Gefährdung "anderer" Verkehrsteilnehmer zutiefst erschrocken. Schließlich leben wir hier in einem Rechtstaat, in dem zum Glück kein Faustrecht gilt. ICH rede hier über die in Deutschland gültigen Verordnungen und Gesetze, die Rechtsgrundlage sind und von deutschen Gerichten m.E. nach als Grundlage dienen und nicht über “Wunschdenken“ einiger unbeirrbarer. Da kann man gerne anderer Meinung sein, aber ignorieren sollte man diese dennoch nicht, da die Verkehrsrichter im allgemeinen am längeren Hebel sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von dragon46
Meinen Sie nicht, dass von unachtsamkeit eine höhere "Betriebsgefahr" ausgeht, als von einem fahrenden Auto? Vergleichen Sie doch mal den Anteil der Unfälle, die durch Unachtsamkeit entstanden sind, mit der Prozentzahl, der deutschen Fahrzeuge, die schon mal einen Unfall gehabt haben. Ergo ist Unachtsamkeit das grössere Risiko.
Bitte? Eine "Betriebsgefahr" kann nur von mechanischen Geräten (z.B. KFZ) ausgehen! Gibt es bei Ihnen "unachtsame" Maschinen? Sehr befremdlich.
Zitat:
Original geschrieben von dragon46
Sie müssen ziemlich herzlos sein, wenn sie noch über die Reparatur Ihres Fahrzeugs diskutieren, nachdem Ihre Tochter überfahren wurde.
Wunderbar. Ihr Sinn für schwarzen Humor gefällt mir.
Zitat:
Original geschrieben von dragon46
Bei einem Lenkeinschlag nach rechts müsste doch die Beschädigug nach hinten schlimmer werden, oder? Immerhin hat sich das Fahrzeug so enger an das Hindernis gedrückt.
Gut kombiniert, Sherlock Holmes. Aber:
1.) Ich gehe davon aus, dass die Lenkung nicht festgeschweißt wurde.
2.) Bei "mobilen Kontrahenten" wie Türen (mit Scharnier) und Menschen (mit Beinen) gehe ich davon aus, dass das schwächere "Teil" zuerst nachgibt und sich "dezent" zurückzieht.
3.) Auf eine "Aktion" (lauter Knall rechts) gibt es
(normalerweise)eine "Reaktion" (nach links Lenken).
Zitat:
Original geschrieben von dragon46
Ich weiß nicht, wie das in Dortmund gehandhabt wird, aber in München ist fast jede Tankstelle Videoüberwacht, zumal das eine der größten der Stadt war.
Na ja. Die Ölmultis mit Ihren Sparpreisen haben das vielleicht nötig. Aber hier (im Dorf) gibt es eine Reihe von "preiswerten" Tankstellen, die so etwas (noch) nicht nötig haben (Oder sollte ich da nicht tanken?). Es liegt wohl doch am Benzindiebstahl.
Zitat:
Original geschrieben von dragon46
Sinnvoll wofür? Er hat den Schaden zugegeben und es gab keine Unstimmigkeiten.
Eigentlich ist es egal, was Ihnen der "geschockte?" Kraftfahrer zugegeben hat. Letztendlich sind es (leider) die
Versicherungsgesellschaften(und Ihre Rechtsabteilungen) die einer Zahlung zustimmen (oder auch nicht)! Aus eigener Erfahrung habe ich diesen Stress bereits hinter mir. Ein Büronachbar hatte mit seinem BMW 750 mein Coupe auf dem Büroparkplatz beim "zügigen ausparken kaltverformt". Also "eindeutig" seine Schuld, da mein Coupe ja geparkt war. Seine Alleinschuld hat der Büronachbar auch seiner Versicherung mitgeteilt. Leider waren der Versicherung die Reparaturkosten von ca. 5100,-€ "unrealistisch", so dass die Zahlung verweigert wurde. Resultat: Ich musste auf Zahlung klagen.
