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Ein kniffliger Fall - Unfallflucht - Totalschaden - Sachverständiger

Themenstarteram 3. November 2019 um 16:52

Hallo liebe Community,

habe in den letzten Tagen viel nachgedacht, viel gegoogelt, hab versucht zu einer Einschätzung zu kommen, und nun hoffe ich vielleicht die Ein oder Andere Einschätzung von euch erhalten zu können, welche mich ein wenig ruhiger schlafen lassen kann, auch wenn mir bewusst ist, dass es nur subjektive Einschätzungen sind.

Folgender Sachverhalt:

Ich Vollidiot habe einen Unfall verursacht und habe mich vom Unfallort entfernt ohne entsprechend die Polizei zu informieren.

Am nächsten Tag habe ich dann bei der Polizei Selbstanzeige erstattet, ob dies so klug war soll hier bitte nicht diskutiert werden, für mich war es ein ein innerliches Anliegen es so zu tun.

Das Auto welches ich beschädigt habe ist nun definitiv ein Totalschaden und hat einen Wiederbeschaffungswert von ca. 1500,- bis 1700,- Euro ohne berücksichtigung etwaiger Vorschäden, wobei ich hier nicht den Kilometerstand bestimmen kann.

Allerdings weißt das Auto definitiv Schäden auf die zu 100% nicht von mir stammen können (Beispiel ein heftiger Parkrempler Stoßstange vorne rechts obwohl ich ihn auf der linken Seite beschädigt habe).

Nun ist es ja so, dass es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, sprich, meine Versicherung wird den Wiederbeschaffungswert regulieren und diesen an mich weiterleiten da ich in Regress genommen werden kann.

Aus dieser Kette der Schadensregelierung ergibt sich nun folgende "Angst":

Die gegnerische Versicherung könnte etwaige Vorschäden nur "mangelhaft" als Bewertung des Wertes des Autos vor dem Unfall einfließen lassen, weil halt Totalschaden (Tot ist Tot), diese Wertermittlung könnte dann wiederrum meiner Versicherung egal sein weil sie mich ja eh zu 99% in Regress nehmen wird.

In wie fern kann ich mich darauf verlassen, dass der Gutachter der gegnerischen Versicherung etwaige Vorschäden mit in die Bewertung einfließen lässt und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass meine Versicherung sich dieser Wertertmittlung anschließt und an mich weiterleitet? Oder wird meine Versicherung, obwohl sie mich in Regress nehmen kann und vermutlich wird, das gegnerische Gutachten anfechten wenn dieses zu "hoch" ausfällt?

Knifflig ist halt, dass an der Höhe des Wiederbeschaffungswert meine Strafe hängt, die mich im Strafverfahren erwartet, es ist ja genau die Grenze des "bedeutenden Schadens", ob jetzt halt Fahrverbot oder Entzug in Frage kommt.

Mir ist bewusst, dass ich ein Gutachten anfechten kann wenn dieses für zu "hoch" erscheint, aber wie ist eure Bewertung, dass es überhaupt dazu kommen muss?

Vielen Dank fürs Lesen und vielen Dank für eure Antworten,

dtaler

Beste Antwort im Thema

du kannst hier erst einmal gar nichts anfechten.

Das Gutachten wird vom Geschädigten und nicht von dessen Versicherung in Auftrag gegeben und wird Grundlage der Schadensregulierung.

Deine Versicherung wird sich auch einen "Furz" darum scheren, ob und welche Finaziellen Nachteile dir daraus enstehen.

Du bist in jedem Fall mit bis 5000 € im Boot und wirst das brav zurückzahlen.

Da sich der Schaden auf über 500 € beläuft, wird das -wie du schon richtig erkannt hast- strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Du wirst sehen, was daraus wird.

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Zitat:

@dtaler schrieb am 3. November 2019 um 18:49:26 Uhr:

Zitat:

Das mit der "Revision" vergiss mal ganz schnell wieder.

Sehe ich nicht ganz so, denn auch ein Verurteilter hat das Recht, ein Urteil auf seine Richtigkeit hin prüfen zu lassen.

und dann?

Themenstarteram 3. November 2019 um 17:57

Zitat:

und dann?

Was ist wenn die Vorschäden durch einen vom Gericht bestellten unabhängigen Gutachter, welche definitv vorhanden sind, feststellt und somit die Schadenssumme niedriger ist?

Wie gesagt, mir geht es einzig allein um ein aufnehmen der Vorschäden. Sollten diese im Gutachten erwähnt sein, werde ich den Teufel tun auch nur irgendetwas anzweifeln.

