Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit...

Am Freitag, den 14.05. fuhr ich in München in eine Tankstelle. Als ich den Shop ansteuerte, stiess ein Proschefahrer seine Tür auf, nur leider war mein Polo im Weg :-), wobei ein ziemlicher Schaden entstand, wie man auf dem Foto sehen kann. Seine Tür war auch ziemlich kaputt. Er gab den Schaden aber sofort zu, auch schriftlich, Daher gabs keine Probleme...

Meine Frage an Euch: was habt Ihr da schon erlebt? Gerade Sachen, die aus Unachtsamkeit entstanden sind und vermeidbar gewesen wären.

143 Antworten

Tja, zählen denn auch Fahrradgeschichten?

Mit´m Radl unterwegs, auf dem Radweg. Zwischen Radweg und Straße ein Parkstreifen (so Dinger hasse ich ja). Geparktes Auto mit Oma auf der Beifahrerseite. Oma öffnet die Tür... "Nanu?" Denke ich mir noch.
Und damit die Oma mit ihrem fetten A... schön aussteigen kann, stößt sie diesselbe sperrangelweit auf.
War schon ne tolle S-Kurve, die ich da gefahren bin.

Und das tollste, Oma war sich gar nicht bewußt, was für eine gefährliche Situation sie da gerade provoziert hatte.

Zweites mal ganz unspektakulär, ging die Türe einfach auf und diesmal rummste es auch.
Zwei Wochen lang n blaues Brustbein.
Happens. Aber muß nicht sein.

Re: Re: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit...

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


das Bild sollten Sie lieber keinem Gutachter zeigen. Die Spuren weisen augenscheinlich darauf hin, dass Sie gefahren sind und der Porsche (und dessen Tür) stand.

Hat er etwas anderes behauptet? Er hat doch gesagt, dass er gefahren ist.

Zitat:

Sie können sich glücklich schätzen, dass der "Unfallgegner" zugegeben hat, die Tür erst im Moment Ihrer Vorbeifahrt geöffnet zu haben. Hätten Sie eine bereits offenstehende Tür gerammt und womöglich dem Fahrer aus der Hand gerissen, sähe die Schuldfrage eindeutig anders aus (ganz abgesehen von möglichen Verletzungen). Im Zweifelsfall (mangelnde Beweisführung) wäre es durchaus möglich, dass jeder seinen Schaden selbst tragen muss.

Eine bereits offenstehende Tür hätte das Fahrzeug wohl bereits am vorderen rechten Kotflügel, vielleicht auch am Spiegel touchiert. Desweiteren sieht der Türgriff, welcher sich exakt auf der gleichen Höhe der Beschädigungen befindet, noch sehr intakt aus. Der Fahrer des Polo müsste schon mit einer sehr ruckartigen Lenkbewegung nach rechts diese Beschädigungen provoziert haben. Bei dieser Annahme beißt sich jedoch der Hund in den Schwanz, denn dann wäre der Polo mit dem linken Kotflügel (Radkasten etc.) des Porsche kollidiert, da der Polo ja zu schnell gewesen sein soll und zu wenig Abstand gehabt haben soll. (Beides Postualte Ihrereseits)

Mangelnde Beweisführung sollte es an Tankstellen nicht geben, da erstens reger Publikumsverkehr herrscht und zweitens Tankstellen per Video überwacht werden.

Zitat:

Dem Schadenbild nach zu urteilen war der Aufprallwinkel eher "stumpf", was auf einen geringen Abstand zum "Unfallgegner" schließen ließe. Die Porschetür ist sehr lang und würde bei Öffnung auf Ausstiegsweite sicher ein anderes Schadenbild hinterlassen.

Der geringe Abstand zum Unfallgegner ergibt sich aus den baulichen Gegebenheiten einer Tankstelle.

Zitat:

Die Beschädigungen beginnen übrigens augenscheinlich bereits an der Tür und ziehen sich bis zum Wagenheck! Bei Schrittgeschwindigkeit müsste die Reaktionszeit schon sehr lang gewesen sein.

Dass man in einer Tankstelle nicht rasen kann, sollte jedem klar sein...

Zitat:

Glück gehabt. Sicher war der Unfall vermeidbar! Und zwar auch von Ihnen. Sie befanden sich schließlich auf einem Tankstellengelände. Dort fährt man maximal Schrittgeschwindigkeit, weil "Leute" dazu neigen, zum Tanken auszusteigen. Und dann Stoppt man eben kurz, um jemanden, der im Fahrzeug sitzt aussteigen zu lassen. Zumindest ist man darauf gefasst, dass jemand aussteigt!