Nach weiteren ca. 4000,-€ für Gutachten, Gericht etc. bekam ich nach 2 Jahren und 7 Monaten Recht. Immerhin wurden die von mir "vorgestreckten" 9100,-€ mit 4% Zinsen erstattet.
Zitat:
Original geschrieben von Swiss
Hab ich jetzt da etwas verpasst? Oder ist das Studium schon zu lange her? Wie Sie in Ihrem Beitrag schreiben, gelten auf Tankstellengeländen andere Regeln als auf Kraftfahrtstraßen. Laut Ihrem Link (und meines Wissens) ist jedoch genauso die StVO auf Tankstellengeländen gültig.
Lesen Sie es nocheinmal! Ich beziehe mich ja darauf, dass die StVO
gilt! Oder sollte ich langsamer schreiben? Und
trotzdemgelten auch unter der StVO verschiedene, der Örtlichkeit zugeordnete
Verkehrsregeln. Oder sind bei Ihnen die Geschwindigkeitsreglementierungen für BAB/Landstraße/Stadt/Parkplatz gleich? Das wäre ein Spass, mit 180 über die Wiener Straße zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Swiss
Ich möchte in diesem Thread nicht anfangen über die Länge und die damit häufig verknüpfte Erfahrung im Autofahrerleben zu diskutieren. Nur so viel: Ich scheine ein paar Jahre mehr auf dem Buckel zu haben als Sie.
Von mir aus können Sie 100-Jahre Erfahrung haben, aber schließlich handelt es sich hierbei um
meine persönlichen Erfahrungen(in der mir so ein Unfall noch nicht passiert ist). Und zur Abschätzung ist m.E. eine zeitliche Verifizierung erforderlich.
Zitat:
Original geschrieben von Swiss
Ich kann es nur nochmals wiederholen: Allein aus baulichen Gründen kann in einer Tankstelle nicht gerast werden.
Können Sie mir bitte den Konjunktiv in Ihrer Aussage erklären? Warum "würden" Sie Ihre Tochter nicht mehr mitnehmen?
"Rasen" sind für mich alle “NICHT ANGEPASSTE GESCHWINDIGKEITEN“, die ausreichen, um ein KFZ in Gefahrensituationen nicht mehr rechtzeitig zum Halten zu bekommen (hängt von der Örtlichkeit ab). Z.B. an Tankstellen bei eingeschränkter Sicht (an KFZ vorbeifahren).
Das Konjunktiv -“würde”- haben Sie gut erkannt. Und viele “Eltern” mit kleinen Kinder haben meine Warnung sicher verstanden. Ich persönlich habe keine Kinder, die von “forschen” Autofahrern zermanscht werden könnten. Obwohl ich diese Situation mit Kindern (zum Glück keinen Türen) auf Tankstellen bereits einige Male beobachtet habe, ist es dank der vorsichtigen Kraftfahrer und angepasster Geschwindigkeit bislang NIE zu heiklen Situationen gekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Swiss
Ich werde nicht behaupten, dass Sie sich wichtig machen.
Ich habe auch nicht behauptet, dass SIE einen amerikanischen “Panzer” fahren, unter den ich ungern geraten würde. Meine Antwort galt americanpatriot.
Zitat:
Original geschrieben von Swiss
Mal im Ernst: Ein Polo ist kein Sattelzug oder Bus bei dem sich die Fahrzeugflanke bei einem Lenkeinschlag von 1° so weit versetzt bewegt, dass solche Schäden entstehen. Bei einer solchen Berührung käme es wohl eher "nur" zu einem langen Kratzer.
Das war eine Antwort, um Ihre Vermutung, das könnte ja so nicht gewesen sein, zu widerlegen. Sicher haben Sie übersehen, dass es sich um ein Beispiel handelte. Sonst hätte ich nicht
z.B.geschrieben. Für die Ermittlung eines exakten Lenkeinschlages in einem konkreten Fall könnte Ihnen ein Gerichtsgutachter sicherlich explizit und exprofesso Daten liefern.