Aber danke für eure Antworten, es ist einfach nur Abwarten angesagt. Ich lasse es euch, sofern von Interesse, wissen wie es ausgegangen ist.

Hallo,

in der Zwischenzeit kannst Du hier mal die Meinung eines jur. kompetenten Menschen nachlesen.

https://www.anwalt.de/.../...en-was-droht-schlimmstenfalls_065383.html

Der mittlere Teil könnte für Dich nicht zutreffen und daher nicht interessant sein.

Gruss vom Asphalthoppler

am 3. November 2019 um 18:07

Zitat:

@NDLimit schrieb am 3. November 2019 um 18:42:27 Uhr:

Natürlich greift die RSV bei Verurteilung.....

Das glaube ich nicht.

Hier gehts um eine Straftat.

Wirst du wegen einer Straftat verurteilt entfällt in der Regel der Versicherungsschutz rückwirkend.

Zitat:

@dtaler schrieb am 3. November 2019 um 17:52:09 Uhr:

Das Auto welches ich beschädigt habe ist nun definitiv ein Totalschaden und hat einen Wiederbeschaffungswert von ca. 1500,- bis 1700,- Euro ohne berücksichtigung etwaiger Vorschäden, wobei ich hier nicht den Kilometerstand bestimmen kann.

Wie siehts denn mit einem vermutlich vorhandenem Restwert aus?

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 3. November 2019 um 19:07:12 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 3. November 2019 um 18:42:27 Uhr:

Natürlich greift die RSV bei Verurteilung.....

Das glaube ich nicht.

Hier gehts um eine Straftat.

Wirst du wegen einer Straftat verurteilt entfällt in der Regel der Versicherungsschutz rückwirkend.

Stimmt... bzgl. der Straftat

Themenstarteram 3. November 2019 um 18:13

Zitat:

Wie siehts denn mit einem vermutlich vorhandenem Restwert aus?

So wie ich das verstehe ist doch der Restwert bei einem technischem Totalschaden gleich Null, oder?

Klar, es ist kein technischer Totalschaden, wäre dann der Restwert = Schrottwert? Dieser würde dann mit vielleicht 100 Euro bis 150 Euro zu buche schlagen.

Zitat:

@dtaler schrieb am 3. November 2019 um 18:57:17 Uhr:

Zitat:

und dann?

Was ist wenn die Vorschäden durch einen vom Gericht bestellten unabhängigen Gutachter, welche definitv vorhanden sind, feststellt und somit die Schadenssumme niedriger ist?

Wie gesagt, mir geht es einzig allein um ein aufnehmen der Vorschäden. Sollten diese im Gutachten erwähnt sein, werde ich den Teufel tun auch nur irgendetwas anzweifeln.

Aber danke für eure Antworten, es ist einfach nur Abwarten angesagt. Ich lasse es euch, sofern von Interesse, wissen wie es ausgegangen ist.

Nochmal:

woher nimmst die Erkenntnis, dass hier ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger tätig wird?

Das hier ist ein Straverfahren, hier geht es nicht um die Höhe des Schaden, sondern darum ob du strafrechtlich zu belangen bist.

Du wirst das Gutachten über die Schadenshöhe nicht einmal zur Einsichtnahme bekommen.

Die Richtigkeit prüfen andere für dich.

 

Zitat:

@NDLimit schrieb am 3. November 2019 um 19:08:05 Uhr:

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 3. November 2019 um 19:07:12 Uhr:

 

Das glaube ich nicht.

Hier gehts um eine Straftat.

Wirst du wegen einer Straftat verurteilt entfällt in der Regel der Versicherungsschutz rückwirkend.

Stimmt... bzgl. der Straftat

Hallo,

"§ 2 i) ARB: Straf-Rechtsschutz

für die Verteidigung wegen des Vorwurfs

aa) eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat;

bb) eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat."

Es gelten die Versicherungsbedingungen des RS-Versicherers!

Also, abwarten und Tee trinken...

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 3. November 2019 um 18:21

Zitat:

Das hier ist ein Straverfahren, hier geht es nicht um die Höhe des Schaden, sondern darum ob du strafrechtlich zu belangen bist.

Ich bin strafrechtlich zu belangen, werde dies auch, diese Frage ist schon längst geklärt und die Strafe wird vermutlich sogar nur in einem Strafbefehl abgehandelt, es wird also vermutlich nicht mehr vor Gericht gehen, warum auch?

Zitat:

Die Richtigkeit prüfen andere für dich.

