Ein Irrer weniger?

Gerade wollte ich mails checken und finde die Meldung

http://web.de/.../...rie-schuessen-lkws-aufgeklaert-festnahme.html?...

Zwar spät, aber nun scheint der Irrsinn vorbei.

Beste Antwort im Thema

Ich frage mich gerade, ob dieser Thread Bestand hätte, wenn er von einem normalen User eröffnet worden wäre.

Sorry twindance, aber was soll so ein Thread hier? Es wird doch nichts passieren, als dass sich hier wunderbar im "hängt-ihn-höher" ergangen wird. Von daher ein klassisches Blog-Thema, oder? Ernsthaftes Diskussionspotential sehe ich jedenfalls nicht.

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Fakt ist, der Typ hat einen Vogel. Ich hoffe, dass ihn die volle Wucht der Strafjustiz trifft!! Glaube zwar an unsere Demokratie, bin mir aber nicht immer im klaren, ob die Richter und ich das selbe Rechtsverständnis haben.
Schade!!

LEjockel

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12



Zitat:

Original geschrieben von Juanemo


Ja, der Täter sollte genau die selben Qualen durchmachen müssen. Wieso auch nicht? Warum sollen wir für Mörder noch Geld zahlen und den Wegsperren? Weg damit, er fragte das Opfer vorher auch nicht, ob es noch etwas länger leben wollte. 🙄🙄
Weil uns sowas von Nordkorea unterscheidet. Es ist gut, dass die Justiz solche kranken Splatter- Szenen bei uns nicht veranstaltet, wie du dir sie zu wünschen scheinst.
(Nebenbei: es gab hier - wenn auch wohl nur mit Glück - keine Toten)

Da bin ich mit Brunolp mal einer Meinung (was nicht all zu oft vorkommt 😁 ).

Und so etwas wie "Opferschutz" oder "Täterschutz" gibt es nicht - das ist eine Erfindung geschäftstüchtiger "Opferanwälte", die hier eine künstliche Polarisierung als Geschäftsmodell erfunden haben ("In Deutschland geht Täterschutz vor Opferschutz - mit uns aber nicht, wir vertreten knallhart Ihre gerechten Opferinteressen!"😉. Das sind die eigentlich bösen Buben, denn die schlagen aus dem Leid der Opfer auch noch absolut schamlos Profit.

Nunja... wenn es bei min. 700 Schüssen zu keinem Todesfall kommt, dann hat das wenig mit Glück zu tun, sondern damit, dass beim Täter offenbar keine Tötungsabsicht vorhanden war und entsprechend nicht auf Menschen gezielt wurde...

Insofern glaube ich noch nicht, dass eine lebenslängliche Freiheitsstrafe in Frage kommen wird...

Sorry, aber da wurden auch Menschen schwer verletzt und hatten großes Glück, dass sie mit dem Leben davon gekommen sind.
Woher willst du wissen, dass hier keine Tötungsabsicht vorlag?
Wenn der Typ von Autobahnbrücken auf sich schnell bewegende Ziele schiesst und dabei keiner ums Leben kommt, liegt das vielleicht nur daran, dass er kein Scharfschütze sondern nur ein Irrer mit einem Gewehr ist.
😕 auf was er tatsächlich gezielt hat weiß wohl nur sein eigenes krankes Hirn.

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Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Nunja... wenn es bei min. 700 Schüssen zu keinem Todesfall kommt, dann hat das wenig mit Glück zu tun, sondern damit, dass beim Täter offenbar keine Tötungsabsicht vorhanden war und entsprechend nicht auf Menschen gezielt wurde...

Insofern glaube ich noch nicht, dass eine lebenslängliche Freiheitsstrafe in Frage kommen wird...

Ist nicht die rede von ,, versuchter Totschlag''? Das waere dann auch in ueber 600 Faellen die Anklage. Werden 600 versuche gleich wie einer gewertet? Ich denke bei der Anzahl wird wohl eher die Klappsmuehle in Frage kommen. Fuer mich ist wichtig das er aus dem Verkehr gezogen ist und auch bleibt. Das bzw die Oper sollen ihr Recht bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Nunja... wenn es bei min. 700 Schüssen zu keinem Todesfall kommt, dann hat das wenig mit Glück zu tun, sondern damit, dass beim Täter offenbar keine Tötungsabsicht vorhanden war und entsprechend nicht auf Menschen gezielt wurde...

Naja, es kann aber auch sein, daß der Kerl (zum Glück) nicht mit der Waffe umgehen konnte.

Das wird eine Anklage zur Großen Strafkammer beim Landgericht geben. Die dortigen Richter haben Erfahrung mit solchen Fällen, und vor allem damit, wie man feststellt, ob denn nun jemand mit Tötungsabsicht gehandelt hat (die ich hier übrigens auch nicht wirklich sehe). Und wenn Tötungsabsicht vorliegt, würde die Anklage sicherlich nicht auf versuchten Totschlag lauten, sondern aufgrund der Heimtücke (Mordmerkmal...) auf versuchten Mord.