Zitat:
Original geschrieben von Swiss
Das ist ja das Schöne an der gesamten Stochastik. Es bleibt immer ein Fünkchen Wahrscheinlichkeit bestehen. Und wenn es nur die 0,01 % sind, die Sie grob geschätzt (wohl aus Ihrer Erfahrung) anführen.
Fachrechnen 6? Wenn bei Ihnen zwischen 99,99% “Unfallzeugen” und 99,99% “Ich hab nichts gesehen” nur 0,01% liegen, würde ich in Ihrer Bank kein Geld anlegen. Und das hat mit Stochastik sicher nichts zu tun. Sonst hätten wir ja nur einen Wert!
Zitat:
Original geschrieben von Dragon 46
Da hat sich güntherdortmund wohl ein bisschen verschätzt, jedenfalls beweist das Gutachten, dass die Tür mir draufgehauen wurde und ich nicht langgeschrammt bin.
Mir geht es darum, was ein gerichtlich bestellter Unfallgutachter aus dem Bild für eine Fahrtgeschwindigkeit während des Kontaktes ermitteln würde (angemessene Geschwindigkeit). Und wenn Sie “NICHT LANGGESCHRAMMT” sind, wieso ist der Schaden von der Tür bis zum Heck? Haben Sie doch gestanden?
Zitat:
Original geschrieben von Peterbit
Es gilt ohne Frage weiterhin die STVO. Übrigens spricht die STVO an keiner Stelle von Schrittgeschwindigkeit und Bremsbereitschaft auf Tankstellen. Welcher § in der STVO soll das sein?
StVO § 1 und StVO § 3. In kürze, wenn ich etwas Zeit habe, werde ich auch Ihnen das explizit erklären. Aber vorab lesen Sie erst einmal!
In diesem Sinne. Gruss, Günther.
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Werte Forums-Fahrzeugführer?
nachdem ich mich einige Tage in Monaco ohne meinen Laptop einzuschalten an den schönen Dingen unserer Umwelt und an mitfühlenden Mitmenschen ergötzen konnte, traf mich jetzt fast der Schlag. Gab es in Deutschland eine Meuterei? Ist unser Kaiser Wilhelm gestorben? Oder ist Deutschland aus Europa ausgewiesen worden? Ich hoffe hier auf die Auswirkungen meiner durch die Brille bewirkten Leseschwäche. Und die Hoffnung auf meine deutschen Mitbürger gebe ich noch nicht auf.
Konnte ich bislang dem "unbekümmerten" Konsens in diesem Tread nur schwerlich folgen bin ich mittlerweile ob der überwiegend Ignoranz gegenüber der ... ...
Sag mal hast Du nichts besseres zu tun als in Foren harmlose Leute anzugreifen die ueber ein Missgeschick berichten? Vieleicht sollten wir uns mal alle persoenlich treffen und mal sehen ob Du dann auch noch so wichtig redest. Deine Einstellung finde ich eigentlich relativ kindisch ich dachte am Anfang dies sei ein Scherzeintrag. Leider meinst Du es ernst ...
LG,
eric
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
StVO § 1 und StVO § 3. In kürze, wenn ich etwas Zeit habe, werde ich auch Ihnen das explizit erklären. Aber vorab lesen Sie erst einmal!
Erst mal was zum Grundsatz:
Ich lehne es ab, in einem Forum, eine Person, die mit seiner Teilname seine Gleichbesinnung bezeugt hat, zu Siezen.
Zum nächsten Thema: mir muss sicher keiner, nach 14 Jahren als aktiver Fahrer, die STVO erklären! Ein Angebot jemanden anderen die STVO erklären zu wollen, finde ich gelinde gesagt sehr borniert! 🙁
Nimm einfach Stellung zu dem was ich gefragt habe und gut ist.
Um die Frage nochmal aufzunehmen: Gibt es einen extra § zum Verhalten auf Tankstellen, ja oder nein?
