ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Inanspruchnahme Vollkasko

Inanspruchnahme Vollkasko

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage bzgl. der Vollkaskoversicherung.

Verlangt die Versicherung zur Bearbeitung immer einen Polizeibericht? Also muss der Vorfall(auch wenn niemand sonst zu Schaden kam) durch die Polizei aufgenommen worden sein?

Oder reicht ein normales Gutachten?

Danke schon mal!

Beste Antwort im Thema

Wenn sonst nix beschädigt wurde, kann eigentlich auch dein Wagen nicht beschädigt sein.

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Hallo,

Ich brauchte garnichts.

Habe den Schaden von der Werkstatt beheben lassen und

meine Vollkasko hat die Kosten an die Werkstatt bezahlt.

So einfach war das.

Bin aber auch schon mal vor langer Zeit in Vorkasse gegangen und

bekam das Geld dann von der Vollkasko zurück.

Seelze 01

Die Schadenmeldung reicht.

Bei einem größeren Schaden (ab etwa 800,- und älteren PKW) wird dann ein Gutachter vom Versicherer geschickt.

Je nach Schadenhöhe vorher telefonisch abklären.

Die Eingangsfrage kann man Pauschal überhaupt nicht beantworten.

Es kommt nämlich einfach drauf an, um welche Art Schaden es sich handelt.

Bei Vandalismus oder Fahrerflucht wird in der Regel immer eine Meldung bei der Polizei zu machen sein.

Einfach in den Vertragsbedingungen nachlesen. Steht alles drinnen.

Danke, für die Antworten!

Dann schränke ich es mal ein:

Wie ist es konkret wenn man in einem Parkhaus o.ä. hängenbleibt, jedoch nur das fahrzeug und sonst nichts beschädigt worden ist?

Wenn sonst nix beschädigt wurde, kann eigentlich auch dein Wagen nicht beschädigt sein.

"Nur das Fahrzeug, sonst nichts" ist doch eigentlich klar genug.

Da dürfte der Unfallbericht reichen.

Pass aber bitte besser auf. Stell Dir mal vor, die bleibst für längere Zeit im Parkhaus hängen :D. Keiner schneidet Dich ab. Das kann tödlich enden.

Gruß

Peter

Kann ja auch passieren dass man in seiner eigenen Garage "aneckt" oder wo auch immer...

VK ist ja für Eigenschäden, also gerade selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug, da. Da braucht man keine Polizei, sofern niemand und nichts sonst zu Schaden gekommen ist...

Wenn man in einen Graben fährt, dabei keinen Baum, Pfeiler oder was auch sonst beschädigt, einfach von der Straße abkommt, z.B. wegen Glatteis, was soll dann die Polizei aufnehmen?

1. Wenn du in der eigenen Garage aneckst, dann brauchst du eine Premium Tarif, damit der Schaden überhaupt von der Vollkasko bezahlt wird.

2. Wenn du in den Graben fährst, ist meistens ein Flurschaden mit dabei. Man begeht dann Fahrerflucht, wenn man den Schaden nicht der Polizei meldet.

Zitat:

@Nafigafi schrieb am 13. Dezember 2014 um 21:41:50 Uhr:

1. Wenn du in der eigenen Garage aneckst, dann brauchst du eine Premium Tarif, damit der Schaden überhaupt von der Vollkasko bezahlt wird.

2. Wenn du in den Graben fährst, ist meistens ein Flurschaden mit dabei. Man begeht dann Fahrerflucht, wenn man den Schaden nicht der Polizei meldet.

1. Warum brauche ich dann einen Premium-Tarif?

2. Sehe ich auch so.

Den Schaden an der Garage meine ich.

Ach so ;).

und i.d.R hast du da auch eine SB von 500 Euro (eigene Sachen)

Bei mir wären es 150 € (SB der VK). Aber da meine Garage Allen gehört, stellt sich die Frage nicht.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. Dezember 2014 um 08:28:09 Uhr:

und i.d.R hast du da auch eine SB von 500 Euro (eigene Sachen)

In der Regel hast du das, was in den AKBs steht.

Bei mir steht da, die SB der VK wird fällig, minstestens aber 150,- €

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Inanspruchnahme Vollkasko