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eigene (unabsichtliche) Fahrerflucht - wie verhalten

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Meine Frau hat einen Parkrempler verursacht (kleiner Kratzer an Radkappe, paar cm). Die Beifahrerin (Schwiegermutter) ist ausgestiegen, konnte keinen Kratzer feststellen. Meine Frau ist daraufhin weiter gefahren. Ca. 2h später stand die Polizei vor der Tür. Das eigene Auto hat keinen Schaden, lediglich abwischbare Farbe an passender Stelle. Die Lage ist klar, meine Frau hat den Schaden verursacht. Sie hat im Gespräch mit der Polizei, deren Beginn ich verpasst habe weil ich das Kind ins Bett gebracht habe, bereits zugegeben, Fahrerin gewesen zu sein (der Wagen ist auf mich zugelassen, sie ist bei der Versicherung als zusätzliche Fahrerin eingetragen).
Meine Frau befindet sich noch in der Probezeit.

Nun zu meinen Fragen:
Gibt es eine Möglichkeit das ganze ohne Versicherung zu klären? Ich würde das gerne einfach selber bezahlen um die SF nicht zu verlieren. Oder ist der Zug abgefahren, weil Polizei bereits im Spiel ist?

Ist es ratsam für die Sache einen Anwalt zu nehmen oder ist das eher Geldverschwendung? Die Sache ist an sich ja klar. Sie ist nie straf- oder verkehrsrechtlich aufgefallen, natürlich hoffen wir auf Einstellung gegen Geldstrafe.

Danke für eure Meinungen vorab.

84 Antworten

Wenn es wirklich auf eine Fahrerflucht hinausläuft, wäre die Versicherungsfrage meine kleinste Sorge.

Du kannst selbstverständlich alle gegen dich als Versicherter gestellte Ansprüche selbst bezahlen, das steht dir frei und ob die Polizei das aufgenommen hat, spielt keine Rolle.
Anwalt kannst du dir sparen, die Fakten sind ja gesichert.

Hallo, du kannst den Schaden am "gegnerischen" Auto immer selber bezahlen, ohne deine Versicherung zu beanspruchen, also um den SF zu erhalten. Sofern es wegen der unbewussten Fahrerflucht Ärger mit der Polizei gibt, und ihr sie mit Begründung "ausgestiegen, nachgeschaut und nichts gesehen" nicht überzeugen konntet, würde ich eventuell Rechtsrat einholen. Habt ihr eine RS-Versicherung? Dort gibt es auch telefonisch eine anwaltliche Erstberatung, die zunächst kolo ist.

Lass es die Versicherung abwickeln. Du hast nach Abschluss der Angelegenheit innerhalb einer Frist die Möglichkeit, die Schadenzahlung an die Versicherung zurückzuzahlen, um nicht hochgestuft zu werden. Dein Vorteil: alle Kosten, die mit der Abwicklung (auch Prüfung der Schadenhöhe) zu tun haben, werden dir dabei nicht berechnet.

Ich meine, deine Frau sollte sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, damit es nur angemessene Sanktionen gibt.

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Die Fahrerflucht sollte "irgendwie" abgewendet werden. Also bitte mit der gegnerischen Seite reden. Sonst wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, Punkte, Geldstrafe, Fahrverbot... Das will niemand.

Der Tatbestand wurde in der Vergangenheit leider viel zu wenig verfolgt. Ich lese täglich von diversen Anzeigen wegen beschädigter Fahrzeuge. Und die Fälle werden fast nie aufgeklärt. Sehr ärgerlich. 🙁

Zuerst ist festzustellen, dass der Fahrer eine Inaugenscheinnahme eines möglichen Schadens vornehmen muss und nicht die Schwiegermutter.
Wenn die Versicherung reguliert und eine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfolgt, wird die Versicherung bei der Fahrerin Regraß nehmen.
Die Rückzahlung der Schadenersatzleistung führt dann bedingungsgemäß nicht zu einer Freistellung des Vertrages.
Das ist nur bei freiwiligen Rückzahlungen möglich.

Danke für eure Tipps.

Also werden wir wohl einen Anwalt nehmen müssen, vielleicht lässt sich die Fahrerflucht ja tatsächlich abwenden.