Zitat:
Original geschrieben von americanpatriot
Sag mal hast Du nichts besseres zu tun als in Foren harmlose Leute anzugreifen die ueber ein Missgeschick berichten? Vieleicht sollten wir uns mal alle persoenlich treffen und mal sehen ob Du dann auch noch so wichtig redest. Deine Einstellung finde ich eigentlich relativ kindisch ich dachte am Anfang dies sei ein Scherzeintrag. Leider meinst Du es ernst ...
Wenn ich jetzt als Tatsache schreibe, das jährlich 38000 Menschen auf Europas Straßen ums Leben kommen, mit was konntert diese Person dann?
Zwischen 1990-2002 sind 500000 Menschen! in Folge eines Unfalles auf Europas Strassen ums Leben gekommen, ich weiger mich, hier über einen Sachschaden zu labern, der max. 10000 Euro gekostet hat und dieses Wissen im Hinterkopf zu haben. Die Kosten für den Polo zahlt die HV, die des Porsches die VK. Für beide eine Bagatelle, da keiner körperlich zu Schaden kam.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Werte Forums-Fahrzeugführer?
Da kann man gerne anderer Meinung sein, aber ignorieren sollte man diese dennoch nicht, da die Verkehrsrichter im allgemeinen am längeren Hebel sitzen.
Richter sitzen meistens am längeren Hebel. Aber es kommt ganz darauf an in welche Richtung gezogen wird.
Zitat:
3.) Auf eine "Aktion" (lauter Knall rechts) gibt es (normalerweise) eine "Reaktion" (nach links Lenken).
Richtig. Und in welchem Zeitraum diese Reaktion ausgeführt wird, zeigt sich im Schadensbild. Allerdings kann man für eine in Ihren Augen zu langsame Reaktion, die man unverschuldet (wie hier ganz klar vorliegend) verursacht hat, nicht bestraft bzw. zur Kasse gebeten werden.
Zitat:
Lesen Sie es nocheinmal! Ich beziehe mich ja darauf, dass die StVO gilt! Oder sollte ich langsamer schreiben? Und trotzdem gelten auch unter der StVO verschiedene, der Örtlichkeit zugeordnete Verkehrsregeln. Oder sind bei Ihnen die Geschwindigkeitsreglementierungen für BAB/Landstraße/Stadt/Parkplatz gleich? Das wäre ein Spass, mit 180 über die Wiener Straße zu fahren.
Langsam glaube ich, dass Sie die StVO nicht ganz beherrschen, denn Geschwindigkeitsbeschränkungen auf oben genannten Verkehrswegen sind (bis auf den Parkplatz) genau geregelt.
Zitat:
Von mir aus können Sie 100-Jahre Erfahrung haben, aber schließlich handelt es sich hierbei um meine persönlichen Erfahrungen (in der mir so ein Unfall noch nicht passiert ist). Und zur Abschätzung ist m.E. eine zeitliche Verifizierung erforderlich.
Wie gesagt, über die Erfahrung möchte ich hier nicht diskutieren. Das ist wirklich müßig und wurde von mir auch keinesfalls in die Waagschale geworfen. Denn das Erlangen von Erfahrung hängt von vielen persönlichen Parametern ab.
Zitat:
"Rasen" sind für mich alle “NICHT ANGEPASSTE GESCHWINDIGKEITEN“, die ausreichen, um ein KFZ in Gefahrensituationen nicht mehr rechtzeitig zum Halten zu bekommen (hängt von der Örtlichkeit ab). Z.B. an Tankstellen bei eingeschränkter Sicht (an KFZ vorbeifahren).
Tja, in diesem Fall war die Sicht wohl aber nicht eingeschränkt. Sondern der Porsche-Fahrer hat einfach unvorsichtig gehandelt.
Die Definition von "rasen" siedle ich ungefähr im selben Bereich an wie Sie.
Zitat:
Ich habe auch nicht behauptet, dass SIE einen amerikanischen “Panzer” fahren, unter den ich ungern geraten würde. Meine Antwort galt americanpatriot.
Das habe ich auch so aufgefasst. Ich wollte mit dieser Aussage nur unterstreichen, dass es sich hier um eine sachlich geführte Diskussion meinerseits handelt.