Naja, ... mir sieht es eher danach aus, dass der Polo ja wohl schon auf Höhe des Porsche gewesen sein muss, als die Tür aufging, somit bleibt da im beengten Tankstellenraum nicht viel Platz um überhaupt zu reagieren. Außerdem ist es leider bei sportlichen Fahrzeugen oft schwer zu erkennen, ob noch ein Fahrer hinter dem Steuer sitzt oder nicht. (Tiefe Sitzposition, Schalensitze, kleine Fenstergrößen)

Ebenfalls in diesem Sinne.
SWISS

P.S.: Ich glaube, dass wird noch eine kontroverse Diskussion. Als ob ich nicht täglich mit meinen Mandanten genug zu tun hätte... 😉

Re: Re: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit...

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Werter dragon46,

das Bild sollten Sie lieber keinem Gutachter zeigen. Die Spuren weisen augenscheinlich darauf hin, dass Sie gefahren sind und der Porsche (und dessen Tür) stand.

Sie können sich glücklich schätzen, dass der "Unfallgegner" zugegeben hat, die Tür erst im Moment Ihrer Vorbeifahrt geöffnet zu haben. Hätten Sie eine bereits offenstehende Tür gerammt und womöglich dem Fahrer aus der Hand gerissen, sähe die Schuldfrage eindeutig anders aus (ganz abgesehen von möglichen Verletzungen). Im Zweifelsfall (mangelnde Beweisführung) wäre es durchaus möglich, dass jeder seinen Schaden selbst tragen muss.

Das ist mit dem Gutachter ist klar, schon allein, weil die Versicherung einen gefordert hat.

Zitat:

Sicher war der Unfall vermeidbar! Und zwar auch von Ihnen. Sie befanden sich schließlich auf einem Tankstellengelände. Dort fährt man maximal Schrittgeschwindigkeit, weil "Leute" dazu neigen, zum Tanken auszusteigen. Und dann Stoppt man eben kurz, um jemanden, der im Fahrzeug sitzt aussteigen zu lassen. Zumindest ist man darauf gefasst, dass jemand aussteigt!

Also hab ich das absichtlich gemacht??? Ich schau doch nicht in jedes Auto, ob da einer drinsitzt und raus will!

Wegen vermeidbar: wenn man es vorher halt wissen würde: hätte ich es vorher gewusst, wäre ich nicht in die Tankstelle rein, hätte er es vorher gewusst, hätte er geschaut.

Wegen Geschwindigkeit: Wenn ich neben ihm bin und er stößt die Tür auf, ist es wohl wurscht, wie schnell ich bin, oder?

Hallo!

Mach dir keinen Kopf!

Besserwisser gibt es überall. Geschwollenes Daherreden ist einfach, wenn man nicht dabei war.

Für mich ist der Porschefahrer schuld. Einfach die Tür aufreissen und den "fliessenden Verkehr" nicht zu beachten ist fahrlässig.

cu

Tex

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Zitat:

Original geschrieben von Textron


Hallo!

Mach dir keinen Kopf!

Besserwisser gibt es überall. Geschwollenes Daherreden ist einfach, wenn man nicht dabei war.

Für mich ist der Porschefahrer schuld. Einfach die Tür aufreissen und den "fliessenden Verkehr" nicht zu beachten ist fahrlässig.

cu

Tex

Danke, es ist halt nervig, wenn man gesagt bekommt, dass man selbst daran schuld ist. Solche Leute verstehe ich einfach nicht...

Könnte mal dann einer ausrechnen wieviele Meter man bei 10-20KM/h pro sekunde zurücklegt???

Tja ich das mal gemacht für 15km/h sind genau 4,16666meter pro sekunde da hatt man keine Chance zureagieren. bis man auf der Bremse steht oder das Lenkrad rumgerissen hat, was vielleicht auch nicht ging, ist schon mal 1sek vergangen. Wieviele Meter das sind steht oben.

MFG sebastian

Ist doch nicht schlimm, jeder macht mal Fehler, egal wer von den beiden Schuld ist. Wahrscheinlich beide ein wenig.

Mir sind auch schon dumme Sachen passiert aber ich habe mir immer nur selber das Auto zerschrammt und nie wem anderen einen Schaden zugefuegt. Bin mal in der Tankstelle zurueckgeschoben und habe so eine kleine niedrige Saeule nicht gesehen weil mein Auto (der Amerikaner) zu gross und breit ist. Gab einen Rumpler und eine haessliche Schramme und leichte Beule. -> Selber schuld eben.

