eigene (unabsichtliche) Fahrerflucht - wie verhalten

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Meine Frau hat einen Parkrempler verursacht (kleiner Kratzer an Radkappe, paar cm). Die Beifahrerin (Schwiegermutter) ist ausgestiegen, konnte keinen Kratzer feststellen. Meine Frau ist daraufhin weiter gefahren. Ca. 2h später stand die Polizei vor der Tür. Das eigene Auto hat keinen Schaden, lediglich abwischbare Farbe an passender Stelle. Die Lage ist klar, meine Frau hat den Schaden verursacht. Sie hat im Gespräch mit der Polizei, deren Beginn ich verpasst habe weil ich das Kind ins Bett gebracht habe, bereits zugegeben, Fahrerin gewesen zu sein (der Wagen ist auf mich zugelassen, sie ist bei der Versicherung als zusätzliche Fahrerin eingetragen).
Meine Frau befindet sich noch in der Probezeit.

Nun zu meinen Fragen:
Gibt es eine Möglichkeit das ganze ohne Versicherung zu klären? Ich würde das gerne einfach selber bezahlen um die SF nicht zu verlieren. Oder ist der Zug abgefahren, weil Polizei bereits im Spiel ist?

Ist es ratsam für die Sache einen Anwalt zu nehmen oder ist das eher Geldverschwendung? Die Sache ist an sich ja klar. Sie ist nie straf- oder verkehrsrechtlich aufgefallen, natürlich hoffen wir auf Einstellung gegen Geldstrafe.

Danke für eure Meinungen vorab.

84 Antworten

Muss es nicht aber sehr viele Menschen sind im ADAC und dann ist der Rechtsschutz vergleichsweise günstig. Ich hoffe für sie, sie sind im Rechtsschutz.

Zitat:

@renko schrieb am 29. April 2025 um 12:56:53 Uhr:


Inzwischen sind Frau und Schwiegermutter eh überzeugt, dass das dort parkenden Auto nicht das ist, welches sie eventuell beschädigt hatten.

Langsam wird es verwirrend.

Frau und Schwiegermutter hatten eine Berührung mit einem anderen Auto, an dem aber kein Schaden erkennbar war und jetzt meldet sich der Fahrer eines ganz anderen Autos und macht einen Schaden an seinem Fahrzeug geltend?

Klingt ein wenig konfus.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. April 2025 um 14:27:39 Uhr:



Zitat:

@renko schrieb am 29. April 2025 um 12:56:53 Uhr:


Inzwischen sind Frau und Schwiegermutter eh überzeugt, dass das dort parkenden Auto nicht das ist, welches sie eventuell beschädigt hatten.

Langsam wird es verwirrend.

Frau und Schwiegermutter hatten eine Berührung mit einem anderen Auto, an dem aber kein Schaden erkennbar war und jetzt meldet sich der Fahrer eines ganz anderen Autos und macht einen Schaden an seinem Fahrzeug geltend?

Klingt ein wenig konfus.

Wir wissen nicht, wer den Schaden gemeldet hat. Vielleicht war es ein aufmerksamer Anwohner und die Polizei hat das nächstbeste Fahrzeug als Opfer ausgemacht? So zumindest unsere Theorie

Dann etwaigiges Eingestehen am besten leugnen, am besten mit Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes. Der Geschädigte
muß eindeutig beweisen, daß das bestimmte Fahrzeug den Schaden verursacht hat (Zeugen, Spuren an den Fahrzeugen
durch die Polizei, die die Unfallbeteiligung nachweisen können usw.). Sonst könnte ja Jeder herkommen, der eine
Schramme am Auto hat, den Nächstmöglichen an einen geeigneten Ort beschuldigen. Wenn denn der Sachverhalt
der falschen Anschuldigung vorliegt, wird der angeblich "Geschädigte" strafrechtlich sanktioniert.

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Daher ist es wichtig, ggü der Polizei keine Angaben zu machen.

Die Möglichkeit, vor der Polizei keine Angaben mehr zu machen, gibt es in dem hier konkreten Fall nicht mehr.