Es beruhigt mich sehr, dass wir den Schaden selbst bezahlen können um die Versicherung zu sparen.

Zitat:

@renko schrieb am 28. April 2025 um 11:19:26 Uhr:


Also werden wir wohl einen Anwalt nehmen müssen, vielleicht lässt sich die Fahrerflucht ja tatsächlich abwenden.

Nein, müsst ihr zum jetzigen Zeitpunkt sicher nicht. Das wird die Sache nur noch schlimmer machen. Es ist doch gerade erst passiert. Redet mit der Gegenseite, damit diese die Anzeige zurückzieht.

Bei "Fahrerflucht.info" ließt man dazu folgendes:

"In der Praxis bietet der Staatsanwalt bei einer Unfallflucht die Einstellung gegen Auflage meist dann an,
wenn der Beschuldigte zuvor noch nicht aufgefallen ist und
wenn es sich bei dem Vorwurf um eine Verkehrsunfallflucht handelt, bei der der Vorwurf weit weniger schwer wiegt als beim Durchschnitt der Taten.
Meist sind das Fälle, bei denen der Fremdschaden sich in Bereichen zwischen 200 und 500 Euro bewegt. Ungefähr – präzise Angaben kann man hier leider nicht machen, weil es keine einheitliche Verfolgungspraxis gibt. Was in Schleswig-Holstein nach § 153 a StPO eingestellt wird, kann in Bayern zu einem Strafbefehl führen. Liegt der Schaden über der genannten Grenze, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Staatsanwalt einen Strafbefehl beantragt."

Zitat:

@Twinni schrieb am 28. April 2025 um 11:21:19 Uhr:



Zitat:

@renko schrieb am 28. April 2025 um 11:19:26 Uhr:


Also werden wir wohl einen Anwalt nehmen müssen, vielleicht lässt sich die Fahrerflucht ja tatsächlich abwenden.

Nein, müsst ihr nicht. Das wird die Sache nur noch schlimmer machen. Es ist doch gerade erst passiert. Redet mit der Gegenseite, damit diese die Anzeige zurückzieht.

Aber wir wissen doch gar nicht, wer die Anzeige gemacht hat. Das kann ja auch ein aufmerksamer Nachbar gewesen sein. Wir haben nur ein Aktenzeichen der Polizei.

Geschädigt ist aber der mit dem Kratzer auf der Radkappe. Mit dem wird die Polizei Kontakt aufgenommen haben. Wenn der sagt, ist mir egal, dann wird das ohnehin verworfen. Also: Die Radkappe war's.

Zitat:

@Twinni schrieb am 28. April 2025 um 11:26:17 Uhr:


Geschädigt ist aber der mit dem Kratzer auf der Radkappe. Mit dem wird die Polizei Kontakt aufgenommen haben. Wenn der sagt, ist mir egal, dann wird das ohnehin verworfen. Also: Die Radkappe war's.

Darf die Polizei uns denn Namen und Anschrift des geschädigten geben, damit wir versuchen können das mit ihm direkt zu klären?

Mal wieder ziemlich viele fachlich fundierte Antworten hier zum Thema Versicherung und Schadenrückkauf 🙄 😮.

Die einzig richtige ist die von @Germania47.

Zitat:

@renko schrieb am 28. April 2025 um 11:19:26 Uhr:


Danke für eure Tipps.

Also werden wir wohl einen Anwalt nehmen müssen, vielleicht lässt sich die Fahrerflucht ja tatsächlich abwenden.

Es beruhigt mich sehr, dass wir den Schaden selbst bezahlen können um die Versicherung zu sparen.

Ersetze "können" durch "müssen". Wie bereits geschrieben, reguliert die Versicherung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten und holt sich das Geld beim Schädiger zurück, der Vertrag wird zurückgestuft.

Mein Schwager hat genau das gleiche „verbrochen“.

Der Schaden wurde über die Versicherung abgewickelt. Passiert ist ihm selbst nichts, denn er zeigte sich einsichtig. Die Polizei hat ihm „auf die Finger geschlagen“. Das war Glück, und er hat daraus gelernt. Er war auch in der Probezeit.

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