Wer wissen will, wie es sich mit Tateinheit und Tatmehrheit verhält, und wie in solchen Fällen eine Gesamtstrafe aus den einzelnen Strafen gebildet wird, der kann ein bißchen im Strafgesetzbuch lesen (§§ 46, 52 - 55 StGB). Wie meinte einer unserer früheren Profs so schön? "Lektüre des Gesetzes fördert die Rechtskenntnis." Wie recht der doch hatte.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Nunja... wenn es bei min. 700 Schüssen zu keinem Todesfall kommt, dann hat das wenig mit Glück zu tun, sondern damit, dass beim Täter offenbar keine Tötungsabsicht vorhanden war und entsprechend nicht auf Menschen gezielt wurde...

Das hat eigentlich NUR mit Glück zu tun. Zwei Frauen wurden sehr schwer verletzt: eine kam in ihrem Auto von der Straße ab und prallte gegen die Mittelleitplanke, die andere wurde in ihrem Auto am Hals getroffen.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Das wird eine Anklage zur Großen Strafkammer beim Landgericht geben. Die dortigen Richter haben Erfahrung mit solchen Fällen...

Das wage ich zu bezweifeln. Wo sollen sie diese Erfahrung gesammelt haben? 😰

Wenn eine Tötungsabsicht vorgelegen hätte, wären nach Abgabe von 700 Schuss mindestens 5-6 Menschen tot... so schlecht kann kein Mensch der Welt schiessen, dass er nach über 700 Schuss (der wird sicherlich auch außerhalb der Autobahn auf Dinge geschossen haben, sei es nur auf Bierdosen) "nur" eine Verletzung über einen Querschläger verursacht hat...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Das wird eine Anklage zur Großen Strafkammer beim Landgericht geben. Die dortigen Richter haben Erfahrung mit solchen Fällen...
Das wage ich zu bezweifeln. Wo sollen sie diese Erfahrung gesammelt haben? 😰

Die Zweifel kommen daher, daß du "solche Fälle" viel zu eng als "Autobahnschüsse auf vorbeifahrende Lastwagen" interpretierst.

Im Strafrecht ist es immer so, daß man sich einem Täter, der einem bislang unbekannt ist, und seinen Taten während der Verhandlung* langsam annähern muß, um herauszufinden, was seine Gedanken und Motivlagen bei und vor Tatbegehung waren (denn diese bilden zsuammen den Begriff der strafrechtlichen "Schuld", und diese ist Strafzumessungskriterium (§ 46 StGB)).

Populistische Empörung ist in solchen Fällen immer absolut fehl am Platz. Nur wer kalt und nüchtern und ohne Pathos einen solchen Sachverhalt aufarbeitet (so ungewöhnlich und unglaublich er auch sein mag), nur der kann einigermaßen richtig urteilen.

Und damit haben die Richter solcher Kammern Erfahrung.

-----
* schon bei der Vernehmung des Täters zur Sache, wenn er sich denn aussagebereit zeigt, ansonsten jedenfalls in der Beweisaufnahme

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das wage ich zu bezweifeln. Wo sollen sie diese Erfahrung gesammelt haben? 😰
Die Zweifel kommen daher, daß du "solche Fälle" viel zu eng als "Autobahnschüsse auf vorbeifahrende Lastwagen" interpretierst.

Meine Zweifel nähren sich eher aus der Masse der Taten, die den Rahmen aller bisherigen Serientäter in Deutschland sprengt.

Was hat die Masse damit zu tun?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD



Die Zweifel kommen daher, daß du "solche Fälle" viel zu eng als "Autobahnschüsse auf vorbeifahrende Lastwagen" interpretierst.
Meine Zweifel nähren sich eher aus der Masse der Taten, die den Rahmen aller bisherigen Serientäter in Deutschland sprengt.

Die bloße Anzahl ändert nichts an den Taten und ihrer Behandlung / Ermittlung selbst, sie gibt aber Aufschluss über die Befindlichkeit des Täters und führt zu der Frage, ob bestimmte psychiatrische Maßnahmen angezeigt sein könnten.

Klasse, nun hat man den lange gesuchten Täter (hat inzwischen gestanden) und hier übertreffen sich alle in Spekulationen um den Tathergang, Schießkünste des Täters oder etwaige Absichten.🙄

Laut dem Kölner Stadt Anzeiger, will der Mann aus „Ärger und Frust im Straßenverkehr“ gehandelt haben.
http://www.ksta.de/.../...chuetze-hat-gestanden,15189504,23509282.html

Kommt mir seltsam bekannt vor, diese Problematik. Überall nur Raser und lästige Verkehrsteilnehmer, die einem das Leben gefährden wollen, gell?

Würde mich nicht wundern, wenn der Täter hier im Forum ein guter alter Bekannter sein sollte.

Ansonsten zum Strafmaß: Weder drakonische Strafen noch Milde kennzeichnen einen Rechtsstaat, sondern die konsequente Anwendung der Gesetze allen gegenüber.

PS
700 Schuß Munition, sollte man da nicht ein Gesetz ...
(Achtung Ironie)

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