Wer denn? Wer prüft ob bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes Vorschäden mit aufgenommen wurden?

 

 

@dtaler

Wer denn? Wer prüft ob bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes Vorschäden mit aufgenommen wurden?

Deine Versicherung.

Diese hat die Aufgabe gerechtfertigte Ansprüche zu regulieren und ungerechtfertige Ansprüche abzulehnen.

Und das macht diese ganz alleine, ohne dich da fragen zu müssen.

Und das wird die Versicherung auch mit Sicherheit nicht tun.

Und nein, du hast hast weder die Möglichkeit da mitzureden, noch da irgend etwas zu beinflussen.

Lass den Dingen hier einfach Ihren Lauf und versuche hier nicht einen auf Fred Schlau zu machen.

Das geht nach hinten los, also lass es bitte!

 

Themenstarteram 3. November 2019 um 18:34

Zitat:

Deine Versicherung.

Wie gesagt könnte es ihr doch egal sein, da sie mich in Regress nehmen könnte. Warum sollte die Höhe für meine Versicherung von Interesse sein wenn ich diese eh ausgleichen muss und dann auch werde?

Zitat:

Und das macht diese ganz alleine, ohne dich da fragen zu müssen.

Sorry, aber dies habe ich auch nie erwartet.

Zitat:

...versuche hier nicht einen auf Fred Schlau zu machen.

Das geht nach hinten los, also lass es bitte!

Ich dachte wir wären hier für einen freundlichen Umgangston, kann also die Spitze nicht ganz nachvollziehen.

Aber seis drum, danke für eure Einschätzungen und dies:

Zitat:

Lass den Dingen hier einfach Ihren Lauf

wird wohl das einfachste sein.

 

 

Zitat:

@dtaler schrieb am 3. November 2019 um 19:34:08 Uhr:

Zitat:

Deine Versicherung.

Wie gesagt könnte es ihr doch egal sein, da sie mich in Regress nehmen könnte. Warum sollte die Höhe für meine Versicherung von Interesse sein wenn ich diese eh ausgleichen muss und dann auch werde?

Zitat:

@dtaler schrieb am 3. November 2019 um 19:34:08 Uhr:

Zitat:

Und das macht diese ganz alleine, ohne dich da fragen zu müssen.

Sorry, aber dies habe ich auch nie erwartet.

Zitat:

@dtaler schrieb am 3. November 2019 um 19:34:08 Uhr:

Zitat:

...versuche hier nicht einen auf Fred Schlau zu machen.

Das geht nach hinten los, also lass es bitte!

Ich dachte wir wären hier für einen freundlichen Umgangston, kann also die Spitze nicht ganz nachvollziehen.

Aber seis drum, danke für eure Einschätzungen und dies:

Zitat:

@dtaler schrieb am 3. November 2019 um 19:34:08 Uhr:

Zitat:

Lass den Dingen hier einfach Ihren Lauf

wird wohl das einfachste sein.

Beinahe schon schade, daß Du Dich selbst angezeigt hast. In Anbetracht des relativ geringen Wertes des beschädigten Autos, hättest Du die Möglichkeit gehabt das unter der Hand mit dem Geschädigten zu regeln.

Einfach auf eine Summe einigen und unterschreiben lassen daß der Fall damit erledigt ist und keine weiteren Forderungen gestellt werden.

Ich hab das sogar schon 3x gemacht. 2x sls Geschädigter, 1x als Schädiger.

Allerdings muss dann dein Gegenüber entsprechend kooperativ sein.

 

Nun bleibt nur noch abwarten und schauen was kommt.

Ich würde mir sber schon einen Anwalt nehmen!

Vielleicht findet der sogar eine Möglichkeit daß Deine Versicherung normal reguliert. Also ohne Regress.

@dtaler

Wie gesagt könnte es ihr doch egal sein, da sie mich in Regress nehmen könnte. Warum sollte die Höhe für meine Versicherung von Interesse sein wenn ich diese eh ausgleichen muss und dann auch werde?

Weil diese vom Gesetz her dazu verpflichtet ist, berechtigte Forderungen zu regulieren und ungerechtfertigte Forderungen abzulehnen.

Und nun lass es doch bitte gut sein ok?

Danke

Themenstarteram 3. November 2019 um 18:46

Zitat:

Nun bleibt nur noch abwarten und schauen was kommt.

Ich würde mir sber schon einen Anwalt nehmen!

Vielleicht findet der sogar eine Möglichkeit daß Deine Versicherung normal reguliert. Also ohne Regress.

Okay, werde darüber noch einmal nachdenken, danke.

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