eigener Gutachter bei Vollkasko Bezahlung?
Hatte heute einen Unfall mit reinen Blechschaden, mit Sicherheit mehrere K€. Die Schuldfrage muss noch diskutiert werden und ist hier nicht das Thema. Schaden ist bei der gegnerischen und meiner Versicherung gemeldet.
Nun möchte ich zeitnah einen Gutachter für den Schaden beauftragen, bevor die Schuldfrage von den Versicherungen geklärt ist.
Sollte ich keine Schuld bekommen zahlt ja die gegnerische Haftpflicht den Gutachter. Sollte ich eine Teilschuld oder mehr bekommen, werde ich über die Vollkasko abrechnen.
Den Gutachter bekomme ich doch eigentlich immer bezahlt?
49 Antworten
Wenn du sinnvolle Antworten bekommen möchtest, müsstest du schon den Unfallhergang schildern.
Es geht mir nicht um die Klärung der Schuldfrage.
Ich möchte einen eigenen Gutachter zu meinem Fahrzeugschaden beauftragen und gehe davon aus, daß entweder die gegnerische Haftpflicht oder meine Vollkasko diesen übernimmt.
Deshalb fragte ich nach dem Unfallhergang. Davon hängt es ab.
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Verstehe ich nicht, wenn mir die Schuld zugesprochen wird, rechne ich meinen Schaden über Vollkasko ab.
Den Gutachter zum Unfallhergamg meine ich nicht
Schon klar, dass es dir um den Sachschaden an deinem Auto geht. Ob die Kasko den übernehmen muss, das hängt vom Einzelfall ab und da spielen u.a. Haftungsquoten eine Rolle. Aber wenn du dazu nichts preisgeben möchtest, dann ist das auch o.k.. Dann gibts halt keine sinnvolle Antwort.
Wenn du über deine Kaskoversicherung abrechnen musst, stellt bzw. beauftragt deine Versicherung einen Gutachter. Wenn du bei einem Kaskoschaden selber einen Gutachter beauftragst, zahlst du die Kosten dafür auch selber.
Da bei deinem Unfall die Haftungsfrage wohl noch ungeklärt ist, würde ich den Schaden durch einen Gutachter deiner Versicherung bewerten lassen, dann fallen für dich keine Gutachterkosten an. Wenn es dir wichtig ist, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, bleibt halt das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Ich weiß nicht, warum @berlin-paul es mit der Antwort so spannend macht.
Fakt ist, und das will der TE vermutlich wissen: bei einem Kaskoschaden ist die Versicherung Herr des Verfahrens und kann Gutachter selbst stellen und ggf die Reparatur steuern, z.b. Partnerwerkstatt.
Der TE hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den eigenen Gutachter.
Interessant wäre, warum der TE es so eilig hat?
Zitat:
@nogel schrieb am 12. Mai 2024 um 09:00:12 Uhr:
Ich weiß nicht, warum @berlin-paul es mit der Antwort so spannend macht.Fakt ist, und das will der TE vermutlich wissen: bei einem Kaskoschaden ist die Versicherung Herr des Verfahrens und kann Gutachter selbst stellen und ggf die Reparatur steuern, z.b. Partnerwerkstatt.
Der TE hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den eigenen Gutachter.
Interessant wäre, warum der TE es so eilig hat?
sagt dir das Thema Quotenvorrecht etwas?
Die Frage von Paul hat mit spannend hier nichts zu tun. Sie ist absolut gerechtferigt.
Im Quotenvorecht ist nämlich auch die eventuelle Übernahme des Sachverständigenhonorar geregelt
Natürlich sagt mir das was. Aber so wie der TE die Sache schildert, rechnet er ja sehr wohl mit einer eigenen Schuld.
Und ich bezweifle, daß @berlin-paul die Schuldfrage "aus der Ferne" klären kann.
Und deshalb ist doch zunächst von der Beauftragung eines eigenen Gutachters abzuraten, da er auf dessen Kosten womöglich sitzen bleibt.
Das scheint dem TE nicht klar gewesen zu sein, denn er fragte ja sogar:
Zitat:
Habe ich nicht auch bei Kaskoschaden das Recht auf einen eigenen Gutachter?
selbstverständlich hat er auch das Recht auf einen eigenen Gutachter.
Das ist im Kern die -richtige- Antwort auf die Frage.
Nur mal so zur Klarstellung.
Berlin Paul, kann als Verkehrsrechtsanwalt sicher eine erste Einschätzung geben, wenn er den Sachverhalt geschildert bekommt.
Somit kann er dann auch eine Empfehlung abgeben, das ist sicher legitim und auch angemesen hier.
Im Kaskofall (bei 100% Haftung durch den TE) zahlt der TE den eigenen Gutachter aber selber. Das sollte durchaus erwähnt werden, denn das war der Kern der Frage.