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Eigentor mit Dashcam

Themenstarteram 27. Dezember 2019 um 6:48

Dashcams sind ja ganz gut und schön. Nur ich frage mich in letzter Zeit öfter ob man sich mit so einem Teil nicht auch ein Eigentor schießen kann wenn es zu einem Unfall / Verkehrsverstoss kommt den man selbst verschuldet.

Beste Antwort im Thema

Es gab hier in der Nähe letztes Jahr mal einen interessanten Fall. Da ist so ein Möchtegern-Rennfahrer am Sudelfeld, ich glaube bei erlaubten 60 mit 163 gelasert und dann gleich aufgehalten worden. Der war wohl mit einem geliehenen M3 unterwegs und hatte eine Dashcam im Auto um allen möglichen Leuten zu zeigen, was er für ein toller Hecht ist. Die Polizei war auch ziemlich beeindruckt und hat die Dashcam dann auch gleich einbehalten. Der hat sich also ein echtes Eigentor damit geschossen.

Das Beste war aber dann, dass sie den D..... ein paar Wochen später, auf der selben Strecke, wieder bei einer ähnlich hohen Überschreitung erwischt haben. Ich werte das als Beweis, dass man per Gesetz die Motorleistung auf maximal das Doppelte des IQ begrenzen sollte. In diesem Fall wäre bei dem Typen wohl bei 40PS Schluss gewesen :D

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am 27. Dezember 2019 um 9:58

Mir ist es bis heute unverständlich wieso eine Dashcam nicht als Beweismittel zugelassen ist. Was ist der Grund? Nachträgliche Manipulation des Bildmaterials?

Zitat:

@Schwindel schrieb am 27. Dez. 2019 um 10:58:11 Uhr:

Was ist der Grund?

Da sie zugelassen sind, gibt es logischerweise keinen Grund.

am 27. Dezember 2019 um 10:05

Ach jetzt doch? Seit wann denn?

Die waren nie verboten, sondern wurden nur falsch verwendet.

Zitat:

@Schwindel schrieb am 27. Dezember 2019 um 10:58:11 Uhr:

Mir ist es bis heute unverständlich wieso eine Dashcam nicht als Beweismittel zugelassen ist. Was ist der Grund? Nachträgliche Manipulation des Bildmaterials?

"nicht zugelassen" ist so formalistisch falsch. Da bist du nicht auf dem neuesten Stand.

M. W. darf die Polizei die Aufzeichnungen einer Dashcam zur Beweissicherung an sich nehmen, ebenso wie die Aufzeichnungen eines Navigationsgerätes.

 

Persönlich finde ich sowas gut, besser jedenfalls, als wenn Unschuldige auf ihrem fremdverschuldeten Schaden sitzen bleiben, weil hinterher gelogen wird, dass sich die Balken biegen. Man könnte es aber auch noch besser machen... ;)

am 27. Dezember 2019 um 11:44

Zitat:

@audijazzer schrieb am 27. Dezember 2019 um 11:27:44 Uhr:

Zitat:

@Schwindel schrieb am 27. Dezember 2019 um 10:58:11 Uhr:

Mir ist es bis heute unverständlich wieso eine Dashcam nicht als Beweismittel zugelassen ist. Was ist der Grund? Nachträgliche Manipulation des Bildmaterials?

"nicht zugelassen" ist so formalistisch falsch. Da bist du nicht auf dem neuesten Stand.

Sondern?

Der Richter entscheidet ob er die Aufnahmen als Beweis zulässt oder nicht.

 

Die Polizei darf sich solche Aufnahmen ansehen

Zitat:

@BK30nP schrieb am 27. Dezember 2019 um 08:54:05 Uhr:

Außer man nimmt die sd karte raus und sagt diese war nicht drinnen

Das werden wohl viele machen. Wer belastet sich schon selbst... Außer es hat so geknallt, dass der fahrer nicht mehr bei Bewustsein ist.

Was mich aber viel mehr interessiert ist, ob die Polizei an die Dashcam darf, wenn der Fahrer bei etwas erwischt wurde.

Ich GLAUBE schon als beweissicherung

Aber ob das verwertbar ist kommt dann auf den Richter an

Es gab hier in der Nähe letztes Jahr mal einen interessanten Fall. Da ist so ein Möchtegern-Rennfahrer am Sudelfeld, ich glaube bei erlaubten 60 mit 163 gelasert und dann gleich aufgehalten worden. Der war wohl mit einem geliehenen M3 unterwegs und hatte eine Dashcam im Auto um allen möglichen Leuten zu zeigen, was er für ein toller Hecht ist. Die Polizei war auch ziemlich beeindruckt und hat die Dashcam dann auch gleich einbehalten. Der hat sich also ein echtes Eigentor damit geschossen.

Das Beste war aber dann, dass sie den D..... ein paar Wochen später, auf der selben Strecke, wieder bei einer ähnlich hohen Überschreitung erwischt haben. Ich werte das als Beweis, dass man per Gesetz die Motorleistung auf maximal das Doppelte des IQ begrenzen sollte. In diesem Fall wäre bei dem Typen wohl bei 40PS Schluss gewesen :D

am 27. Dezember 2019 um 16:41

Das sind dann aber voll ausgebildete D.... :rolleyes: Ich denke den meisten gehts um bei einem evtl Unfall sein Recht zu bekommen.

Zitat:

@twindance schrieb am 27. Dezember 2019 um 10:28:16 Uhr:

Die Polizei ist berechtigt, derartige Aufnahmen zu verwerten und dazu die Aufnahmegeräte einzuziehen.

 

https://www.steinbock-partner.de/verkehrsunfall/dashcam/

https://www.jumpradio.de/thema/dashcams-was-jetzt-wichtig-ist-100.html

Und auch hier wird es wohl ne Einzelfallentscheidung werden.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 27. Dezember 2019 um 17:51:36 Uhr:

Zitat:

@twindance schrieb am 27. Dezember 2019 um 10:28:16 Uhr:

Die Polizei ist berechtigt, derartige Aufnahmen zu verwerten und dazu die Aufnahmegeräte einzuziehen.

 

https://www.steinbock-partner.de/verkehrsunfall/dashcam/

https://www.jumpradio.de/thema/dashcams-was-jetzt-wichtig-ist-100.html

Und auch hier wird es wohl ne Einzelfallentscheidung werden.

Die Sicherstellung der Cam ist IMMER möglich. Die Einzelfallentscheidung wird lediglich in einem Gerichtsverfahren der Richter treffen, ob die Aufzeichnung als Beweis zugelassen wird. Außerhalb eines Gerichtsverfahrens kann die Polizei durchaus die Aufzeichnungen auch für eine Ahndung heranziehen.

Selbst das NAVI kann zum Eigentor werden - kann man in vielen Krimis sehen, sowie das Handy, die Bankkarten und, und....die Blitzer;) ...oder auch der Partner???

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