Oder beim parken Nachbars alter rostiger Zaun mit dem hinteren Kotfluegen touchiert weil es stockdunkel war plus getoente Scheiben und Hael ... Auch Unachtsamkeit.

Aber ich passe jetzt immer auch den die Schramme werd ich nicht mehr los ....

Re: Re: Re: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit...

Zitat:

P.S.: Ich glaube, dass wird noch eine kontroverse Diskussion. Als ob ich nicht täglich mit meinen Mandanten genug zu tun hätte... 😉

Gut, dass Du darauf reagiert hast :-)) es gibt immer welche die glauben sich wichtig machen zu koennen ....

Re: Re: Re: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit...

Werte Forums-Fahrzeugführer,

ich gehe einmal davon aus, dass auch in Ihrer Stadt die deutsche StVO gilt. Schon aus diesem Grund kann ich dem "unbekümmerten" Konsens in diesem Tread nur schwerlich folgen. Schließlich sollte es in diesem Forum um das Thema "Sicherheit" gehen. Und das Thema "Sicherheit" geht alle an, auch wenn nicht alle "Verkehrsteilnehmer" meinem Wunsch nach persönlicher Unversehrtheit folgen können.

Aber dafür gibt es ja die deutsche StVO, die zur Beurteilung von zwischenmenschlichem Miteinander im Straßenverkehr erlassen wurde. Und meines Wissens nehmen Gerichte gerne die StVO als Grundlage für Ihrer Rechtsprechung.

Was deutsche Gerichte zu Unfällen und dem Fahren auf Tankstellengelände urteilen, ist zwar nicht im Sinne aller Treadteilnehmer, aber immer noch Grundlage unserer Rechtsordnung.

Wen es interessiert, der kann sich gerne z.B. unter dem Link www.fahrprofi.de/main/news/02/news05_02.html einen Einblick in StVO und deutscher Rechtsprechung verschaffen.

Das dort zum Thema Tankstellengelände (und Parkplätze) geschriebene sollte jeder im Hinterkopf haben, wenn er/sie in Zukunft ein solches Gelände befährt.

Einige gehen von dem Irrglauben aus, es gelten auf Tankstellen (und Parkplätzen) die gleichen Verkehrsregeln wie auf Kraftfahrtstraßen. Dem ist (zum Glück) nicht so, wie Sie dem obigen Link unzweifelhaft entnehmen können. Also dort "immer" mit Schrittgeschwindigkeit und Bremsbereit fahren.

Ich persönlich bin seit 1977 im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen 1+3 und seit 1980 der Klasse 2. Die geschilderte Situation ist mir sicher schon mehr als 100-Mal an Tankstellen untergekommen. Aber bei den "Türkontakten" mit meinen (dann dank Reaktion stehenden) KFZ kam es zu "keinerlei" Schäden. Lediglich einige nette Grüsse an den Kontrahenten, wie z.B. "pass doch auf du *****" waren das Resultat solcher "Begegnungen". Gut, an der Konversation könnte noch gefeilt werden, aber man ist ja doch ein wenig erschrocken.

Im übrigen geht von fahrenden KFZ immer eine "erhöhte Betriebsgefahr" aus, im Gegensatz zum Beispiel zu stehenden KFZ, Kindern und alten Menschen.

Aber auch ich konnte aus diesem Tread noch etwas lernen. Ich würde meine 5-Jährige Tocher nicht mehr mit zur Tankstelle nehmen. Sie hilft Papa gerne beim Tanken und läuft unvermittelt um das Auto herum, um Schwamm, Wasser oder Papierhandtücher zu holen. Ich würde ungern mit einem Kontrahenten über die Bezahlung eines zerbeulten KFZ diskutieren, währen das Kind zermatscht auf den Asphalt liegt.

Nicht, dass dieses Missverstanden wird. Ebenso will ich mich nicht wichtig machen werter ************** (von Ihrem Auto möchte ich ungern überrollt werden). Mein Ansinnen wäre nur ein (unfallfreies) miteinander im Straßenverkehr.