Zitat:
Fachrechnen 6? Wenn bei Ihnen zwischen 99,99% “Unfallzeugen” und 99,99% “Ich hab nichts gesehen” nur 0,01% liegen, würde ich in Ihrer Bank kein Geld anlegen. Und das hat mit Stochastik sicher nichts zu tun. Sonst hätten wir ja nur einen Wert!
Eieiei, NRW-Bildung? (Entschuldigung, kleine flapsige Bemerkung, die ich mir eigentlich verkneifen sollte...)
Hm, nein, das war zu meiner Zeit eine +2 im Fach Mathematik. Rechnen kenne ich nur aus der Grundschule.
Wenn die Passanten zu 99,99 % nichts gesehen haben, also keine Unfallzeugen darstellen, gibt es in einem bestimmten Fall immer noch das hier günstige Ereignis "Unfallzeuge vorhanden" mit einer Wahrscheinlichkeit p=0,0001. Jetzt können Sie Bernoulli-Ketten und Hypothesen- und Signifikanztests aufstellen wie Sie wollen.
Danke, Danke, die StVO habe ich (und ich denke viele andere Mitleser und -schreiber) schon oft genug studiert. Mir und anderen Führerscheininhabern zu unterstellen, §1 nicht zu kennen, ist geradezu lächerlich.
Zum Grundsatz von Peterbit: Ich finde Deine Einstellung schon ok. In MT sind die meisten Leute mit dem "Duzen" einverstanden (inkl. mir natürlich), aber gewisse Mitbürger wollen eben eine Distanz gewahrt sehen. Dies respektiere ich, allerdings bin ich mir auch nicht sicher, ob ich güntherdortmund wirklich "duzen" wollte, denn hier scheint mir ein Quentchen Distanz angebracht.
Ich verabschiede mich für eine Woche aus diesem Thread, da auch ich in den wohlverdienten Urlaub fahren werde (ja, auch Selbstständige dürfen mal wegfahren). Ich wünsche allen hier diskutierenden noch viel Freude beim Austauschen ihrer mehr oder weniger überzeugenden Argumente.
Ich habe es vorgezogen in diesem Beitrag nur Antworten zu kommentieren, die mit meinen Einträgen in Verbindung stehen.
SWISS
P.S.: Meine Familie und ich fahren mit einem Richter (u.a. Verkehrszivilsachen) des Landgerichts München II und seiner Familie in den Urlaub. Ich werde ihn auf diesem Thread ansprechen. Mal sehen, was er dazu sagt.
Zitat:
Original geschrieben von americanpatriot
Sag mal hast Du nichts besseres zu tun als in Foren harmlose Leute anzugreifen die ueber ein Missgeschick berichten? Vieleicht sollten wir uns mal alle persoenlich treffen und mal sehen ob Du dann auch noch so wichtig redest. Deine Einstellung finde ich eigentlich relativ kindisch ich dachte am Anfang dies sei ein Scherzeintrag. Leider meinst Du es ernst ...LG,eric
Werter americanpatriot,
dass sie mir "dezent" mit körperlichen Konsequenzen für die Offenlegung meiner rechtstaatliche Auffassung drohen, entbehrt jeglicher Grundlage einer Demokratie (in der wir leben). Selbstverständlich stehe ich auch vor großen Gruppen zu meiner Meinung. Wozu wäre eine eigene Meinung (und das geschützete Recht dazu) sonst da? Ich toleriere aber durchaus, wenn eine andere Auffassung nach Ihrem Gusto ist. Vielleicht sollten Sie Ihren Kalender aber einmal auf das Jahr 2004 umstellen.
Zitat:
Original geschrieben von peterbit
Erst mal was zum Grundsatz:
Ich lehne es ab, in einem Forum, eine Person, die mit seiner Teilname seine Gleichbesinnung bezeugt hat, zu Siezen.
Zum nächsten Thema: mir muss sicher keiner, nach 14 Jahren als aktiver Fahrer, die STVO erklären! Ein Angebot jemanden anderen die STVO erklären zu wollen, finde ich gelinde gesagt sehr borniert!
