eigene (unabsichtliche) Fahrerflucht - wie verhalten

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Meine Frau hat einen Parkrempler verursacht (kleiner Kratzer an Radkappe, paar cm). Die Beifahrerin (Schwiegermutter) ist ausgestiegen, konnte keinen Kratzer feststellen. Meine Frau ist daraufhin weiter gefahren. Ca. 2h später stand die Polizei vor der Tür. Das eigene Auto hat keinen Schaden, lediglich abwischbare Farbe an passender Stelle. Die Lage ist klar, meine Frau hat den Schaden verursacht. Sie hat im Gespräch mit der Polizei, deren Beginn ich verpasst habe weil ich das Kind ins Bett gebracht habe, bereits zugegeben, Fahrerin gewesen zu sein (der Wagen ist auf mich zugelassen, sie ist bei der Versicherung als zusätzliche Fahrerin eingetragen).
Meine Frau befindet sich noch in der Probezeit.

Nun zu meinen Fragen:
Gibt es eine Möglichkeit das ganze ohne Versicherung zu klären? Ich würde das gerne einfach selber bezahlen um die SF nicht zu verlieren. Oder ist der Zug abgefahren, weil Polizei bereits im Spiel ist?

Ist es ratsam für die Sache einen Anwalt zu nehmen oder ist das eher Geldverschwendung? Die Sache ist an sich ja klar. Sie ist nie straf- oder verkehrsrechtlich aufgefallen, natürlich hoffen wir auf Einstellung gegen Geldstrafe.

Danke für eure Meinungen vorab.

84 Antworten

Voll der emotionale Fred hier!
Die letzte Aussage des Themenstarters wirft Fragen auf:
- Auch, wenn man das Auto umparken kann ..
- Wird ihm jetzt ein anderes, schwerer beschädigtes Auto untergeschoben?
Frauen können etwas häufiger die Farbe benennen und wiedererkennen und Männer den Autotyp.
Wenn die Besichtigung Abends war ist noch einzuwenden, dass da nicht nur die Katzen grau sind! (d.h. die Farbe wird ggf ganz anders wirken)

https://www.verivox.de/kfz-versicherung/themen/fahrerflucht/

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 28. April 2025 um 20:14:38 Uhr:


Du hast geschrieben, dass euer Auto abwischbare Farbe an passender Stelle gehabt hätte. Wie ist das zu verstehen?

Ist das Farbe vom anderen Auto? Dann ist doch zu vermuten, dass das andere Auto beschädigt ist. Auf der anderen Seite könnte man daran die Farbe des anderen Autos bestimmen.

Ich zitiere mich mal selbst. Die Beantwortung meiner Fragen wäre interessant.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. April 2025 um 08:39:00 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 28. April 2025 um 20:14:38 Uhr:


Du hast geschrieben, dass euer Auto abwischbare Farbe an passender Stelle gehabt hätte. Wie ist das zu verstehen?

Ist das Farbe vom anderen Auto? Dann ist doch zu vermuten, dass das andere Auto beschädigt ist. Auf der anderen Seite könnte man daran die Farbe des anderen Autos bestimmen.

Ich zitiere mich mal selbst. Die Beantwortung meiner Fragen wäre interessant.

Sorry, überlesen :O An meiner Radkappe war eine kleine, helle Spur. Passt mMn nicht zur grauen oder blauen Farbe aber das muss die Polizei entscheiden.

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Hauptsache, es ist alles dokumentiert. Darauf zu achten, liegt in der Verantwortung von Euch.

Man kann auch eine Fahrerflucht bekommen obwohl man es meldete.
Mir wurde einmal Fahrerflucht unterstellt obwohl ich den Unfall der Tochter ca. 14 Jahre mitteilte. Beim Anliefern mit dem LKW beschädigte ich die Mauer ihre Eltern sollen sich bei mir melden das ich die 2 Defekten Plattensteine und 3 bis 5 losen Steine bezahle, daraufhin meinte sie die Mauer ist schon immer in keinem guten Zustand es hat sich erledigt
Ein paar Wochen später viel ich aus allen Wolken als die Anzeige kam ich hätte Fahrerflucht begangen.
Ich musste einen Anwalt einschalten um die Sache aus der Welt zu bekommen noch dazu hat der Eigentümer versucht seine Mauer über mich neu zu Sanieren.
Monate später wurde das Verfahren eingestellt ob mein damaliger Chef die Sanierung der Mauer zahlen musste weis ich nicht

Also mein Motto : Immer bei Vorwurf von Fahrerflucht, insbesondere dann, wenn ich meine, daß dieser Vorwurf nicht
gerechtfertigt ist, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden (mit oder ohne Rechtschutzversicherung), der auch
Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen kann.
Eine strafrechtliche Verfolgung wiegt dafür zu schwer (mit allen evt. weiteren Folgen), um es nicht zu tun.