Zitat:

Original geschrieben von Swiss


Eine bereits offenstehende Tür hätte das Fahrzeug wohl bereits am vorderen rechten Kotflügel.........
Der Fahrer des Polo müsste schon mit einer sehr ruckartigen Lenkbewegung nach rechts diese Beschädigungen provoziert haben. ....... denn dann wäre der Polo mit dem linken Kotflügel (Radkasten etc.) des Porsche kollidiert..........Mangelnde Beweisführung sollte es an Tankstellen nicht geben, da erstens reger Publikumsverkehr herrscht und zweitens Tankstellen per Video überwacht werden.

Weit gefehlt. Das ist reine Fahrphysik. Es reicht schon ein Lenkeinschlag von z.B. 1° (nicht ruckartig, sondern mit stetigem Lenkeinschlag). Durch den geringeren Rollradius der Hinterachse läuft das kurveninnere Hinterrad "immer" weiter "innen" als das Vorderrad. Daraus resultierend "bewegt" sich die Fahrzeugflanke bei Vorbeifahrt zum Kurveninneren. Wo "vorne" noch genügend Abstand ist, kann es in der "Mitte" schon zu ungewollten Kontakten kommen. Der Kontaktpunkt resultiert natürlich aus den Lenkeinschlag und dem Anfangsabstand und ist somit "variabel". Bei stärkeren Lenkeinschlägen wäre natürlich auch die Kollision mit weiteren Anbauteilen möglich.

Vom angesprochenen Publikumsverkehr hat sicher 99,99% nichts von einem Unfall mitbekommen, wobei die Prozentzahl je nach Gusto des Publikums auch gegenteilig sein könnte. Videoüberwachung gibt es an den mir bekannten Tankstellen nur dort, wo viel Treibstoff gestohlen wurde (nicht an vielen).

Aber so ein Video wäre sicherlich für alle beteiligten sinnvoll. Mir ist leider nicht bekannt, ob diese auch gerichtsverwertbar wären.

In diesem Sinne. Gruss, Günther.

Re: Re: Re: Re: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit...

Zitat:

Im übrigen geht von fahrenden KFZ immer eine "erhöhte Betriebsgefahr" aus, im Gegensatz zum Beispiel zu stehenden KFZ, Kindern und alten Menschen.

Meinen Sie nicht, dass von unachtsamkeit eine höhere "Betriebsgefahr" ausgeht, als von einem fahrenden Auto? Vergleichen Sie doch mal den Anteil der Unfälle, die durch Unachtsamkeit entstanden sind, mit der Prozentzahl, der deutschen Fahrzeuge, die schon mal einen Unfall gehabt haben. Ergo ist Unachtsamkeit das grössere Risiko.

Zitat:

Aber auch ich konnte aus diesem Tread noch etwas lernen. Ich würde meine 5-Jährige Tocher nicht mehr mit zur Tankstelle nehmen. Sie hilft Papa gerne beim Tanken und läuft unvermittelt um das Auto herum, um Schwamm, Wasser oder Papierhandtücher zu holen. Ich würde ungern mit einem Kontrahenten über die Bezahlung eines zerbeulten KFZ diskutieren, währen das Kind zermatscht auf den Asphalt liegt. .

Sie müssen ziemlich herzlos sein, wenn sie noch über die Reparatur Ihres Fahrzeugs diskutieren, nachdem Ihre Tochter überfahren wurde.

Zitat:

Weit gefehlt. Das ist reine Fahrphysik. Es reicht schon ein Lenkeinschlag von z.B. 1° (nicht ruckartig, sondern mit stetigem Lenkeinschlag). Durch den geringeren Rollradius der Hinterachse läuft das kurveninnere Hinterrad "immer" weiter "innen" als das Vorderrad. Daraus resultierend "bewegt" sich die Fahrzeugflanke bei Vorbeifahrt zum Kurveninneren. Wo "vorne" noch genügend Abstand ist, kann es in der "Mitte" schon zu ungewollten Kontakten kommen. Der Kontaktpunkt resultiert natürlich aus den Lenkeinschlag und dem Anfangsabstand und ist somit "variabel". Bei stärkeren Lenkeinschlägen wäre natürlich auch die Kollision mit weiteren Anbauteilen möglich...

Bei einem Lenkeinschlag nach rechts müsste doch die Beschädigug nach hinten schlimmer werden, oder? Immerhin hat sich das Fahrzeug so enger an das Hindernis gedrückt.

Zitat:

Videoüberwachung gibt es an den mir bekannten Tankstellen nur dort, wo viel Treibstoff gestohlen wurde (nicht an vielen).

Ich weiß nicht, wie das in Dortmund gehandhabt wird, aber in München ist fast jede Tankstelle Videoüberwacht, zumal das eine der größten der Stadt war.