Ja, das ist schon richtig. Nur man kann auch im Nachhinein seine Aussage widerrufen, insbesonders dann, wenn
der Beteiligte unter einen gewissen Schock gestanden hat und vor allen der Nachweis (Beteiligung am Schaden) nicht eindeutig geklärt wurde.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. April 2025 um 14:27:39 Uhr:



Zitat:

@renko schrieb am 29. April 2025 um 12:56:53 Uhr:


Inzwischen sind Frau und Schwiegermutter eh überzeugt, dass das dort parkenden Auto nicht das ist, welches sie eventuell beschädigt hatten.

Langsam wird es verwirrend.

Frau und Schwiegermutter hatten eine Berührung mit einem anderen Auto, an dem aber kein Schaden erkennbar war und jetzt meldet sich der Fahrer eines ganz anderen Autos und macht einen Schaden an seinem Fahrzeug geltend?

Klingt ein wenig konfus.

Klingt vor allem interessant und ist auch so möglich. Könnte ein bescheißender Trittbrettfahrer gewesen sein. Bin gespannt, was bei der Sache am Ende rauskommt.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 29. April 2025 um 15:23:36 Uhr:


Ja, das ist schon richtig. Nur man kann auch im Nachhinein seine Aussage widerrufen, insbesonders dann, wenn
der Beteiligte unter einen gewissen Schock gestanden hat und vor allen der Nachweis (Beteiligung am Schaden) nicht eindeutig geklärt wurde.

Man kann eine Aussage vor einem Polizisten nicht grundsätzlich zurück ziehen, sondern allenfalls ergänzen und vielleicht sagen, das habe man nicht richtig verstanden, da möchte man noch etwas klarstellen, etc.
das Ganze bleibt auf jeden fall im Protokoll der Ermittlungsakte. daher noch einmal: Keinerlei Angaben machen, Post abwarten und dann ggf zum Anwalt gehen und den machen lassen. Polizisten sind leider oft ziemlich gewieft, wenn es darum geht, einem im Protokoll schecht dastehen zu lassen. Fängt schon mit der Frage an: "Sie wissen, warum wir sie befragen, anhalten, etc?!". Keine Antwort oder NEIN (denn ich halte mich ja immer an alle Regeln!

Leider hat die Frau des Frederöffners der Polizei ggü. vermutlich bereits Angaben gemacht, die zB deutlich machen, dass sie (überhaupt) gefahren ist. Sie hätte die Aussage verweigern können, ebenfalls Mann und Mutter. Der Anwalt hätte dann via Akteneinsicht erkennen können, ob es Zeugen gab und was die angegeben haben, evtl. hätte man dann die vielleicht ergheblichen Folgen für die Frau wegen der Probezeit abwehren können, weil unklar ist, wer gefahren ist.

Hätte die Aussage verweigern können ..... . Das ist wahrscheinlich nicht geschehen.
Und nun hat sie vielleicht eine Unfallbeteiligung ggü. der Polizei zugegeben. Auch wenn die Polizei diese Aussage so aufgenommen hat, ist sie nicht unbedingt strafverfolgungsrelevant, wenn nicht ander Indizien oder Zeugenaussagen
diese Aussage bekräftigen. Wenn es um den Tatbestand der Fahrerflucht geht, wird ohnehin noch ein polizeiliches
Verhör auf der Polizeiwache protokollierend durchgeführt. Diesen kann man Folge leisten, braucht es aber nicht, solange eine überinstanzliche Institution das nicht verlangt.

Anzuraten ist jedoch dem Folge zu leisten.

Fahrerflucht ist, wie hier mehrfach bereits geschrieben wurde, ein Offizialdelikt. Was ist anzuraten?

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold - gerade wenn das Fahrzeug auf jemand anders zugelassen ist und nur das Kennzeichen, nicht aber der Fahrer erkannt wurde, reicht einfaches "Klappe halten".

Richtig

In Filmen wird so etwas immer dadurch geheilt, dass im nachhinein 3 bis 5 Personen auf der Polizeiwache erscheinen und erklären: ich bin gefahren...

Wir reden hier von einem Schrämmchen an einer Radkappe, richtig?

Gutachten: 800 Euro
Polizeieinsatz: ... Euro?
Anwalt: ... Euro?
Radkappe: 15 Euro

Himmel, klar ist Fahrerflucht blöd, ich hab aber schon von fällen gehört, die in die Tausende gingen, wo es wichtig wäre, den Täter zu ermitteln - welcher dann schweigt (es wird Zeit für Halterhaftung!)

Aber wegen einer Schramme an einer Radkappe...

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