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Ein Garantiefall und wie man nach Ablauf der Garantie damit umgeht

Audi Q7 1 (4L)
Themenstarteram 25. Februar 2011 um 9:56

Liebe Kollegen,

zunächst einmal würde der Fall rein sachlich gesehen in das Porsche-Forum gehören, da ich aber den Sachverstand der hier anwesenden Personen sehr schätze :) möchte ich das Thema gerne hier diskutieren, da es an sich nicht markengebunden ist.

Aktuell habe ich folgendes Problem bei unserem 987 S, dessen Garantie gestern offiziell abgelaufen ist. Dass man uns hierrüber in keinsterweise informiert hat und angeboten hat, eine Garantieverlängerung abzuschliessen, wie das bei Audi üblich ist, vernachlässige ich hier mal.

Vor etwa einem halben Jahr habe ich einen Fehler im PCM (äquivalent zum MMI) reklamiert, nämlich den, dass das PCM sich ab und zu in regelmässig unregelmässigen Abständen komplett verabschiedet, 2-3 min nicht ansprechbar ist um dann von selber wieder hochzufahren. Die persönlichen Einstellungen sind dabei jedesmal verloren. Seiner Zeit wurde lt. Auskunft des Beraters nur ein Update aufgespielt.

Gestern am späten Nachmittag habe in dem Kollegen im Service dann erneut eine eMail geschieben (ohne in der Tat zu wissen, dass just an dem Tag die Garantie abläuft) dass genau das Problem nach wie vor ganz sporasich auftritt.

Nun meine Frage: Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass für einen Garantiefall der Termin zählt, an dem man den Fall das erste Mal gemeldet hat, wenn dieser nachweislich nicht behoben wurde. Der Kollege bei Porsche sieht dies anders: Er meint, wenn der Vorgang bei Ihm, mit der Garantieabrechnung an Porsche, abgeschlossen ist, zählt jede "neue" Meldung, auch wenn diese den gleichen Fehler betrifft, als neue Garantieanfrage.

Weiß jemand genau, wie das rechtlich ist?

Der Servicemitarbeiter stellt nun logischerwiese eine Kulanzanfrage, die vermutlich auch durch gehen müsste, insbesondere wenn man noch berücksichtigt, dass meine "Meldung" per eMail noch innerhalb der Garantiezeit erfolgt ist.

Aber abgesehen davon würde mich die Thematik grundsätzlich interessieren, da ich bisher immer davon ausgegangen war, dass der Termin relevant ist, an dem man den Fehler das erste Mal gemeldet hat, wenn dieser in der Zwischenzeit NICHT erfolgreich behoben wurde und GENAU der gleiche Fehler erneut auftritt.

Ich freue mich auf eure Meinungen hierzu.

Gruß,

Alex.

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16 Antworten

Es ist der Zeitpunkt relevant an dem der Händler das erste Mal über die Problematik in Kenntnis gesetzt wurde. Da ja noch ein Rep. Versuch dazukommt, nach deiner Aussage, ist dies ausserdem als zusammenhängender Prozess zu sehen. Wär ja noch schöner. Du sagtst deinem Händler einen Tag vor Garantieablauf, dass irtgendwas nicht stimmt, bekommst aber erst einen Termin in einer Woche. Und dann sagt er dir, dass die Garantie nicht mehr greift. Ist wohl nicht im Sinne des Erfinders.

am 25. Februar 2011 um 10:13

Na, das ist ja ein freundlicher :) ...

Ohne viele Worte zu machen: maßgeblich ist der Zeitpunkt der Mängelanzeige.

 

so long

Ich sehe das gleich wie Deejay und die Vorredner und meine, sowas auch in einem realen Fall gelesen zu haben (finde gerade die Quelle nicht): ein Fall gilt als Garantiefall, wenn er innerhalb der vereinbarten Garantiezeit gemeldet wird und bleibt derselbe Garantiefall solange, bis die Defekte tatsächlich behoben wurden.

Schließe mich den Vorrednern an.

Es ist ja nicht Dein Problem dass der Händler den Fehler nicht wärend der Garantie gebacken bekommen hat...

