Darf ein verunfallter PKW weiter im Straßenverkehr fahren?
Hallo, ich habe mal eine Frage:
in meiner Nachbarschaft fährt ein ca. 20 Jahre alter Golf, der vor kurzem in einen Unfall (vorne) verwickelt war. Der Golf hat Tüv bis März 2025. Die Scheinwerfer funktionieren, sind nicht beschädigt, das Motorhaubenschloß verriegelt sicher die Motorhaube, aber die Motorhaube ist stark verbeult, steht auch an einer Seite stark über die Karosserie, in der Mitte der Motorhaube vorne ist die Motorhaube ebenfalls stark beschädigt. Auch das Kennzeichen ist krumm und schief, aber noch lesbar.
Darf dieses Fahrzeug in diesem Zustand noch bis zum nächsten TÜV Termin weiter im Straßenverkehr teilnehmen?
Danke für Eure Antworten
41 Antworten
Ich vermute das man so weiter fahren kann. Es kann jedoch passieren das ein Polizei Beamter dir eine Mängelkarte ausstellt
Ich würde auch sagen nein, auch wenn die Motorhauben Verriegelung gut funktioniert. Was passiert wenn das Auto auf der AB mit Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist? Mir ist damals auf der mittleren Fahrbahn die Motorhaube hoch gegangen und hat die WSS zerstört plus habe nicht mehr nach vorne sehen können. Zum Glück schon auf einer Geraden und nähe der Ausfahrt und wir waren nicht schnell. Sowas vergisst man nie wieder.
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Das kann nicht wirklich irgendjemand mit JA beantworten. Es gibt scharfe Kanten sowie Löcher und Spalten, in denen sich Körperteile verfangen können!
Hoffentlich liegt da kein Nachbar am Fenster auf der Lauer zwecks Meldung ... Wer solche Nachbarschaft hat, der braucht keine Feinde.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 28. Mai 2024 um 09:05:04 Uhr:
Das kann nicht wirklich irgendjemand mit JA beantworten. Es gibt scharfe Kanten sowie Löcher und Spalten, in denen sich Körperteile verfangen können!
Genau, die Verletzungsgefahr für Fußgänger ist erhöht. Der Grill und die Spalten an den Seiten der Haube müssten geschlossen werden.
Richtige Probleme gäbe es für den Halter aber wohl nur, wenn etwas passiert. Bei einer Kontrolle könnte der Halter mit einer Mängelkarte davonkommen.
Wenn’s das eigene Fahrzeug ist, zeitnah um Reparatur kümmern, denn das was kein TÜV bekommen würde, darf so natürlich nicht im Straßenverkehr fahren.
Wenn’s das Fahrzeug vom Nachbarn ist …
Ich würde mich um meine eigenen Angelegenheiten kümmern!😎
Eindeutig nein, da scharfkantig
Aber warum nicht mit Hammer und Rohrzange provisorisch biegen?
Danach sehe ich keine Probleme mehr, fehlenden Grill billig aus Internet
hatte auch mal einen ähnlich beschädigten Wagen mit FrontBums 😁 billig mit 20 Monaten Rest HU für 300 EURO geschossen.. für Großstadtmolch als Pendlerwagen zum Job optimal ....
Aber, da muss man Kantholz, Hammer, Spanngurte, Sprühdose😁 ansetzen und das alles wieder halbwegs in Form bringen, Scheinwerfereinstellung muss natürlich auch stimmen ... Wenn man keinen Wert auf Optik legt, bekommt das das billigst gefixt ...
So wie auf dem Fotos geht es aber nicht ... da stehen Kanten der Motorhaube wie Spaltmesser herraus....
Also ja, wenn der Zustand sich nicht ändert, sprich der Halter denkt jetzt er kann mit einer geschärften Waffe weiter rumdödeln und ist sich zu fein, da mal eine Stunde in dengeln zu investieren ... Mach eine Meldung ans OA .. es könnte euer(e) Kind oder Omi sein, die beim Aufprall mehr als nötig verletzt wird😰.. ist für mich eine Form der Zivilcourage und hat rein nichts mit anscxxx zu tun...
Die Dellen werden niemanden stören, was aber definitiv stört ist die hochstehende Motorhaube. Dort sind scharfe Kanten die Verletzungen verursachen können.
Ich sehe da nichts, was scharfkantig wäre, aber jeder soll seine Meinung haben dürfen. Am Ende wird eh nichts gemacht, bis das Ordnungsamt informiert wird.
Also mit diesem verbogenen Nummernschild darf er auf keinen Fall im öffentlichen Verkehrsraum herumfahren.
Wo kommen wir denn dahin.