Nimm einfach Stellung zu dem was ich gefragt habe und gut ist.
Um die Frage nochmal aufzunehmen: Gibt es einen extra § zum Verhalten auf Tankstellen, ja oder nein?
Werter Peterbit,
Sie dürfen mich selbstverständlich duzen. Ich nehme mir dieses Privileg für mich nur in gegenseitigem Einverständnis heraus.
Sie fragten nach §, ich antwortete Ihnen mit den § und der Ankündigung einer Erklärung, wenn ich wieder Zeit habe. Und sie brüskieren sich darüber, dass ich etwas erklären möchte, fragen aber anschließend doch wieder nach §?
Vorab: Es gibt keinen § "speziell" für Tankstellen, Parkplätze oder die Wiener Strasse. Wie Sie wissen, Ist die StVO in diesem Punkt allgemein gehalten. Zusätzlich ist im § 3 unter anderem "die zulässige Höchstgeschwindigkeit unter günstigsten Umständen" für diverse Straßentypen festgelegt, welche aber im Umkehrschluss unter "ungünstigen" Umständen den Tatbestand einer Geschwindigkeitsübertretung (nicht angepasste Geschwindigkeit) darstellen können.
Allgemein gilt (auch für Tankstellen) im § 3: "Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann."
Das heißt im Extremfall bei Sichtbehinderung durch tankende Fahrzeuge, Tanksäulen etc. eben Schrittgeschwindigkeit mit Bremsbereitschaft (angepasste Geschwindigkeit). Sonst bekommt man sein KFZ bei plötzlich auftauchenden "Hindernissen" sicherlich nicht rechtzeitig zum stehen. Und wie Sie meinem Link entnehmen können, gelten auf Tankstellen und Parkplätze "verschärfte" Regeln, was das Verhalten anderer "Verkehrsteilnehmer" betrifft.
Der § 1 gilt auch auf Tankstellen und muss hier sicher von mir nicht mehr zitiert werden.
Ich denke, jeder kann sich im Falle eines Zusammenstoßes glücklich schätzen, wenn es "nur" eine Tür war und kein Mensch, der "plötzlich" (unachtsam) um sein Auto herumgeht. Ich wüsste nicht, wie ein Verkehrsrichter in einem solchen Fall über die gefahrene Geschwindigkeit auf dem Tankstellengelände urteilen würde.
Zitat:
Original geschrieben von Swiss
Eieiei, NRW-Bildung? (Entschuldigung, kleine flapsige Bemerkung, die ich mir eigentlich verkneifen sollte...)
Hm, nein, das war zu meiner Zeit eine +2 im Fach Mathematik. Rechnen kenne ich nur aus der Grundschule.
Wenn die Passanten zu 99,99 % nichts gesehen haben, also keine Unfallzeugen darstellen, gibt es in einem bestimmten Fall immer noch das hier günstige Ereignis "Unfallzeuge vorhanden" mit einer Wahrscheinlichkeit p=0,0001. Jetzt können Sie Bernoulli-Ketten und Hypothesen- und Signifikanztests aufstellen wie Sie wollen.
Werter Swiss,
zu meiner Zeit an der Universität Dortmund hieß das erlernen mathematischer Formeln in den Ingenieurwissenschaften noch "Fachrechnen" und nicht "Fachmathematik". Aber vielleicht differenzierte das ja in den Bundesländern.
Ihrer mathematischen Beweiskette kann ich dennoch nicht folgen. Schrieb ich doch eindeutig:
Vom angesprochenen Publikumsverkehr hat sicher 99,99% nichts von einem Unfall mitbekommen, wobei die Prozentzahl je nach Gusto des Publikums auch gegenteilig sein könnte. (Das sollte heißen, 99,99% haben den Unfall mitbekommen).
Die Meinung von Ihrem Urlaubsbegleiter wäre sicher interessant. Bitte informieren Sie uns davon.
In diesem Sinne. Gruss, Günther.
