eigener Gutachter bei Vollkasko Bezahlung?
Hatte heute einen Unfall mit reinen Blechschaden, mit Sicherheit mehrere K€. Die Schuldfrage muss noch diskutiert werden und ist hier nicht das Thema. Schaden ist bei der gegnerischen und meiner Versicherung gemeldet.
Nun möchte ich zeitnah einen Gutachter für den Schaden beauftragen, bevor die Schuldfrage von den Versicherungen geklärt ist.
Sollte ich keine Schuld bekommen zahlt ja die gegnerische Haftpflicht den Gutachter. Sollte ich eine Teilschuld oder mehr bekommen, werde ich über die Vollkasko abrechnen.
Den Gutachter bekomme ich doch eigentlich immer bezahlt?
49 Antworten
Zitat:
@Homie777 schrieb am 12. Mai 2024 um 00:13:31 Uhr:
Habe ich nicht auch bei Kaskoschaden das Recht auf einen eigenen Gutachter?
Wenn wir also in schwarz/weiß denken (Schuld 100% ja oder 100 % nein), dann steht in meinem verbotenen Buch (AKB) bei Kaskoschäden:
Was bezahlen wir sonst noch?
Sachverständigenkosten
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 12. Mai 2024 um 10:19:26 Uhr:
Im Kaskofall (bei 100% Haftung durch den TE) zahlt der TE den eigenen Gutachter aber selber. Das sollte durchaus erwähnt werden, denn das war der Kern der Frage.
Nochmal: der Kern der Frage war, ob der TE "das Recht" auf einen eigenen Gutachter hat.
Und um genau die Kostenfrage um zu klären, wie es sich dem Sachverständigenhonorar verhält, hat Paul ja diese Frage gestellt. Bei einer Quotelung kann es sich sehr wohl für den TE lohnen einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Mit den Informationen hier ist das das allerdings nicht möglich.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Mai 2024 um 10:28:43 Uhr:
Nochmal: der Kern der Frage war, ob der TE "das Recht" auf einen eigenen Gutachter hat.
Jetzt versuch doch bitte nicht künstlich den Sachverhalt zu verdrehen.
Natürlich hat jedermann "das Recht", nach Herzenslust allerhand Gutachter für dieses und jenes zu beauftragen. Er muß diese halt auch selbst bezahlen. "wer die Musik bestellt......"
Der TE war aber der Meinung (wie schon mehrfach zitiert), daß ihm auch im Kaskofall die freie Gutachterwahl zusteht und er diese "Musik" auch erstattet bekommt. Und dem ist eben nicht so.
Im übrigen: wenn er völlig schuldfrei aus der Sache rauskommen sollte, kann er einen eigenen Gutachter ja immer noch bestellen, oder nicht?
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@nogel schrieb am 12. Mai 2024 um 10:35:54 Uhr:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Mai 2024 um 10:28:43 Uhr:
Nochmal: der Kern der Frage war, ob der TE "das Recht" auf einen eigenen Gutachter hat.
Jetzt versuch doch bitte nicht künstlich den Sachverhalt zu verdrehen.
Natürlich hat jedermann "das Recht", nach Herzenslust allerhand Gutachter für dieses und jenes zu beauftragen. Er muß diese halt auch selbst bezahlen. "wer die Musik bestellt......"
Der TE war aber der Meinung (wie schon mehrfach zitiert), daß ihm auch im Kaskofall die freie Gutachterwahl zusteht und er diese "Musik" auch erstattet bekommt. Und dem ist eben nicht so.
Im übrigen: wenn er völlig schuldfrei aus der Sache rauskommen sollte, kann er einen eigenen Gutachter ja immer noch bestellen, oder nicht?
Jetzt ist aber mal gut hier.
Ich verdrehe hier gar nichts und ich dichte hier auch nichts dazu.
Also bitte, lass diese Unterstellungen hier.