Hier liegen viele Tatbestandsvoraussetzungen des § 142 StGB vor. Das Gesamtbild macht es recht schwer, das mal eben einfach vom Tisch zu bekommen. Es ist ein Anwalt eingeschaltet und wenn er denn hoffentlich gut ist, wird er eine Einstellung gegen Auflage hinbekommen. Knackpunkt bei der Strafzumessung dürfte die geringe Schadenshöhe sein.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 28. April 2025 um 11:08:51 Uhr:


Lass es die Versicherung abwickeln. Du hast nach Abschluss der Angelegenheit innerhalb einer Frist die Möglichkeit, die Schadenzahlung an die Versicherung zurückzuzahlen, um nicht hochgestuft zu werden. Dein Vorteil: alle Kosten, die mit der Abwicklung (auch Prüfung der Schadenhöhe) zu tun haben, werden dir dabei nicht berechnet.

Ich meine, deine Frau sollte sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, damit es nur angemessene Sanktionen gibt.

Falschinformation. Diese Möglichkeit gibt es bei einem Regress nicht. Die Versicherung holt sich die Schadenssumme eh zurück (bis 2.500.-€, dabei wird der Rabatt aber dann trotzdem zurückgestuft.

Zitat:

@renko schrieb am 29. April 2025 um 09:11:50 Uhr:


Sorry, überlesen :O An meiner Radkappe war eine kleine, helle Spur. Passt mMn nicht zur grauen oder blauen Farbe aber das muss die Polizei entscheiden.

Die beiden Fahrzeuge seid also ausschließlich mit den Radkappen zusammengestoßen? 🙄

Zitat:

@renko schrieb am 29. April 2025 um 09:11:50 Uhr:


Sorry, überlesen :O An meiner Radkappe war eine kleine, helle Spur. Passt mMn nicht zur grauen oder blauen Farbe aber das muss die Polizei entscheiden.

Die beiden Fahrzeuge seid also ausschließlich mit den Radkappen zusammengestoßen? Ungewöhnlich... 😉

Oder habt ihr eine Schramme an der Radkappe und am gegnerischen Auto war angeblich nix?

Zitat:@Kai R. schrieb am 29. April 2025 um 10:34:45 Uhr:

Zitat: Falschinformation. Diese Möglichkeit gibt es bei einem Regress nicht. Die Versicherung holt sich die Schadenssumme eh zurück (bis 2.500.-€, dabei wird der Rabatt aber dann trotzdem zurückgestuft.

Wenn es zu einem Regress käme, hast du recht. Weiter oben habe ich verlinkt, warum es vermutlich keine vorsätzliche Fahrerflucht ist. Und dann gäbe es keinen Regress.

Zitat:

@Twinni schrieb am 29. April 2025 um 11:07:57 Uhr:



Zitat:

@renko schrieb am 29. April 2025 um 09:11:50 Uhr:


Sorry, überlesen :O An meiner Radkappe war eine kleine, helle Spur. Passt mMn nicht zur grauen oder blauen Farbe aber das muss die Polizei entscheiden.

Die beiden Fahrzeuge seid also ausschließlich mit den Radkappen zusammengestoßen? Ungewöhnlich... 😉

Oder habt ihr eine Schramme an der Radkappe und am gegnerischen Auto war angeblich nix?

Das weiß ich nicht. Das gegnerische Auto hatte mehrere Kratzer um die Radkappe herum, ist aber auch älter. Inzwischen sind Frau und Schwiegermutter eh überzeugt, dass das dort parkenden Auto nicht das ist, welches sie eventuell beschädigt hatten.

Zitat:@Twinni schrieb am 28. April 2025 um 11:26:17 Uhr:

Zitat: Zitat: Zitat: Geschädigt ist aber der mit dem Kratzer auf der Radkappe. Mit dem wird die Polizei Kontakt aufgenommen haben. Wenn der sagt, ist mir egal, dann wird das ohnehin verworfen. Also: Die Radkappe war's.

Nein, wenn eine Anzeige gestellt wurde, wird auch ermittelt und das Ganze geht zur Staatsanwaltschaft, die entscheidet dann, ob es gg Zahlung eingestellt werden kann.

Hier ist leider alles schief gelaufen, das Entfernen (ich kann nur hoffen, dass Fotos gemacht wurden) und dann, Angaben ggü der Polizei zu machen.

Jetzt ist man auf einen Anwalt angewiesen, hoffentlich sind sie im ADAC Rechtsschutz, das kostet nämlich einiges. Plus der „Reparatur“ (wer weiß , was die dort angeben) plus ggf eine Zahlung bei Einstellung.

Edit: Die Probleme in der Probezeit kommen noch on Top: probezeit

klick

Warum muss es der Rechtsschutz vom ADAC sein? 🙄

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