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Vorab: Es gibt keinen § "speziell" für Tankstellen, Parkplätze oder die Wiener Strasse.
Das ist richtig, aber für das Ein- und Aussteigen!
§14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Gegen diesen § hat der Fahrer des Porsches eindeutig verstossen. Da es sich um ein Gelände handelt was öffentlich befahrbar ist gilt hier die STVO. Wie man auf dem Bild sehen kann, war der Polo schon zur hälfte am Gegner vorbei, es wäre sicher ein bisschen andrers gelaufen, wenn der Polo gegen die schon offende Tür gefahren wäre.
An bei mal ein Beispiel wie rücksichtslos manche Leute mit dem Aussteigen im Verkehr sind.
Ich habe Dir nicht mit koerperlichen Konsequenzen gedroht sondern nur darauf angespielt, dass Leute wie Du im richtigen leben meist nicht mehr so wichtig tun oder rein gar nichts zu sagen haben. Aus Frust wird das dann mir grossen Reden im Internet kompensiert. Also ich bitte darum mit keine falschen Woertet in den Mund zu legen. Auch wenn Du im Eifer bist mit antworten solltest Du zuerst den Text gruendlich durchlesen und dann erst weiterschreiben. Ich bin mir auch nicht sicher wessen Kalender hier falsch gestellt ist.Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Werter americanpatriot,
dass sie mir "dezent" mit körperlichen Konsequenzen für die Offenlegung meiner rechtstaatliche Auffassung drohen, entbehrt jeglicher Grundlage einer Demokratie (in der wir leben).
Zitat:
Original geschrieben von americanpatriot
Ich habe Dir nicht mit koerperlichen Konsequenzen gedroht sondern nur darauf angespielt, dass Leute wie Du im richtigen leben meist nicht mehr so wichtig tun oder rein gar nichts zu sagen haben. Aus Frust wird das dann mir grossen Reden im Internet kompensiert. Also ich bitte darum mit keine falschen Woertet in den Mund zu legen. Auch wenn Du im Eifer bist mit antworten solltest Du zuerst den Text gruendlich durchlesen und dann erst weiterschreiben. Ich bin mir auch nicht sicher wessen Kalender hier falsch gestellt ist.
Evtl. sollten wir das ganze hier lassen, da es in eine Art Personenkrieg auszuarten scheint.
@ Peterbit
Da stimme ich Dir vollkommen zu. Ich wollte dies bloss klarstellen weil ich nicht will, dass man mir die Woerter im Mund verdreht oder mich falsch versteht.
Zitat:
Original geschrieben von americanpatriot
Ich habe Dir nicht mit koerperlichen Konsequenzen gedroht sondern nur darauf angespielt, dass Leute wie Du im richtigen leben meist nicht mehr so wichtig tun oder rein gar nichts zu sagen haben.
Sie sind hier fehl am Platze mit Ihren persönlich an mich gerichteten Beleidigungen. In diesem Forum geht es um Sicherheit. Und diese Fragen werden hier kontrovers diskutiert, da nicht alle Menschen der gleichen Meinung sind. Ohne dieses Mittel der rechtstaatlichen Ordnung wären wir immer noch eine Bananenrepublik oder schlimmeres. Wenn Sie nichts konstruktives zu diesem Thema beizutragen haben, schauen Sie doch einfach zu.
Zukünftig werde ich Ihre nicht Tread-Bezogenen "Äußerungen" ignorieren und darauf nicht mehr antworten.Zitat:
Original geschrieben von Peterbit
Das ist richtig, aber für das Ein- und Aussteigen!
§14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und AussteigenGegen diesen § hat der Fahrer des Porsches eindeutig verstossen. Da es sich um ein Gelände handelt was öffentlich befahrbar ist gilt hier die STVO.
An bei mal ein Beispiel wie rücksichtslos manche Leute mit dem Aussteigen im Verkehr sind.
Hallo Peter,
da Du mir das angeboten hast, hier zwanglos miteinander unsere Meinungen auszutauschen, nehme ich dein Angebot, uns zu duzen gerne an. Mein Vorname ist übrigens Dieter.
