Ein Garantiefall und wie man nach Ablauf der Garantie damit umgeht

Audi Q7 1 (4L)

Liebe Kollegen,

zunächst einmal würde der Fall rein sachlich gesehen in das Porsche-Forum gehören, da ich aber den Sachverstand der hier anwesenden Personen sehr schätze 🙂 möchte ich das Thema gerne hier diskutieren, da es an sich nicht markengebunden ist.

Aktuell habe ich folgendes Problem bei unserem 987 S, dessen Garantie gestern offiziell abgelaufen ist. Dass man uns hierrüber in keinsterweise informiert hat und angeboten hat, eine Garantieverlängerung abzuschliessen, wie das bei Audi üblich ist, vernachlässige ich hier mal.

Vor etwa einem halben Jahr habe ich einen Fehler im PCM (äquivalent zum MMI) reklamiert, nämlich den, dass das PCM sich ab und zu in regelmässig unregelmässigen Abständen komplett verabschiedet, 2-3 min nicht ansprechbar ist um dann von selber wieder hochzufahren. Die persönlichen Einstellungen sind dabei jedesmal verloren. Seiner Zeit wurde lt. Auskunft des Beraters nur ein Update aufgespielt.

Gestern am späten Nachmittag habe in dem Kollegen im Service dann erneut eine eMail geschieben (ohne in der Tat zu wissen, dass just an dem Tag die Garantie abläuft) dass genau das Problem nach wie vor ganz sporasich auftritt.

Nun meine Frage: Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass für einen Garantiefall der Termin zählt, an dem man den Fall das erste Mal gemeldet hat, wenn dieser nachweislich nicht behoben wurde. Der Kollege bei Porsche sieht dies anders: Er meint, wenn der Vorgang bei Ihm, mit der Garantieabrechnung an Porsche, abgeschlossen ist, zählt jede "neue" Meldung, auch wenn diese den gleichen Fehler betrifft, als neue Garantieanfrage.

Weiß jemand genau, wie das rechtlich ist?

Der Servicemitarbeiter stellt nun logischerwiese eine Kulanzanfrage, die vermutlich auch durch gehen müsste, insbesondere wenn man noch berücksichtigt, dass meine "Meldung" per eMail noch innerhalb der Garantiezeit erfolgt ist.

Aber abgesehen davon würde mich die Thematik grundsätzlich interessieren, da ich bisher immer davon ausgegangen war, dass der Termin relevant ist, an dem man den Fehler das erste Mal gemeldet hat, wenn dieser in der Zwischenzeit NICHT erfolgreich behoben wurde und GENAU der gleiche Fehler erneut auftritt.

Ich freue mich auf eure Meinungen hierzu.

Gruß,
Alex.

16 Antworten

Zitat:

@Psychomilhouse1981 schrieb am 29. März 2016 um 18:11:22 Uhr:


Moin,

Und warum bist du dann nicht schon früher zu Audi???? Jetzt da das Problem bereits seit mehr als 9 Monaten besteht wird Audi da wohl nichts auf Kulanz regeln. Immerhin bist du damit weitergefahren.

Aber Versuch macht Klug. Wir kennen deinen Audihändler nicht. Frag dochmal nach und berichte was die gesagt haben..

greetz

Ist mir damals ehrlichgesagt nicht so aufgefallen. Habe immer gedacht es sei normal, aber hat sich wohl verschlimmert.

Moin das ist Bitter aber man fährt ja auch nicht wegen allem zur Werkstatt. Ich wünsche dir nur gutes in diesem Problem

greetz

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