eigener Gutachter bei Vollkasko Bezahlung?

Hatte heute einen Unfall mit reinen Blechschaden, mit Sicherheit mehrere K€. Die Schuldfrage muss noch diskutiert werden und ist hier nicht das Thema. Schaden ist bei der gegnerischen und meiner Versicherung gemeldet.
Nun möchte ich zeitnah einen Gutachter für den Schaden beauftragen, bevor die Schuldfrage von den Versicherungen geklärt ist.
Sollte ich keine Schuld bekommen zahlt ja die gegnerische Haftpflicht den Gutachter. Sollte ich eine Teilschuld oder mehr bekommen, werde ich über die Vollkasko abrechnen.

Den Gutachter bekomme ich doch eigentlich immer bezahlt?

49 Antworten

Genau das wurde mir schon 2x per gegnerische Haftpflicht geregelt, aber dies soll hier nicht Gegenstand sein.

"Ausparken" , da sollte man auch schreiben wo und wie - und mit dem schon stehen, ist das auch so eine Sache.
Z.B. fliessender Verkehr oder Parkplatz?
Die Gutachterfrage ist doch so gar nicht abschliessend zu beantworten.
lch habe auch nicht verstanden, wie es bei 50/50 ist?
Strukturiert geht das hier gerade nicht zu.

Strukturiert wäre es Rechtsberatung, und die ist nicht gewünscht (=nicht zulässig).

Wenn das beim Ausparken jetzt zum dritten Mal passiert, wäre es vielleicht angebracht, mal über sein Fahrverhalten nachzudenken.

War eigentlich klar, daß hier so eine Aufforderung kommt. Die letzten 2x hat jedesmal ein Gutachten ergeben, dass ich komplett unschuldig war.

Meine Frage ist beantwortet und ich bitte einen Mod hier erstmal zu zumachen...

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Wozu dann die Frage?

Selbst wenn ich juristisch betrachtet am Unfall unschuldig wäre, hätte ich trotzdem das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben. Hier z.B. ausparken und dann stehen zu bleiben. Der Auffahrende z.B. könnte davon ausgegangen sein, dass du zum Weiterfahren ausparkst und zu spät bemerkt, dass du stehen bleibst.

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Moorteufelchen Moderator

Wie schnell kommt man in Versicherungskreisen in den Verdacht, ein sog. "Autobumser" zu sein, wenn man innerhalb kurzer Zeit 3 ähnliche Unfälle hat und bei den bisher abgewickelten 2 Unfällen jeweils als "Sieger" rausgeht?

Zumal die mehrere Jahre auseinander liegen...

@Moorteufelchen
Ich hatte eine konkrete Frage zu Gutacherkostenübernahme gestellt. Diese wurde beantwortet.
Danach unterstellt man mir ich sollte doch mein Fahrverhalten ändern....sorry da schwingt bei mir unterschwellig schon eine Menge beleidigendes mit.
Ich bin hier jetzt erstmal raus...
Wenn sich meine Nerven - auch unfallbedingt- beruhigt haben, werde ich ev. noch ein Feedback geben.

Zitat:

@Homie777 schrieb am 13. Mai 2024 um 21:00:14 Uhr:


..... werde ich ev. noch ein Feedback geben.

Unter anderem ein Grund hier offen zu lassen 😁
Es wäre schön einen Abschlussbericht von dir zu bekommen.

Gruß Moorteufelchen

Habe nur die erste Seite gelsen, also hoffentlich nicht doppelt beantwortet jetzt:
Wer beauftragt, der zahlt! Vorschuss in den Fall - weil später Rückerstattung durch eine Versicherung.
Vertragspartner für den Gutachter ist aber der Auftraggeber (= der Geschädigte).

Bei Abgabe des Autos in einer Vertragswerkstatt zahlt man keinen Vorschuss.

Gefragt waren die GUTACHTER-Kosten bei Beauftragung. KFZ-Schadengutachter ist nicht die Werkstatt, die Kostenvoranschlag macht.

Nochmal: jemand anderes beschädigt mein Auto. Schuldfrage eindeutig. Ich gebe es bei der Vertragswerkstatt ab, unterschreibe für Rechtsanwalt, Gutachter, Reparatur, Leihwagen und lasse es reparieren. Ich zahle nichts, weder Vorschuß noch Gutachter noch sonstwas.
So ist es zumindest bei der hiesigen BMW-Niederlassung.

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