Mit dem § 14 hast Du natürlich Recht. Alle müssen sich (nicht nur) an die § 1, 3 und 14 halten. Aber hier geht es meiner Meinung nach auch um die schwere einer Schuld. ***** hat gegen § 1 + 3 verstossen und ***** gegen § 1 + 14. Somit hätte jeder eine gewisse "Mitschuld", was, wie von mir zuvor schon einmal erwähnt zu einer "Gewichtung" von z.B. 50% zu 50% Schuld führen könnte.
Und hier kommt das zum tragen, was meinem Rechtsempfinden entspricht. Wäre so ein Unfall auf einer "normalen" Hauptstraße passiert, wäre natürlich der "Türöffner" schuld, weil mit so einer Aktion niemand rechnen kann (muss). Der andere müssen eben auf den "fliessenden" Verkehr achten.
Auf einem Parkplatz/Tankstellengelände gibt es keinen "fliessenden" Verkehr, was auch schon einmal zu "Fehlverhalten" des Türöffners (oder schlimmer, eines unachtsamen Passanten) führen kann. Deshalb liegt dort die größere Verantwortung bei den Fahrzeugführern nach § 1 + 3. Auf einem Tankstellengelände sind schließlich aus gegebenem Anlass dort immer Fußgänger unterwegs. Und jeder weiß doch, dass Leute zum tanken aussteigen!
Falls Du es noch nicht getan hast, schau Dir meinen Link zu diesem Thema an. Damit ist eigentlich alles gesagt.
PS. Dein Bild sieht mir nicht nach "Rücksichtslosigkeit," sondern eher nach "Banküberfall" aus.
In diesem Sinne. Gruss, Dieter Günther.
Tja so wie man in den Wald ruft so hallt es zurueck. Schliesslich hast Du angefangen zu beleidigen und tust nichts anderes als praepotent daherzureden.Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Sie sind hier fehl am Platze mit Ihren persönlich an mich gerichteten Beleidigungen. In diesem Forum geht es um Sicherheit. Und diese Fragen werden hier kontrovers diskutiert, da nicht alle Menschen der gleichen Meinung sind. Ohne dieses Mittel der rechtstaatlichen Ordnung wären wir immer noch eine Bananenrepublik oder schlimmeres. Wenn Sie nichts konstruktives zu diesem Thema beizutragen haben, schauen Sie doch einfach zu. Zukünftig werde ich Ihre nicht Tread-Bezogenen "Äußerungen" ignorieren und darauf nicht mehr antworten.
Das Angebot nicht mehr auf meine Aeusserungen einzugehen nehme ich dankend an.
Hm, ich sehe das etwas anders, da der §14 keine Sonderreglung zu Tanstellengeländen kennt.
Zu dem Bild, der Fokus sollte nicht auf den Geldtrasporter liegen, sondern auf den Fahrer des fahrzeuges davor. Der hällt in 2 Spur und öffnet die Tür obwohl dort gerade ein LKW fährt!
PS: Warst Du in Monaco zum F1 Rennenn?
Werter güntherdortmund,
nun komm' mal aus Deinem Elfenbeinturm und schreibe nicht so gestelzt daher! Wir sind hier nicht auf einer Veranstaltung der oberen zehntausend. Hier tauschen sich ganz normale Leute von 8-80 über das Thema Auto im allgemeinen und Sicherheit im speziellen aus. Das hier und da mal mißgeschicke passieren, ist dabei ganz normal. Deshalb braucht man aber nicht gleich im Paragraphen-Sumpf zu versinken, geschweige denn im High-Society-Stil zu schreiben. Irgendwie passt das nämlich nicht hierher. wir sind zwar keine Proleten, aber etwas "normaler" könnte es schon sein, oder lebst Du in einer anderen Welt??
Ciao!
(mußte ich mal loswerden)
Tatsächlich ist der Personenkreis der "oberen 10000" noch viel peinlicher. Wenn ich an den Expo 2000 Pinkler so denke. 🙂