Inanspruchnahme Vollkasko
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage bzgl. der Vollkaskoversicherung.
Verlangt die Versicherung zur Bearbeitung immer einen Polizeibericht? Also muss der Vorfall(auch wenn niemand sonst zu Schaden kam) durch die Polizei aufgenommen worden sein?
Oder reicht ein normales Gutachten?
Danke schon mal!
Beste Antwort im Thema
Wenn sonst nix beschÀdigt wurde, kann eigentlich auch dein Wagen nicht beschÀdigt sein.
19 Antworten
Hallo,
Ich brauchte garnichts.
Habe den Schaden von der Werkstatt beheben lassen und
meine Vollkasko hat die Kosten an die Werkstatt bezahlt.
So einfach war das.
Bin aber auch schon mal vor langer Zeit in Vorkasse gegangen und
bekam das Geld dann von der Vollkasko zurĂŒck.
Seelze 01
Die Schadenmeldung reicht.
Bei einem gröĂeren Schaden (ab etwa 800,- und Ă€lteren PKW) wird dann ein Gutachter vom Versicherer geschickt.
Je nach Schadenhöhe vorher telefonisch abklÀren.
Die Eingangsfrage kann man Pauschal ĂŒberhaupt nicht beantworten.
Es kommt nÀmlich einfach drauf an, um welche Art Schaden es sich handelt.
Bei Vandalismus oder Fahrerflucht wird in der Regel immer eine Meldung bei der Polizei zu machen sein.
Einfach in den Vertragsbedingungen nachlesen. Steht alles drinnen.
Danke, fĂŒr die Antworten!
Dann schrÀnke ich es mal ein:
Wie ist es konkret wenn man in einem Parkhaus o.À. hÀngenbleibt, jedoch nur das fahrzeug und sonst nichts beschÀdigt worden ist?
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Wenn sonst nix beschÀdigt wurde, kann eigentlich auch dein Wagen nicht beschÀdigt sein.
"Nur das Fahrzeug, sonst nichts" ist doch eigentlich klar genug.
Da dĂŒrfte der Unfallbericht reichen.
Pass aber bitte besser auf. Stell Dir mal vor, die bleibst fĂŒr lĂ€ngere Zeit im Parkhaus hĂ€ngen đ. Keiner schneidet Dich ab. Das kann tödlich enden.
GruĂ
Peter
Kann ja auch passieren dass man in seiner eigenen Garage "aneckt" oder wo auch immer...
VK ist ja fĂŒr EigenschĂ€den, also gerade selbstverschuldete SchĂ€den am eigenen Fahrzeug, da. Da braucht man keine Polizei, sofern niemand und nichts sonst zu Schaden gekommen ist...
Wenn man in einen Graben fĂ€hrt, dabei keinen Baum, Pfeiler oder was auch sonst beschĂ€digt, einfach von der StraĂe abkommt, z.B. wegen Glatteis, was soll dann die Polizei aufnehmen?
1. Wenn du in der eigenen Garage aneckst, dann brauchst du eine Premium Tarif, damit der Schaden ĂŒberhaupt von der Vollkasko bezahlt wird.
2. Wenn du in den Graben fÀhrst, ist meistens ein Flurschaden mit dabei. Man begeht dann Fahrerflucht, wenn man den Schaden nicht der Polizei meldet.
Zitat:
@Nafigafi schrieb am 13. Dezember 2014 um 21:41:50 Uhr:
1. Wenn du in der eigenen Garage aneckst, dann brauchst du eine Premium Tarif, damit der Schaden ĂŒberhaupt von der Vollkasko bezahlt wird.2. Wenn du in den Graben fĂ€hrst, ist meistens ein Flurschaden mit dabei. Man begeht dann Fahrerflucht, wenn man den Schaden nicht der Polizei meldet.
1. Warum brauche ich dann einen Premium-Tarif?
2. Sehe ich auch so.
Den Schaden an der Garage meine ich.
Ach so đ.
und i.d.R hast du da auch eine SB von 500 Euro (eigene Sachen)
Bei mir wÀren es 150 ⏠(SB der VK). Aber da meine Garage Allen gehört, stellt sich die Frage nicht.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 14. Dezember 2014 um 08:28:09 Uhr:
und i.d.R hast du da auch eine SB von 500 Euro (eigene Sachen)
In der Regel hast du das, was in den AKBs steht.
Bei mir steht da, die SB der VK wird fĂ€llig, minstestens aber 150,- âŹ