Wäre dies anders, wäre es ein Freifahrtsschein für jeden Händler, der vertröstet Dich einfach und macht nur nen larifari Versuch das Problem zu fixen, so dass Du es dann nach der Garantie selbst zahlen darfst...

Ne Ne Ne... der darf sich da schön mal darum kümmern und das beheben!

am 25. Februar 2011 um 12:48

...nicht müsste, dürfte oder sollte so sein - IST SO!!!

Der Anspruch auf Garantie/Gewährleistung hängt nicht vom Termin sondern von Deiner Meldung ab. Es genügt die rechtzeitige Kenntnisnahme seitens des Garantiegebers bzw. des Händlers/Unternehmens.

Kenntnisnahme heißt aber auch das man sich die "Meldung" schriftlich bestätigen lassen sollte wenn es so kurz vor knapp ist.... andernfalls steht Aussage gegen Aussage (Bsp. Händler wird am letzten Tag der Garantie informiert und weiß 3 Tage später nix mehr davon). Bei Porsche, Audi und Co. wird dies aber wohl kaum passieren..... wohl eher beim Hinterhof-Händler :-)

Bei Deiner Konstellation musst Du Dir aber keine Gedanken machen, denn es ist ein nachweislicher Folgefehler bzw. nicht vollständig behobener Fehler der während der Garantiezeit bearbeitet wurde. Dies solltest Du bei Verneinung der Kulanz durch Belege bestätigen können (Auftragsannahme-Bestätigung o.ä.) Ganz klar muss man aber sagen das dies kein typischer Kulanz-Fall ist.

Mach Dir keine Gedanken... Du siehst das ganze richtig!

Zitat:

Original geschrieben von Deejay70

 

Aktuell habe ich folgendes Problem bei unserem 987 S, dessen Garantie gestern offiziell abgelaufen ist. Dass man uns hierrüber in keinsterweise informiert hat und angeboten hat, eine Garantieverlängerung abzuschliessen, wie das bei Audi üblich ist, vernachlässige ich hier mal.

Gruß,

Alex.

Ähem, offensichtlich scheint Audi die "Verkaufstaktik" von Verlängerungsgarantien nur für Modelle der Audi AG zu gelten...nicht aber für Modelle, die offiziell über die Quattro-GmbH vertrieben werden.

Für meinen RS6 wurde mir nämlich nach Ablauf dere Garantie kein Verlängereungsangebot gemacht. Auf meine Nachfrage beim :) meinte dieser, dass die günstigste Variante rd. 1500€ kostet...ich hab's gelassen, da der RS6 sehr zuverlässig ist (und die Kohle lieber in die Vmax-Aufhebung gesteckt:cool::D).

Ansonsten bin ich der gleichen Meinung wie bei den Vorpostern...es gilt der Zeitpunkt der Mängelanzeige; d. h. wenn schriftlich der Mangel in der Werkstatt angezeigt wurde (Reperaturauftrag).

Da eine Garantie ja im Grund nix anderes als eine Versicherung ist, wird wie bei Versicherungen üblich gehandelt. Wenn ein Schadensfall in den Versicherungszeitraum fällt, wird dieser gem. den Versicherungsbestimmungen reguliert.

Themenstarteram 25. Februar 2011 um 13:54

Zitat:

Original geschrieben von knolfi

Für meinen RS6 wurde mir nämlich nach Ablauf dere Garantie kein Verlängereungsangebot gemacht.

Das Angebot muss, zumindest bei Audi, auch vor Ablauf kommen, danach gibt's keinen Anspruch mehr seitens Audi auf die "Original" Anschlussgarantie...

Zitat:

Das Angebot muss, zumindest bei Audi, auch vor Ablauf kommen, danach gibt's keinen Anspruch mehr seitens Audi auf die "Original" Anschlussgarantie...

Und genau dies ist eben nicht erfolgt....und Fett schreiben macht Spass:D

Themenstarteram 25. Februar 2011 um 13:59

Zitat:

Original geschrieben von knolfi

Zitat:

Das Angebot muss, zumindest bei Audi, auch vor Ablauf kommen, danach gibt's keinen Anspruch mehr seitens Audi auf die "Original" Anschlussgarantie...

Und genau dies ist eben nicht erfolgt....und Fett schreiben macht Spass:D

Gell?