Zitat:

Aber so ein Video wäre sicherlich für alle beteiligten sinnvoll. Mir ist leider nicht bekannt, ob diese auch gerichtsverwertbar wären.).

Sinnvoll wofür? Er hat den Schaden zugegeben und es gab keine Unstimmigkeiten.

Re: Re: Re: Re: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit...

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Werte Forums-Fahrzeugführer,

Wen es interessiert, der kann sich gerne z.B. unter dem Link www.fahrprofi.de/main/news/02/news05_02.html einen Einblick in StVO und deutscher Rechtsprechung verschaffen.

(...)

Einige gehen von dem Irrglauben aus, es gelten auf Tankstellen (und Parkplätzen) die gleichen Verkehrsregeln wie auf Kraftfahrtstraßen. Dem ist (zum Glück) nicht so, wie Sie dem obigen Link unzweifelhaft entnehmen können. Also dort "immer" mit Schrittgeschwindigkeit und Bremsbereit fahren.

Hab ich jetzt da etwas verpasst? Oder ist das Studium schon zu lange her? Wie Sie in Ihrem Beitrag schreiben, gelten auf Tankstellengeländen andere Regeln als auf Kraftfahrtstraßen. Laut Ihrem Link (und meines Wissens) ist jedoch genauso die StVO auf Tankstellengeländen gültig.

Zitat:

Ich persönlich bin seit 1977 im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen 1+3 und seit 1980 der Klasse 2.

Ich möchte in diesem Thread nicht anfangen über die Länge und die damit häufig verknüpfte Erfahrung im Autofahrerleben zu diskutieren. Nur so viel: Ich scheine ein paar Jahre mehr auf dem Buckel zu haben als Sie.

Zitat:

Aber auch ich konnte aus diesem Tread noch etwas lernen. Ich würde meine 5-Jährige Tocher nicht mehr mit zur Tankstelle nehmen. Sie hilft Papa gerne beim Tanken und läuft unvermittelt um das Auto herum, um Schwamm, Wasser oder Papierhandtücher zu holen. Ich würde ungern mit einem Kontrahenten über die Bezahlung eines zerbeulten KFZ diskutieren, währen das Kind zermatscht auf den Asphalt liegt.

Ich kann es nur nochmals wiederholen: Allein aus baulichen Gründen kann in einer Tankstelle nicht gerast werden.

Können Sie mir bitte den Konjunktiv in Ihrer Aussage erklären? Warum "würden" Sie Ihre Tochter nicht mehr mitnehmen?

Zitat:

Nicht, dass dieses Missverstanden wird. Ebenso will ich mich nicht wichtig machen werter ************** (von Ihrem Auto möchte ich ungern überrollt werden). Mein Ansinnen wäre nur ein (unfallfreies) miteinander im Straßenverkehr.

Ich werde nicht behaupten, dass Sie sich wichtig machen. Ich sehe das eher als Diskussion, wie ich sie Tag für Tag erlebe. Ist schon okay. Warum nicht verschiedene Meinungen austauschen?!?

Zitat:

Weit gefehlt. Das ist reine Fahrphysik. Es reicht schon ein Lenkeinschlag von z.B. 1° (nicht ruckartig, sondern mit stetigem Lenkeinschlag). Durch den geringeren Rollradius der Hinterachse läuft das kurveninnere Hinterrad "immer" weiter "innen" als das Vorderrad. Daraus resultierend "bewegt" sich die Fahrzeugflanke bei Vorbeifahrt zum Kurveninneren. Wo "vorne" noch genügend Abstand ist, kann es in der "Mitte" schon zu ungewollten Kontakten kommen. Der Kontaktpunkt resultiert natürlich aus den Lenkeinschlag und dem Anfangsabstand und ist somit "variabel". Bei stärkeren Lenkeinschlägen wäre natürlich auch die Kollision mit weiteren Anbauteilen möglich.

Mal im Ernst: Ein Polo ist kein Sattelzug oder Bus bei dem sich die Fahrzeugflanke bei einem Lenkeinschlag von 1° so weit versetzt bewegt, dass solche Schäden entstehen. Bei einer solchen Berührung käme es wohl eher "nur" zu einem langen Kratzer.

Zitat:

Vom angesprochenen Publikumsverkehr hat sicher 99,99% nichts von einem Unfall mitbekommen, wobei die Prozentzahl je nach Gusto des Publikums auch gegenteilig sein könnte.