Aus den genau dem von dir hier angeführten Grund ist es ja im Vorfeld wichtig überhaupt zu Wissen was hier der Sachstand ist. Wenn eine Mitschuld ausgeschlossen werden kann, dann macht es natürlich keinen Sinn einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, da das Honorar nicht übernommen. Etwas anderes habe ich nie behauptet. Ich lese hier auch nicht, dass es der TE voraussetzt, dass er die alleinige Schuld trägt, das wurde hier (mal wieder) einfach hinzugedichtet.
Wenn sich aber herausstellt, dass es eine Quotelung gibt, dann muss im Vorfeld ein Gutachten -und zwar nach Haftpflichtkriterien- erstellt werden. Bei den Quotenvorrechtspositionen geht es nämlich unter anderem auch um die Wertminderung, den Nutzungsausfall usw.
Und diese Positionen sind in einem Kaskogutachten nun mal nicht enthalten.
Daher ist es unklug dies im Vorfeld nicht zu klären. Das geht aber halt nur, wenn der komplette Sachverhalt bekannt ist.
Für einen Verkehrsrechtler ist sowas sein täglich Brot. Das kann problemlos im Vorfeld geklärt werden ohne hier Kosten zu verursachen.
Zunächst muß die Schuldfrage geklärt werden, erst dann sollte ein Gutachter beauftragt werden. Er wird entweder:
-von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt (freie Gutachterwahl - Beauftragung durch den Geschädigten)
oder
-von der Kaskoversicherung des Schuldigen beauftragt und bezahlt (keine freie Gutachterwahl - Beauftragung durch die Kasko des Schuldigen).
Nur mal so als Hinweis - wessen Interessen wird der von der eigenen Kaskoversicherung beauftragte Gutachter vertreten? Und wessen Interessen hingegen der vom Geschädigten bestellte Gutachter?
Die Schuldfrage vorher klären? Ein echt guter Tipp, nur könnte die Klärung mehrere Jahre (=Gerichtsinstanzen) in Anspruch nehmen.
Peter, es ist (leider) immer wieder das gleiche hier im Versicherungsforfum
Du schreibst dir hier die Finger wund, weil du helfen möchtest (ja das ist tastächlich so) und dann kommen hier Amateure -und das mein ich so wie es schreibe- um die Ecke, die eigentlich vom Thema so richtig gar nichts verstehen, aber einfach mal ordentlich in die Tasten hauen möchten.
Und dann kommt dann so ein Geschwurbel dabei rum.
Ich bin wirklich am überlegen, ob ich meine Aktivitäten hier einstelle.
Ich muss mir das einfach nicht mehr geben. Gern helfe ich, aber immer wieder einfach nur dummes Geschwafel gerade zu rücken, nein Irgendwann ist auch mal gut.
Sollen halt hier halt die Google Experten gute Ratschäge geben.
Hat dann zwar mit dem "Leitgedanken Inhalt und Mehrwert" nur noch wenig bis gar nix zu tun, aber ok.
Ich kann das dann wohl nicht ändern und will das auch nicht mehr.
Ich muss mich hier auch nicht für meine Beiträge rechtfertigen.
Ich weiß schon, was ich hier schreibe und warum ich das schreibe.
In diesem Sinne......
Erstmal Danke für die vielen Antworten.
Gelernt gabe ich nun, dass bei einem Kaskoschaden ich nicht ohne Zustimmung der Versicherung einen eigenen Gutachter auf Kosten der Versicherung beauftragen kann.
Hintergrund der Frage war, das ich am Montag in der Werkstatt schon mal einen Gutachter beauftrage wollte, um die Dauer bis zur Reparatur möglichst kurz zu halten.
Der Unfall war (leider) mal wieder ich parke aus und es fährt mir jemand auf das Auto (ist in den letzten Jahren mein 3.Unfall). Polizei und Erstaussage der Versicherung war immer ich habe Schuld oder Teilschuld. Nach Austausch der Beschreibungen bin ich immer mit 0% Eigenverschulden rausgekommen.
Diesmal ähnliches Szenario ich stehe und jemand fährt drauf....aber die Versicherungsdiskusion geht erst los....
"ich parke aus und es fährt mir jemand auf das Auto"
Da wünsche ich dir viel Spaß bei der Schadensregulierung.