Zitat:

Original geschrieben von knolfi

Zitat:

Original geschrieben von Deejay70

 

Aktuell habe ich folgendes Problem bei unserem 987 S, dessen Garantie gestern offiziell abgelaufen ist. Dass man uns hierrüber in keinsterweise informiert hat und angeboten hat, eine Garantieverlängerung abzuschliessen, wie das bei Audi üblich ist, vernachlässige ich hier mal.

 

Gruß,

Alex.

Ähem, offensichtlich scheint Audi die "Verkaufstaktik" von Verlängerungsgarantien nur für Modelle der Audi AG zu gelten...nicht aber für Modelle, die offiziell über die Quattro-GmbH vertrieben werden.

 

Für meinen RS6 wurde mir nämlich nach Ablauf dere Garantie kein Verlängereungsangebot gemacht. Auf meine Nachfrage beim :) meinte dieser, dass die günstigste Variante rd. 1500€ kostet...ich hab's gelassen, da der RS6 sehr zuverlässig ist (und die Kohle lieber in die Vmax-Aufhebung gesteckt:cool::D).

 

Ansonsten bin ich der gleichen Meinung wie bei den Vorpostern...es gilt der Zeitpunkt der Mängelanzeige; d. h. wenn schriftlich der Mangel in der Werkstatt angezeigt wurde (Reperaturauftrag).

 

Da eine Garantie ja im Grund nix anderes als eine Versicherung ist, wird wie bei Versicherungen üblich gehandelt. Wenn ein Schadensfall in den Versicherungszeitraum fällt, wird dieser gem. den Versicherungsbestimmungen reguliert.

Genau das Gleiche hat mir ein Freund erzählt. Es gibt keine Anschlussgarantien mehr für den RS6. Er hatte jedes Jahr eine neue abgeschlossen, dieses Jahr war aber nicht mehr möglich. Ich war ganz erstaunt, da ich bis jetzt immer egal für welchen Wagen eine bekommen habe. Habe grade noch die Garantien für die Q und den A5 verlängert.

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5

...Er hatte jedes Jahr eine neue abgeschlossen, dieses Jahr war aber nicht mehr möglich. Ich war ganz erstaunt, da ich bis jetzt immer egal für welchen Wagen eine bekommen habe.

Wie oft kann man denn die Garantie verlängern? Dachte, die Audi-Regelung sei: 2 Jahre Gewährleistung + maximal 3 Jahre Anschlussgarantie??

Zitat:

Original geschrieben von nix4free

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5

...Er hatte jedes Jahr eine neue abgeschlossen, dieses Jahr war aber nicht mehr möglich. Ich war ganz erstaunt, da ich bis jetzt immer egal für welchen Wagen eine bekommen habe.

Wie oft kann man denn die Garantie verlängern? Dachte, die Audi-Regelung sei: 2 Jahre Gewährleistung + maximal 3 Jahre Anschlussgarantie??

Unsere Autos hatten zum Bestellzeitpunkt noch nicht die jetzt erhältliche Option Garantieverlängerung. Ich schliesse noch nach den "Alt"-Konditionen Car-Life ab. Möglich bis 120k und 7 Jahre.

am 29. März 2016 um 14:35

Ich schubse den Threat mal wieder hoch.

06/15 lief meine Werksgarantie von Audi ab. Mein Turbolader hat eigentlich schon immer etwas gerasselt aber mittlerweile ist dies doch ziemlich penetrant hörbar.

Aus der Garantie bin ich natürlich draußen, ich habe allerdings ein Video damals gemacht (nicht speziell wegen dem Turborassel) und da hört man das Problem ziemlich gut. Meint ihr damit hat man vlt. eine Chance auf Kulanz? Da das Problem schon in der Garantie bestand und auch aufgenommen wurde?

am 29. März 2016 um 16:11

Moin,

Und warum bist du dann nicht schon früher zu Audi???? Jetzt da das Problem bereits seit mehr als 9 Monaten besteht wird Audi da wohl nichts auf Kulanz regeln. Immerhin bist du damit weitergefahren.

Aber Versuch macht Klug. Wir kennen deinen Audihändler nicht. Frag dochmal nach und berichte was die gesagt haben..

 

greetz

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