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ehemaliges Mietfahrzeug und Garantieverlängerung

Themenstarteram 30. Juni 2014 um 21:57

Hallo zusammen,

laut den Garantiebedingungen der Neuwagengarantieverlängerung ging ich eigentlich davon aus,

das ehemalige Mietwagen von der Gerantieverlängerung ausgeschlossen sind :

2. Nicht Gegenstand dieses Versicherungsvertrags sind

....

c) Fahrzeuge, die zumindest zeitweilig zur gewerbsmäßigen

Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet

werden;

....

(Quelle: http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=723509 )

 

Ich habe heute ein ganze Reihe Händler angerufen und mich nach KFZ erkundigt (Eu Fahrzeug, Unfälle, Mietwagen etc).

Der erste Händler mit ehm. Mietfahrzeug, meinte es wäre kein Problem, hier die Garantie zu verlängern.

Ich war skeptisch und rief bei der Hotline in Braunschweig an. Dort sagte mir die Dame, ein ehemaliges Mietfahrzeug könne ich nicht mehr mit einer Garantieverlängerung versehen.

3 von 3 Händler meinten jedoch es wäre jedoch möglich (Nach meinem Hinweis, das ich ja eine Garantieverlängerung machen wolle und dies nicht ginge). Der Dritte hat mich sogar nocheinmal extra zurückgerufen und vorher mit Braunschweig telefoniert. Er meinte solange ich das KFZ nicht vermiete, wäre es kein Problem. Das war nach meinen Anruf dort. Hmmm :confused:

Ich will nun morgen nochmal bei der Hotline der Versicherung in Braunschweig anrufen und hoffe dort ggf auf eine andere Sachbearbeiterin zu stoßen, bzw nochmal explizit auf das Gespräch mit den Händler zu verweisen.

Nun bin ich aber etwas verunsichert (kauft man den Wagen ersteinmal, ist es zu spät) und wollte mal nachfragen, ob es hier bei MF Erfahrungswerte mit dem Thema gibt.

(Ich bin ohnehin skeptisch da Mietwagen ja getreten werden etc und ohne Garantieverlängerung kaufe ich einen ex Mietwagen auf keinen Fall)

Gruß und Dank

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18 Antworten
Themenstarteram 11. Juli 2014 um 19:24

Also dann bist Du ja garantiert (achtung Wortspiel *g*) an VW gebunden, die jährliche Inspektion (beim Golf 7 wieder jährlich) und den Ölwechsel dort machen zu lassen.

In meinem Fall (habe heute einen Jahreswagengekauft und werde die Garantie nochmal 3 Jahre verlängern) mit dann mittlerweile einem 5 Jahre alten KFZ, fährt man wohl besser, wenn man ab Jahr 5 eine externe Reperaturkostenversicherung abschließt und dafür die Inspektionen beim Freien machen läßt. Mit der Inspektion beim freien, ist zwar die (ohenhin wage) Aussicht auf Kulanz dahin aber was mann dann einspart, steckt man in die externe Versicherung und was die nach der Zeit/Laufleistung noch anteilig zahlen, dürfte auch der Kulanz entsprechen aber die Leistung hat man garantiert und muß nicht bei VW betteln.

Aber für Deinen Fall vielleicht ne gute Wahl, was kostet der Spaß denn?

am 12. Juli 2014 um 6:52

Nach meiner Kenntnis zwingt die VW Garantieverlängerung nicht dazu, die Inspektion bei einer Vertragswerkstatt durchzuführen. Ich müsste nochmal nachschauen, aber ich meine, da stand nur "nach Herstellervorgaben" - und dies bieten ja auch die freien Werkstätten an.

Themenstarteram 12. Juli 2014 um 7:05

Also der Post oben bezog sich ja auf ein anderes Versicherungsprodukt von VVD.

Für die Garantieverlängerung steht dort:

2. Nicht Gegenstand dieses Versicherungsvertrags sind

a) Fahrzeuge, an denen nicht alle bis zur Antragstellung vom

Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten

nach dessen Vorgaben durchgeführt worden sind

Wie es bei dem anderen Produkt aussieht, müßte SmartGeist uns sagen können.

Zitat:

Original geschrieben von Marcellus5000

Also der Post oben bezog sich ja auf ein anderes Versicherungsprodukt von VVD.

Für die Garantieverlängerung steht dort:

2. Nicht Gegenstand dieses Versicherungsvertrags sind

a) Fahrzeuge, an denen nicht alle bis zur Antragstellung vom

Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten

nach dessen Vorgaben durchgeführt worden sind

Wie es bei dem anderen Produkt aussieht, müßte SmartGeist uns sagen können.

Ich habe mal die Bedinungen angehangen.

Zitat:

VI. Welche Pflichten haben Sie ab Antragstellung bis zum

Vertragsende?

Sie sind verpflichtet, an Ihrem Fahrzeug alle vom Hersteller

vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten

nach den Vorgaben des Herstellers durchführen zu lassen.

Zu Kulanz möchte ich noch sagen, dass diese ab dem 3 Jahr nach EZ auch wegfällt bis auf individuelle Entscheidungen. Bis zum 3 Jahr gabs auf Mängel generell erstmal etwas Kulanzbeteiligung und der Rest wird von der Garantie getragen. Nach dem 3 Jahr zahlt dann die Garantie alles oder der Garantielose Besitzer.

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