Das ist ja das Schöne an der gesamten Stochastik. Es bleibt immer ein Fünkchen Wahrscheinlichkeit bestehen. Und wenn es nur die 0,01 % sind, die Sie grob geschätzt (wohl aus Ihrer Erfahrung) anführen.

Zitat:

Videoüberwachung gibt es an den mir bekannten Tankstellen nur dort, wo viel Treibstoff gestohlen wurde (nicht an vielen).

In Dortmund gibt es keine Videoüberwachung bei Tankstellen? An einer innerstädtischen Tankstelle wird jährlich Treibstoffim Wert von ca. 4000-8000 Euro entwendet. Wie mein Vorredner schon anmerkte, gibt es in München, ich möchte fast sagen, in ganz Oberbayern vielleicht noch 20 Tankstellen, die nicht videoüberwacht sind.

So, nun muss ich mich wieder geldbringender Arbeit widmen. Übrigens ist die Zulassung von Videobeweismaterial ziemlich genau geregelt. (Video angefertigt von Amtsperson, mit und ohne Einverständnis des Gefilmten...)

SWISS

Heute ist das Gutachten der DEKRA gekommen:

Zitat:

Die in diesem Gutachten kalkulierten Schäden lassen sich dem Anstoss einer geöffneten PKW Tür zuordnen.

Da hat sich güntherdortmund wohl ein bisschen verschätzt, jedenfalls beweist das Gutachten, dass die Tür mir draufgehauen wurde und ich nicht langgeschrammt bin.

Zitat:

Seitenwand rechts massiv deformiert- erneuern, angrenzende Bauteile (Radhaus) instandsetzen, Tür rechts im hinteren Kantenbereich streifend eingedrückt-instandsetzen, Zierleisten erneuern, Seite leicht rückverformen und Tür einpassen, Schloss prüfen.

Krasse Sache, oder? Da fragt man sich, woraus eine Porschetür besteht...

Der Hammer kommt noch:

Zitat:

Reparaturkosten (inkl. Mehrwertsteuer): 2.972,27 EUR

Da wird sich seine Versicherung freuen, wenn man noch den Mietwagen und seinen Schaden dazu nimmt...

Mein armer kleiner Polo! :-(

Re: Re: Re: Re: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit...

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Einige gehen von dem Irrglauben aus, es gelten auf Tankstellen (und Parkplätzen) die gleichen Verkehrsregeln wie auf Kraftfahrtstraßen. Dem ist (zum Glück) nicht so, wie Sie dem obigen Link unzweifelhaft entnehmen können. Also dort "immer" mit Schrittgeschwindigkeit und Bremsbereit fahren.

Es gilt ohne Frage weiterhin die STVO. Übrigens spricht die STVO an keiner Stelle von Schrittgeschwindigkeit und Bremsbereitschaft auf Tankstellen. Welcher § in der STVO soll das sein? Wir biegen uns auch nicht aus der Sorgfalpflicht eines Vaters raus, der natürlich der 5 Jahre alten Tochter die Gefahren dieser Welt erklärt.

@Peterbit

Schön wenigstens in einem Thema gleicher Meinung zu sein! 😉

Sorry, OFF TOPIC!

Keine Frage, wenn man einer gleichen Meinung ist, kann man diese auch gerne vertreten. Da die STVO keinen extra § für Tankstellen gemacht hat, ist der gute Mann da leider auf dem falschen Dampfer.

Übrigens, das die Tochter von 5 Jahren in Gefahr kommen könnte, das verhinder ich schon als Vater der sich der Gefahren im Strassenverkehr bewust ist, z.B. lasse ich das Kind nicht auf der linken Seite aussteigen, alle aktuellen Autos haben eine Art der Sicherung, so das man die hinteren Türen nicht öffenen kann. Also gehe ich als Fahrer und Vater ums Auto und mache der Kleinen die Tür auf nachdem ich geschaut habe ob es Gefahren gibt. Wenn der/die kleine weiterhin helfen will, schaue ich natürlich zu 100% nur nach dem Kind, Dank der Tankautomatik ist mit einem Überfüllen des Tanks nicht zu rechnen. Habe ich noch immer Zweifel, ob ich das ganze überschauen kann, bleibt das Kind im Auto. Aus und fertig. Ich bin mit meiner Famlilie schon etliche tausend KM gefahren, um dessen Sicherheit habe ich mich immer gekümmert. Mein "Kindchen" ist heute 14 Jahre alt und als sie kleiner war, haben wir Ihr bestimmte Werte mit auf den Weg gegeben....

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