eigener Gutachter bei Vollkasko Bezahlung?

Hatte heute einen Unfall mit reinen Blechschaden, mit Sicherheit mehrere K€. Die Schuldfrage muss noch diskutiert werden und ist hier nicht das Thema. Schaden ist bei der gegnerischen und meiner Versicherung gemeldet.
Nun möchte ich zeitnah einen Gutachter für den Schaden beauftragen, bevor die Schuldfrage von den Versicherungen geklärt ist.
Sollte ich keine Schuld bekommen zahlt ja die gegnerische Haftpflicht den Gutachter. Sollte ich eine Teilschuld oder mehr bekommen, werde ich über die Vollkasko abrechnen.

Den Gutachter bekomme ich doch eigentlich immer bezahlt?

49 Antworten

Bei Schuldfrage eindeutig regelt das alles der beauftragte Rechtsanwalt - das Gutachten wird erstellt, dem RA & der Werkstatt übersandt, der RA schreibt die gegn. Haftpflichtversicherung an, die kürzen zunächst einige Positionen im Gutachten, manchmal auch bei der Rechnung des Gutachters, und zahlen den selbst "errechneten" Betrag. Die Werkstatt repariert, schickt dem Anwalt die Rechnung und der macht die Differenz dann geltend.

Je nach Arbeitsweise schickt er auch Gutachten und Rechnung zeitgleich an die Versicherung.

Dauert zwar manchmal, bis die Versicherung bezahlt, aber da Werkstatt, Gutachter und Rechtsanwalt "Hand in Hand" arbeiten, verlangt keiner einen Vorschuss.

Pech nur bei dem System, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist, dann darf der Geschädigte einen Teil selbst zahlen.

Unterschied bei Vollkasko: Da beauftragt die eigene VK-Versicherung den Gutachter, während sich der VN um den Rest kümmern darf. Bei Werkstattbindung wird die dann noch benannt. Geht natürlich, dass man direkt in die Werkstatt fährt, die den Schaden bei der VK melden, den Gutachter abwarten (oder einen KVA erstellen) usw...

Zitat:

@Homie777 schrieb am 12. Mai 2024 um 00:13:31 Uhr:


Habe ich nicht auch bei Kaskoschaden das Recht auf einen eigenen Gutachter?

Deine Antwort auf deine Frage ist NEIN ! Bei Kasko schickt der Versicherer den Gutachter !

Interessante Signatur hast Du da … 🙂
Zum Thema wurde allerdings schon alles mehrfach gesagt.
Wir warten noch auf Klärung der Schuldfrage.

Genau die läuft noch

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Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 26. Mai 2024 um 12:15:01 Uhr:



Zitat:

@Homie777 schrieb am 12. Mai 2024 um 00:13:31 Uhr:


Habe ich nicht auch bei Kaskoschaden das Recht auf einen eigenen Gutachter?

Deine Antwort auf deine Frage ist NEIN ! Bei Kasko schickt der Versicherer den Gutachter !

Ähem, selbstverständlich hat der TE "das Recht" einen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen. Oder auch zwei. Das kann ihm die Versicherung nicht nehmen.

Dass die Frage vorrangig um die Bezahlung/Kostenübernahme ging, leuchtet ja ein.

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