Ich bin vor dem 01.04.1965 und mir wurde der Führerschein eingezogen: was darf ich noch fahren?
Hallo Community
ich habe versucht, durch eigene Recherchen diese Frage zu beantworten,
bin mir aber sehr unsicher mit der rechtliche Auslegung
Mir wurde der Führerschein eingezogen und bin vor dem 01.04.1965 geboren -
was darf ich noch fahren?
So bin ich auch auf die Fahrerlaubnis Verordnung gestossen
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html
Ausgenommen sind z.B. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und
Elektrokleinstfahrzeuge nach § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/__1.html
Als "alter Knacker" habe ich ehrlich gesagt Probleme damit, das rechtlich einzuordnen
Welche "Kraftfahrzeuge" also darf ich problemlos und rechtssicher noch führen?
Danke für jede Antwort
14 Antworten
Ich meine alles was mit Versicherungskennzeichen führerscheinfrei zu fahren ist.
Also Mofa/Mofaroller 25km/h auf jeden Fall.
Warum fragst du das nicht bei deiner Führerscheinstelle.
Ob das was mit dem Geburtsdatum was zu tun hat? 😕
Ob das mit dem Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis zu tun hat? 😕
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 13. Sept. 2024 um 15:45:52 Uhr:
Ob das was mit dem Geburtsdatum was zu tun hat?
Interessante Frage.
Mein Onkel ist um 10 Jahre älter als ihn und er hat sein Führerschein noch und es ist bis über 2030 gültig.
Hier im Forum gibt's auch Leute, die viel, viel älter sind und noch ihre Führerscheine haben....
Wie... eingezogen?... Da ist jemand zu dir nach Hause gekommen und hat gesagt: "Gib mir den Führerschein, du bist zu alt und darfst jetzt nicht mehr fahren." Der Grund dafür kann ja wohl nicht das Alter sein, oder? Oder wie ist das abgelaufen?
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§ 76 Übergangsrecht
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html
Absatz 3
...gilt nicht für Führer der in § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 1b
bezeichneten Fahrzeuge, die vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr
vollendet haben
Ist doch wurscht, weshalb der FS eingezogen wurde. Der TE will wissen, ob und wenn ja, welche Fahrzeuge er trotzdem noch fahren darf.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 13. September 2024 um 16:05:02 Uhr:
Ist doch wurscht, weshalb der FS eingezogen wurde. Der TE will wissen, ob und wenn ja, welche Fahrzeuge er trotzdem noch fahren darf.
Ah, verstehe und ja, egal warum. Ich hatte mich vom Beitrag von @Magnon_ verwirren lassen. 😉
Er will also weiterhin für ihn führerscheinfreie Fahrzeuge bewegen und nun wissen, welche das sind.
@Twinni Ich habe meinen FS weit vor dem 01.04.1984 gemacht. Damals durfte man noch Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Km/h fahren, wenn 15 Jahre alt war.
Ob ich so ein Teil dann heute nach Einzug des FS trotzdem fahren dürfte weiß ich nicht, da man ja mittlerweile für fast alles einen FS braucht.
Deshalb würde ich die Führerscheinstelle fragen, was hier Sache ist, bevor ich mich als Laie durch irgendwelche Gesetze kämpfe und hinterher genauso schlau bin wie vorher.
Edith: der Post auf welchen sich meine Antwort bezieht wurde während des Schreibens derselben editiert.
Es ist sehr wohl entscheidend, wie das zuging mit dem "Führerschein einziehen".
Denn wenn es z.B. eine Gerichtsverhandlung gab, kann der Richter entschieden haben, daß nicht nur die Fahrerlaubnis weg ist, sondern daß dem Angeklagten das Fahren JEGLICHER Kraftfahrzeuge untersagt ist, auch nicht-fahrerlaubnispflichtige.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 13. September 2024 um 15:45:52 Uhr:
Ob das was mit dem Geburtsdatum was zu tun hat?
Ja, hat es. Der TE benötigt aufgrund seines Alters keine Mofa-Prüfbescheinigung. Daher darf er alles fahren, wofür man entweder gar keine Genehmigung braucht (E-Roller, Segway, Pedelec usw.) oder wofür man bei späterem Geburtstag eben eine Mofa-Prüfbescheinigung bräuchte (Mofa, Leichtmofa, bei entspr. Behinderung einen Krankenfahrstuhl usw.)
Im Prinzip darf er alles aus https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html fahren, sowie alles aus https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/__1.html
Es kommt jetzt etwas darauf an, um was für einen Vorgang es beim TE konkret geht.
Ich vermute einfach mal ins Blaue hinein: Ihm ist die Fahrerlaubnis entzogen worden. (und deswegen musste er den Führerschein abgeben).
In dem Fall darf er, wenn keine weiteren Verbote ausgesprochen wurden, weiterhin alle fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge fahren. Eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht er dabei aufgrund seines Geburtsdatums nicht.
Konkret handelt es sich dabei um
- Elektrokleinstfahrzeuge
- Mofas (einspurige, einsitzige Kleinkrafträder bis 25 km/h bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit)
- andere Kleinkrafträder (auch dreirädrig) bis 25 km/h bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit
- motorisierte Krankfenfahrstühle (da gibt es komplizierte Übergangsbestimmungen...)
- diverse Zug- und Arbeitsmaschinen bis maximal 6 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Achtung:
Wenn meine Vermutung oben falsch ist und es sich um ein Fahrverbot handelt, dann wird üblicherweise für die Dauer des Fahrverbots das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge untersagt, dann gelten also die o.g. Ausnahmen nicht!
Zitat:
@hk_do schrieb am 13. September 2024 um 16:32:33 Uhr:
Mofas (einspurige, einsitzige Kleinkrafträder bis 25 km/h bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit)
Ich glaube, das Merkmal "einsitzig" wurde schon 2010 gestrichen.
Fahrerlaubnis erworben womöglich am 01.04.1983
Tom
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